| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.596
» Neuestes Mitglied: LiviaEd
» Foren-Themen: 7.252
» Foren-Beiträge: 10.766
Komplettstatistiken
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 459 Benutzer online » 0 Mitglieder » 455 Gäste Applebot, Bing, Google, Yandex
|
| Aktive Themen |
Prognostizierte Arbeitslo...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 16:47
» Antworten: 0
» Ansichten: 22
|
Geringfügiges Dienstverhä...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 15:56
» Antworten: 0
» Ansichten: 20
|
Sehr interessanter Artike...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 09:36
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
|
Eventualkündigung (zweite...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 18:01
» Antworten: 0
» Ansichten: 23
|
Sachliche Weisungen contr...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 16:43
» Antworten: 0
» Ansichten: 28
|
Nachversteuerung ig Erwer...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Reinhold Auer
13.08.2026, 14:54
» Antworten: 3
» Ansichten: 61
|
Neu für Bevollmächtigte: ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 12:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 30
|
BABE-Kollektivvertrag wur...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 08:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 28
|
Ersatzweise BUAG-Winterfe...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
12.08.2026, 17:09
» Antworten: 0
» Ansichten: 29
|
Die voraussichtlichen Wer...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
12.08.2026, 16:40
» Antworten: 0
» Ansichten: 30
|
|
|
| Unterster Strafrahmen bei LSD-BG: Arbeitnehmerzahl betrifft Betriebsgröße und nicht die Zahl der von der Unterentlohnung betroffenen Arbeitnehmer:innen |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.01.2023, 08:34 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
VwGH vom 24.08.2022, Ra 2020/11/0046
§ 29 Abs. 1 LSD-BG
So entschied der VwGH:
- 29 Abs. 1 LSD-BG enthält seit 1. September 2021 für das Delikt der Unterentlohnung fünf verschiedene Strafrahmen.
- Diese sind gestaffelt nach der Höhe des den (allen) von der Unterentlohnung betroffenen Arbeitnehmern insgesamt vorenthaltenen Entgelts und stellen teilweise auf zusätzliche Voraussetzungen
- Der unterste Strafrahmen des 29 Abs. 1 zweiter Satz LSD-BG setzt voraus, dass die Summe des vorenthaltenen Entgelts geringer als € 20.000,00 ist, dass ein Erst- und nicht ein Wiederholungsfall vorliegt, und dass es sich um einen „Arbeitgeber mit bis zu neun Arbeitnehmern“ handelt.
- Das Gesetz stellt mit der zuletzt genannten Voraussetzung nicht auf die Anzahl der von der Unterentlohnung betroffenen Arbeitnehmer ab, sondern auf eine Unternehmensgröße, gemessen an der Anzahl der Arbeitnehmer.
- Die Strafe ist seit 1.9.2021 zudem nicht (mehr) je Arbeitnehmer zu verhängen.
|
|
|
| Dienstwohnungsbewertung bei Geschäftsführern einer Holding GmbH mit Forstbewirtschaftungsaufgaben für die Alleineigentümerin |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.01.2023, 17:48 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Dienstwohnungsbewertung bei Geschäftsführern einer Holding GmbH mit Forstbewirtschaftungsaufgaben für die Alleineigentümerin
Die Dienstwohnungen von Geschäftsführern einer Holding GmbH, welche unter anderem die Bewirtschaftung der Forste des Alleineigentümers besorgt, können nach den günstigen Regelungen des § 3 Abs. 2 Z 1 Sachbezugswerte-VO bewertet werden, auch wenn die Arbeitgeberin selber (die Holding) keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt.
Entscheidend ist das Tätigkeitsprofil der beiden Geschäftsführer, wonach diese während eines Veranlagungsjahres ständig mit der Bewirtschaftung des Forstes befasst sein müssen (Führung der Forstgeschäfte, Anleitung und Einteilung der Forstarbeitenden), damit NICHT die teureren „normalen“ Sachbezugswerte zur Anwendung gelangen müssen.
Die ausführliche Darstellung dieses brandaktuellen VwGH-Erkenntnisses erfolgt in WPA 2-2022.
|
|
|
|