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| Krankenstand über arbeitsrechtliches Ende hinaus |
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Geschrieben von: Verena - 30.01.2023, 10:04 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Hallo!
Ich habe mit Jänner eine Lohnverrechnung übernommen, bei der im Vorjahr ein Dienstnehmer im Krankenstand ausgeschieden ist.
Der Krankenstand begann mit 30.10.2022. Im November wurde die Kündigung ausgesprochen, Ende Kündigungsfrist 09.12.2022
Die Entgeltfortzahlung (6Wo 100%/4Wo 50%) lief bis 10.1.2023, wurde jedoch komplett im Dezember abgerechnet. Auch die darauf folgende UEL bis 1.2.2023 wurde noch mit Dezember abgerechnet.
Ich muss nun den Jänner und Februar erfassen, um die korrekten MBGM's zu schicken. Mir kommt die Abrechnung seltsam vor, kann wirklich bereits im Dezember die volle Entgeltfortzahlung für Jänner abgerechnet werden? Am Lohnzettel wird auch keine SV Folgemonat ausgewiesen (RZL).
Vielen Dank für die Unterstützung!
LG Verena
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| Bezugskosten | Verbuchung in Klasse 7 |
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Geschrieben von: dhoell - 30.01.2023, 09:19 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (5)
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Hallo,
ich habe in der Schule gelernt, dass Bezugskosten auf dem gleichen Konto verbucht werden, wie der Einkauf (Klasse 0 oder Klasse 1 bzw. 5).
Dazu fand die Diskussion mit einem Bekannten kein Ergebnis, ob die Bezugskosten auch in die 7er-Klasse gebucht werden könnten bzw. ob dieses Vorgehen gesetzlich gedeckt ist?
Vielleicht kann mir jemand behilflich sein - vielen Dank!
Schöne neue Woche!
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| Ihre nächsten WIKU-Live-Webinare |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.01.2023, 16:22 - Forum: News & wichtige Infos
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Ihre nächsten WIKU-Live-Webinare:
Aktuelle Änderungen und Neuerungen 2023 (letzte Terminmöglichkeit): 9.2.2023 (von 9 bis 12:30)
Ausgewählte Rechts- und Abrechnungsfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen: 13.2.2023 von 9 bis 12:30)
Preis je Veranstaltung: € 240,00/Teilnehmer:in (inklusive USt)
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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| Amazon Rechnung ohne UID-Angabe des Leistungsempfängers, Vorsteuer |
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Geschrieben von: Christoph G. - 28.01.2023, 20:04 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (6)
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Liebe Community,
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
Der Klient ist Unternehmer und hätte eine gültige UID-Nr, die auf der Amazonrechnung nicht angeführt ist. Verkäufer ist laut Adresse Amazon LUXENBURG, mit Angabe einer ÖSTERREICHISCHEN UID-Nr. Die Rechnung wurde mit 20% österreichischer Umsatzsteuer ausgestellt.
- Die gängige Praxis verbucht diesen Sachverhalt als innergemeinschaftlichen Erwerb und stellt die Vorsteuer in den Aufwand. Die Grundlage dieser Praxis ist dass man davon ausgeht dass Amazon auf Grund der fehlenden UID-Nr des Empfängers auf einen Privaten Abnehmer schließt und damit die neue Versandhandelsregelung zu tragen kommt. Demnach verbucht man fälschlicherweise eine Private Anschaffung als Betriebsausgabe unter der Vorwegnahme die Rechnung sei von Amazon eigentlich als innergemeinschaftliche Lieferung zu handhaben gewesen. Aus meiner Sicht ist dies komplett falsch!
- Eine andere Verbuchungsmöglichkeit ist es diese Rechnung als Inlandsrechnung aufzufassen und 20% Vorsteuer zu holen. Grundlage ist die Ausgangslage dass Amazon Betriebsintern die Waren von Luxenburg nach Österreich per ig Verbringen handhabt und dann vom österreichischen Distributionslager aus als Inlandsrechnung handhabt. Auf Grund eines EUGH-Urteils welches besagt dass die UID-Nr nur ein formales Rechnungskriterium sei, dürfe von der österreichischen Finanz der Vorsteuerabzug nicht versagt werden. Demnach wäre die Inlandsrechnung korrekt ausgestellt und der Vorsteuerabzug und die Handhabung als Betriebliche Anschaffung gerechtfertigt.
Siehe dazu das Erkenntnis des BFG (Link)
Wie fasst ihr so eine Rechnung mit den oben beschriebenen Angaben auf ?
Bitte um Eure Meinungen. Danke.
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| Buchhalter/in für Bilanzbuchhaltungsbüro in Villach gesucht |
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Geschrieben von: Guldenbrein - 28.01.2023, 08:12 - Forum: Diverses
- Keine Antworten
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Wir suchen Verstärkung in Villach - Vollzeit (Teilzeit) oder gewerblichen Buchhalter:
Stellenbeschreibung: - Selbständige Führung von Buchhaltungen verschiedener Branchen
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Schriftverkehr bei Übermittlung der monatlichen Unterlagen sowie Anforderung von fehlenden oder mangelhaften Belegen
- Zum Jahresende Abstimmen der Buchhaltung und Vorbereitung für den Jahresabschluss
Anforderungsprofil:- Lehre Steuerassistenz oder Finanz- und Rechnungswesensassistenz mit erfolgreich abtgeschlossener Prüfung oder
- Ausbildung zum Buchhalter (WIFI, Bfi, WT-Akademie) oder
- Erfolgreicher Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule im Rechnungswesen als Maturafach
- Ausbildung zum Bilanzbuchhalter von Vorteil
Gehaltsbasis EUR 2300,00 - Bereitschaft zur Überzahlung je nach Erfahrung
Bewerbungen schriftlich an:
Sonja Guldenbrein-Sereinig
info@sgs.co.at
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| IT-KV Gleitzeit |
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Geschrieben von: nemausus - 27.01.2023, 14:51 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebes Forum,
gibt es hier IT-KV Profis? Leider erneut ich....
IT-Kollektivvertrag Angestellte: Kollektivvertrag (wko.at)
Unter §4 / II. (Seite 4) wird angegeben, dass die tägliche NAZ auf 10 Stunden ausgedehnt werden darf, wenn:
b) bei Anwendung gleitender Arbeitszeit oder
c) bei Anwendung des Gleitzeitkontomodells gemäß § 4 IV oder
4) Bei durchlaufender mehrschichtiger Arbeitsweise im Sinne des § 4a Arbeitszeitgesetz (AZG) darf die wöchentliche Normalarbeitszeit in einzelnen
Wochen bis auf 56 Stunden ausgedehnt werden. Die tägliche Normalarbeitszeit darf unter Einhaltung der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen bis auf 12 Stunden ausgedehnt werden, wenn die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit durch einen Arbeitsmediziner festgestellt wird.
In der GLZ-Vereinbarung haben wir vereinbart, dass der Gleitzeitrahmen von 07:00 - 19:30 Uhr ist und die tägliche NAZ max. 12 Stunden beträgt.
Nun 2 Fragen dazu:
1.) Dienstnehmer arbeitet 11 Stunden am Tag - Überstundenpflichtig für 1 Stunde oder kann es als NAZ 1:1 angesehen werden? Ich bin einfach nicht sicher, wie der KV zu interpretieren ist, ob ich nun nur auf 10 oder auf 12 Stunden ausdehnen darf und wenn auf 12 Stunden - wie kann ich es durch einen Arbeitsmediziner feststellen lassen?
2.) Dienstnehmer arbeitet an einem Tag laut AZA bis 22 Uhr (also außerhalb des GLZ-Rahmens), allerdings arbeitet er gesamt an diesem Tag nur 5 Stunden - ist es in Ordnung wenn DN und DG im Einvernehmen den Gleitzeitrahmen so ausdehnen und die Stunden zw. 19:30 und 22:00 Uhr sind NAZ? Ich denke wohl nein, weil NAZ nur innerhalb des GLZ Rahmens entstehen kann - oder?
DANKE vielmals!
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