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  Änderung im Gebührengesetz verteuert Beschwerden gegen unbefriedigende Rückvergütungsbescheide nach dem Epidemiegesetz
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.01.2023, 18:55 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Änderung im Gebührengesetz verteuert Beschwerden gegen unbefriedigende Rückvergütungsbescheide nach dem Epidemiegesetz

Da mit 31.12.2022 die "Sonderregelung" des § 35 Abs. 8 des Gebührengesetzes auslief (siehe dazu auch § 37 Abs. 45 GebG) muss unter anderem für Eingaben beim Landesverwaltungsgericht wieder auch dann eine Gebühr entrichtet werden (häufig € 30,00), wenn sie hoheitliche Maßnahmen zur Covid-19-Krisensituation betreffen.

Das betrifft zB. Beschwerden gegen Bescheide wegen der Rückvergütungen nach dem Epidemiegesetz, auch wenn sich der Sachverhalt (zB. der Antrag) auf die Zeit vor dem 1.1.2023 bezogen hat.

Anders formuliert: all jene, die noch immer darauf warten, dass ihre Anträge aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 bearbeitet werden und dann irgendwann einen Bescheid bekommen, den man auf dem Rechtsweg bekämpfen möchte, müssen nun mit diesen (zusätzlichen) Gebühren (leider) rechnen.

Danke für diese Information an das Vorlagenportal Team.

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  Kollektivvertragsabschluss in der Mineralölindustrie
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.01.2023, 18:36 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kollektivvertragsabschluss in der Mineralölindustrie | Fachverband der Mineralölindustrie (FVMI), 24.01.2023 (ots.at)

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  Affiliate Marketing
Geschrieben von: wito75 - 24.01.2023, 16:17 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Hallo, 
hat hier jemand Erfahrung mit Affiliate Marketing?
Ein Klient vertreibt nun seine Produkte mit der Nutzung von Affiliate Marketing. Das heißt, Werbepartner bekommen einen Link, wenn über den bestellt wird, bekommt der Partner Provision.
Muss hier eine Provisionsgutschrift ausgestellt werden oder reicht hier nur die Zahlung. Wie ist das mit der Umsatzsteuer wenn der Provisionsempfänger Unternehmer ist bzw. wenn der Unternehmer im EU-Ausland ist, wäre hier ja der Steuerschuldner der Leistungsempfänger selbst und der Provisionsempfänger müsste ZM-Meldungen machen, oder?
Danke!

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  Gleitzeit - Zulagen
Geschrieben von: Christoph0105 - 24.01.2023, 15:20 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo, 

hätte folgende Frage, im Unternehmen wird beabsichtigt Gleitzeit einzuführen (Früh-Spät- und Nachtgleitzeit) betrifft KV metalltechnische Industrie Angestellte.
MA hat 3 Wochen Rhythmus Früh/Spät/Nachtgleitzeit. Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob Schicht bzw. Nachtzulage anfallen. 

Der KV regelt die Zulagen (§ 5a. Zulage für die zweite Schicht und § 6 Nachtarbeit) sind diese Punkte für die Gleitzeit anzuwenden? Wenn ja kann dann die Nachtzulage steuerbegünstigt abgerechnet werden? Der KV sagt: Fällt die normale Arbeitszeit auf Grund der im Betrieb festgelegten Arbeitszeiteinteilung regelmäßig zur Gänze oder zum Teil in die Nachtzeit, so gebührt den zu dieser Arbeit herangezogenen Angestellten eine Sondervergütung in jenen Fällen, in denen eine derartige Sondervergütung auch der Arbeiterschaft des betreffenden Betriebes gewährt wird. Kann man sagen, dass jede 3 Woche regelmäßig ist?

Vielen Dank

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  Austritt am Ende der Freizeitphase – Entfall von Zielerreichungsprämien während der Freizeitphase und daher auch Entfall in der Abfertigung ALT?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.01.2023, 21:03 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Austritt am Ende der Freizeitphase – Entfall von Zielerreichungsprämien während der Freizeitphase und daher auch Entfall in der Abfertigung ALT?

Sachverhalt:

  • Ein Angestellter, der dem System der Abfertigung ALT zugehörig war, erhielt seit dem Jahr 2009 Ergebnis- und Erfolgsprämie, die von unternehmerischen Ergebnissen und individuellen Zielerreichungen abhängig waren sowie weitere individuelle Bonifikationen bezahlt.
  • Für die Zeit von 1.12.2017 bis 30.11.2020 wurde mit ihm eine Altersteilzeitvereinbarung nach § 27 AlVG getroffen und zwar in der Blockvariante. Die Leistungs- bzw. Einarbeitungsphase lief von 1.12.2017 bis 31.5.2019. In der Zeit von 1.6.2019 bis 30.11.2020 „lief“ die Freizeitphase.
  • Während der Einarbeitungsphase bzw. „für die Einarbeitungsphase“ erhielt der Arbeitnehmer die eingangs genannten Prämien und Bonifikationen trotz Teilzeitverpflichtung zu 100 % (also ungekürzt), für die Dauer der Freizeitphase wurden sie ihm nicht gewährt und DESHALB auch nicht in die Berechnung der Abfertigung ALT einbezogen.
  • Der Arbeitnehmer begehrte sowohl die Gewährung der Prämien und Bonifikationen für die Dauer der Freizeitphase und auch eine (anteilige) Einbeziehung in die Berechnung der Abfertigung ALT und zog deshalb vor Gericht.


So entschied der OGH:

Das für die Praxis wohl überraschende Ergebnis dieser brandaktuellen OGH-Entscheidung finden Sie in einem ausführlichen Dokument, das diesem Posting beigelegt ist.

Für das Dokument, das dort angehängt ist, benötigen Sie Ihr Premium-Passwort. Dieses haben wir Ihnen - wenn Sie das Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell haben - zu Beginn der letzten Woche zukommen lassen.

Wer noch kein Premium-Abo hat bzw. auf ein Premium-Abo aufrüsten möchte, findet hier die relevanten Informationen dazu:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html



Angehängte Dateien
.pdf   Austritt am Ende der Freizeitphase – berechtigter Entfall von Zielerreichungsprämien während der Freizeitphase und daher auch in der Abfertigung ALT.pdf (Größe: 102,11 KB / Downloads: 10)
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  Wiener Dienstgeberabgabe verpflichtend in elektronischer Form - Kulanzlösung für 2023 - recherchiert vom "Vorlagenportal"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.01.2023, 19:37 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Wiener Dienstgeberabgabe verpflichtend in elektronischer Form - Kulanzlösung für 2023 - recherchiert vom "Vorlagenportal"

News vom 21. Jänner 2023

Durch eine Änderung zum Wiener Dienstgeberabgabegesetz (WDGAG) wurde im § 6 Abs. 2 WDGAG u.a. der folgende Passus eingefügt: „Der Magistrat kann für die Erklärung an die Abgabenbehörde ein elektronisches Formular im Internet zur Verfügung stellen. Wird ein elektronisches Formular zur Verfügung gestellt, ist dieses zu verwenden, es sei denn die Verwendung des elektronischen Formulars ist unzumutbar“ (Wr. LGBl. Nr. 47/2022, ausgegeben am 04.11.2022).

Auf unsere Anfrage bei der Buchhaltungsabteilung 33 der Stadt Wien haben wir zusammengefasst die folgenden Auskünfte erhalten.

Die Einbringung der Dienstgeberabgabeerklärung ist ab 01.01.2023 verpflichtend über Online-Formular einzubringen. Eine Anpassung auf der Informationsseite der Stadt Wien wurde bereits vorgenommen (Anmerkung: Bis vor kurzem war auf dieser Seite bezüglich elektronischer DGA-Erklärung noch von „kann“ die Rede, dies wurde nunmehr dahingehend abgeändert, dass die Dienstgeberabgabe-Erklärung elektronisch durchgeführt werden „muss“).
Ab Februar 2023 wird ein neues modernisiertes Onlineformular zur Verfügung stehen.
Eine Schnittstellenlösung ist in Vorbereitung, allerdings ist dies aufgrund der Vorlaufzeiten auf Sender– und Empfängerseite erst für 2024 geplant.
In Ausnahmefällen bzw. aus Kulanzgründen akzeptiert die Stadt Wien von Großkund/innen, wie z.B. Steuerberatungen für den Erklärungszeitraum 2022 auch Erklärungen in PDF-Form, die an die Mail-Adresse kanzlei-b33@ma06.wien.gv.at zu senden sind. Bei der Übermittlung von PDF-Dateien wird je Klient eine eigene PDF-Datei benötigt, um eine automatische Erzeugung der Buchungen zu ermöglichen und fehlerhafte Zuordnungen zu vermeiden.

https://www.vorlagenportal.at/wiener-die...cher-form/

Das Vorlagenportal hat mittlerweile über 2000 Vorlagen. Wer noch kein Abo zum Vorlagenportal hat, kann dies bei Bedarf hier nachholen:

https://www.vorlagenportal.at/abo-info/

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  Insolvenz / Sonderzahlung bei Krankenstand
Geschrieben von: Manuela - 23.01.2023, 18:38 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Liebes Forum,

die AN hat ihre Ansprüche beim IEF geltend gemacht.
Nun hat sie ein Schreiben der IEF-Service GmbH erhalten, wonach sie für die Zeiten in denen sie im Krankenstand war und halbes Entgelt erhalten hat auch nur den Anspruch auf die halbe Sonderzahlung hat. Für jene Tage, an denen sie von der Gesundheitskasse das volle Entgelt erhalten hat, hat sie gar keinen Anspruch auf Sonderzahlung.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Konkret werden folgende Zahlen genannt:
160 Tage voller Anspruch (Tagsatz des Brutto-UZ x 160)
28 Tage halber Anspruch (Tagsatz des Brutto-UZ : 2 x 28)
Für die restlichen Tage des Jahres besteht kein Anspruch auf UZ.

Ist das so korrekt?
Hat jemand die entsprechende Gesetzesstelle für mich?

Es gilt der KV Handel.
Hier ist unter "Weihnachtsremuneration und Urlaubsbeihilfe" folgender Text zu finden:
"Der Anspruch auf Weihnachtsremuneration wird durch Zeiten, in denen kein oder ein gekürzter Anspruch auf Entgelt im Krankheits- oder Unglücksfall besteht, nicht gekürzt. ..."

Was passiert mit den Tagen, die vom IEF nicht abgegolten werden? Besteht für die übrigen Tage der Sonderzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber?

Herzlichen Dank!
Manuela

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 4/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.01.2023, 14:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://youtu.be/KMCo0uvhM-U

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  Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 11 UStG
Geschrieben von: kladi - 23.01.2023, 10:50 - Forum: Steuern - Antworten (6)

Frage:

 Ein unecht Ust-befreiter Kleinunternehmer (kein Vorsteuerabzug) überschreitet die Umsatzgrenze und versteuert daher seine Umsätze ab 01.01.2023 nach den allgemeinen Grundsätzen. Für das Anlagevermögen, Umlaufvermögen und sonstige Leistungen kann daher eine positive Vorsteuerberichtigung durchgeführt werden. Frage: Wie hat die Berichtigung der vorhandenen geringwertigen Wirtschaftsgüter, die in den letzten Jahren angeschafft wurden zu erfolgen, und wie der Warenvorrat und bspw. die noch im Jahr 2022 ebenfalls ohne Vorsteuerabzug erfolgte Mietvorauszahlung für 2023 ?

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  EU-OSS und deutsche UID-Nummer
Geschrieben von: Silvia K. - 23.01.2023, 00:12 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Liebe Kolleg*innen,

ein neuer Klient von mir der vor allem seine Einnahmen aus Vorträgen bezieht und auch viel in Deutschland unterwegs ist, war bisher auch in Deutschland steuerlich erfasst (Umsatzsteuer) und hat daher auch eine deutsche UID-Nummer. In Zukunft wird er auch in diversen anderen EU-Ländern unterwegs sein und ich habe für ihn deswegen die Registrierung für EU-OSS vorgenommen, damit er sich nicht überall extra steuerlich registrieren muss. Wird seine deutsche UID-Nummer dadurch nun ungültig, oder kann/muss er diese auch weiterhin auf seinen deutschen Rechnungen anführen? 

Danke im Voraus für eure Unterstützung

Silvia

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