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| UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte |
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Geschrieben von: Robert - 02.01.2023, 11:29 - Forum: Steuern
- Antworten (3)
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Hallo Kollegen-innen,
ich habe einen GF einer GMBH der seit 2016 ohne UST seine GF-Bezug bezieht.
Ich möchte das nun ändern (von einem STB übernommen).
Grund ist natürlich die VST-Pauschalierung von 1,8% beim GF.
Ich nehme an das ist mit Jänner 2023 einfach möglich, benötige ich dazu etwas???
2. Frage:
dieser GF hat geringe L+F Verpachtungseinkünfte (Höhe rund 3.600,--). Diese L+F Einkünfte sind ohne UST.
Ändert sich daran etwas wenn ich den GF mit UST verrechne?
VIELEN DANK für Eure Hilfe,
LG
Robert
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| Team WIKU wünscht ein erfolgreiches und gesundes 2023 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.12.2022, 15:32 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Das Team WIKU wünscht euch allen ein gutes, erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2023. An den orientalischen Fluch „Mögest du in interessanten Zeiten leben“ brauche ich nicht extra zu erinnern. Wir bemühen uns auch weiterhin, euch alle, so gut es geht zu informieren, soviele Brücken zu bauen, wie es nur möglich ist und zu helfen, wo Hilfe nötig ist. Speziell bedanken möchte ich mich, bei Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal. Wir stehen auf unterschiedlichen Feldern, sind aber in Herz und Geist vereint. Ein herzliches Danke auch an unsere Kollegen bei den Interessensvertretungen, speziell bei der WKO, die in sehr vielen Fällen erreicht hatte, dass die Rückmeldungen unserer Kunden, die bei uns landeten und die wir sehr ernst nahmen und weiterverarbeiteten, dazu führten, dass den Themen das Gift genommen wurde. Jüngstes Beispiel: die gestern verlautbarte Sachbezugswerte-VO mit den Themen Bezugsumwandlung und Ladekostenersatz “von dahoam“. Oder die sich anbahnende Katastrophe mit der DB-Absenkung, die wir in einer Kommunikation auf Augenhöhe abmildern konnten. Wir können politische Entscheidungen nicht verhindern, setzen aber unser Möglichstes daran, dass die Dinge nicht ganz so wild kommen, wie sie sich ankündigen. Dazu sind unsere Netzwerke sehr wichtig und sehr wertvoll und daher auch special thanks an unsere Mitstreiterinnen und Mitstreiter von ÖGK, Finanz und Ministerien. Ohne euch ginge das alles nicht und die Lohnverrechnung wäre ein einziger Krater. Alles Liebe und feiert schön, euer WIKU
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| Urlaubsablöse berechnen |
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Geschrieben von: STEUERSPATZ - 28.12.2022, 15:49 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo liebe Kollegen!
Ich bin mir im Klaren darüber, dass es eigentlich verboten ist, Urlaub abzulösen.
Was ist nun zu tun, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dennoch vereinbaren, den nicht verbrauchten Urlaub in Geld abzugelten?
Da es keine Berechnungsregeln für eine Urlaubsablöse gibt, werden lt. Lehre die Berechnungsregeln für die Urlaubsersatzleistung herangezogen. Was ich mich nun frage ist, ob ich nur die UEL lfd. abrechnen muss oder auch die UEL Sonderzlg. abrechnen muss.
Kann mir bitte jemand, der das schon einmal gemacht hat, meine Frage beantworten?
Vielen Dank im Voraus,
Sarah-Kristin Rauch
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