Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
Benutzer Online |
Momentan sind 210 Benutzer online » 1 Mitglieder » 208 Gäste Bing, CGV1
|
Aktive Themen |
Abschluss Seilbahnen-KV p...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
Gestern, 18:04
» Antworten: 0
» Ansichten: 39
|
Update: Mitarbeiterprämie...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
Gestern, 17:39
» Antworten: 0
» Ansichten: 31
|
Besteuerung einer Zahlung...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
Gestern, 14:04
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
|
Abfertigung alt § 14 Abs....
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Lohn01
Gestern, 11:13
» Antworten: 8
» Ansichten: 194
|
KV-Abschluss FEEI per 1.5...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
23.04.2024, 15:59
» Antworten: 0
» Ansichten: 51
|
Aus-, Fort- und Weiterbil...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
23.04.2024, 15:28
» Antworten: 0
» Ansichten: 40
|
Bearbeitungsbebühr/Kosten...
Forum: Steuern
Letzter Beitrag: silhu
23.04.2024, 15:25
» Antworten: 0
» Ansichten: 30
|
Auswirkung einer mehrjähr...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
23.04.2024, 15:18
» Antworten: 0
» Ansichten: 33
|
Aktuelle Liste betreffend...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
23.04.2024, 14:52
» Antworten: 0
» Ansichten: 35
|
Kündigung nach Differenze...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck - WIKU
23.04.2024, 14:43
» Antworten: 0
» Ansichten: 24
|
|
|
Weitere aktuelle FAQ zum Kurzarbeitsbonus |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.03.2021, 17:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Weitere aktuelle FAQ zum Kurzarbeitsbonus
Ich habe nun den Kurzarbeitsbonus für jemanden abgerechnet, der abgerechnet und komme nicht auf € 175,00 netto, sondern auf einen Betrag, der höher ist. Was habe ich da falsch gemacht?
Grundsätzlich sind die € 175,00 netto ein Richtwert. Jedoch darf ich anregen, dass Sie bitte kontrollieren, ob von dem neuen Bruttobetrag (unter Berücksichtigung der € 300,00/€ 350,00) auch der SV-Dienstnehmeranteil berechnet und in Abzug gebracht wird. Die SV-Beitragsgrundlage bleibt zwar unverändert gleich, jedoch besteht durch den höheren Bruttobetrag eine höhere betragliche Möglichkeit, einen SV-Dienstnehmeranteil in Abzug zu bringen (nach oben limitiert natürlich mit der „fixierten Beitragsgrundlage“). Um diesen Betrag reduziert sich somit auch der Anteil, welchen der Dienstgeber tragen muss. Dadurch wird der SV-Dienstnehmeranteil, der tatsächlich in Abzug gebracht wird möglicherweise höher und die Lohnsteuer ev. niedriger.
Wird der Kurzarbeitsbonus im Falle grenzüberschreitender Arbeitnehmereinsätze steuerlich so behandelt wie die Kurzarbeitsunterstützung?
Definitiv ja. In Bezug auf Grenzgänger/innen, die in Österreich arbeiten und in Deutschland wohnhaft sind und bei denen das Grenzgängerabkommen des DBA Österreich zur Anwendung kommt, bedeutet dies, dass auch der Kurzarbeitsbonus in Österreich zu besteuern ist.
|
|
|
Kurzarbeit Phase 4 - Trinkgeldersatz |
Geschrieben von: Andrea 2 - 29.03.2021, 17:11 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
|
|
Lieber Herr Kurzböck,
wir beabsichtigen KUA 4 zu beantragen.
Es wird überlegt die Option Trinkgeldersatz in Anspruch zu nehmen, würden dies aber nur für die Kellner beabsichtigen und die Köche und Putzfrau außen vor zu lassen. Ist es möglich eine solche Differenzierung vorzunehmen?
Mit der Bitte um Antwort.
mfg
|
|
|
(Un)Pfändbarkeit der Homeoffice-Pauschale - Homeoffice-Pauschale bei freien Dienstneh |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.03.2021, 15:40 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
(Un)Pfändbarkeit der Homeoffice-Pauschale - Homeoffice-Pauschale bei freien Dienstnehmer/innen
Problemstellung 1:
Unterliegt die Gewährung der Homeoffice-Pauschale der Pfändbarkeit oder nicht?
Muss hier unterschieden werden, ob der bzw. die Arbeitgeber/innen die technische Ausstattung zur Verfügung stellt oder nicht?
Lösung:
Was die Frage der Pfändbarkeit betrifft, so verhält es sich so, dass ein von Arbeitgeberseite gewährter Aufwandsersatz dann unpfändbar ist, wenn er mit einem Wert gewährt wird, der im Steuerrecht "vorgesehen" ist (so die Textierung in § 292j Abs. 3 EO).
Das bedeutet, dass solange sich das Gewährte im abgabenfreien Bereich bewegt, ist es insoweit auch unpfändbar.
Soll ein höherer Betrag unpfändbar sein, so muss dies der bzw. die Verpflichtete beim Exekutionsgericht beantragen, damit dies auch beschlussmäßig berücksichtigt werden kann.
Dies gilt man aus meiner Sicht auch bei freien Dienstnehmer/innen (gemeint: die Behandlung der Homeoffice-Pauschale in der Lohnpfändung bei freien Dienstnehmer/innen).
Umgekehrt könnte auch von Gläubigerseite die Herabsetzung des unpfändbaren Teils (zB der Homeoffice-Pauschale) per Gerichtsbeschluss erwirken.
Eine Abhängigkeit der (Un)Pfändbarkeit davon, ob (alle) Geräte von Arbeitgeberseite zur Verfügung gestellt werden oder nicht, stehe ich - offen gestanden - nicht.
Diese Voraussetzung treffen wir ja auch im Steuerrecht tatsächlich nicht im Gesetzestext an.
Problemstellung 2:
Können die Homeoffice-Regelungen (AVRAG, EStG, ASVG) auch auf freie Dienstnehmer/innen zur Anwendung gebracht werden?
Lösung:
Ich bestreite überhaupt nicht, dass Homeoffice auch für freie Dienstnehmer/innen ein wichtiges Thema sein kann.
Die AVRAG-Regelungen sind aber für freie Dienstnehmer/innen nicht anwendbar (so auch der neue § 2h AVRAG, der mit Wirkung ab 1.4.2021 gelten wird), sodass sich auch keinerlei Rechte darauf aus Sicht eines freien Dienstnehmers oder einer freien Dienstnehmerin ableiten lassen.
Bezahlt man an freie Dienstnehmer/innen, die nach 4 Abs. 4 ASVG versichert sind (also bei der ÖGK "angemeldet" sind), freiwillig eine Homeoffice-Pauschale, so kann man für diese nicht - jedenfalls in Bezug auf die derzeitige Gesetzesfassung, die man in § 26 Z 9 EStG 1988 findet - die Regelung des § 26 Z 9 EStG 1988 zur Anwendung bringen, weil dort von "Arbeitnehmer" die Rede ist (also von "echten Dienstnehmer/innen").
Steuerpflicht wäre sowieso nicht entstanden, weil hier ja kein Lohnsteuerabzug erfolgt, die Pauschale müsste aber in der Steuererklärung als Einnahme erfasst werden.
Dadurch muss aber auch DB/DZ/KommSt-Pflicht angewandt werden (eine Befreiung besteht hier also nicht).
Dieses negative Ergebnis wird man wohl (oder übel) auch für den Bereich der Sozialversicherung sowie der Betrieblichen Vorsorge festhalten müssen (nämlich Pflichtigkeit). Die neue Regelung des § 49 Abs. 3 Z 31 ASVG gibt uns hier leider keinerlei Spielraum für die Befreiung von diesen "Abgaben".
|
|
|
Bezahltes Sabbatical vor dem „Papamonat“ ist unschädlich für den Familienzeitbonus |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.03.2021, 09:34 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Bezahltes Sabbatical vor dem „Papamonat“ ist unschädlich für den Familienzeitbonus
OGH 10 ObS 99/20m vom 13. Oktober 2020
§ 2 Abs. 1 Z 5 FamZeitbG
Die Entscheidung des OGH:
Befand sich der Kindesvater im Beobachtungszeitraum (182 Kalendertage vor der Geburt des Kindes) in einem bezahlten Sabbatical (konkret fielen davon 21 Kalendertage in die Zeit vor der Geburt des Kindes), so handelt es sich dabei um keine schädliche Unterbrechung, sodass der Familienzeitbonus aus diesem Grund nicht verwehrt werden kann.
|
|
|
Freistellungszeiträume für Risikogruppen (§ 735 Abs. 3 ASVG und § 3a MSchG) wurden ve |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.03.2021, 07:33 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Freistellungszeiträume für Risikogruppen (§ 735 Abs. 3 ASVG und § 3a MSchG) wurden verlängert
Der Zeitraum für die sogenannte "Risikofreistellung" gemäß § 735 Abs. 3 ASVG wurde mit Verordnung (BGBl II Nr. 127, ausgegeben am 26. März 2021) verlängert und zwar bis 31. Mai 2021.
Jener "Risikofreistellungszeitraum", der für werdende Mütter mit Körperkontakttätigkeiten gemäß § 3a MSchG eingerichtet wurde, ist ebenfalls verlängert worden und zwar bis 30. Juni 2021 (BGBl II Nr. 44, ausgegeben am 24. März 2021).
|
|
|
Ausbildung selbständ. Buchhalter |
Geschrieben von: bernadette - 27.03.2021, 23:16 - Forum: Diverses
- Keine Antworten
|
|
Hallo,
gibt es eigentlich Onlineausbildungen für Buchhalter, die man für die Ausbildung als selbständ. Buchhalter anrechnen kann? Hat das jemand von Euch gemacht?
LG Bernadette
|
|
|
|