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| Kleinunternehmer - 2 Einkunftsarten |
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Geschrieben von: WiesE - 22.11.2022, 00:10 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (3)
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Hallo!
Mein Kunde hat Einkünfte aus L+F vollpauschaliert und Einkünfte aus Gewerbe als Kleinunternehmer.
L+F: EHW 27800, Jahresumsatz Gewerbe 9933,00
Wird bei der KU-Umsatzgrenze die L+F auch berücksichtigt? oder ist nur der Umsatz aus Gewerbe zu betrachten.
Über Informationen wäre ich dankbar.
Liebe Grüße
Eva
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| "Übernahme" von teilweisen Ausbildungskosten aus einem vorigen Dienstverhältnis durch den nächsten Arbeitgeber - keine Anwendung des § 2d AVRAG |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.11.2022, 17:48 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Musste eine Arbeitnehmerin an ihren früheren Arbeitgeber als Folge der durch Selbstkündigung herbeigeführten Auflösung einen Teil der noch nicht amortisierten Ausbildungskosten zurückzahlen, so konnte der nächste Arbeitgeber über diese Aufwendungen keine wirksame Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung nach § 2d AVRAG abschließen.
Dennoch war es rechtlich möglich und nach der Ansicht des OGH auch erlaubt, dass der Arbeitgeber mit der Arbeitnehmerin eine Darlehensvereinbarung über diesen in weiterer Folge von ihm übernommenen Betrag abschloss, die vorsah, dass ein arbeitsrechtliches Ausscheiden vor Ablauf von drei Jahren die Rückzahlungspflicht des vollen Darlehens zur Folge hatte.
Die Detailbegründungen zu dieser OGH-Entscheidung finden Sie in der Ausgabe Nr. 20/2022 der WIKU-Personal aktuell.
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| Klimaticket - aliquoter Kostenersatz |
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Geschrieben von: Silvia - 21.11.2022, 08:43 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Eine Dienstnehmerin hat sich privat das Klimaticket gekauft und keinen Kostenersatz dafür vom Arbeitgeber erhalten.
Wenn diese Dienstnehmerin nun eine Dienstreise mit der Bahn macht, kann sie hier anteilig Kosten für das Klimaticket dem Arbeitgeber verrechnen?
Falls ja, wie ist das zu aliquotieren?
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| WIKU-Personal aktuell Nr. 19-2022 - die Begleitvideos |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.11.2022, 17:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Personal aktuell Nr. 19-2022 - die Begleitvideos
Die Ausgabe Nr. 19/2022 ist am Wochenende auf dem Weg zu Ihnen.
Schon heute stellen wir die Begleitvideos gerne zur Verfügung:
1. Die Kurzfassung (frei zugänglich):
https://vimeo.com/772468341
2. Das ausführliche Erläuterungsvideo (für Premium-Abonnent:innen, Passwort erforderlich):
https://vimeo.com/772470733
Ich wünsche Ihnen mit den Inhalten viel Freude.
Die nächste Ausgabe (Nr. 20/2022) kommt Anfang Dezember.
Wenn Sie noch ein Classic-Abo haben, vergessen Sie bitte nicht aufs Upgraden per 1.1.2023 auf Abo Premium (unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at). Dann haben Sie Zugriff auf die ausführlichen Videos sowie den ausführlichen WIKU-Lohnbudsmann (unser jährliches Casebook, das dreimal jährlich erscheint sowie auf den WIKU-Fachchat im Fachforum).
Infos dazu finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
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| Suche Bilanzbuchhalterkanzlei zur Übernahme |
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Geschrieben von: rdh - 18.11.2022, 13:47 - Forum: Kauf / Verkauf
- Keine Antworten
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Guten Tag geschätzte Kollegen,
die RDH Bilanzbuchhalter GmbH sucht eine Bilanzbuchhalterkanzlei zur Übernahme. Gerne auch noch Begleitung in die Pensionierung im Angestelltenverhältnis. Verhandlungsbasis über Ablöse der Kanzlei = 1 x nachhaltiger Umsatz.
Räumlichkeiten wären vorhanden, beziehungsweise liegt eine gute Digitalisierungsquote vor, dass gerne auch Remote gearbeitet werden kann in unseren Systemen.
Kanzlei sollte bevorzugt RZL als Programm verwenden (oder Programme, die in RZL importiert werden können), BMD wäre auch möglich.
Bevorzugte Lage der Kanzlei Großraum Vöcklabruck - Gmunden - Ried - Wels, gerne auch aus Großraum Linz.
Wer einen Nachfolger für seine Kanzlei sucht, darf sich gerne melden. Mitarbeitern würden natürlich übernommen werden.
RDH Bilanzbuchhalter GmbH
0660 41 28 576
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| Mitarbeiter Gewinnbeteiligung |
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Geschrieben von: Barbara Kolednik - 18.11.2022, 13:29 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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ein Mitarbeiter soll eine Gewinnbeteiligung erhalten, weit über diese 3000 Euro Freibetrag (Freibetrag würde hier nicht zur Anwendung kommen, da es nur 1 Mitarbeiter ist der diese Beteiligung bekommen soll. )
wie kann man das steuerlich am Besten abrechnen?,
folgendes ist vereinbart: die Berechnung und Auszahlung soll jährlich erfolgen.
Frage: kann man hier aber auch die Sechsteloptimierung Formel 7 anwenden? wenn ja muss man das vertraglich festhalten.
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