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  Kurzarbeitsbonus
Geschrieben von: Andrea 2 - 22.03.2021, 21:31 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Lieber Herr Kurzböck,

ist es möglich dass nicht für alle Mitarbeiter einer Firma der KUA Bonus beantragt wird weil zB der Koch zu 70 % und der Rest im Service zu 0 % beschäftigt waren.

Da es für den Koch keinen Sinn macht den KUA Bonus zu beantragen, würden wir nur für die restlichen Mitarbeiter im Service mit Ausfall 100 % beantragen.

Vielen Dank für ihre Info

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  Freiwillige Abfertigungen nach altem Recht – Viertel- und Zwölftelberechnung bei Unte
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.03.2021, 16:48 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Freiwillige Abfertigungen nach altem Recht – Viertel- und Zwölftelberechnung bei Unterbrechungen nun vor dem VwGH
 
BFG RV/7104760/2019 vom 28. Jänner 2021 è Amtsrevision erhoben
§ 67 Abs. 6 EStG 1988
 
So entschied des BFG:
 
1.   Das Bundesfinanzgericht vertritt (großzügig) die Auffassung, dass jene Kalendermonate, in denen aufgrund von besonderen Umständen wie zB Krankheit teilweise kein Entgelt bezahlt wird, bei der Berechnung von Jahresviertel und Jahreszwölftel (Fixierung der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate vor der Beendigung des Dienstverhältnisses) außer Betracht zu bleiben haben.
2.   Im vorliegenden Fall meinte das Finanzamt, dass in den letzten vier Monaten vor dem Austritt wieder ein Entgeltsanspruch eingesetzt hatte und deshalb die laufenden Bezüge der letzten 12 Monate nur aus dem laufenden Entgelt dieser vier Monate bestanden hatte.
3.   Das Bundesfinanzgericht meinte, dass man jene Kalendermonate, die vor der  Entgeltsunterbrechung lagen, auszuklammern hätte und die restlichen acht Monate ab dem Zeitpunkt zu ermitteln hätte, der vor der Unterbrechung lag (hier griff man also insgesamt auf den Zeitraum von Juni 2017 bis August 2015 zurück, bis man 12 ungekürzte Kalendermonate zur Verfügung hatte).
4.   Das Bundesfinanzgericht hat die Revision zugelassen. Das Finanzamt hat auch Amtsrevision erhoben. Diese Sache wird daher endgültig vom VwGH entschieden werden (vermutlich nicht vor dem Jahreswechsel 2021/2022).

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  Arbeitgeberkündigung eines kündigungsgeschützten begünstigt behinderten Arbeitnehmers
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.03.2021, 16:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Arbeitgeberkündigung eines kündigungsgeschützten begünstigt behinderten Arbeitnehmers im Rehabilitationsgeldbezug
 
VwGH Ra 2018/11/0093 vom 19. November 2020
 
§ 8 Abs. 4 lit. b EStG 1988
 
Das Erkenntnis des VwGH:
 
1.   Ist in absehbarer Zeit die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des kündigungsgeschützten begünstigt behinderten Dienstnehmers bzw. der kündigungsgeschützt begünstigt behinderten Dienstnehmerin nicht zu erwarten, so liegen in aller Regel die Voraussetzungen dafür vor, dass die Weiterbeschäftigung dem Dienstgeber bzw. der Dienstgeberin nicht zumutbar ist è „Kündigungsgrund nach § 8 Abs. 4 lit. b BehEinStG“.
2.   Dies kann auch dann zutreffen, wenn der bzw. die betroffene Arbeitnehmer/in Rehabilitationsgeld nach § 143a ASVG bezog und die Entgeltsfortzahlung durch den bzw. die Dienstgeber/in während dieser Zeit ruhte.
3.   Handelt es sich aber um eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und liegen nicht zusätzlich über einen langen Zeitraum regelmäßig auftretende Krankenstände vor, die als weit überdurchschnittlich zu werten wären, dann liegen die Voraussetzungen zur Zustimmung zu einer Kündigung nicht vor (VwGH 26.7.2018, Ra 2017/11/0294 = WPA 15/2018, Artikel Nr. 388/2018).
4.   Somit kann auch dann, wenn das Rehabilitationsgeld vom Pensionsversicherungsträger wiederholt für „vorübergehende Berufsunfähigkeiten“ gewährt wurde, die Voraussetzung der „dauerhaften Dienstunfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin“ vorliegen, was die Zustimmung des Behindertenausschuss zu noch auszusprechenden Arbeitgeberkündigung rechtfertigt.

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  Abschluss für Gastgewerbe-KV geschafft
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.03.2021, 16:18 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Der Kollektivvertragsabschluss für das Gastgewerbe dürfte in trockenen Tüchern sein.

Die Details dazu (Abschluss soll ab 1.4.2021 gelten) werden noch in dieser Woche verlautbart werden.

Ich werde Sie gerne hier auf dem Laufenden halten.

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  freiwillige Abfertigung
Geschrieben von: BERNI - 22.03.2021, 16:13 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebe Forum-Teilnehmer!

kann eine freiwillige Abfertigung bei Beendigung eines Dienstverhältnisses (steuerbegünstigt 6%) in Teilbeträgen bezahlt werden?  

danke

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  Anlagegut Gebäude
Geschrieben von: AnVR - 22.03.2021, 10:12 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Hallo!

Bei einem Klienten stehen insgesamt 3 zusammenhängende Produktionshallen (nicht alle wurden gleichzeitig errichtet und  haben somit eine unterschiedliche Restnutzungsdauer). Jetzt lässt er einige Sanierungsarbeiten erledigen und neue Anlagen kommen hinzu. ZB wird eine Notbeleuchtungsanlage für den gesamten Komplex installiert. 

Meine Frage dazu: werden hier dann die Anschaffungskosten durch drei dividiert (3 Hallen) und dann auf die jeweiligen Nutzungsdauern abgeschrieben? Oder wie soll man aufgrund der unterschiedlichen Restnutzungsdauern vorgehen?

Besten Dank für Ihre Antworten.

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  Einkommenssteuerklärung - Zinsersparnis
Geschrieben von: Jeanny - 19.03.2021, 22:34 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Ich habe eine Frage: Unternehmerin hat in einem Dienstverhältnis ein Darlehen erhalten und es wurde von der Lohnverrechnung der Sachbezug nicht angesetzt. Jetzt muss sie die Zinsersparnis in der Einkommenssteuerklärung angeben. Kann mir bitte jemand sagen wo genau dieser angegeben werden muss?
Vorab schon vielen Dank.
Jeanny

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  Kurzarbeitsbonus - Vorgangsweise bei Mischbetrieben
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.03.2021, 16:56 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kurzarbeitsbonus - Vorgangsweise bei Mischbetrieben

Wenn die Situation eines Mischbetriebes vorliegt, wird das AMS analog zur "Trinkgeldersatzregelung"  vorgehen:

Das AMS geht in einem ersten Schritt von der Unternehmenskennziffer (nach der Haupttätigkeit) aus. Das Unternehmen hat aber die Möglichkeit mittels ÖNACE-Kennziffer nachzuweisen, dass es für eine Nebentätigkeit eine weitere ÖNACE-Kennziffer hat, die in der Beilage 2 der Richtlinie enthalten ist. Diese muss das Unternehmen vorweisen, damit sie vom AMS berücksichtigt werden kann. Im Idealfall ist der Nachweis bereits im Begehren erfolgt.

Vorgangsweise bei Fehlen der weiteren ÖNACE-Zuordnung für die Nebentätigkeit: Das Unternehmen richtet eine E-Mail an die Hotline der Statistik Austria (klm@statistik.gv.at).

Statistik Austria kann (vgl. § 21 Abs. 2 S 2 BstatG) für jede Nebentätigkeit des Unternehmens einen ÖNACE-Code vergeben, wenn es zur Ansicht gelangt, dass die Nebentätigkeit vorliegt. Dazu überprüft Statistik Austria die vorliegenden Gewerbeberechtigungen und macht online Recherchen auf den Webseiten der Unternehmen oder fragt direkt bei Unternehmen um Belege an (zB Nachweis der Nebentätigkeiten mittels gesonderter Rechnungen).

Es gibt keine fest vorgegebenen Regelungen für die Zuordnung der ÖNACE.

Wichtig ist, dass das Unternehmen die Nebentätigkeiten der Statistik Austria mitteilt und diese Nebentätigkeiten auch in einer Form überprüfbar sind. § 21 Abs. 5 BstatG erwähnt nur für den Fall des Beschwerdeverfahrens die Notwendigkeit, „Informationen über den für die Zuordnung […] maßgebenden Sachverhalt“ vorzulegen. In Verbindung mit den allgemeinen Beweisregeln des AVG ist davon auszugehen, dass die Behauptungen auch zu belegen sind.

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  100 % Ausfallszeiten in Lockdown-Branchen im Oktober - Erleichterung für rund 200 Bet
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.03.2021, 16:50 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

100 % Ausfallszeiten in Lockdown-Branchen im Oktober - Erleichterung für rund 200 Betriebe

Auf Grund von Anlassfällen in Tirol, wo Tourismusbetriebe nicht nur in den Lockdown-Monaten November bis März 100 % Ausfallzeiten hatten, sondern bereits im Oktober und es daher laut Richtlinie zu Rückforderungen kommen würde, konnte nun erreicht und klargestellt werden, dass nur die im Oktober 2020 über 90 % angefallenen Ausfallstunden zurückgefordert werden.

Ursprünglich hätte das AMS für alle Monate die über 90 % anfallenden Ausfallstunden zurückgefordert.

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  WKÖ weitet Corona-FAQ aus
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.03.2021, 16:39 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...nehmen-aus

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