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  Bausparprämie 2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.11.2022, 17:54 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2023 1,5% der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge.

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...a38ccc71f5

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  Diverse Zinssätze aus dem Steuerrecht mit Gültigkeit ab 2.11.2022
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.11.2022, 17:48 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...89cdbe1a35

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  Bundesgesetzblätter für die Personalverrechnung während der "Herbstferien 2022"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.11.2022, 17:02 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Bundesgesetzblätter für die Personalverrechnung während der "Herbstferien 2022"



Im Folgenden finden Sie eine Übersicht jener gesetzlichen Regelungen, die jüngst nun auch jeweils im Bundesgesetzblatt verlautbart wurden:



1. Sonderbetreuungszeit:

Die Sonderbetreuungszeit - Phase 7 hat nun den Weg ins Bundesgesetzblatt gefunden und tritt nun rückwirkend mit 5.9.2022 in Kraft.

Zum Bundesgesetzblatt (Nr. 162, ausgegeben am 28.10.2022) geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/162/20221027


Die Informationen auf der Website der Buchhaltungsagentur des Bundes für die Phase 4 sind derzeit noch "in Arbeit":

https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/so...uungszeit/



2. Teuerungs-Entlastungspaket - Teil 2:

Die ab 1.1.2023 in Kraft tretende steuer- und lohnnebenkostenfreie Zuschussmöglichkeit zu privaten Car-Sharing-Inanspruchnahmen (SV und BV-Befreiung bleibt jeweils noch abzuwarten) ist nun ebenso im Bundesgesetzblatt verlautbart wie die Regelungen rund um die Abminderung der "kalten Steuerprogression" samt (ab 1.1.2023 beginnender) jährlicher Aufwertung von Grenzwerten und Absetzbeträgen.

Mit dabei ist auch das Resultat der "horizontalen Lernkurve" (Copyright: Rainer Kraft) unserer politischen Vertreter:innen, wonach die DB-Absenkung von 3,9 % auf 3,7 % ab 2023 von einer mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrigen Bedingung abhängig gemacht wird.

Dieses Bundesgesetzblatt (Nr. 163, ausgegeben am 27.10.2022) findet man hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/163/20221027


Den ausführlichen Artikel dazu fanden Sie ja bereits in WPA 16-2022, Artikel Nr. 366/2022.


3. Änderungen im Urlaubsgesetz:

Die Umsetzung der EuGH-Entscheidung zum unberechtigten vorzeitigen Austritt samt "interessanter Auslegung durch den OGH", wonach diese EuGH-Judikatur nur für den europarechtlichen Mindesturlaub (4 Wochen pro Jahr) zur Anwendung gelangt, aber der auf nationalem Recht basierende höhere Urlaubanspruch sehr wohl verfallen darf, hat nun auch (leider) seinen Weg ins Bundesgesetzblatt gefunden (BGBl. I Nr. 167/2022, ausgegeben am 31.10.2022):

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/167/20221031


Den Artikel dazu gab es bereits in der Ausgabe Nr. 16/2022 der WIKU-Personal aktuell (Artikel Nr. 369/2022).


4. Änderung im Ausländerbeschäftigungsgesetz:

Dem AMS soll ein Ermessensspielraum eingeräumt werden in Bezug auf die Beurteilung, ob man ein wiederholtes "illegales Beschäftigten" von Drittstaatler:innen mit der im Gesetz vorgesehenen einjährigen Sperre betreffend Beschäftigungsbewilligungen ahnden soll oder ob man doch mit Kanonen auf Spatzen zielt. Es soll also in Zukunft sehr wohl systematisches Handeln von Versehen unterschieden werden.

In der Ausgabe Nr. 16/2022 der WIKU-Personal aktuell habe ich darüber bereits ausführlich berichtet (Artikel Nr. 370/2022).

Zum Bundesgesetzblatt (Nr. 168/2022, ausgegeben am 31.10.2022):

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/168/20221031



5. Teuerungs-Entlastungspaket - Teil 3:

Jene gesetzliche Regelungen, welche die jährliche Valorisierung von Sozialleistungen (beginnend mit 1.1.2023) zum Inhalt haben, wurden nun im Bundesgesetzblatt verlautbart. Außertourlich (wie berichtet) kommt es zur Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeldkonto von € 16.200,00 auf € 18.000,00.

Die Detailwerte sollen dann im Laufe des Monats November im Rahmen einer Verordnung verkündet werden.

Zusätzlich gibt es die Errungenschaft, wonach der Familienzeitbonus (Papamonat) in Bezug auf Geburten ab 1.1.2023 nicht mehr vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen wird, falls der Vater nach dem Papamonat auch noch Karenz in Anspruch nehmen möchte. Gegen diese Ungerechtigkeit habe ich ja lange angeschrieben.

Zum Bundesgesetzblatt (Nr. 174, ausgegeben am 31.10.2022) geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/174/20221031

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  Storno WIETZ wegen REHA Geld Anspruch
Geschrieben von: sattler susanne - 03.11.2022, 14:01 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo,

mein Klient hat folgendes Problem:

Dienstnehmer
Begünstigt Behindert 80%
Vollzeit beschäftigt seit 04.08.1980 (Abfertigung Alt)
Geburtsjahr 1965
 
Ist seit Dezember / Jänner 2022 in Krankenstand (Knie OP)
Entgeltfortzahlung 100% / 50%  - neues Arbeitsjahr 04.08 - EFZG bis 14.08.22

Dann kam der DN mit Wiedereingliederungsplan auf DG zu - dieser wurde von der GKK auch Bewilligt (ab 15.08.2022)

Somit auch in der Lohnverrechnung abgerechet


PROBLEM:
Am 18.10.222 bekam Klient ein Schreiben von der GKK
 „Rehabilitationsgeld – Auswirkungen auf Entgeltpflicht – Gesetzliche Karenzierung nach § 15b AVRAG“ - Anspruch ab 01.08.2022
Laut GKK wird jetzt die WIETZ storniert, da der DN Rückwirkend mit 01.08.22 Anspruch auf REHA Geld hat.
DG wusste nicht, dass DN Antrag auf REHA Geld gestellt hat!


Laut Auskunft GKK gibt es jetzt zwei Varianten:
1. entweder Abmeldung und DN wird karenziert (Somit Anspruch auf volles REHA Geld?)
2. oder DN arbeitet weiter Teilzeit und müsste somit Anspruch auf Teil REHA Geld haben?)

3. Rückforderung der EFZ ab von 04.08.22 bis 10.08.22 möglich, da DN Anspruch auf REHA GELD hat!?

GKK meinte das es sich hier jetzt um einen Spezialfall handelt


Für mich stellen sich folgende Fragen:
1. Aus LV Sicht ist der DN jetzt seit 15.08.2022 Teilzeitbeschäftigt - aber aufgrund welcher Rechtslage? (die WIETZ ist ja storniert worden?) - MVK gibt es keine, da Abfertigung alt
2. Ist die Teilzeitbeschäftigung in Verbindung mit dem REHA Geld schädlich? - der DN würde 20 Std. pro Woche arbeiten (muss noch geklärt werden DG mit DN)
3. Muss/sollte hier eine schriftliche Vereinbarung zwischen DG und DN gemacht werden (bezüglich Teilzeitarbeit)?

4. WIETZ war in drei Arbeitsstufen eingeteilt - 2 MO 16 Std / 2 MO 24 Std / 2 MO 28 Std.
    Laut Info GKK muss der Lohn aufgrund der durchschnittlichen Stundenreduktion verteilt auf die 6 Monate gleichmäßig ausbezahlt werden
    (Durchschnittliche Reduktion der Arbeitszeit 43,33%)
    Durch die Stornierung der WIETZ stellt sich die Frage, ob man jetzt ab 15.08.2022 die Lohnverrechnung aufrollen darf und nach tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen kann?
    D.h. man würde einen Teil des Lohnes zurückrechnen
    Lohnverrechnung 10/22 wurde erst vorläufig abgerechnet und ist noch offen (inkl. vorläufiger Aufrollung ab 15.8.-30.9.22)
   

vielleicht hatte jemand schon so ein Problem?

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  Abgabenerklärungen
Geschrieben von: STEUERSPATZ - 01.11.2022, 20:22 - Forum: Berufsrecht - Antworten (3)

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Ich hätte da mal ne Frage zum Thema Umfang der Berechtigung eines Bilanzbuchhalters.
Ich darf eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. eine Bilanz (mit den allg. bekannten Einschränkungen erstellen), aber wo liegt jetzt genau meine Grenze?
Darf ich meinen Klienten event. einen Entwurf einer Steuererklärung zur verfügung stellen bzw. eine Liste mit den Kennzahlen od. darf ich ihm nur seine fertige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in die Hand drücken und ihn bezüglich der Erfassung seiner Erklärungen über FA-Online nicht mal beraten?
Wie wird das von euch gehandhabt? Wer arbeitet mit einem Steuerberater zusammen und kann mir seine Erfahrungen mitteilen? Wie hoch sind die Kosten, wenn ein Steuerberater die Erklärungen abgibt?

Danke im Voraus für eure Rückmeldungen!

Ganz liebe Grüße,

Sarah

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  Die Begleitvideos zur Ausgabe Nr. 18-2022 der WIKU-Personal aktuell
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.11.2022, 20:08 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das Übersichtsvideo:

https://vimeo.com/766167050


Das detaillierte Erklär-Video für Abo Premium-Abonnent:innen (Premium-Abo-Passwort wird hier benötigt):

https://vimeo.com/766183856

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  Aufwände bei Verlustersatz III
Geschrieben von: PELA - 31.10.2022, 14:09 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Liebe Kollegen, Liebe Kolleginnen,

wir haben für ein Bauunternehmen den Verlustersatz eingereicht, welcher beim Finanzamt zur Prüfung ist. Laut FAQs VE werden jene Aufwände/Ausgaben angerechnet, welche den Umsätzen(den Baustellen) in den eingerichten Perioden ( in unserem Fall der März 2022) gegenüberstehen.
Jetzt ist es halt wie bei einigen Bauunternehmen so, dass einige Einkäufe  im März  (Bareinkäufe) NICHT einer gewissen Baustelle zuzuweisen sind, da es sich um Diverses Kleinmaterial handelt, das von der Logik her dann gekauft wird, wenn es gebraucht wird, bei den Baustellen vom März 2022 . Die Prüferin möchte in diesem Fällen nur 50% der Aufwände geltend machen. Kann Sie das so einfach? Dann müsste ja jedes Hotel, wenn es in einem Verlustersatz Monat Glühlampen kauft angeben, in welchem Zimmer diese montiert wurden??!! Das ist doch etwas fern von der Realität. Bitte um Eure Erfahrungen diesbezüglich, oder gibt es hier eine klare gesetzliche Lösung in solchen Fällen? Danke für Eure Infos!

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  Kollektivvertrag SWÖ - OGH mischt Karten zur Vorausaliquotierung von Sonderzahlungen NEU
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.10.2022, 21:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis der Kollektivvertrag SWÖ anzuwenden war, wurde vom Dienstgeber zum 31.08.2019 gekündigt.

Da die Kündigung schon im Juni 2019 ausgesprochen wurde und dies knapp vor der Fälligkeit des Urlaubszuschusses, war strittig, ob der Urlaubszuschuss schon im Zuge der Auszahlung vorausaliquotiert werden durfte.

Der Kollektivvertrag selber regelte das Recht auf eine Vorausaliquotierung nicht ausdrücklich.

Jedenfalls gab es eine Rückverrechnungsregelung betreffend einer zuviel bezahlten Sonderzahlung, die im Falle einer Dienstgeberkündigung nicht anzuwenden war.


So entschied der OGH:

Im vorliegenden Fall sorgte der OGH wohl für eine handfeste Interpetationsüberraschung.

Er ließ die Vorausaliquotierung ungeachtet des Fehlens einer diesbezüglichen KV-Regelung nämlich zu.


Aus den höchstgerichtlichen Entscheidungsgründen:

Diese und eine Praxisanalyse der vorliegenden Entscheidung gibt es in der Ausgabe Nr. 19-2022 (erscheint Mitte November 2022).

Schon jetzt können Premium-Abonnent:innen der WIKU-Personal aktuell den für die Praxis so wichtigen Artikel über den nachstehenden Link lesen:

https://workupload.com/file/LjVzvhduCxe


Informationen zum Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html

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  Kürzung des All-in-Gehalts bei Wechsel von Voll- in eine Elternteilzeitbeschäftigung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.10.2022, 20:30 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sachverhalt:

In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren ging es im Wesentlichen um die Frage, ob im Falle einer All-in-Vereinbarung bei einer Vollzeitbeschäftigung, jener Anteil, der tatsächlich betreffend Abgeltung von Überstunden auch bestimmbar ist, bei Inanspruchnahme oder Vereinbarung einer Elternteilzeit „wegfallen“ darf oder anteilig mitberücksichtigt werden muss.


Durch alle drei Instanzen ging das Verfahren und das Ergebnis war immer gleich.


So entschied der OGH:

Hier finden Sie die aktuelle Presseaussendung des OGH zu dieser Entscheidung:

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...nteilzeit/

Nachstehend können Sie schon heute die ausführliche Darstellung sowie meine Analyse dazu lesen. Der Artikel wird in der Ausgabe Nr. 19/2022 der WIKU-Personal aktuell (Mitte November 2022) erscheinen. Um diesen Artikel jetzt schon lesen zu können, benötigen Sie das Premium-Abo-Passwort des Jahres 2022:

https://workupload.com/file/MwCG2CCpN5n

Sie wollen auf Premium-Abo upgrade oder das Premium-Abo erwerben? Hier gibt es die Infos dazu:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html

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  Kurzböcks-Premium-Fachartikel: Lohnsteuertabellen 2023 - Sonderbetreuungszeit (Phase 7) von A bis Z - Teuerungsprämie von A bis Z
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.10.2022, 14:17 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kurzböcks-Premium-Fachartikel: Lohnsteuertabellen 2023 - Sonderbetreuungszeit (Phase 7) von A bis Z - Teuerungsprämie von A bis Z

Hier erhalten Sie ab nun die Möglichkeit, zu Schwerpunktthemen die gesammelten Informationen abzurufen. Diese Themen werden sukzessive erweitert werden. Man findet diese Beiträge zumeist in einer der Ausgabe der WIKU-Personal aktuell. Premium-Abonnent:innen haben schon vorab die Möglichkeit, auf diese Fachartikel zuzugreifen.


Bei Bedarf werden diese Artikel inhaltlich auch erweitert. Ist dies geschehen, so wird gesondert darauf hingewiesen (das Premium-Passwort des WPA-Abos wird dazu benötigt).


Lohnsteuertabellen 2023 (Stand: 30.10.2022)

https://workupload.com/file/FzyKMURgYkA



Sonderbetreuungszeit (Phase 7) von A bis Z (Stand: 30.10.2022)

https://workupload.com/file/upgrT73ZnvL



Teuerungsprämie von A bis Z (Stand: 30.10.2022)

https://workupload.com/file/4ewufcgduhv

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