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Anhebung der einmaligen BUAG-Überbrückungsabgeltungen bei Pensionsantritten ab 1.1.20 |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.10.2019, 18:35 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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[b]Anhebung der einmaligen BUAG-Überbrückungsabgeltungen bei Pensionsantritten ab 1. Jänner 2020[/b]
[b]BGBl. II Nr. 289/2019, ausgegeben am 1. Oktober 2019[/b]
Die Höhe der [b]einmaligen BUAG-Überbrückungsabgeltung[/b] wird in Bezug auf Arbeitnehmer/innen, die ab 1. Jänner 2020 [b]ihre Pension antreten[/b], per Verordnung erhöht:
Anstelle von bisher 35 % wird Arbeitnehmer/innen in Zukunft 50 % des sonst zustehenden Überbrückungsgeldes bezahlt.
Die betreffenden [b]Arbeitgeber/innen[/b] erhalten in diesen Fällen anstelle von 20 % nun 30 % des sonst zustehenden Überbrückungsgeldes.
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A1 Bescheinigung: |
Geschrieben von: ERJ - 03.10.2019, 18:05 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Wir haben Mitarbeiter die mehrmals jährlich Messen, Kongresse und Konferenzen im EU-Raum besuchen.
Ist es hier sinnvoll und möglich gleich einen E2 Antrag zu stellen oder muss für jede Reise (dauert immer ca. 3 Tage) ein E1 Antrag gestellt werden?
Diese Reisen ergeben sich auch oft sehr kurzfristig. Z.B. hatten wir vorige Woche den Fall, dass ein MA krank wurde und ein anderer geflogen ist für den wir so kuzfristig kein A1 bekommen haben. Gibt es hier die Möglichkeit gleich für alle MA Einzelanträge zu stelllen die länger gültig sind obwohl sie vielleicht dann gar keine Dienstreise antreten?
Besten Dank!
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