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  Die Lohnsteuertabellen für das Jahr 2023 - vom BMF bestätigt
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.10.2022, 18:59 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Lohnsteuertabellen für das Jahr 2023 - vom BMF bestätigt

Die Lohnsteuertabellen für das Jahr 2023 wurden nun vom BMF bestätigt.
In der Ausgabe Nr. 19-2022 der WIKU-Personal aktuell finden Sie die Monatstabellen und Tagestabellen der "Aktiven" sowie die Monatstabelle der Pensionist:innen.

Premium-Abonnent:innen der WPA können dieses Dokument schon jetzt herunterladen und zwar über den nachstehenden Link (das Premium-Passwort, das auch den Zugang zu den ausführlichen Begleitvideos ermöglicht, wird hier allerdings benötigt):

https://workupload.com/file/FzyKMURgYkA

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  Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022 (Entwurf) - Öffiticket und Pendlerpauschale ab 2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.10.2022, 16:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Der Wartungserlass enthält im Vergleich zu den bisherigen Informationen (siehe dazu auch ausführlich WPA 12/2022, ab Seite 20) keine wesentlichen neuen Informationen.

Von mir kommt der Appell diese Änderung nicht zu unterschätzen, da sie bedeutet, dass im Falle der Zurverfügungstellung eines Öffi-Tickets oder der abgabenbegünstigten Vergütung einer von Arbeitnehmerseite erfolgten Anschaffung durch den bzw. die Dienstgeber:in die Pendlerpauschale, die bis Ende 2022 durch diese Vergütung weggefallen war, nun wieder auflebt.

Das ist mitunter dann auch eine logistische Herausforderung, nämlich mögliche Information an die betroffenen Dienstnehmer:innen ein neues L 34 EDV einzureichen, damit man dann mit Wirkung ab 1.1.2023 den auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Wert der Leistung oder Vergütung von dem Freibetrag (Pendlerpauschale) in Abzug bringen kann.

Der Pendlereuro steht aber jedenfalls zu, egal, wie hoch die Pendlerpauschale ist. Wenn also dem Grunde nach eine Pendlerpauschale zusteht, aber möglicherweise als Folge des Abzugs sehr gering ausfällt oder gar NULL beträgt, dann ist dennoch der Pendlereuro zu berücksichtigen.

Weitere und nähere Infos dazu gibt es in WPA 19-2022.

Infos zum Premium-Abo der WPA gibt es hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html

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  Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass-Entwurf zum Erwerb eines arbeitgebereigenen KFZ durch Arbeitnehmer:in
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.10.2022, 15:07 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Wenn ein:e Arbeitnehmer:in ein Kraftfahrzeug, das bis dato im Firmenvermögen war, erwirbt, ergeben sich immer wieder Fragen in Bezug auf eine mögliche Sachbezugsermittlung bzw. der Ermittlung eines angemessenen (sachbezugsvermeidenden) Verkaufspreises.

Die Rz 222b LStR 2002 gab dazu schon bisher relevante Hinweise, die nun eine Ergänzung erfuhren.

Demnach kann man neben den bisher empfohlenen Mittelwert-Eurotax-Notierungen (Mittelwert zwischen Händlereinkaufspreis und Händlerverkaufspreis) auch andere anerkannte Fahrzeugbewertungslisten (zB. Autopreisspiegel) heranziehen, um den so ermittelten Wert dann dem tatsächlichen Arbeitnehmerkaufpreis gegenüberzustellen.

Alle Details auch dazu gibt es in WPA 19-2022.

Infos zum Premium-Abo der WPA gibt es hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html

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  LStR-Wartungserlass-Entwurf zu e-bike bzw. Bezugsumwandlung ivm e-bikes
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.10.2022, 14:47 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

LStR-Wartungserlass-Entwurf zu e-bike bzw.  Bezugsumwandlung ivm e-bikes

Die Rz 206 LStR 2002 wird dahingehend ergänzt, dass nur die vereinbarte Reduktion des Bruttolohnes oder Bruttogehaltes als steuerschonende "Bezugsumwandlung" anerkannt wird (sofern auch nach dem Abzug die kollektivvertraglichen Mindestwerte nicht unterschritten werden).

Ein einfacher Nettoabzug (wie er etwa bei Zukunftssicherungsmaßnahmen rätselhafterweise anerkannt wurde) reicht hierfür nicht aus.

Die Rz 207 LStR 2002 bietet eine relativ einfach handzuhabende Ermittlungsmethodik und Anleitung, wie man einen allfälligen "Vorteil" ermittelt, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das e-bike, das von Arbeitgeberseite zur Verfügung gestellt wurde, nun erwirbt (samt Anschauungsbeispiele).

Alle Details dazu finden Sie in WPA 19-2022.

Infos zum Premium-Abo der WPA finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html

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  Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass (Entwurf) 2022 zum Sachbezug KFZ
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.10.2022, 14:26 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

1. Spezialfahrzeuge

Die Rz 175 LStR 2002 erfährt eine Ergänzung dahingehend, dass zwar weiterhin bei Überlassung von Spezialfahrzeugen (zB rollende Werkstatt) an Arbeitnehmer:innen betreffend die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte und retour kein Sachbezug anzusetzen ist, wohl aber dann, wenn das Kraftfahrzeug zu weiteren (sprich: anderen privaten) Zwecken verwendet wird (dabei bleibt aber dennoch die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung außer Betracht).

2. KFZ-Wechsel während des Kalendermonats

Die Rz 185 LStR 2002 sah bis dato im Falle eines untermonatigen KFZ-Wechsels betreffend Ansatz eines KFZ-Sachbezuges vor, dass man wahlweise entweder den Sachbezug des abgegebenen KFZ oder des "neuen KFZ" ansetzen durfte.

Nun erfolgt eine Einschränkung dahingehend, dass dieses Wahlrecht nur dann besteht, wenn die Sachbezugsprozentsätze der betreffenden Kraftfahrzeuge ident sind.

Besteht diese Identität nicht (zB. Fahrzeug 1: 1,5 %, Fahrzeug 2: 2 % oder 0 %), so muss eine aliquote Sachbezugsberechnung erfolgen (d. h. jeder Monatswert der in Frage kommenden beiden Fahrzeuge ist anteilig für den Rumpfzeitraum anzusetzen, für den das Benützungsrecht bestand). Mit dabei ist dann auch ein Anschauungsbeispiel

Die Details folgen in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 19-2022.

Noch kein Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell? Infos dazu gibt es hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html

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  Bitte, abonniert auch den WIKU-Training-Youtube-Kanal
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.10.2022, 13:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Wir freuen uns hier im BOB-Forum täglich Tausende mit Fachinformationen versorgen dürfen.

Es wäre für uns eine ganz tolle Unterstützung, wenn ihr uns auch auf Youtube "abonnieren" würdet. Es gibt bis Jahresende dort im Regelfall einmal wöchentlich ein zusammenfassendes Informationsvideo zu aktuellen Geschehnissen (normalerweise immer zu Wochenbeginn).


Ab 2023 plane ich ein zusätzliches "WIKU-Lohnbudsmann"-Video, in dem ich ein bis zwei aktuelle Problemfälle besprechen möchte und es wird dort dann auch Auszüge aus meinen Digitalpaketen geben.

Hier geht es zum WIKU-Training-Youtube-Kanal:

https://www.youtube.com/channel/UCq6FQis39YbcuXuYoIDHh

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  Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022 (Entwurf) - nichts Neues zur Teuerungsprämie
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.10.2022, 13:14 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022 (Entwurf) - nichts Neues zur Teuerungsprämie

Wer zur Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EStG 1988) im LStR-Wartungserlass 2022 neue Erkenntnisse und Informationen erwartet, wird enttäuscht sein.

Das kürzlich publizierte Protokoll des BMF dazu (siehe auch im Detail WPA 16/2022, Artikel Nr. 388/2022) war insoweit weit detaillierter und aussagekräftiger.

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  Welche neuen bzw. interessanten Feststellungen enthält der Entwurf zum LStR-Wartungserlass 2022 zur "Mitarbeitergewinnbeteiligung"?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.10.2022, 18:41 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Welche neuen bzw. interessanten Feststellungen enthält der Entwurf zum LStR-Wartungserlass 2022 zur "Mitarbeitergewinnbeteiligung"?


Mir ist bei der Durchsicht des Entwurfes betreffend die "Mitarbeitergewinnbeteiligung" (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988, Rz 112e LStR 2002) Folgendes aufgefallen:

1. Es wurde - allerdings nicht nur in Bezug auf die Mitarbeitergewinnbeteiligung - nun auch eine Aussage in die Lohnsteuerrichtlinien betreffend "Führungskräfte oder leitende Ange-stellte als Gruppe" aufgenommen. Dabei hat man aber das Rad nicht neu erfunden, sondern lediglich auf ein VwGH-Erkenntnis aus dem Jahr 2016 hingewiesen und - sagen wir - den kleinsten gemeinsamen Nenner, nämlich die Unterscheidung nach Verantwortungsgraden aufgenommen (findet man in der Rz 76 LStR 2002).

2. Dann hat man - für meinen Geschmack sehr detaillierte - Aussagen betreffend des Konzern-EBITS im Falle eines international tätigen Konzerns getroffen auch in Verbindung mit ausländischen Mutterunternehmen, die in einem Drittstaat ansässig sind (Rz 112e LStR 2002).

3. Die Vorjahresergebnis (EBIT-)Begrenzung betrifft nicht jeweils die gesamten Mitarbeitergewinnbeteiligungen, sondern nur jeweils den steuerfreien Anteil.

4. Es wurde eine Aussage dazu getroffen, wie die Lohnsteuerhaftung aussieht, falls man das jeweils gültige Vorjahresergebnis durch die steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung überschreiten sollte, samt Anschauungsbeispiel.

5. Die Problematik der Bildung von steuerlich anerkannten Gruppen wurde samt Anschauungsbeispiel in den Erlass aufgenommen. Allerdings sind meiner Ansicht nach die BMF-FAQ aus Frühjahr und Sommer insoweit noch ein wenig detailreicher gewesen (sollte man also nicht außer Betracht lassen).

6. Dass es möglich ist, einen allfälligen steuerpflichtigen Anteil einer Mitarbeitergewinnbeteiligung (etwa, weil er den Freibetrag von € 3.000,00 überschreitet) durch Vereinbarung der Anwendung der "Formel 7" steuerlich zu optimieren, wurde auch in den Erlass aufgenommen.

7. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung kann steuerbegünstigt im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 nur von Arbeitgeberseite bezahlt werden und nicht von dritter Seite, also nicht von einem Beschäftiger bei einer Arbeitskräfteüberlassung, aber auch nicht von einem anderen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe bzw. desselben Konzerns.


Details und Beispiele finden Sie in der Ausgabe Nr. 19-2022 der WPA.

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  Die neuen "Kommunalsteuer-Informationen" sind in die Begutachtung gegangen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.10.2022, 16:59 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die neuen "Kommunalsteuer-Informationen" sind in die Begutachtung gegangen

Vergleichsweise bescheiden (im Verhältnis zum LStR-Wartungserlass) sind die Ergänzungen zu den "Informationen zum Kommunalsteuergesetz" (also den Kommunalsteuer-Richtlinien).

Über die "auffälligen" geplanten Inhalte werde ich natürlich auch hier berichten.

Die Details der KommSt-Informationen des BMF gibt es dann in der Ausgabe Nr. 19-2022 der WIKU-Personal aktuell.

Zum Begutachtungsentwurf geht es hier:

https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:2454accd-7...ntwurf.pdf

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  Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022 ging in die Begutachtung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.10.2022, 16:49 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

112 Seiten stark ist der Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass, der nun in die Begutachtung gegangen ist.

Ich werde "häppchenweise" kurz in den nächsten Tagen über geplante Inhalte berichten, soweit sie tatsächlich etwas Neues mit sich bringen.

Eine ganz ausführliche Darstellung gibt es in WPA Nr. 19-2022.

Auch in meinen "Neuerungen-Schulungen" sind diese Inhalte natürlich schon mit dabei.

Zum Dokument geht es hier:

https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:ae6513de-0...ntwurf.pdf

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