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| Teuerungs-Entlastungspakete 2 und 3 - angepasste steuerliche Werte - Lohnsteuertabelle für 2023 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.09.2022, 18:17 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Teuerungs-Entlastungspakete 2 und 3 - angepasste steuerliche Werte - Lohnsteuertabelle für 2023
Im Teuerungsentlastungspaket 2 finden wir eine inflationsbedingte Anpassung von Steuertarifen, Absetzbeträgen und anderen steuerlichen Werte mit Wirkung ab 1.1.2023
In WPA 16-2022 erhalten Sie dazu eine komplette Tabelle sämtlicher neuer Werte und auch schon die Monats- und Tageslohnsteuertabelle für das Jahr 2023 der Aktiven (allerdings noch nicht mit dem BMF abgestimmt). Die Ausgabe Nr. 16-2022 wird in der ersten Oktoberwoche 2022 versandt (die Ausgabe Nr. 15-2022 erreicht Sie spätestens am 20.09.2022)
Teilnehmer:innen des "Jour fixe für dahoam"-WIKU-Live-Webinars vom 23.09.2022 (9 bis 11 Uhr) sowie am 27.09.2022 (18:30 bis 20:30) erhalten diese Aufstellungen sowie die Lohnsteuertabellen zusammen mit den Detailanalyse zu den übrigen Änderungen der Teuerungsentlastungspakete bereits im Vorfeld des Webinars zusätzlich zur übrigen umfassenden Schulungsunterlage.
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at (Preis € 120,00 inkl Ust je Teilnehmer:in).
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| Pflichtpraktikum mit Taschengeld / Sonderzahlungen |
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Geschrieben von: Ingrid Ne - 16.09.2022, 07:28 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Lieber Herr Kurzböck,
ich habe eine Studentin, die ein Pflichtpraktikum von 3 Monaten zu absolvieren hat (01.07.-30-09.), geringfügig angemeldet.
Sie erhält monatlich ein Taschengeld von 485 €
Kann der Dienstgeber ihr im September auch eine aliquote Sonderzahlung ausbezahlen?
Oder spricht bei Pflichtpraktikant:innen irgendetwas dagegen?
Danke!
LG, Ingrid Neissl
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| Neue Steuerbefreiung ab 2023 für Arbeitgeberzuschüsse betreffend Car-Sharing |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.09.2022, 19:58 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Neue Steuerbefreiung ab 2023 für Arbeitgeberzuschüsse betreffend Car-Sharing
Die Regierungsvorlage betreffend das Teuerungs-Entlastungspaket III sieht unter anderem vor, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jährlich bis zu € 200,00 steuerfrei an Zuschuss für Car-Sharing gewähren kann. Insoweit soll der neue § 3 Abs. 1 Z 16d EStG 1988 dieses Neuland eröffnen.
Dabei ist "privates Car-Sharing" gemeint, also in Bezug auf "nicht beruflich veranlasste Fahrten", wobei hier wohl die Strecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte und retour als "nicht beruflich veranlasst" zu werten sein wird.
Es geht dabei nicht nur um Autos, sondern auch um Motorräder, Krafträder und Fahrräder, sofern sie einen Emmissionswert von NULL aufweisen (also emmissionsfrei sind). Insoweit sind auch e-Bikee und E-Scooter von dieser Begünstigung erfasst.
In der Sozialversicherung (und damit auch im Bereich BV) fehlt derzeit noch eine korrespondierende Befreiungsregelung, die wir noch urgieren werden.
Die Zuschüsse müssen zur Wahrung der Steuerfreiheit entweder in Gutscheinform gewährt oder direkt an das Betreiberunternehmen von Arbeitgeberseite geleistet werden.
Mögliche Auswirkungen auf die Pendlerpauschale sind nach dem derzeitigen Entwurf keine zu erwarten. Falls man das Fahrzeug dann auch beruflich (zB für Dienstreisen) benützt, so ist eine Auswirkung auf das abgabenfreie Kilometergeld noch mit der Finanzverwaltung abzustimmen.
Eine umfangreiche Analyse dieser angehenden Begünstigung, die für Zuschüsse gilt, die ab dem 1.1.2023 gewährt werden, bereite ich für die Ausgabe Nr. 16/2022 der WIKU-Personal aktuell vor.
Infos zum Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
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| Angestellter wird Gesellschafter |
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Geschrieben von: Sabine Almer - 15.09.2022, 10:34 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Ich benötige bitte eure Hilfe:
Ein Büroangestellter wird Gesellschafter 49%.
Laut Ziviltechnikerkammer kann er den Geschäftsführer (wegen der Befähigung) nicht machen.
Somit meine Frage:
Besteht die Möglichkeit einen leitenden Angestellte als Gesellschaft daraus zu machen?
ASVG - pflichtig
ESt - pflichtig
Was sagt ihr dazu?
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| DB-Absenkung ab 2023 - noch ein Nachschlag für die Praxis |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.09.2022, 08:20 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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DB-Absenkung ab 2023 - noch ein Nachschlag für die Praxis
Nachdem uns der kleinere Koalitionspartner mit der DB-Absenkung und den Umständen so viel Freude bereitet, möchte ich an dieser Stelle eventuell - wenn sich der Ärger gelegt hat - noch mit einem praktischen Umsetzungstipp aufwarten.
Vielleicht ist es ja möglich, dass man von Softwareseite einen Begleittext auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen andruckt, der sinngemäß lautet: "Lohnnebenkostenabsenkung ab 2023: der DB zum FLAF sinkt auf 3,7 %. Wir machen von der Absenkung Gebrauch".
Dann spielt es nämlich keine Rolle, ob der Kollektivvertrag oder sonst eine andere lohngestaltende Vorschrift dazu eine Regelung vorsieht. Dass das Ganze eher Züge eines Marketingprojekts hat, erkennt man recht schnell. Dass man damit die KV-Partner (speziell die Arbeitgeberseite) dazu bewegen möchte, kräftigen Erhöhungen zuzustimmen, liegt auch auf der Hand.
Wir leben in einer Zeit der Experimente. So wollte man beim FABO PLUS, dass dieser in jener Höhe auf den Lohnabrechnungen aufscheint, in welcher er sich tatsächlich auswirkt bzw. ausgewirkt hat (ist auch nicht überall sauber umgesetzt, aber es "kräht kein Hahn mehr danach"). Dann hat man den FABO PLUS "indexiert", mit durchschlagendem Erfolg etc.
Jetzt möchte man halt, dass man "für die Leute etwas macht", nämlich Lohnnebenkostenabsenkung, damit die Löhne kräftig steigen bei den nächsten Lohnverhandlungen (und die Lohnnebenkosten kein so großes Argument mehr sind) und alle unsere Regierung lobpreisen, wenngleich das Thema Lohnnebenkosten möglicherweise damit nicht wirklich gebührend behandelt ist. Experimente schlagen dann sehr häufig in der Personalabteilung auf. Dort sind die wahren Heldinnen und Helden schon seit längerem zu Hause, zusammen mit den Softwareherstellern, die schon längst Unmenschliches leisten.
Also: es werden viele Rechtsgelehrte nun auf den Plan treten und darüber schreiben, ob man das darf und ob das rechtlich passt. Das soll auch bitte tatsächlich so sein, das ist in diesen Zeiten sehr wichtig. Aber auch in einem medizinischen Notfall kommen die Analysen erst später, aber zu allererst geht es darum, wie wir mit der Sache praktisch umgehen (also um die Stabilisierung des Patienten). Daher noch diese ergänzenden Zeilen.
Ich hatte solche Texte schon vor 30 Jahren, aber die haben nicht immer so gut geklappt. So sollte im Dezember 1992 eine "Prämie ohne Rechtsanspruch" ausbezahlt werden und zugleich "Frohe Weihnachten" gewunschen werden, jeweils über einen ergänzenden Text auf der Gehaltsabrechnung (die haben wir damals noch ausgedruckt; da war der Kampf um den Drucker).
Herausgekommen ist damals "Frohe Weihnachten ohne Rechtsanspruch". Der Fehler war dann zu Ostern behoben. Da hieß es dann "Frohe Ostern - einmalig und ohne Wiederkehr".
Ich wünsche euch trotzdem einen schönen Tag und ich werde in den nächsten Tagen in kleinen Häppchen hier weiter informieren. Den Humor möchte ich mir nicht nehmen lassen und ihr sollt ihn bitte auch nicht verlieren.
Ach ja: und wenn ihr Zeit habt: am 23.9.2022 von 9 bis 11 Uhr zum Teilnehmerpreis von € 120,00 (ink. USt) gibt es das "Jour fixe Personalverrechnung für dahoam" mit ausführlichen Schulungsunterlagen über sämtliche Änderungen des heurigen Jahres (natürlich auch über die gestern abend verlautbarten wichtigen Punkte).
Der zweite Termin (alternativ) findet am 27.9.2022 von 18:30 bis 20:30 statt.
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
You'll never walk alone!
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