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| Altersumstufung bei Personen mit fiktivem Geburtsdatum |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.07.2022, 17:48 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Quelle: ÖGK-Magazin DG-Service Nr. 2/2022
Frage:
Die Versicherungsnummer einer Mitarbeiterin lautet 1234 011362. Sie vollendet heuer ihr 60. Lebensjahr und ist weiterhin bei uns beschäftigt.
Wann erfolgt die Altersumstufung?
Antwort:
Bei den letzten sechs Stellen der Versicherungsnummer handelt es sich in der Regel um das Geburtsdatum einer Person.
Personen, die bei der Registrierung keinen Geburtstag oder Geburtsmonat angeben und bei denen nur das Geburtsjahr feststeht, wird ein fiktives Geburtsdatum vergeben.
In diesen Fällen wird als Monat die Zahl 13, 14 oder 15 verwendet.
Die Altersumstufung erfolgt bei Personen mit fiktivem Geburtsdatum immer am 01.07. des betreffenden Jahres.
Im konkreten Beispiel erfolgt daher die Altersumstufung am 01.07.2022.
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| Meldungserstattung – Wechsel von Voll- auf Teilversicherung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.07.2022, 17:41 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 2/2022
Frage:
Ein Mitarbeiter wechselt von einem vollversicherungspflichtigen zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.
Welche Meldung ist zu erstatten, wenn noch keine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) übermittelt wurde?
Antwort:
Bei einem Wechsel von einem vollversicherungspflichtigen zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis oder umgekehrt ist, solange noch keine mBGM für den betroffenen Beitragszeitraum übermittelt wurde, eine Änderungsmeldung an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu erstatten.
Hinweis:
Bitte wählen Sie auf der Änderungsmeldung im Feld „Betriebliche Vorsorge“ „keine Änderung“ aus.
Wenn Sie „ja“ auswählen, kann die Änderungsmeldung nicht verarbeitet werden, da der Beginn der Betrieblichen Vorsorge bereits bei der Anmeldung bekannt gegeben wurde.
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