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  Trinkgeldersatzprämie als abgabenfreie Covid-19-Zulage - Zusatz-KV für Friseurbetrieb
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.12.2020, 16:46 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Trinkgeldersatzprämie als abgabenfreie Covid-19-Zulage - Zusatz-KV für Friseurbetriebe

https://www.wko.at/branchen/gewerbe-hand...seure.html

Nun ist auch die Handlungsanleitung dazu da.

https://www.wko.at/service/kollektivvert...e-2020.pdf

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  Trinkgeldersatzprämien - Handlungsanleitungen soeben freigegeben, gehen heute nachmit
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.12.2020, 14:41 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Trinkgeldersatzprämien - Handlungsanleitungen soeben freigegeben, gehen heute nachmittag ONLINE - Frist konnte erstreckt werden

Das BMF hat meinen Vorschlag, man möge hier ausnahmsweise die Abrechnung der Covid-19-Prämien im Aufrollwege bis 15.2.2021 für das Kalenderjahr 2020 akzeptiert. Das gibt uns Luft.

Die Zusatz-KV und die Handlungsanleitungen gehen am Nachmittag ONLINE. Ich werde sie auch sofort posten, wenn sie da sind.

Ich hoffe, die WKO und ich konnten das Weihnachtsfest für die Lohnverrechner/innen ein wenig retten, indem da jetzt der ärgste Druck draußen ist.

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  Kollektivvertrag für Arbeiter/innen des Güterbeförderungsgewerbes per 1.1.2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.12.2020, 00:35 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kollektivvertrag für Arbeiter/innen des Güterbeförderungsgewerbes per 1.1.2021

vida - KV-Abschluss Güterbeförderung


Zusätzlich zu den KV-Erhöhungen (keine Isterhöhungen) kommt es somit auch zur Erhöhung der Auslandsdiäten.

Erneut wird klargestellt, dass das Güterbeförderungsgewerbe als Saisonbranche gilt und daher auch die Kündigungsfristen und Kündigungstermine der Arbeiter/innen auch nach dem 30. Juni 2020 unverändert bleiben.

Zudem soll sich eine Arbeitsgruppe des Themas "Erschwerniszulagen in der Abfallentsorgung"  annehmen.

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  Mindestlohntarife für Arbeitnehmer/innen in privaten Bildungseinrichtungen sowie für
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.12.2020, 00:22 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Mindestlohntarife für Arbeitnehmer/innen in privaten Bildungseinrichtungen sowie für Au-pair-Kräfte

Mindestlohntarif für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - mit Gültigkeit ab 1. Jänner 2021

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/583/20201221


Mindestlohntarif für Au-pair-Kräfte - mit Gültigkeit ab 1. Jänner 2021 (für Beschäftigungsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2020 geschlossen wurden)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/582/20201221

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  Kollektivvertrag "Angestellte in Gewerbe - Handwerk - Dienstleistung" (allgemeines Ge
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.12.2020, 00:11 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kollektivvertrag "Angestellte in Gewerbe - Handwerk - Dienstleistung" (allgemeines Gewerbe) mit Gültigkeit ab 1.1.2021 als pdf-Version

https://www.wko.at/service/kollektivvert...t.original

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  Kein weiterer verpflichtender Trinkgeldersatz für die Gastronomie betreffend den Kale
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.12.2020, 23:57 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kein weiterer verpflichtender Trinkgeldersatz für die Gastronomie betreffend den Kalendermonat Dezember 2020

Aus dem diesbezüglichen Mitgliederrundschreiben:

Sehr geehrtes Mitglied,

Derzeit kursieren Informationen über Steuerberatungskanzleien, wonach – bei Kurzarbeit - für die Mitarbeiter im Hotel- und Gastgewerbe auch für Dezember 2020 ein Rechtsanspruch auf die Corona-Zulage als Trinkgeldersatz bestehen würde.

Das ist nicht richtig! Aufgrund von Problemen mit der Rückvergütung von Seiten des AMS, die leider nicht rechtzeitig gelöst werden konnten, gibt es für Dezember 2020 keinen Zusatz-Kollektivvertrag über eine Corona-Zulage und somit auch keine rechtlich bindende Verpflichtung des Arbeitgebers, für Mitarbeiter/innen in Kurzarbeit die Corona-Zulage für Dezember 2020 auszubezahlen.

Wir empfehlen eine Auszahlung auf freiwilliger Basis, aber ausdrücklich sofern dies die wirtschaftliche Situation des Betriebes zulässt.

Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung einer steuerbefreiten Corona-Zulage aber nur noch im Dezember 2020 möglich ist.

Details zur Corona-Zulage gibt es auf der Homepage des BMF unter dem Punkt „Sonstige steuerrechtlichen Fragen und Antworten“:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/...t-faq.html

Alternativ dazu gibt es auch die Möglichkeit steuerfreie Weihnachtsgutscheine an die Mitarbeiter/innen auszugeben. Hier ist die Ausgabe bis Jänner 2021 möglich.

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/...heine.html

Allfällige Auszahlungen einer steuerbefreiten Corona-Zulage für Dezember 2020 sind freiwillig und werden im Falle einer Kurzarbeitsvereinbarung über die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe (anhand der Ausfallstunden) bis zu einem Maximalwert von € 100 refundiert.

Auf der Homepage der gastgewerblichen Fachverbände finden Sie laufend die aktuellen Informationen dazu:

https://www.wko.at/branchen/tourismus-fr...werbe.html

https://www.wko.at/service/kollektivvert...ulage.html

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  Trinkgeldersatzprämie für das Friseurgewerbe sowie für die Fußpfleger, Masseure und K
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.12.2020, 23:41 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Trinkgeldersatzprämie für das Friseurgewerbe sowie für die Fußpfleger, Masseure und Kosmetiker

Für das Friseurgewerbe sowie für die Fußpfleger, Masseure und Kosmetiker (jeweils für Arbeiter/innen und Angestellte in Kurzarbeit) wurde soeben jeweils ein Zusatzkollektivvertrag abgeschlossen, welcher die Bezahlung von € 50,00 netto an abgabenfreier Coronazulage für den Kalendermonat November 2020 (Aufrollung!) sowie € 40,00 netto für den Kalendermonat Dezember 2020 vorsieht.
Wir klären soeben mit der Finanzverwaltung noch ab, ob es möglich ist, diese Zahlungen entweder noch bis Mitte Jänner 2021 (rückwirkend) abzurechnen bzw. ev. sogar bis Mitte Februar 2021 rückwirkend.
Um diese Werte ist dann auch jeweils das Brutto vor Kurzarbeit zu erhöhen (einmal für November 2020 und einmal für Dezember 2020). Beachten Sie bitte, dass Sie für November 2020 zwar eine scheinbare Deadline bis 28.12.2020 haben, in Wahrheit hat man aber insgesamt 3 Monate Zeit, die Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung in Bezug auf ein Kalendermonat durchzuführen (was natürlich auch eine Liquiditätsfrage ist).
Zum KV-Text der Friseure geht es hier (jener der Fußpfleger, Masseure und Kosmetiker ist praktisch ident):
und zwar ganz konkret hier:
Es soll dann morgen im Laufe des Tages noch eine Handlungsanleitung hochgeladen werden, bei der dann das Anfrageergebnis an das BMF schon miteingearbeitet sein wird. Je nachdem, hat man hoffentlich etwas länger Zeit oder weniger. 


Jedenfalls ist es, wenn man sich länger Zeit lassen darf, wichtig, dass man die Novemberabrechnung für die Kurzarbeit beim AMS noch nicht vor der Abrechnung einreicht.

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  Steuersatz Reparaturleistungen
Geschrieben von: Daniel - 21.12.2020, 15:54 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Hallo Kollegen,

gilt hier schon der verminderte Steuersatz?
oder erst ab 2021

danke

lg
daniel

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  Umsatzersatz erneuter Lockdown
Geschrieben von: Daniel - 21.12.2020, 14:40 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Guten Tag Kollegen

es folgt ja der erneute komplette Lockdown

für Friseure zB, wurde aufgrund der im Dezember wieder vorherrschenden Möglichkeit der Öffnung, noch keiner eingereicht
jetzt kommt die erneute Schliessung für Handel und Körpernahe Dienstleistungen

weiss einer ob da bezüglich Formular Umsatzersatz noch was kommt oder
kann mit dem Punkt kompletter Dezember geschlossen eingereicht werden?

danke

lg
daniel

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  Trinkgeldersatz auch für Dezember?
Geschrieben von: KMst - 21.12.2020, 14:36 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (4)

Darf in der Gastro der Trinkgeldersatz auch für Dezember abgerechnet werden? 
Und wie schauts bei den Friseuren aus, gibt es da schon Neuigkeiten?

Laut AMS darf man es abrechnen?


lt. AMS Homepage:
"Die Abgeltung für den Trinkgeldentfall kann von Unternehmen der ÖNACE Klassifikationen 55 (Beherbergung),
56 (Gastgewerbe), 86.90-9 (sonstiges Gesundheitswesen), 96.02 (Friseur- und
Kosmetiksalons), 96.04-1 (Schlankheits- und Massagezentren) und 96.09 (Erbringung
von sonstigen Dienstleistungen a.n.g.) in der Teilabrechnung für November und
Dezember 2020 berücksichtigt werden" 

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