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Trinkgeldersatzprämien - Handlungsanleitungen soeben freigegeben, gehen heute nachmit |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.12.2020, 14:41 - Forum: News & wichtige Infos
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Trinkgeldersatzprämien - Handlungsanleitungen soeben freigegeben, gehen heute nachmittag ONLINE - Frist konnte erstreckt werden
Das BMF hat meinen Vorschlag, man möge hier ausnahmsweise die Abrechnung der Covid-19-Prämien im Aufrollwege bis 15.2.2021 für das Kalenderjahr 2020 akzeptiert. Das gibt uns Luft.
Die Zusatz-KV und die Handlungsanleitungen gehen am Nachmittag ONLINE. Ich werde sie auch sofort posten, wenn sie da sind.
Ich hoffe, die WKO und ich konnten das Weihnachtsfest für die Lohnverrechner/innen ein wenig retten, indem da jetzt der ärgste Druck draußen ist.
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Kein weiterer verpflichtender Trinkgeldersatz für die Gastronomie betreffend den Kale |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.12.2020, 23:57 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kein weiterer verpflichtender Trinkgeldersatz für die Gastronomie betreffend den Kalendermonat Dezember 2020
Aus dem diesbezüglichen Mitgliederrundschreiben:
Sehr geehrtes Mitglied,
Derzeit kursieren Informationen über Steuerberatungskanzleien, wonach – bei Kurzarbeit - für die Mitarbeiter im Hotel- und Gastgewerbe auch für Dezember 2020 ein Rechtsanspruch auf die Corona-Zulage als Trinkgeldersatz bestehen würde.
Das ist nicht richtig! Aufgrund von Problemen mit der Rückvergütung von Seiten des AMS, die leider nicht rechtzeitig gelöst werden konnten, gibt es für Dezember 2020 keinen Zusatz-Kollektivvertrag über eine Corona-Zulage und somit auch keine rechtlich bindende Verpflichtung des Arbeitgebers, für Mitarbeiter/innen in Kurzarbeit die Corona-Zulage für Dezember 2020 auszubezahlen.
Wir empfehlen eine Auszahlung auf freiwilliger Basis, aber ausdrücklich sofern dies die wirtschaftliche Situation des Betriebes zulässt.
Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung einer steuerbefreiten Corona-Zulage aber nur noch im Dezember 2020 möglich ist.
Details zur Corona-Zulage gibt es auf der Homepage des BMF unter dem Punkt „Sonstige steuerrechtlichen Fragen und Antworten“:
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/...t-faq.html
Alternativ dazu gibt es auch die Möglichkeit steuerfreie Weihnachtsgutscheine an die Mitarbeiter/innen auszugeben. Hier ist die Ausgabe bis Jänner 2021 möglich.
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/...heine.html
Allfällige Auszahlungen einer steuerbefreiten Corona-Zulage für Dezember 2020 sind freiwillig und werden im Falle einer Kurzarbeitsvereinbarung über die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe (anhand der Ausfallstunden) bis zu einem Maximalwert von € 100 refundiert.
Auf der Homepage der gastgewerblichen Fachverbände finden Sie laufend die aktuellen Informationen dazu:
https://www.wko.at/branchen/tourismus-fr...werbe.html
https://www.wko.at/service/kollektivvert...ulage.html
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Trinkgeldersatzprämie für das Friseurgewerbe sowie für die Fußpfleger, Masseure und K |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.12.2020, 23:41 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Trinkgeldersatzprämie für das Friseurgewerbe sowie für die Fußpfleger, Masseure und Kosmetiker
Für das Friseurgewerbe sowie für die Fußpfleger, Masseure und Kosmetiker (jeweils für Arbeiter/innen und Angestellte in Kurzarbeit) wurde soeben jeweils ein Zusatzkollektivvertrag abgeschlossen, welcher die Bezahlung von € 50,00 netto an abgabenfreier Coronazulage für den Kalendermonat November 2020 (Aufrollung!) sowie € 40,00 netto für den Kalendermonat Dezember 2020 vorsieht.
Wir klären soeben mit der Finanzverwaltung noch ab, ob es möglich ist, diese Zahlungen entweder noch bis Mitte Jänner 2021 (rückwirkend) abzurechnen bzw. ev. sogar bis Mitte Februar 2021 rückwirkend.
Um diese Werte ist dann auch jeweils das Brutto vor Kurzarbeit zu erhöhen (einmal für November 2020 und einmal für Dezember 2020). Beachten Sie bitte, dass Sie für November 2020 zwar eine scheinbare Deadline bis 28.12.2020 haben, in Wahrheit hat man aber insgesamt 3 Monate Zeit, die Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung in Bezug auf ein Kalendermonat durchzuführen (was natürlich auch eine Liquiditätsfrage ist).
Zum KV-Text der Friseure geht es hier (jener der Fußpfleger, Masseure und Kosmetiker ist praktisch ident):
und zwar ganz konkret hier:
Es soll dann morgen im Laufe des Tages noch eine Handlungsanleitung hochgeladen werden, bei der dann das Anfrageergebnis an das BMF schon miteingearbeitet sein wird. Je nachdem, hat man hoffentlich etwas länger Zeit oder weniger.
Jedenfalls ist es, wenn man sich länger Zeit lassen darf, wichtig, dass man die Novemberabrechnung für die Kurzarbeit beim AMS noch nicht vor der Abrechnung einreicht.
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Umsatzersatz erneuter Lockdown |
Geschrieben von: Daniel - 21.12.2020, 14:40 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Guten Tag Kollegen
es folgt ja der erneute komplette Lockdown
für Friseure zB, wurde aufgrund der im Dezember wieder vorherrschenden Möglichkeit der Öffnung, noch keiner eingereicht
jetzt kommt die erneute Schliessung für Handel und Körpernahe Dienstleistungen
weiss einer ob da bezüglich Formular Umsatzersatz noch was kommt oder
kann mit dem Punkt kompletter Dezember geschlossen eingereicht werden?
danke
lg
daniel
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Trinkgeldersatz auch für Dezember? |
Geschrieben von: KMst - 21.12.2020, 14:36 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Darf in der Gastro der Trinkgeldersatz auch für Dezember abgerechnet werden?
Und wie schauts bei den Friseuren aus, gibt es da schon Neuigkeiten?
Laut AMS darf man es abrechnen?
lt. AMS Homepage:
"Die Abgeltung für den Trinkgeldentfall kann von Unternehmen der ÖNACE Klassifikationen 55 (Beherbergung),
56 (Gastgewerbe), 86.90-9 (sonstiges Gesundheitswesen), 96.02 (Friseur- und
Kosmetiksalons), 96.04-1 (Schlankheits- und Massagezentren) und 96.09 (Erbringung
von sonstigen Dienstleistungen a.n.g.) in der Teilabrechnung für November und
Dezember 2020 berücksichtigt werden"
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