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  Urlaubszuschuss KV Werbung
Geschrieben von: Pfeiffer - 09.06.2022, 08:00 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Liebe Forumsteilnehmer,

im KV für Werbung- und Marktkommunikation stehen als Auszahlungstermine für 13. und 14. Monatsgehalt "Am 1. Juli ...50 % des 13. und 50 % des 14. Monatsgehaltes auszuzahlen".
Und weiter: "Den während des Kalenderjahres eintretenden oder austretenden ... gebührt der aliquote Teil ... entsprechend der im Kalenderjahr zurückgelegten Dienstzeit."

Demnach ist einem am 1.6. eingetretenen DN am 1.7. 50 % eines zwölftels von UZ und WR auszuzahlen. Also bei Brutto 2.400,00 wären das 50% von 2.400/12 x 2.

Korrekt?

Wie ist hier die gängige Praxis?

Beste Grüße
Alexander Pfeiffer

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  Chefinfo der WK OÖ vom 8.6.2002 - Schwerpunkt "Kurzarbeit ab 1.7.2022"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.06.2022, 18:32 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Chefinfo der WK OÖ vom 8.6.2002 - Schwerpunkt "Kurzarbeit ab 1.7.2022"


https://news.wko.at/news/oberoesterreich...er133.html

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  Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne bei Corona und Risikofreistellung für werdende Mütter soll nach 30.06.2022 im Verordnungswege durch BMA in Abstimmung mit Gesundheitsministerium festgelegt werden können
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.06.2022, 18:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne bei Corona und Risikofreistellung für werdende Mütter soll nach 30.06.2022 im Verordnungswege durch BMA in Abstimmung mit Gesundheitsministerium festgelegt werden können

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR...ndex.shtml

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  Nächste Steuertarifsenkung soll noch heuer stattfinden plus ein neuer steuerfreier € 3.000,00-Bonus für 2022 sowie eine Steuertarifanpassung an die Inflation angeblich ante portas
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.06.2022, 16:47 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Nächste Steuertarifsenkung soll noch heuer stattfinden plus ein neuer steuerfreier € 3.000,00-Bonus für 2022 sowie eine Steuertarifanpassung an die Inflation angeblich ante portas

https://www.oe24.at/oesterreich/politik/.../521311118

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  Kurzarbeit ab 1.7.2022 - die neuen Muster-SPV (Version Nr. 11) - die SPV-Änderungen sowie die dazugehörigen Änderungen in der Lohnverrechnung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.06.2022, 13:46 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kurzarbeit ab 1.7.2022 - die neuen Muster-SPV (Version Nr. 11) - die SPV-Änderungen sowie die dazugehörig en Änderungen in der Lohnverrechnung

Soeben wurden die für die ab 1.7.2022 gültige Kurzarbeits-Rechtslage wichtigen "Muster-Sozialpartnervereinbarungen" freigegeben.

Diese finden Sie hier:
https://www.wko.at/service/sozialpartner...-2022.docx
https://www.wko.at/service/sozialpartner...-7-_1.docx

Die Versionengegenüberstellung finden Sie hier (dieses Dokument enthält die Änderungen der Version Nr. 11 im Vergleich zur Version Nr. 10):
https://www.wko.at/service/aenderungen-k...7-2022.pdf

Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen bei der Kurzarbeitsbeihilfe finden Sie hier (unter "Update Juni 2022")

Corona-Kurzarbeit - Alle aktuellen Bestimmungen - WKO.at


Ein detaillierter Überblick zu den beihilfenrelevanten Informationen folgt im Laufe des restlichen Tages noch über die "Chefinfo" der Wirtschaftskammer OÖ, die ich noch in einem separaten Post teilen werde.

In der Anlage zu diesem Post finden Sie das von mir ausgearbeitete und von der WKO versandte Dokument, welches das Handling in der Personalverrechnung beschreibt.



Angehängte Dateien
.pdf   Kurzarbeit - Änderungen ab 1. Juli 2022.pdf (Größe: 162,81 KB / Downloads: 6)
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  Umsatzsteuer
Geschrieben von: Sandra Nindl - 08.06.2022, 10:15 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Ein Klient erbringt Leistungen in Fortbildung.

Das Fortbildungswochenende findet in Ö statt.
Also Leistungsort ist Österreich.
Es nehmen auch deutsche Unternehmer mit UID Nummer teil.

Kann mein Klient diesen Teilnehmern eine Rechnung ohne Steuer ausstellen oder muss bei Allen die Ö UST verrechnen?
Danke für die Hilfe!
Sandra

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  Kurzarbeit ab 1.7.2022 - kleine Vorankündigung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.06.2022, 21:11 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kurzarbeit ab 1.7.2022 - kleine Vorankündigung

Am 8.6.2022 wird im Laufe des Tages die neue Sozialpartnervereinbarung zusammen mit einer Übersicht über die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion ONLINE geschalten werden.

Zudem werde ich am 8.6.2022 eine kompakte Anleitung verfassen, wie denn die lohnverrechnungstechnischen Änderungen für die Kurzarbeit ab 1.7.2022 aus Anlass der einheitlichen 90 %-Regelung (von Lehrlingen abgesehen) aussehen werden. Diese wird dann ebenfalls von der WKO hochgeladen werden. Ich werde sie zudem in meinen Netzwerken vorab im Laufe des 8.6. veröffentlichen.

Beachten Sie bitte, dass spätestens am 9.6.2022 gegenüber dem AMS schriftlich bekundet werden muss, dass man beabsichtigt die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen und dass dann EXAKT am 1.7.2022 der Antrag, die Sozialpartnervereinbarung und das Beratungsprotokoll über das e-ams-Konto hochgeladen werden müssen (am 1.7.2022 "steht" die technische Infrastruktur beim AMS dazu). Grundsätzlich (d. h. für Kurzarbeitsbeginn ab 2.7.2022) gilt, dass der Antrag am Vortag eingebracht werden muss.

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  Berechnung Urlaubsgeld bei Stundenreduktion
Geschrieben von: Muck Manuela - 07.06.2022, 15:39 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Sehr geehrter Herr Kurzböck,

ich benötige wieder ihr Fachwissen zu folgendem Sachverhalt:

Ein DN erhält von 1-3/2022 brutto € 2.800.
Ab 04/2022 einigt man sich auf eine Stundenreduktion, die einen niedrigeren Gehalt zur Folge hat. (€ 1.800)
Wie wird das Urlaubsgeld berechnet? Vom letzten (niedrigeren) Gehalt, oder muss hier ein Durchschnitt gerechnet werden, wo die 3 Monate mit höherem Gehalt berücksichtigt werden.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Beste Grüße
Muck Manuela

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  Bewusst genesungsfeindliches Verhalten im Krankenstand kann zur fristlosen Entlassung führen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.06.2022, 14:25 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Bewusst genesungsfeindliches Verhalten im Krankenstand kann zur fristlosen Entlassung führen

OGH 9 ObA 96/21i vom 17. Februar 2022

§ 27 Z 1 AngG

So entschied der OGH:

1. Befand sich ein Angestellter bei seinem Dienstgeber in einem „Krankenstand“ we-gen chronischer Kniebeschwerden, so waren eine Reise nach Budapest sowie nach Berlin, um dort jeweils als Discjockey (DJ) tätig zu werden, dazu geeignet, den Heil-verlauf negativ zu beeinflussen.

2. War dies dem Angestellten bewusst und zusätzlich auch die Tatsache, dass er sich in der Zwischenzeit ja selber hätte vom Krankenstand abmelden können, weil er eigentlich wieder arbeitsfähig war und sich auch arbeitsfähig fühlte, so ist der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit erfüllt, auch wenn er meinte, vor dem Krankenstand vom Arbeitgeber unfair behandelt worden zu sein, obwohl er die Firmeninteressen über seine eigenen gestellt hatte.

3. Entscheidend ist ja nicht nur, dass das Verhalten objektiv sorgfaltswidrig, sondern dass es auch subjektiv vorwerfbar war. So darf ein Dienstnehmer ärztlichen Anordnungen jedenfalls nicht schwerwiegend bzw betont und im erheblichen Maß zuwider-handeln und die nach der allgemeinen Lebenserfahrung allgemein üblichen Verhaltens-weisen im Krankenstand nicht betont und offenkundig verletzen.

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  Immo-Est 2018+2019
Geschrieben von: Manfred - 07.06.2022, 11:41 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Hallo liebe Kollegen,
ich habe vor kurzem einen neuen Klienten übernommen, der nur Einkünfte aus V+V + Pension hat.
Die Dame die bisher die Buchhaltung erledigt hat ist verstorben.

In allen Vorjahren war die Einkünfte so gering, dass Steuer lt. ESt-Bescheid nie höher war als € 500,-

In den Jahren 2018+2019 wurden Immobilien verkauft und scheinbar vergessen in den
Steuererklärungen in die Versteuerung nach Tarif zu optieren.

Der Est-Bescheid 2019 wurde am 30.3.2020 veranlagt.
Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit zu erwirken, dass mein Klient die Immo-Est zurück bekommt?
Es geht um € 7.560,- und € 5.754,-.

Wir jeden Tipp wäre mein Klient und ich sehr dankbar.

liebe Grüße
Manfred Haslinger

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