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| WIKU-Support und WIKU-Fachnews im BÖB-Forum gehen in die Pause! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.06.2022, 09:20 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Liebe BÖB-Forums-User:innen!
Es gibt im Raum Asien den Fluch "Mögest du in interessanten Zeiten leben". Diese Zeiten erleben wir nun schon seit über 2 Jahren und wir alle erleben nun Situationen, die uns an den Rand unserer Kräfte treiben.
Und so wie viele bin auch ich mehrmals über diesen Rand darübergegangen.
Aus diesem Grund lege ich nun meine jährliche Pause ein.
Ca. ab dem 11.07.2022 werde ich wieder langsam damit beginnen, Sie mit News zu versorgen. Ab dem 18.7.2022 stehe ich auch dem Fachaustauschbereich zur Verfügung.
Beachten Sie bitte meine seit dem Jahr 2001 hier geübte Tradition, dass Fragen, die während meiner Absenz hier landen, von mir nicht (auch nicht nachträglich) bearbeitet werden.
Ich wünsche Ihnen allen noch einen angenehmen und erholsamen Sommerbeginn 2022!
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| WIKU-Support und WIKU-Fachnews im BÖB-Forum gehen in die Pause! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.06.2022, 09:19 - Forum: News & wichtige Infos
- Antworten (2)
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Liebe BÖB-Forums-User:innen!
Es gibt im Raum Asien den Fluch "Mögest du in interessanten Zeiten leben". Diese Zeiten erleben wir nun schon seit über 2 Jahren und wir alle erleben nun Situationen, die uns an den Rand unserer Kräfte treiben.
Und so wie viele bin auch ich mehrmals über diesen Rand darübergegangen.
Aus diesem Grund lege ich nun meine jährliche Pause ein.
Ca. ab dem 11.07.2022 werde ich wieder langsam damit beginnen, Sie mit News zu versorgen. Ab dem 18.7.2022 stehe ich auch dem Fachaustauschbereich zur Verfügung.
Beachten Sie bitte meine seit dem Jahr 2001 hier geübte Tradition, dass Fragen, die während meiner Absenz hier landen, von mir nicht (auch nicht nachträglich) bearbeitet werden.
Ich wünsche Ihnen allen noch einen angenehmen und erholsamen Sommerbeginn 2022!
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| Aufwand Vorperiode_MWR Kennzahl K1 |
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Geschrieben von: Sebastian - 14.06.2022, 16:54 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Hallo!
Ich meine mich zu entsinnen, dass bei Buchung des Kontos "Aufwand Vorperiode" eine MWR vorzunehmen ist (Gewinnermittlung nach 5 (1) EStG). Kann mir jemand bestätigen, dass dem so ist und ggfls in welche Kennzahl der entsprechende Betrag in der K1 einzutragen wäre?
LG
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| Kurzarbeit ab 1.7.2022 - wirtschaftliche Begründung und neue Arbeitgeberinformationspflicht |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.06.2022, 15:32 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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1. Zielvorgabe des BMA betreffend die Vorgangsweise bei der wirtschaftlichen Begründung - Anwendung an das AMS
- Das Bundesministerium für Arbeit geht davon aus, dass in der jetzigen Wirtschaftslage nur noch in ganz spezifischen Einzelfällen vom Vorliegen von „vorübergehenden nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ sowie vom Nichtvorliegen anderer Lösungsmöglichkeiten auszugehen ist.
- Während bisher ein eingebrachtes Begehren aufgrund der pandemischen Lage in der Regel genehmigt werden konnte, ist nun ohne Darlegung der spezifischen Betroffenheit im Einzelfall ein Begehren regelmäßig abzulehnen.
- Solange die gesamtwirtschaftlichen Konjunkturaussichten positiv sind und von einer damit einhergehenden hohen Nachfrage am Arbeitsmarkt auszugehen ist, wird sich die Anwendung der Kurzarbeit somit auf Elementarereignisse und weitere evidente Einzelumstände beschränken können.
2. Neue Arbeitgeberinformationspflicht:
- Die neue Arbeitgeber-Informationspflicht bei der Kurzarbeit bezieht sich auf die in der Abrechnung angegebenen geleisteten Arbeitsstunden.
- Das Abrechnungstool des AMS muss die Ausfallsstunden errechnen, zudem sind diese Daten für den Arbeitgeber schwerer zugänglich.
- Arbeitgeber, die, wie im Hinweis der Sozialpartnervereinbarung (Punkt VII) vorgesehen, die Arbeitnehmer über die angefallenen Ausfallstunden (statt über die geleisteten Arbeitsstunden) informieren, brauchen aber mit keinen Sanktionen zu rechnen.
- Das AMS sieht in diesem Fall die Informationsverpflichtung ebenfalls als eingehalten an.
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| Tod eines Dienstnehmers |
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Geschrieben von: Irene S. - 11.06.2022, 21:57 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Forumsteilnehmer,
ein DN wäre ab 01.06. in Pension gewesen, daher Beendigung des DV per 31.05., leider ist er aber fünf Tage vor Ende des DV verstorben. Die Abrechnung UND Auszahlung war aber aus organisatorischen Gründen zum Zeitpunkt des Todes schon durchgeführt. Die Abmeldung muss ja auf alle Fälle mit dem Todestag erstellt werden. Spricht etwas dagegen, die Abrechnung für das volle Monat zu belassen (Wunsch des Dienstgebers)? Bei der Abrechnung wurde auch ein offener Urlaub ausbezahlt, d. h. die Verlängerung der Pflichtversicherung erstreckt sich noch bis in den Juli. Ist das ein Problem für die Verlassenschaft?
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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 23-2022 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.06.2022, 08:09 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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A) Glasbe- und -verarbeitende Industrie - KV-Abschluss per 1.5.2022
Erhöhung der Mindestlöhne um 5,0%
Erhöhung der IST-Löhne um 4,8%
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 5,0%; im ersten Lehrjahr um 10%
Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 5,0%
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 3,9%
Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 4,8%
B) Konditoren Steiermark - KV-Abschluss per 1.7.2022
Erhöhung der KV-Löhne (ohne Lehrlinge) im Durchschnitt um 4,9%
Erhöhung der Lehrlingseinkommen im Durchschnitt um 4,9%
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
C) Konditoren VLB - KV-Abschluss per 1.5.2022
Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 3,9 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um € 20,00
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| USt bei Fahrtkosten |
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Geschrieben von: Silvia - 10.06.2022, 07:02 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Einen schönen guten Tag,
eine Klientin von mir (Dienstleisterin, USt-pflichtig) erhält von Ihren Kunden immer wieder die Rückmeldung, dass für die Fahrtkosten (überwiegend Kilometergeld) auf ihrer Honorarnote keine Umsatzsteuer zu verrechnen ist. Da sie überwiegend an Private und Vereine fakturiert kann ich gut verstehen, dass die Kunden sich die USt von den Fahrtkosten sparen wollen.
Ich bin jedoch der Meinung, dass diese Fahrtkosten sehr wohl der USt unterliegen (das Schicksal der Hauptleistung teilt die Nebenleistung).
Bitte um Eure Info.
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| Skisaisonkarte für Bergbahn - nach Ansicht der Finanzverwaltung kein begünstigtes ÖFFI-Ticket |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.06.2022, 17:05 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Übernimmt der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer ausgelegten Kosten für eine Saisonkarte betreffend eine Bergbahn, so stellt dies nach (schriftlich geäußerter) Ansicht der Finanzverwaltung keinen begünstigten Öffiticketersatz dar, auch wenn dieses Verkehrsmittel am Wohn- oder Arbeitsort des Arbeitnehmers verkehren sollte.
Die Begründung ist nicht wirklich überzeugend, weil hier von Anreiz des Transportes zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Rede ist (wie wir wissen reicht es ja völlig aus, dass die relevante Karte entweder am Arbeits- oder am Wohnort Gültigkeit hat), aber es bliebe theoretisch fraglich, ob es sich hier tatsächlich um ein öffentliches Verkehrsmittel handelt oder nicht. Dieser Frage ging man "aus dem Weg".
Wird also eine derartige Karte vom Arbeitgeber kostenlos oder kostengünstig zur Verfügung gestellt, so ist von einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis auszugehen.
Ersetzt der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer ausgelegten diesbezüglichen Kosten, so liegt insoweit ein abgabenpflichtiger Geldbezug vor.
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