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  Stelleninserat Personalverrechner*in für Sankt Valentin
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.12.2021, 16:09 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Stelleninserat Personalverrechner*in für Sankt Valentin

https://www.pawero.at/jobs/lohnverrechne...esucht-754

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  Stelleninserat aus Wien - Personalverrechner*in gesucht - Wiener Wohnen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.12.2021, 16:02 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.hausbetreuung-wien.at/hab_jo...rechnerin/

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  Corona-Prämie 2021 - frei zugängliche Vorlage betreffend eine Klienteninfo vom Vorlagenportal
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.12.2021, 19:58 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (3)

Corona-Prämie 2021 - frei zugängliche Vorlage betreffend eine Klienteninfo vom Vorlagenportal

Ich gehe ja davon aus, dass alle, die das hier lesen, auch ein Abo beim Vorlagenportal haben. Zur Sicherheit aber gebe ich diese tolle Geste von Birgit Kronberger und Rainer Kraft, nämlich das nachstehende Dokument als Vorlage frei zugänglich zu machen, sehr gerne weiter.

https://www.vorlagenportal.at/dokumente/..._BolxDYeGI

Zu den Aboinformationen geht es  hier:

https://www.vorlagenportal.at/abo-info/

Es sieht so aus, als ob eine Rollung ins alte Jahr nicht erforderlich wäre, sondern eine Bezahlung bis spätestens Ende Februar 2022 ausreichen sollte.

§ 124b Z 350 lit. a EStG 1988 soll lauten:

In Z 350 lit. a wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Ebenso sind derartige Zulagen und Bonuszahlungen die bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden bis 3 000 Euro steuerfrei."

In den Erläuterungen heißt es dazu:

Mitarbeiter, die aufgrund der anhaltenden COVID-19-risensituation im Kalenderjahr 2021 Außergewöhnliches geleistet haben und dafür von ihren Arbeitgebern extra belohnt werden, sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen - wie schon im Kalenderjahr 2020 - bis zu einem Betrag von 3 000 Euro steuerfrei erhalten können. Die Zahlungen dürfen üblicherweise bisher nicht gewährt worden sein und ausschließlich zum Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit COVID-19 stehen. Wurde 2020 eine steuerfreie Zahlung aufgrund dieser Bestimmung ausbezahlt, steht dies einer steuerfreien Auszahlung für 2021 nicht entgegen. Belohnungen die aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen gezahlt werden sind nicht steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung soll weiters sein, dass diese Zahlungen bisFebruar 2022 geleistet werden.
Aufgrund der Regelung in § 124b Z 350 lit. a sind derartige Zulagen und Bonuszahlungen bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Einkommensteuerbefreiung auch vom Dienstgeberbeitrag nach dem FLAG 1967 und der Kommunalsteuer befreit.
Diese Begünstigung stellt auch eine Entlastungsmaßnahme im Rahmen der ökosozialen Steuerreform dar.
Damit derartige Zulagen und Bonuszahlungen jedoch zeitnah gewährt werden können, wird diese Steuerbefreiung vorgezogen und in dieses Gesetzespaket aufgenommen.

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  Kollektivvertragsabschlüsse KW 50/2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.12.2021, 20:44 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kollektivvertragsabschlüsse KW 50/2021


https://pv-forum.ars.at/post/kollektivve...1330904334

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  Vorgehensweise bei Ablehnung des Begehrens (weil der Trinkgeldersatz nicht gewählt wurde)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.12.2021, 18:18 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Nach intensiven Diskussionen konnte erreicht werden, dass abgelehnte Begehren voraussichtlich fristwahrend saniert werden können. Das AMS bereitet aktuell eine Richtlinien-Änderung vor, die sinngemäß vorsieht, dass betroffene Unternehmen binnen zwei Wochen ab Zustellung der Ablehnung ein neues nachgebessertes Begehren unter Wahrung des ursprünglichen Beginn Datum des Kurzarbeitsprojektes einreichen können.

Sobald die Richtlinien-Änderung rechtswirksam ist, werden wir über unseren Newsletter informieren. Bis auf weiteres achten Sie bitte darauf, dass bei Ablehnungen binnen den aktuellen Fristen ein neuerliches (rückwirkendes) Begehren eingebracht wird. (Bei KUA-Begehren die während dem Lockdown beginnen, ist auch nach Ablehnungen die Einbringung eines neuerlichen rückwirkenden Begehren zulässig – in diesen Fällen gilt ebenfalls die Frist von 28. Tagen nach Förderbeginn). 

Das AMS wird die Unternehmen über die Einwände der Gewerkschaft informieren, so dass die Unternehmen den Grund der Ablehnung wissen und ihnen ermöglicht wird, fristwahrend ein neuerliches Begehren einzubringen.

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  Sportlerbegünstigung – Regelung für November und Dezember 2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.12.2021, 18:08 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sportlerbegünstigung – Regelung für November und Dezember 2021

Quelle: ÖGK-Newsletter Nr. 14/2021

Werden pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 49 Abs. 3 Z 28 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG) von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportlerinnen und Sportler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Sportbetreuerinnen und Sportbetreuer weiter gewährt, obwohl die Einsatztage auf Grund der COVID-19-Krise in den Kalendermonaten November und Dezember 2021 nicht stattfinden, bleiben diese beitragsfrei (§ 761 Abs. 2 ASVG). Die übrigen Voraussetzungen (Nebenberuf, 60,00 Euro pro Einsatztag, höchstens 540,00 Euro pro Kalendermonat, Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c zweiter Satz Einkommensteuergesetz 1988) müssen vorliegen.

Ein Leitfaden zur Sportlerbegünstigung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

https://www.sportaustria.at/fileadmin/In...BMF-SV.pdf

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  Gutscheine statt Weihnachtsfeiern
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.12.2021, 17:30 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Gutscheine statt Weihnachtsfeiern

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Covid-19-Dienstfreistellung NEU seit 15.12.2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.12.2021, 17:10 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Covid-19-Dienstfreistellung NEU seit 15.12.2021

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Zahlungsschwierigkeiten ÖGK - 4. Lockdown
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.12.2021, 15:50 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zahlungsschwierigkeiten ÖGK - 4. Lockdown


https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Corona-Prämie (Corona-Bonus) für 2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.12.2021, 15:07 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (2)

Corona-Prämie (Corona-Bonus) für 2021

In der heutigen Plenarsitzung des Nationalrates wurde die Verlängerung der Corona-Prämie als weitere ergänzende Maßnahme zur Steuerreform mit folgenden Eckpunkten beschlossen:

Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis 3.000 Euro steuerfrei (Anmerkung: hier wird vermutlich der 15.2.2022 gemeint sein)

Dabei muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden.
Diese Bonuszahlungen sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds befreit.

Die Corona-Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe beschränkt.

Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen.

Die Prämien können auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Die Corona-Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.

Sobald die Gesetzesmaterialien ONLINE sind, werde ich sie gerne hier verlinken.

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