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| Ab 15.12.2021: neue Regeln für die Risikofreistellung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.12.2021, 20:43 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ab 15.12.2021: neue Regeln für die Risikofreistellung
Information der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Die Freistellung von besonders gefährdeten Risikogruppen (gemäß § 735 Abs. 3 ASVG) wurde per Verordnung (VO BGBl II 538/2021) bis zum Ablauf des 31.3.2022 verlängert. Ab 15.12.2021 haben nur noch Personen Anspruch auf eine Freistellung, bei denen trotz 3maliger Impfung mit einem schweren Krankheitsverlauf zu rechnen ist bzw. medizinische Gründe gegen eine Impfung sprechen. (Rechtsgrundlage: BGBl I 197/2021).
Auf Verlangen des Arbeitgebers hat die betroffene Person das durch den behandelnden Arzt ausgestellte COVID-19-Risiko-Attest durch ein amtsärztliches Zeugnis oder den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers bestätigen zu lassen. Wird diesem Verlangen nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen, so endet der Anspruch auf Freistellung.
COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3. Dezember 2021 ausgestellt wurden, verlieren mit Ablauf des 14. Dezember 2021 ihre Gültigkeit. Für Risikofreistellungen ab 15.12.2021, hat die betroffene Person ihrem Dienstgeber ein nach dem 2. Dezember 2021 ausgestelltes Risikoattest vorzulegen.
Unverändert bleibt die Rechtslage, dass eine Risikofreistellung nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die betroffene Person ihre Arbeitsleistung nicht in ihrer Wohnung (Homeoffice) erbringen kann bzw. die Bedingungen für die Erbringung ihrer Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte nicht durch geeignete (Schutz)Maßnahmen so gestaltet werden kann, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist.
Detailinformation finden Sie auch in der arbeitsrechtlichen FAQ’s auf der WKO-Covid-19-Themenwebsite:
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html
Detailinformationen der ÖGK zur Rückerstattung der Entgeltfortzahlung finden Sie hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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| KV-Erhöhung Handel 2022 |
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Geschrieben von: Barbara_311 - 14.12.2021, 16:04 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (7)
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Hallo!
Ich hätte eine Frage zur KV-Erhöhung Handel NEU 2022.
Beispiel:
KV alt 2021: 3.836 €
KV neu 2021: 4.022 €
Reformbetrag daher 172 €
Lt. Erhöhungstabelle von KV Handel Neu in BG G/5 ist die KV-Erhöhung 103 €.
Stehen dem DN auch von den 172 € eine KV-Erhöhung von 2,5% zu?
Bitte um kurze Hilfe!
Dankeschön!
Liebe Grüße
Barbara
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| Homeoffice mehr als 100 Tage |
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Geschrieben von: DaSee - 14.12.2021, 15:52 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (7)
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Lieber Herr Kurzböck,
ist es korrekt, dass, wie auf der Seite der Arbeiterkammer zu lesen ist, der Kostenersatz für Homeoffice an mehr als 100 Tagen steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden kann, wenn ein geringerer Satz als € 3 pro HO-Tag ausbezahlt wird.
https://www.arbeiterkammer.at/steuerundcorona
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass grundsätzlich nicht mehr als 100 Tage möglich sind. Sollten weniger als € 3 ausbezahlt werden, kann die Dienstnehmerin die Differenz im Rahmen der AV geltend machen.
Mit Dank im Voraus
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| UID-Abfrage Stufe 2 bei EPU |
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Geschrieben von: Manfred - 14.12.2021, 13:47 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Hallo liebe Kollegen,
bei mir ist derzeit folgende Frage aufgepoppt:
Wenn bei einem Einzelunternehmer eine Abfrage nach Stufe 2 gemacht wird, findet man da die Privatadresse
oder die Geschäftsadresse?
Sollte die Privatadresse dort fälschlicherweise stehen - wie ändert man das?
Vielen Dank
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| Wechsel Lohn BMD 5.5. auf NTCS |
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Geschrieben von: DaSee - 14.12.2021, 12:47 - Forum: Diverses
- Antworten (2)
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Liebe KollegInnen, ich möchte mit Beginn 1.1.2022 die Lohnverrechnung meiner KlientInnen von BMD 5.5. auf NTCS umstellen. Könnt ihr NTCS Lohn empfehlen, gibt es Stimmen die dagegen sprechen? Wäre dankbar für euer feedback! Daniela
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| Prämien am Jahresende |
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Geschrieben von: Emma - 14.12.2021, 10:52 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Wir zahlen jedes Jahr im Dezember Prämien zwischen € 100,00 und € 275,00 aus, abhängig von Firmenzugehörigkeit und Verwantwortungsbereich, gerechnet über den Daumen.
Wie gehen andere Unternehmen dabei vor? In Abhängigkeit vom Monatsbezug? Für alle gleich? In welcher Größenordnung werden derartige Prämien bezahlt?
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