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| Coronaprämie auch in bar möglich? |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 16.12.2021, 10:42 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Halllo Herr Kurzböck!
Muss die Coronaprämie über € 3.000 über das Lohnkonto laufen, oder kann diese auch bar ausgezahlt werden.
Meine Frage ist dahingehend, da die Prämie ja ohnedies sv- und lst-frei und auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet werden muss.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Beste Grüße
Muck Manuela
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| Kurzarbeit - Achtung Fristende! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.12.2021, 20:41 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kurzarbeit - Achtung Fristende!
Die aktuelle AMS-Kurzarbeits-Förderrichtlinie sieht vor, dass sämtliche Projekte (auch von nicht direkt betroffenen Lockdown-Betrieben) mit einem Beginn der Projektlaufzeit während der Zeit eines verordneten Betretungsverbotes (in Oberösterreich zwischen 15. November und 16. Dezember 2021) bis zu vier Wochen (28 Kalendertage) nach Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden können.
Viele Kurzarbeitsbegehren die aufgrund des Lockdowns eingebracht werden, sehen einen Förderbeginn mit 22. November 2021 vor.
Achtung: Bei einem derartigen Förderbeginn endet die rückwirkende Antragsfrist am Montag, 20. Dezember 2021!
Wichtige Zusatzinformation: In Fällen einer erfolgten Ablehnung von bereits fristgerecht eingebrachten Anträgen, muss der korrigierte Antrag ebenfalls innerhalb dieser Frist neuerlich eingebracht werden. Hat das AMS lediglich einen Verbesserungsauftrag (und keine Ablehnung) erteilt, gilt für die seitens des AMS festgelegte "Verbesserungsfrist" eine Fristwahrung.
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| Kurzarbeit - erneute Anpassung der Richtlinie |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.12.2021, 22:47 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kurzarbeit - erneute Anpassung der Richtlinie
Auf Grund des österreichweit verlängerten Lockdowns bis 11.12.2021 und der weiteren Verlängerungen in einzelnen Bundesländern hat der Vorstand im Rahmen seiner Ermächtigung folgende Anpassungen der KUA-Richtlinie vorgenommen:
1. Die zeitliche Geltung des Lockdowns wird für Zwecke der KUA Richtlinie generell mit 22.11.2021 bis 11.12.2021 festgelegt.
Abweichendes gilt für die folgenden Bundesländer:
- Oberösterreich: Lockdown vom 15.11.2021 bis 16.12.2021
- Wien: Ende des Lockdowns am 19.12.2021
- Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark: Ende des Lockdowns am 16.12.2021.
2. Die Pflicht, die wirtschaftliche Begründung durch SteuerberaterInnen (etc.) zu bestätigen, entfällt damit auch für Unternehmen, die Kurzarbeit nur für die im Punkt oben ergeben-den Zeiträume beantragen.
3. Die Verpflichtung für alle Unternehmen, mindestens 50% der Ausfallzeit von kurzarbeitenden Lehrlingen für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen, entfällt für die Monate November und Dezember 2021.
4. Die Frist zur rückwirkenden Begehrensstellung (für Erst- und Verlängerungsbegehren) für Unternehmen, die die Kurzarbeit während des Lockdowns beginnen, endet mit Ablauf des 28. Tages nach Beginn der Kurzarbeit.
Die Frist endet damit spätestens mit Ablauf folgender Tage:
- Burgenland, Tirol und Vorarlberg: 8.1.2022
- Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark: 13.01.2022
- Wien: 16.1.2022
5. Änderungsbegehren um Erhöhung des Maximalrahmens für Ausfallstunden auf über 50% können von allen Unternehmen bis Ende des jeweils aktuellen Projektzeitraumes eingebracht werden.
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