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  Zwei Fragen und Antworten (aus dem BMA) zu besonders betroffenen Betrieben
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.12.2021, 22:19 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zwei Fragen und Antworten (aus dem BMA) zu besonders betroffenen Betrieben

1. Hat ein besonders betroffener Betrieb, der den Erstantrag nur bis 12.12.2021 ausgerichtet hat, dann für das Verlängerungsbegehren auch vier Wochen Zeit?

2. Wird für diesen Verlängerungsantrag dann eine Steuerberaterbestätigung benötigt wird (wenn kein Betretungsverbot mehr ab 13.12.2021 gilt).

Antwort aus dem BMA:

zu Frage 1:

Die Nachfrist gilt für alle Unternehmen die KUA (bzw. die Verlängerung) beginnen, solange Betretungsverbote in Kraft sind, nicht nur für die direkt betroffenen Unternehmen. Für Projekte die nach dem 12.12.2021 beginnen (verlängert werden) gilt daher die 4-Wöchige Nachfrist nur in den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien. Diese Frage ist also nach Bundesländern differenziert zu beantworten.

zu Frage 2:

Wenn der Betrieb von einem Betretungsverbot betroffen war, dann braucht er auch für die Zeit danach keine Steuerberaterbestätigung.

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  IESG-Zuschlag soll per 1.1.2022 auf 0,1 % gesenkt werden
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.12.2021, 21:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

IESG-Zuschlag soll per 1.1.2022 auf 0,1 % gesenkt werden
 
Heute ging ein Gesetzesänderungsvorschlag in die Begutachtung, wonach mit 1.1.2022 der IESG-Zuschlag abgesenkt werden soll und zwar von 0,2 % auf 0,1 %.
 
Es bleibt abzuwarten, ob dies mit 1.1.2022 oder unterjährig nach dem 1.1.2022 "über die Bühne" gehen wird.
 
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...tigen-zeit

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  Freie Vorlagen für den 19.12.2021 im Handel vom Vorlagenportal
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.12.2021, 21:38 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Freie Vorlagen für den 19.12.2021 im Handel vom Vorlagenportal

Durch eigens abgeschlossene Zusatzkollektivverträge wird für Handelsbetriebe die Möglichkeit geschaffen, Angestellte und Arbeiter (nicht aber Lehrlingen) in Verkaufsstellen am 19. Dezember 2021 (4. Adventsonntag) zwischen 10:00 und 18:00 Uhr zu beschäftigen. Die Erlaubnis zur Mitarbeiterbeschäftigung am 19. Dezember 2021 gilt nur für jene Handelsbetriebe, die vom Lockdown (im November und Dezember 2021) unmittelbar betroffen waren.

Im Vorlagenportal wurde für den 19. Dezember 2021 einerseits eine Klienteninfo (z.B. für Steuerberater, selbständige Bilanzbuchhalter und Personalverrechner zur Info ihrer Klienten) und andererseits eine Mitarbeiterinfo (für die Handelsbetriebe selbst) zusammengestellt. Diese Vorlagen sind ausnahmsweise auch für Nicht-Abonnenten freigeschaltet.

https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...hXtIbbzLMk

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  Bundesrichtline "Starthilfe für Saisonbetriebe" geändert!
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.12.2021, 21:12 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Bundesrichtline "Starthilfe für Saisonbetriebe" geändert!


https://pv-forum.ars.at/post/bundesricht...1330871285

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  IT-Kollektivvertrag - KV-Abschluss 2022
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.12.2021, 20:10 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

IT-Kollektivvertrag - KV-Abschluss 2022

Zu den Änderungen, die mit 1.1.2022 in Kraft treten werden ,geht es hier:

https://www.wko.at/branchen/information-...rtrag.html

Im Rahmenrecht wird es folgende Änderung geben:

Rahmenrecht

(Nicht-) Erreichbarkeit
§ 4 II Abs 1 IT-KV wird wie folgt ergänzt:
„Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage, die Einführung der gleitenden Arbeitszeit einschließlich der fiktiven täglichen Normalarbeitszeit bei gleitender Arbeitszeit, der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit, auch im Sinne der digitalen und telefonischen Erreichbarkeit, sowie die Lage der Pausen sind aufgrund obiger Bestimmungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebserfordernisse durch Betriebsvereinbarung bzw in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftliche Einzelvereinbarung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen festzulegen.“

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  Ausführliches Beispiel zur Trinkgeldersatzregelung in der Ausgabe Nr. 20/2021 der WIKU-Personal aktuell
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.12.2021, 22:21 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ausführliches Beispiel zur Trinkgeldersatzregelung in der Ausgabe Nr. 20/2021 der WIKU-Personal aktuell

Ein ausführliches Berechnungsbeispiel zur Trinkgeldersatzregelung (ausführliche Erläuterung der Berechnungsschritte von "brutto zu netto") werden wir in der Ausgabe Nr. 20/2021 der WIKU-Personal aktuell bringen.

Mit dabei wird ein ausführliches FAQ dazu sein.

Informationen zum Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html

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  Ihr wöchentliches WIKU-Lohnupdate - 12.12.2021 und Ihre WIKU-Live-Webinartermine
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.12.2021, 22:06 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Nachdem wir letzte Woche auslassen mussten: heute ein wenig ausführlicher:

https://vimeo.com/655900283


Ihre nächsten WIKU-Live-Webinartermine für Dezember 2021 und Jänner 2022:

1. Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2022

15.12.2021 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr

05.01.2022 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr

14.01.2022 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr

Preis: € 240,00 (inklusive USt) je Teilnehmer*in

Alle Änderungen kompakt dargestellt, Zoom-Webinar.


2. Jour fixe Personalverrechnung für dahoam

22.12.2021 von 9 bis 11 Uhr

Preis: € 120,00 (inklusive USt) je Teilnehmer*in

Die Änderungen und Praxisfragen seit Ende September 2021 (seit dem letzten Jour fixe-Termin), Zoom-Webinar

Über Ihre Anmeldung(en) freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

Die Ausgabe Nr. 20/2021 der WIKU-Personal aktuell samt Begleitvideos kommt am 20.12.2021.

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  Kurzarbeit und Mutterschutz, Kinderbetreuungsgeld
Geschrieben von: Andrea 2 - 12.12.2021, 10:47 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Lieber Herr Kurzböck,

iich hätte Fragen zum Beschäftigungstand vor Kurzarbeit 

- Dienstnehmerin die im Mutterschutz ist im Monat vor Kurzarbeit, ist diese miteinzubeziehen im Beschäftigungsstand vor KUA?
- Dienstnehmerin die in Karenz im Monat vor Kurzarbeit ist und während der Kurzarbeitsphase auch noch in Karenz ist, dh sie kommt erst in 2 Jahren zurück ins Unternehmen
- Dienstnehmerin die in Karenz im Monat vor KUA ist und während der KUA Phase wieder zu arbeiten beginnt.


Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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  Die 6. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.12.2021, 20:31 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die 6. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_537.html

Diese gilt von 12.12.2021 bis 21.12.2021.

Zu den rechtlichen Begründungen geht es hier:

https://www.sozialministerium.at/dam/jcr...chuMaV.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_537.html

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  FAQ der AUVA zu Covid-19 als Berufskrankheit zwecks Sicherung einer Versorgungsleistung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.12.2021, 20:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

FAQ der AUVA zu Covid-19 als Berufskrankheit zwecks Sicherung einer Versorgungsleistung

https://www.auva.at/cdscontent/?contenti...auvaportal

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