Hallo, Gast
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.597
» Neuestes Mitglied: Franksully
» Foren-Themen: 7.253
» Foren-Beiträge: 10.767

Komplettstatistiken

Benutzer Online
Momentan sind 165 Benutzer online
» 0 Mitglieder
» 161 Gäste
Applebot, Bing, Google, Yandex

Aktive Themen
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 16:25
» Antworten: 0
» Ansichten: 11
Prognostizierte Arbeitslo...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
14.08.2026, 16:47
» Antworten: 0
» Ansichten: 33
Geringfügiges Dienstverhä...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
14.08.2026, 15:56
» Antworten: 0
» Ansichten: 30
Sehr interessanter Artike...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
14.08.2026, 09:36
» Antworten: 0
» Ansichten: 37
Eventualkündigung (zweite...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 18:01
» Antworten: 0
» Ansichten: 28
Sachliche Weisungen contr...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 16:43
» Antworten: 0
» Ansichten: 31
Nachversteuerung ig Erwer...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Reinhold Auer
13.08.2026, 14:54
» Antworten: 3
» Ansichten: 72
Neu für Bevollmächtigte: ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 12:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 37
BABE-Kollektivvertrag wur...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 08:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 31
Ersatzweise BUAG-Winterfe...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
12.08.2026, 17:09
» Antworten: 0
» Ansichten: 32

 
  Homeoffice im Ausland und Sozialversicherung – pandemiebedingte Maßnahmen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.12.2021, 19:39 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Homeoffice im Ausland und Sozialversicherung – pandemiebedingte Maßnahmen

Ausgangssituation:

Der Dienstnehmer kann aufgrund der COVID-19-Pandemie seine Beschäftigung nicht in dem Staat ausüben, in dem er dies normalerweise tut.

Dienstnehmer, die gewöhnlich in mehreren Staaten tätig sind, arbeiten nunmehr vermehrt im Homeoffice.

Der WKO wurde mitgeteilt, dass im Verhältnis zwischen Österreich und der Schweiz die pandemiebedingten Maßnahmen bis Juni 2022 verlängert werden. Sachverhaltsänderungen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie eintreten, führen daher bis zum 30.06.2022 im Verhältnis zwischen Österreich und der Schweiz weiterhin zu keiner Änderung des anwendbaren Rechts.

Im Verhältnis zu EU/EWR wird das Thema auf der kommenden Sitzung der Verwaltungskommission am 15./16.12.2021 behandelt. Über das Ergebnis gibt es, sobald es vorliegt, die Informationen.

ACHTUNG bei Änderung der Ausgangssituation!

Kommen Dienstgeber*in und Dienstnehmer*in überein, dass der bzw. die Dienstnehmer*in künftig immer (auch) im Homeoffice im anderen Staat arbeiten soll, kommen die allgemeinen Regeln nach der VO 883/2004 zur Anwendung und ein Zuständigkeitswechsel in der Sozialversicherung ist zu prüfen. Es handelt sich dann nach Ansicht der ÖGK nicht mehr um eine Situation, die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöst wurde.

Drucke diesen Beitrag

  100% Beihilfe für vom Betretungsverbot betroffene Unternehmen - Zusammenfassung und aktuelle Information
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.12.2021, 18:56 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Besonders betroffen sind Unternehmen mit einem Umsatzrückgang oder der Zugehörigkeit zu einer ÖNACE-Branche laut Beilage der Richtlinie (falls der Betrieb nur mit einem Nebenbetrieb der relevanten ÖNACE-Kennziffer angehört, sollte die entsprechende Bestätigung über diese Klassifizierung dem Begehren gleich angehängt werden).


Die Betriebe erhalten die ungekürzte 100%-Beihilfe bis 31.03.2022. Dies gilt sowohl im Fall eines Verlängerungsantrages bis längstens 31.3.2022 oder bei laufender Kurzarbeit im Fall eines Änderungsbegehrens, unabhängig davon, wie lange der Lockdown noch andauert. Ebenso bei einem allfälligen Erstbegehren bis längstens 31.3.2022.


Die 100% Beihilfe steht dem vom Betretungsverbot direkt betroffenen Unternehmen für die Monate November 2021 bis März 2022 zu.


Sonderfall Änderungsbegehren (zur Aufstockung auf die 100% Beihilfe während eines laufenden Kurzarbeitsprojekts): Das AMS zahlt nach der Bewilligung des Änderungsbegehrens, das sich auf das gesamte Kurzarbeitsprojekt bezieht, diese erhöhte Beihilfe mit der nächstfolgenden Abrechnung aus. Sollte etwa die Oktoberabrechnung noch offen sein, auch für Oktober (obwohl für Oktober nur die gekürzte Beihilfe zusteht. Die zu viel erhaltene Beihilfe wird im Zuge der Endabrechnung abgezogen). Die Unternehmen werden im Rahmen der Auszahlung darauf hingewiesen, dass die Beihilfe nur für Abrechnungsmonate ab November 2021 zusteht und eine etwaige Rückverrechnung bei der Endabrechnung erfolgt.

Drucke diesen Beitrag

  Zwingende Trinkgeldersatzregelung für "Trinkgeldbranchen"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.12.2021, 18:31 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zwingende Trinkgeldersatzregelung für "Trinkgeldbranchen"


Information der WKO


Die Gewerkschaft lehnt derzeit alle Kurzarbeitsanträge ab, in denen Unternehmen, die einer Trinkgeldbranche angehören, die Trinkgeldersatzoption nicht gewählt haben. Die AMS-Bundesgeschäftsstelle hat die Landesorganisationen angewiesen, diese Begehren rasch zurückzuweisen, damit die Betriebe noch die Möglichkeit haben, einen neuen Antrag zu stellen.


Die Gewerkschaft VIDA sagte zu, ab Montag, 13.12.2021 jene Begehren, in denen die Trinkgeldoption nicht gewählt wurde, nicht mehr abzulehnen, sondern auf „hold“ zu stellen (Hemmung der 72 Stunden-Frist). Derzeit wird mit der Gewerkschaft an einer Lösung gesucht, um den Betrieben eine nachträgliche, die Frist wahrende Sanierung zu ermöglichen.


Wenn Unternehmen einer Trinkgeldbranche angehören, so muss die Trinkgeldersatzoption ausgewählt werden, damit die Gewerkschaft die Zustimmung zur Kurzarbeit erteilt.


Die Trinkgeldersatzoption ist zum einen in der Sozialpartnervereinbarung (IV. Z 4 lit d in der Sozialpartnervereinbarung) anzukreuzen, weiters muss im Begehren die seit 6.12.2021 aufgenommene Frage „Haben Sie mit Ihren kurzarbeitenden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern/Lehrlingen Trinkgeldersatz vereinbart?“ mit „JA“ beantwortet werden.

Drucke diesen Beitrag

  Kollektivvertragsaktualisierungen KW 49/2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.12.2021, 17:46 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

A) Alkoholfreier Erfrischungsindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der KV Löhne um 2,85 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,85 %
Erhöhung der DAZ um 2,85 %
Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 2,85 %
Erhöhung der Zehrgelder um 2,85 %
Die euromäßigen Überzahlungen bleiben voll aufrecht.

B) Architekten und Ingenieurkonsulent*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter aller Beschäftigungsgruppen werden um 3,0 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Es wird empfohlen die bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag vom 1.1.2021 in der euromäßigen Höhe aufrecht zu erhalten.
Die Lehrlingseinkommen werden um 3,0 % erhöht und kaufmännische Rauf ganze Euro aufgerundet.
Sämtliche Zulagen und das Trennungsgeld werden um 3,0 % erhöht.


C) Essig- und Essenzen und Spirituosengewerbe- KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der KV-Löhne um + 3,0 %
Erhöhung der Dienstalterszulagen um + 3,0 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 3,0 %
Erhöhung der Zehrgelder um + 3,0 %
Überzahlungen bleiben voll aufrecht
Verlängerung des Zusatz-KV’s betreffend der Überstunden (100 %) 11./12. Std./Tag bzw. 50. bis 60. Std./Woche


D) Forstarbeiter Privatwirtschaft - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der Löhne und des Lehrlingseinkommens der Anlage 1 und 2, sowie der motormanuelle Schlägerung um 2,8%
Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 2,2%
Textmäßige Anpassung durch Änderungen im Landarbeitsrecht
Besserstellungen von den jeweiligen Landarbeitsordnung in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen), handelt


E) Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der KV-Löhne in allen Lohngruppen um 3,0 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,0 %


F) Handelsarbeiter*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der Löhne um durchschnittlich 2,80 %.
Erhöhung der Löhne der niedrigste Lohngruppe um 3,51 %.
Erhöhung der Zulagen.
Für alle neuen Arbeitsverhältnisse ab Jänner 2022 werden verpflichtend bis zu drei Jahre Vordienstzeit berücksichtigt.


G) Konditor*innen OÖ - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der KV-Löhne und Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 2,98 %
Zwei Lohnkategorien wurden überproportional erhöht → € 1.500,- Mindestlohn erreicht
Aufrundung der Monatslöhne auf volle Euro-Beträge


H) Personenbeförderungsgewerbe (Taxi und Mietwagen) - KV-Abschluss per 1.1.2022

Die KV-Löhne werden um 3,7 % angehoben.


I) Öffentlicher Dienst - Abschluss per 1.1.2022

Die Gehälter steigen mit 1.1.2022 zwischen 3,22 - 2,91 %.
Vergütungen sowie Zulagen werden um 3,0 % erhöht.

J) Sozialwirtschaft Österreich - Abschluss per 1.1.2022

Im Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich SWÖ wurde im Frühjahr 2020 ein dreijähriger Abschluss durchgesetzt. Im dritten Jahr dieses Abschlusses kommt ab 1. Jänner 2022 die Einführung der generellen 37-Stunden-Woche. Hier eine Kurzfassung der getroffenen Anpassungen:

Verankerung des Grundstundenteilers im KV
Klarstellung zum 24. und 31. Dezember
Klarstellung bei der Durchrechnung von 2 Monaten (Vereinbarung, Beginn des Durchrechnungszeitraumes)
Klarstellung, dass auch in der Durchrechnung Überstunden anfallen können, und dass diese abzugelten sind
Klarstellung bei der Nachtarbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft und bei der Wochen(end)ruhe
Aufnahme der Rufbereitschaft beim Dienstplan
Überarbeitung der Bestimmungen über die Karenz
Ausweitung der Bestimmungen nach dem KA-AZG auf ÄrztInnen
Volle Erziehung: Klarstellung, dass Feiertage gelten

K) Süßwarenindustrie - Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der KV-Löhne um 3,0 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr um 20,9%
1. Lehrjahr Tabelle I: € 900,- / 1. Lehrjahr Tabelle II: € 1.035,00
Erhöhung der Dienstalterszulagen um 3,0 %
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung

L) Textilgewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022

+ 2,7 % Mindestlöhne
+ 2,7 % Lehrlingseinkommen
+ 2,7 % Zulagen, Zuschläge und Prämien
+ Redaktionelle Anpassungen im RKV-Text


M) Textilreinigergewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022

+ 2,55 % Mindestlöhne
+ IST-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung
+ 2,55 % Lehrlingseinkommen
+ Redaktionelle Anpassungen im RKV-Text

N) Vulkaniseur*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der Löhne und Zulagen um 2,9 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,9 %

Drucke diesen Beitrag

  Langzeit-Kurzarbeitsbonus und Saisonstarthilfe - zwei wichtige Änderungen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.12.2021, 15:47 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

BM Kocher vom Arbeitsministerium informierte heute die Öffentlichkeit über zwei wesentliche Änderungen betreffend den Langzeit-Kurzarbeitsbonus sowie die Saisonstarthilfe.

1. Langzeit-Kurzarbeitsbonus

Bis dato war vorgesehen, dass eine der elementaren Voraussetzungen war, dass man zumindest für einen Tag im November 2021 in Kurzarbeit sein musste. Das wird geändert dahingehend, dass man im Dezember 2021 in Kurzarbeit sein muss (neben der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen).


2. Saisonstarthilfe:

Hier gibt es nun die Änderung, dass die Beschäftigungsaufnahme bis zum 17. Dezember 2021 erfolgt sein muss (anstelle wie bisher: bis zum 12. Dezember 2021). Vermutlich hat dies auch Auswirkungen auf die Wohnsitzmeldung, die vermutlich auch bis spätestens 17. Dezember 2021 in Österreich erfolgt sein muss (das geht aber aus den Presseaussendungen direkt nicht hervor, war aber im ursprünglichen Richtlinienentwurfstext direkt aneinander gekoppelt).

Drucke diesen Beitrag

  Kurzarbeit und Trinkgeldpauschale
Geschrieben von: Andrea 2 - 10.12.2021, 14:29 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Lieber Herr Kurzböck,

Dienstgeber KV Gastro in Kurzarbeit - alle Mitarbeiter (Koch, Kellner,Putzfrau) - muss das Trinkgeldpauschale allen Mitarbeiter in Kurzarbeit von 5 % gewährt werden, auch wenn diese Mitarbeiter wie Koch, Putzfrau ansonsten gar kein Trinkgeld, weil nicht im Service tätig, erhalten.

bitte um Info

Vielen herzlichen Dank

Drucke diesen Beitrag

  Urlaub am 24. bzw. 31.
Geschrieben von: Muck Manuela - 10.12.2021, 09:44 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Guten Morgen Herr Kurzböck,

Wenn der KV sagt, das die Arbeitszeit am 24./31. unter Fortzahlung des Entgelts um 12.00 Uhr endet - dieses Jahr sind diese Tage ja Freitage - man an diesen Tagen sowieso nur bis 12.00 Uhr arbeitet, muss man sich trotzdem einen halben Urlaubstag nehmen - liege ich da richtig.
Danke für Ihr Feedback.
LG Muck Manuela

Drucke diesen Beitrag

  ÖGK/BVAEB Zahlungserleichterungen für Dienstgeber (§ 733 ASVG)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.12.2021, 15:47 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

ÖGK/BVAEB Zahlungserleichterungen für Dienstgeber (§ 733 ASVG)

Stundung der Beiträge für 11-12/2021 bis 31.1.2022 bei coronabedingten Liquiditätsproblemen

Bei Zahlungsschwierigkeiten sollen sich die Betriebe so rasch wie möglich mit ÖGK/BVAEB in Verbindung setzen!

Die Erläuterungen stellen klar, dass darüber hinaus die Sozialversicherungsträger bereits auf Basis der bestehenden Rechtslage über Möglichkeiten verfügen, im Rahmen ihrer Vollziehung weitere Zahlungserleichterungen einzuräumen.

Dabei können neben Lösungen für laufende Beitragspflichten auch Lösungen für (bestehende) Ratenzahlungsvereinbarungen gefunden werden. Eingeräumte Zahlungserleichterungen für laufende Ratenzahlungen bzw. die vereinbarungsgemäße Zahlung der Raten durch den Dienstgeber führen zu keinem Terminverlust im Sinne des § 733 Abs. 8d Z 2 ASVG.

Sonderregel für Kurzarbeit, Risikofreistellung und Absonderung gilt weiterhin: verzugszinsenfreie Einzahlung bis 15. des auf die Beihilfenzahlung zweitfolgenden Kalendermonats

Die SV-Verzugszinsen betragen unverändert weiterhin im Zeitraum von 1.7.2021 bis 30.9.2022 für alle Dienstgeber 1,38%.

Drucke diesen Beitrag

  Kurzarbeit - Lockdown-Betrieb - Start erst nach 31.12.2021 - Beihilfe 85 % oder 100 %
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.12.2021, 15:15 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kurzarbeit - Lockdown-Betrieb - Start erst nach 31.12.2021 - Beihilfe 85 % oder 100 %

"Lockdown-Betriebe" können die Kurzarbeit bei Bedarf auch erst nach dem 31.12.2021 beginnen (bis längstens 31.03.2022). Die Kurzarbeitsbeihilfe kann dennoch zu 100 % beantragt werden.

Diese Info erhielt ich soeben aus dem zuständigen Ministerium.

Antworten zu weiteren Fragen folgen noch!

Drucke diesen Beitrag

  BMD NTCS Lizenz für FIBU + Kore zu verkaufen
Geschrieben von: hafa1 - 08.12.2021, 11:07 - Forum: Kauf / Verkauf - Keine Antworten

Liebe Forumsbesucher!

Eine BMD-NTCS Lizenz mit 2x FIBU NTCS, 1xKore-Basis und 1x Kore-Budgetierung ist günstig abzugeben. (Neupreis ca. 4.100 €).
Kontakt: Johanna Eberhardt, Sozialverein Schilcherland, j.eberhardt@schilcherland-sozial.at.

Liebe Grüße

Drucke diesen Beitrag