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  Kosten Zahnarzt
Geschrieben von: Emma - 31.08.2021, 09:12 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Ein Angestellter hat sich unglücklich während der Arbeit gestoßen. Nun wackelt ein Zahn, möglicherweise hält er nicht und er braucht einen Zahnersatz (den die Krankenkasse nicht/nur teilweise übernehmen wird - so nehme ich mal an). Da Arbeitsunfall wäre ja die AUVA zuständig - übernimmt diese Zahnbehandlungskosten? Muss ich eine Meldung erstatten (kein Krankenstand)?
Inwieweit ist der Dienstgeber verpflichtet, hier Kosten zu übernehmen?
Danke für Inputs!

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  Weiterbeschäftigungszeit bei Lehrlingen – Erlassung oder Teilzeit
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.08.2021, 18:26 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Weiterbeschäftigungszeit bei Lehrlingen – Erlassung oder Teilzeit

Damit der Arbeitgeber sich eine allfällige Weiterbeschäftigungspflicht nach dem Ende der Lehrzeit „erspart“, muss er bei der zuständigen Landesstelle der Wirtschaftskammer einen entsprechenden Antrag stellen und sollte – da nicht gewährleistet werden kann, dass diesem Antrag noch vor dem Ende der Lehrzeit entsprochen wird, zugleich den Antrag auf eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit des Arbeitsvertrages stellen.

Wurde Letzteres unterlassen und kam die Entscheidung der Behörde, wonach die Weiterbeschäftigungszeit nicht erfüllt werden muss, erst nach dem Ende der Lehrzeit an, so kommt der Arbeitgeber um die Erfüllung der Weiterbeschäftigungszeit nicht herum.

Willigt der Lehrling schließlich wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation in eine Teilzeitbeschäftigung ein (hier: 30 Stunden anstelle der sonst üblichen 38,5 Stunden), so ist diese Vereinbarung vermutlich schon grundsätzlich nichtig, aber ganz speziell im Anwendungsbereich des KV für Handelsangestellte, weil dort diese Option ausgeschlossen wurde.

Die Details zu dieser Entscheidung finden Sie in der Ausgabe Nr. 15/2021 der WIKU-Personal aktuell.

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  Weiterbeschäftigungszeit nach Vollendung der Lehrzeit – Arbeitgeberkündigungen sind bei Vorliegen eines verpönten Motivs anfechtbar
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.08.2021, 17:12 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Weiterbeschäftigungszeit nach Vollendung der Lehrzeit – Arbeitgeberkündigungen sind bei Vorliegen eines verpönten Motivs anfechtbar

OGH 9 ObA 48/21f vom 24. Juni 2021
§ 18 BAG
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. ArbVG

So entschied der OGH:

1. Geht ein Lehrverhältnis in die Weiterbeschäftigungszeit (Behaltezeit) über und wurde keine Befristung vereinbart, so kann der Arbeitnehmer eine Arbeitgeberkündigung, die während der Weiterbeschäftigungszeit ausgesprochen wird, auch als Motivkündigung anfechten (hier: wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer = § 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG).

2. Diese „Weiterbeschäftigungszeit“ unterliegt keinem besonderen Kündigungsschutz (also nicht jenem, welchem Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz unterworfen sind), sondern stellt ein Arbeitsverhältnis dar, auf welches der „allgemeine Kündigungsschutz“ wirkt (somit können zB auch Arbeitgeberkündigungen wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden.

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  Unverbindliche Jahresprämie im Nachhinein festgelegt – ausgeschiedene Arbeitnehmer*innen dürfen hier ausgegrenzt werden
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.08.2021, 16:07 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Unverbindliche Jahresprämie im Nachhinein festgelegt – ausgeschiedene Arbeitnehmer*innen dürfen hier ausgegrenzt werden

So entschied der OGH:

1. Teilte der Arbeitgeber seiner Belegschaft im Nachhinein (also nach Ende eines Wirtschaftsjahres) mit, dass er dieses abgelaufene Wirtschaftsjahr als positiv bewertet und bedankt es sich mittels einer ausdrücklich als unverbindlich (d. h. ohne Rechtsanspruch) bezeichneten Jahresprämie bei ihr und machte er zudem diese Prämie im Übrigen vom aufrechten Bestand des Arbeitsverhältnisses aufrecht, so kann ein Arbeitnehmer, der vor diesem Termin nicht in Beschäftigung stand, jedoch über weite Teile des Geschäftsjahres in Beschäftigung stand, wirksam von der Prämie ausgeschlossen werden.

2. Entscheidend hierfür, dass die Zusage des Arbeitgebers im Nachhinein getroffen wurde.

3. Wäre sie im Voraus getroffen worden, so hätte ein ausgeschiedener Arbeitnehmer nicht um seine (anteilige) Prämie gebracht werden dürfen.

Was der OGH im Übrigen noch Interessantes zum Anspruchsvorbehalt zu sagen hatte, erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 15/2021 der WIKU-Personal aktuell.

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  DB und DZ für geringfügige Beschäftigung?
Geschrieben von: Manuela - 30.08.2021, 11:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Liebe Forum-Teilnehmer,

ich bin gerade verwirrt und brauche deshalb eine kurze Aufklärung:

Geringfügig Beschäftigte sind doch grundsätzlich nur unfallversichert. Lohnsteuer, DB, DZ und KommSt fallen nicht an.
Das Thema Dienstgeberabgabe ist mir klar.

Meine Frage bezieht sich auf Lohnsteuer, DB, DZ und KommSt:
Sind geringfügig Beschäftigte immer DB, DZ und KommSt befreit, da sie ja keine Lohnsteuer zahlen, oder müssen Sie in die Lohnsumme von Euro 1.460,- eingerechnet werden. Wird die Grenze überschritten (zB 1 geringfügiger DN und 1 Vollzeit-DN), muss dann auch für den geringfügigen DN DB, DZ und KommSt bezahlt werden?

Bitte um kurze Aufklärung. Herzlichen Dank!!

lG, Manuela

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  Kurzarbeit - Bemessungsgrundlage
Geschrieben von: KMst - 30.08.2021, 09:21 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo an das Forum,

bitte um Eure Hilfe:

Bsp: ein Dienstnehmer ist im August und September geringfügig beschäftigt und wechselt per 1.Oktober in die Vollversicherung (Teilzeit). Der Betrieb möchte ab 1.11. in Kurzarbeit gehen. Von welcher Bemessungsgrundlage wird hier die Kurzarbeit berechnet? Ich würde meinen, dass der letzte Monat (Oktober) herangezogen wird, da geringfügige Beschäftigungen für Kurzarbeit nicht zählen, bin mir aber nicht 100% sicher ob hier nicht doch der 3Monatsdurchschnitt herangezogen wird?

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  Give-me-WIKU-5: Ihr kostenloses Lohnupdate vom 29.08.2021 für die Kalenderwoche 35/2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.08.2021, 19:18 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://vimeo.com/594214877

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  Aktualisierung der WIKU-PV-Akademie-Broschüre "Spezialfragen zu Sachbezügen" sowie des gleichnamigen Digitalpakets (Schulungsunterlagen plus Videos)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.08.2021, 17:44 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Aktualisierung der WIKU-PV-Akademie-Broschüre "Spezialfragen zu Sachbezügen" sowie des gleichnamigen Digitalpakets (Schulungsunterlagen plus Videos)

Spezialfragen zu Sachbezügen in der Personalverrechnung

Spezielle Fragen zu „normalen Sachbezügen“ sowie Fragen zu den Themen Homeoffice, ÖFFI-Ticket-Werkverkehr, Zukunftssicherung, Pensionskassenzahlungen, Bezugsumwandlungen, Mitarbeiterbeteiligungen

Stand: 1. September 2021

Voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. September 2022

Die Schwerpunktunterlage „Spezialfragen zu Sachbezügen in der Personalverrechnung“ behandelt zahlreiche Spezialitäten und Praxisfragen zu den herkömmlichen Sachbezügen (wie Firmen-KFZ, Dienstwohnungen etc.), behandelt aber auch speziellere Themen wie „Zukunftssicherungsmaßnahmen“, Pensionskassenbeiträge, Bezugsumwandlungen und „Mitarbeiterbeteiligungen“ (Beleuchtung erfolgt hier aus abgabenrechtlicher Sicht).

Im Zuge der Überarbeitung wurde auch die Themen „Homeoffice“ sowie das Thema „Öffiticket-Werkverkehr“ aufgenommen.
Die Unterlage umfasst knapp 120 Seiten und kann zum Preis von € 30,80 (inklusive Umsatzsteuer) zuzüglich Versandspesen unter kurzboeck@wikutraining.at erworben werden.

Diese Unterlage gibt es auch als „Digitalpaket“. Im Zuge dieses Digitalpakets (Stand: 1. September 2021) erhalten Sie die Arbeitsunterlage sowie die Folienhandzetteln als pdf sowie den Zugang zum kompletten Vortragsvideo zu diesem Thema (3 Stunden). Der Preis dafür betragt € 198,00 (inklusive 20 % USt).

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  WIKU-Personalverrechnungs-Akademie - Startschuss am 8.10.2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.08.2021, 12:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-Personalverrechnungs-Akademie - Startschuss am 8.10.2021

Immer mehr Interessierte mit Personalverrechnungsprüfung (oder Kenntnissen, die dem Niveau der PV-Prüfung entsprechen; Prüfung selber ist nicht erforderlich) melden sich jährlich direkt für die absolute Selbstlernvariante der WIKU-Personalverrechnungsakademie an, da sie dort stets immer die aktuellsten Unterlagen (zu insgesamt 20 Schwerpunktthemen inklusive den „Aktuellen Änderungen und Neuerungen“) in der Digitalpaketvariante (also mit den dazugehörigen Intensiv-Schulungsvideos) erhalten und über das e-bfi-Moodle den fachlichen Austausch mit mir haben sowie dort auch immer die aktuellsten Infos in Originalzeit erfahren (mit e-mail-Verständigung).

Die WIKU-PV-Akademie hat sozusagen 3 Ebenen: Ausführliche Nachschlageunterlagen zu insgesamt 20 Themenbereichen aus der Personalverrechnung, die sehr lange begleiten. Die zweite Ebene sind die ausführlichen Schulungsvideos dazu. Die dritte Ebene ist die laufende Prüfungsvorbereitung für jedes der prüfungsrelevanten Module in Form von 1 bis 1,5stündigen Webinaren, wo gezielt auf die Prüfthemen eingegangen wird und die Teilnehmerfragen erörtert werden. Allerdings können und dürfen die TN-Fragen auch außerhalb der Webinare über das Fachforum im e-bfi-Moodle erörtert werden (ist also sehr flexibel).

Der Antritt zu einer Prüfung ist dabei nicht unbedingt erforderlich und ob man am Lernprogramm teilnimmt (Ebenen 2 und 3), ist jedem bzw. jeder selbst überlassen. Sie erhalten jedenfalls das komplette Programm (es ist also nicht möglich, nur Teile daraus zu buchen; dafür haben wir die separaten Angebote im Bereich der Digitalpakete bzw. der Schulungsunterlagen).

Man kann aber dennoch - auch wenn man nicht vorhat, zur Prüfung anzutreten -  bei den im Schnitt zweimal monatlich stattfindenden Prüfungsvorbereitungswebinaren anonym teilnehmen (man ist insoweit ganz normaler Teilnehmer bzw. ganz normale Teilnehmerin; anonym = die anderen Teilnehmer*innen wissen nicht, wer noch dabei ist, die Daten habe insoweit nur ich), da dort ja auch laufend wichtige Praxisfragen erörtert werden und erhält darüber am Ende des Kursjahres auch eine Teilnahmebestätigung über jene Stunden, an denen man tatsächlich dabei war. Sie erhalten dabei auch immer wieder kostenlos „Bonusschulungsmaterial“.

ZB freuten sich meine Teilnehmer*innen in der abgelaufenen Saison über die Schulungsunterlage samt Schulungsvideos zum „Gehaltsschema NEU“ sowie meine vierteljährlichen Jour-fixe-Unterlagen bzw. Jour-fixe Schulungsvideos sowie die Schulungsunterlagen zur Kurzarbeit (samt Videos).

Der nächste Startschuss dazu fällt am 8. Oktober 2021. Dieser Lehrgang läuft knapp ein Jahr bis zu den Terminen der mündlichen Prüfung im Herbst 2022. Bis Ende 2021 nehmen wir Teilnehmer*innen noch in den laufenden Lehrgang auf.

Weitere Infos (Preis, Anmeldemöglichkeiten etc) finden Sie hier:

http://wikutraining.at/bilderwiku/2021_2...ademie.pdf

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  Abrechnung von Lehrlingen in der Sozialversicherung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.08.2021, 14:03 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Abrechnung von Lehrlingen in der Sozialversicherung

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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