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| Mietvertragsgebühr bei Untermiete |
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Geschrieben von: Eva Maria - 03.09.2021, 10:46 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Mein Klient vermietet einen Teil seiner Halle an einen Untermieter (Eigentümer ist einverstanden). Muss dieser Untermietvertrag auch vergebührt werden?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber laut Gebührengesetz Abschnitt III - Bestandsverträge steht, wenn jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache erhält.... Es steht nichts vom Eigentümer. Somit wird für einen Teil der Halle doppelt Gebühren eingehoben.
Liege ich nun richtig? Danke für die Unterstützung.
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| Karenzentschädigung für die Einhaltung einer Konkurrenzklausel – (keine) Anrechnung anderweitigen Verdienstes |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.09.2021, 16:43 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Karenzentschädigung für die Einhaltung einer Konkurrenzklausel – (keine) Anrechnung anderweitigen Verdienstes
Kommt es aus gesetzlich zwingenden Gründen (Auflösung durch Arbeitgeber*in ohne schuldbares Arbeitnehmerverhalten) zur Leistung einer Karenzentschädigung für die Zeit nach der Beschäftigung, so muss diese jeweils in Höhe des letzten Entgelts geleistet werden und unterliegt keiner Anrechnung eines Verdienstes während dieser Zeit.
Wird für die Dauer der Einhaltung einer Konkurrenzklausel freiwillig eine Karenzentschädigung vereinbart, so kann diese auch in reduzierter Höhe vereinbart werden. Auch wird hier die Vereinbarung der Anrechnung eines anderweitigen Verdienstes zulässig (was aus praktischer Sicht wohl überlegt sein möchte).
Eine detaillierte Darstellung dieser aktuellen OGH-Entscheidung finden Sie in WPA 15/2021.
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| FKZ 800.000 |
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Geschrieben von: KMst - 02.09.2021, 11:12 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Hallo liebe Kollegen,
bitte um Eure Meinung zu folgender Fragestellung:
muss man beim FKZ jedes Monat einzeln auf Umsatzrückgang hin prüfen oder darf man auch den gesamten Zeitraum durchschnittlich betrachten?
Beispiel:
Jan19: Umsatz 0,00
Jan21: Umsatz 0,00
Umsatzrückgang: 0%
Feb19: Umsatz 0,00
Feb21: Umsatz 0,00
Umsatzrückgang: 0%
März19: Umsatz 10.000
März21: Umsatz 0,00
Umsatzrückgang: 100%
April19: Umsatz 20.000,-
April21: Umsatz 0,00
Umsatzrückgang: 100%
Einzeln betrachtet wäre für Jan21 und Feb21 kein Anspruch gegeben.
Erfasst man den Zeitraum Jan-Apr jedoch gesamt, käme man auf einen Umsatzrückgang von 100%.
Darf hier ein Antrag auf FKZ für Jan-Apr zu 100% gestellt werden, oder nur für März-April?
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| Working-Holiday-Visum – Hilfstätigkeit bei einer Baufirma – kein Ferialarbeitnehmer |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.09.2021, 16:24 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Working-Holiday-Visum – Hilfstätigkeit bei einer Baufirma – kein Ferialarbeitnehmer
OGH 8 ObA 25/21s vom 26. Mai 2021
Kollektivvertrag für Arbeiter*innen im Baugewerbe
Arbeitet ein aus einem Drittstaat (Chile) stammender Arbeitnehmer außerhalb der Schulferien bei einem Bauunternehmen auf Basis eines Working-Holiday-Visums, wodurch er auch infolge der Ausländerbeschäftigungsverordnung vom Ausländerbeschäftigungsgesetz aus-genommen ist, und verrichtet er dabei klassische Hilfstätigkeiten, so kann er dafür nicht als Ferialarbeitnehmer nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter*innen im Baugewerbe entlohnt werden.
In diesem Fall gebührt ihm ein Entgelt als Hilfsarbeiter.
Ausführliche Darstellung dieses Falles erfolgt in WPA 15/2021.
Informationen zum Premium-Abo der WPA finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
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| Kündigungsentschädigung wann abrechnen? |
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Geschrieben von: Ingrid Ne - 01.09.2021, 10:55 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeiter wurde am 19.07.21 gekündigt.
Er hat Anspruch auf Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung.
Kündigungsentschädigung von 20.07.-02.08.
(Urlaubsersatzleistung von 03.08-25.08.)
Meine Frage dazu: Sind Kündigungsentschädigungen im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen?
Muss ich die Kündigungsentschädigung aliquotieren?
also von 20.07.-31.07. im Juli abrechnen
und vom 01.-02.08. im August abrechnen?
Oder die gesamte Kündigungsentschädigung im August abrechnen?
Vielen herzlichen Dank,
Ingrid Ne
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| Unterbrochene Beschäftigungsverhältnisse – Kündigungsfriststaffelung – (keine) Zusammenrechnung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.08.2021, 16:21 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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OGH 9 ObA 61/21t vom 27. Mai 2021
§ 16 Abs 3 des Arbeiter-KV für die holzverarbeitende Industrie
So entschied der OGH:
1. § 16 Abs. 3 des Arbeiter-KV für die holzverarbeitende Industrie lautet:
Wird keine Probezeit vereinbart oder wird das Arbeitsverhältnis über die vereinbarte Probezeit hinaus fortgesetzt, so kann es nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen jeweils zum Ende der Arbeitswoche aufgelöst werden. Nach einjähriger Beschäftigung erhöht sich die Kündigungsfrist auf drei Wochen, nach fünfjähriger Beschäftigung auf vier Wochen, nach zehnjähriger Beschäftigung auf fünf Wochen und nach fünfzehnjähriger Beschäftigung auf sieben Wochen und nach fünfundzwanzigjähriger Beschäftigung auf neun Wochen.
2. § 16 Z 3 KV stellt auf die Dauer DER Beschäftigung ab. Der Wortlaut dieser Regelung enthält keinen Hinweis darauf, dass dabei mehrere unterbrochene Beschäftigungsverhältnisse zusammenzurechnen wären.
3. Eine solche Regelung wäre aber, wenn die Kollektivvertragsparteien eine Zusammenrechnung gewollt hätten, insbesondere im Hinblick auf die Höchstdauer einer Unterbrechung, wie sie in anderen Kollektivverträgen zu finden sei, zu erwarten gewesen.
4. Wurde ein Dienstverhältnis durch Arbeitgeberkündigung beendet und trat der Arbeitnehmer nach knapp 5 Wochen wieder ein, so war für das Ausmaß der Kündigungsfrist nur das Wiedereintrittsdienstverhältnis maßgeblich.
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