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| Corona-Kurzarbeit Phase 5 - Infopaket ist da - geht morgen (1.7.2021) ONLINE |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.06.2021, 18:15 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Corona-Kurzarbeit Phase 5 - Infopaket ist da - geht morgen (1.7.2021) ONLINE
Vorab darf ich hier schon ankündigen, dass das Infopaket am 1.7.2021 ONLINE gehen wird.
Sobald es ONLINE ist, werde ich es auch hier verlinken.
Anträge können frühestens ab 19.7.2021 beim AMS rückwirkend gestellt werden und zwar voraussichtlich bis spätestens 18.8.2021.
Die neuen SPV-Vorlagen sind natürlich mit dabei und auch jede Menge Erklärungen und Erläuterungen zu den Änderungen.
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| Kurzböck-Support im BÖB-Forum kehrt ab 3. August 2021 wieder zurück! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.06.2021, 16:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kurzböck-Support im BÖB-Forum kehrt ab 3. August 2021 wieder zurück!
Liebe BÖB-Forums-User*innen!
Mein "Support-Jahr" ist soeben zu Ende gegangen.
Am 1.7.2021 beginnt meine traditionelle einmonatige Support-Auszeit.
Vielen Dank für die rege Teilnahme.
Wir versenden noch in den kommenden zwei Tagen die Ausgabe Nr. 12/2021 der WIKU-Personal aktuell sowie die Ausgabe Nr. 2/2021 der WIKU-Personal aktuell Arbeitskräfteüberlassung.
Zudem hoffe ich, dass ich noch das Infopaket der Wirtschaftskammer Österreich zur Phase 5 der Kurzarbeit verlinken kann. Es wird für spätestens morgen (1.7.2021) erwartet.
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| Kurzböck-Support im BÖB-Forum kehrt ab 3. August 2021 wieder zurück! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.06.2021, 16:01 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Liebe BÖB-Forums-User*innen!
Mein "Support-Jahr" ist soeben zu Ende gegangen.
Am 1.7.2021 beginnt meine traditionelle einmonatige Support-Auszeit.
Vielen Dank für die rege Teilnahme.
Wir versenden noch in den kommenden zwei Tagen die Ausgabe Nr. 12/2021 der WIKU-Personal aktuell sowie die Ausgabe Nr. 2/2021 der WIKU-Personal aktuell Arbeitskräfteüberlassung.
Zudem hoffe ich, dass ich noch das Infopaket der Wirtschaftskammer Österreich zur Phase 5 der Kurzarbeit verlinken kann. Es wird für spätestens morgen (1.7.2021) erwartet.
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| Umsatzersatz |
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Geschrieben von: Walpurga Wendl - 30.06.2021, 10:43 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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EA-Rechner erhält für November und Dezember 2020 einen Umsatzersatz.
Würdet ihr diesen bei der ESt-Erklärung in 9090 eintragen?
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
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| KV Maler, Sonderzahlung |
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Geschrieben von: Doris - 29.06.2021, 07:59 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Liebes Forum!
Ich bräuchte bei der Berechnung der SZ beim KV Maler (Arbeiter) Hilfe.
DN Eintritt 01.02.2021
Arbeitsstunden im Februar: 38,97
Arbeitsstunden im März: 38,97
Arbeitsstunden ab April: je 86,66
ergibt Jahresstunden: 857,34
Std.lohn: 11,21
Die UZ würde ich wie folgt berechnen:
11,21 x 3,27 / 39 x 857,34 = 805,83
Ist das so korrekt?
Ich bin mir nicht sicher, ob das geänderte Beschäftigungsausmaß bei meiner Berechnung korrekt berücksichtigt ist.
Herzlichen Dank!
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| Familienbonus PLUS ist „unterhaltsneutral“ |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.06.2021, 19:24 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Erhöht der Familienbonus PLUS eine allfällige Unterhaltsbemessungsgrundlage?
Der Oberste Gerichtshof entschied dazu, dass dies nicht der Fall wäre (OGH 1 Ob 155/20f vom 2. März 2021).
Der Familienbonus PLUS – so das Höchstgericht – stellt den ersten Absetzbetrag dar, der von der unter Anwendung des Einkommenssteuertarifs errechneten Steuer abgezogen wird und dient einfach dazu, das „Unterhaltseinkommen“ steuerfrei zu stellen.
Als zweckbestimmte steuerliche Entlastung handelt es sich nicht um einen allgemeinen Einkommensbestandteil, sodass er auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigen Ehegatten nicht in die Bemessungsgrundlage einzurechnen ist.
Er bleibt auch insoweit unterhaltsrechtlich neutral. Was die Lohnpfändung betrifft, so ist der Familienbonus PLUS NICHT aus der Pfändungsbemessungsgrundlage auszuscheiden (erhöht also insoweit das pfändungsrelevante NETTO).
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...zurechnen/
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| Bildungsteilzeitgeldbezug im Beobachtungszeitraum unschädlich für den Familienzeitbon |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.06.2021, 18:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Bildungsteilzeitgeldbezug im Beobachtungszeitraum unschädlich für den Familienzeitbonus
OGH 10 ObS 16/21g vom 30. März 2021
§ 2 Abs. 1 Z 5 FamZeitbG
Die Entscheidung des OGH:
1. Der Oberste Gerichtshof bleibt bei seiner Auslegung, wonach das Weiterbildungsgeld, wenn es innerhalb von 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes (= Beobachtungszeitraum zur Feststellung, ob das vom Gesetzgeber geforderte Erwerbstätigkeitserfordernis erfüllt ist) bezogen wurde, den Anspruch auf das „Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens“ (= erwerbsabhängiges Kinderbetreuungsgeld) vernichtet.
2. Dass das Bildungsteilzeitgeld, obwohl es ebenfalls eine AMS-Leistung darstellt, diese schädliche Auswirkung nicht nach sich zieht, wird vom OGH ebenfalls erneut bestätigt.
3. Diese Auslegungen treffen auch bei der Beurteilung des gleichartig geregelten Erwerbstätigkeitserfordernisses betreffend den Familienzeitbonus zu.
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| Kurzarbeit - Phase 5 - der voraussichtliche Fahrplan |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.06.2021, 16:48 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Meine Recherchen haben soeben Folgendes zutage gebracht:
1. Am 29. Juni 2021 sollen die letzten verbliebenen Unstimmigkeiten betreffend die Inhalte der SPV beseitigt werden.
2. Die AMS-Bundesrichtlinie ist auch schon fertig. Es fehlt noch eine Unterschrift.
3. Am 30. Juni 2021 bzw. am 1. Juli 2021 soll das große Infopaket rausgehen.
4. Anträge werden nicht vor 19. Juli 2021 beim AMS gestellt werden können. Die Antragstellung wird rückwirkend möglich sein. Für wie lange das rückwirkende Antragsstellfenster offen bleiben wird, ist noch nicht bekannt.
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| Gibt es eine Verlängerung des § 124b Z 349 EStG 1988 über den 30. Juni 2021 hinaus? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.06.2021, 16:37 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Gibt es eine Verlängerung des § 124b Z 349 EStG 1988 über den 30. Juni 2021 hinaus?
§ 124b Z 349 EStG 1988 lautet bis 30. Juni 2021:
"§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. h und § 68 Abs. 7 sind auch im Falle von COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit wegen der COVID-19-Krise bzw. Dienstverhinderungen wegen der COVID-19-Krise anwendbar. Dies gilt für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2021 enden."
Ob und inwieweit diese Regelung, welche die Weiterberücksichtigungsmöglichkeit der Steuerbefreiung nach § 68 EStG 1988 unter anderem auch im Rahmen des Mindestbruttoentgelts möglich ist bzw. der Pendlerpauschale im Falle Covid-19-spezifischer "Veränderungen" (zB Dienstverhinderungen), ist im Augenblick nicht zu 100 % klar.
Meine Recherchen haben ergeben, dass eine Verlängerung übersehen wurde. Nachdem ich aber aufgezeigt habe, dass ein Auslaufen dieser Regelung für die Softwarehersteller - sagen wir - mäßig lustig ist (um nicht zu sagen: mit sehr großem Programmieraufwand - gerade ab Phase 5 der Kurzarbeit - verbunden ist), kam nun "Bewegung" in die Sache und ist eine Verlängerung nun zumindest nicht mehr ausgeschlossen.
So kann es nämlich sein, dass die Nichtanwendbarkeit dieser Regelung die Nettoersatzrate gefährdet und das dürften die Beteiligten so nicht gewollt haben (ich denke, dass es ein Versehen war, hier nicht zu verlängern, nachdem man mir erst Mitte Mai 2021 von höchster Stelle versichert hatte, dass man verlängern würde).
Also: die Sache ist auf dem Weg und ich bin sehr optimistisch, dass wir eine Verlängerung bekommen, allerdings ist fraglich, ob die gesamte Regelung (auch für Covid-19-bedingtes Homeoffice) verlängert wird oder ob eine partielle Verlängerung kommen wird. Ebenso unklar ist, ob wir nur die Verlängerung dieser Regelung für Zwecke des § 68 EStG 1988 bekommen oder aber auch für Zwecke der Pendlerpauschale.
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