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| Anteilige Sonderzahlungen beim Epidemieentgelt als Rückerstattungsbestandteil unabhän |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.04.2021, 19:09 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Anteilige Sonderzahlungen beim Epidemieentgelt als Rückerstattungsbestandteil unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt- LVwG OÖ korrigiert - somit OÖ und auch Tirol im Gleichklang mit Wien
LVwG-751144/5/KLi/SW vom 8. März 2021
https://www.lvwg-ooe.gv.at/Entscheidunge...1144_5.pdf
Aus dem LVwG OÖ-Erkenntnis:
Aus dem Verweis in § 32 Abs 2 Satz 1 EpiG auf das regelmäßige Entgelt im Sinne des EFZG folgt, dass die Vergütung nach dem regelmäßige Entgelt gemäß §§ 2 und 3 EFZG zu
bemessen ist.
Dieses umfasst insbesondere Überstunden, Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge. Dabei ist bei nicht regelmäßig anfallenden Entgelten eine Durchschnittsbetrachtung anzustellen und etwa bei Überstunden ein Beobachtungszeitraum von 13 Wochen heranzuziehen (OGH 29.8.1988, 9 ObA 141/88).
LVwG-2021/14/0430-3 vom 19. April 2021
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg..._3_00.html
Aus dem LVwG Tirol-Erkenntnis:
Auch vom Grundgedanken leistet § 32 EpiG eine Vergütung für den Verdienstentgang. Im konkreten Fall soll der Arbeitgeber für den Verlust der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entschädigt werden. Wenn ein Arbeitgeber für den Absonderungszeitraum eines Arbeitnehmers einen anderen Arbeitnehmer beschäftigt, muss er diesem ebenfalls anteilsmäßig Sonderzahlungen leisten. Es liegt somit vom Zweck des § 32 EpiG nahe auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Verdienstentgang zu entschädigen, auch wenn diese im Monat der Absonderung nicht ausbezahlt wurden. Erforderlich dafür ist das Bestehen eines entsprechenden Rechtsanspruchs, was für die Sonderzahlungen des Urlaubs- und Weihnachtsgeld vorliegt.
Somit steht gemäß § 32 EpiG anteilsmäßig eine Vergütung für die an den Arbeitnehmer – auch nach dem Absonderungszeitraum – geleisteten Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zu, da darauf ein Rechtsanspruch besteht.
Praxisanmerkung:
Fraglich ist, ob die Erkenntnisse noch vor dem VwGH bekämpft werden. Die Aussicht, dass dies dort anders gesehen wird, ist gleich NULL.
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| Fallweise Beschäftigte & Vollversichert |
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Geschrieben von: PELA - 28.04.2021, 13:25 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Liebe PV Profis!
Diesen Fall hatte ich noch nicht: Fallweise Beschäftigt; Vollversichert; tägliche geringfügigkeits Grenze jedoch nicht überschritten; d.h. fallweises Bruttoentgelt täglich liegt unter geringfügigkeits Grenze mit 307,--. SV Bemessung 185,-- BV Bemessung 307,--; ist hier eine Vollversicherung möglich, oder erste wenn die € 475,76 überschritten sind?
Danke vorab!
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| Kurzarbeit Phase 4 |
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Geschrieben von: Andrea 2 - 27.04.2021, 15:29 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Lieber Herr Kurzböck
es ist geplant Kurzarbeit für eiin Unternehmen mit zwei Filialen jeweils einen KUA Antrag zu stellen.
müssten dann auch die Umsatzzahlen und die Prognose bei der Sozialpartnervereinbarung getrennt angegeben werden oder würden die Umsatzzahlen bzw Prognosezahlen des Unternehmens ausreichen?
Logisch wäre aufgteiilten Umsatzangabe bzw Prognose
Vielen DAnk
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