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  Zwei interessante Rahmenänderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter-innen im Baugewer
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.04.2021, 16:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zwei interessante Rahmenänderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter-innen im Baugewerbe per 1.5.2021

Quelle:
Rundschreiben Nr. 11 der Bundesinnung Bau sowie des Fachverbandes der Bauindustrie der Wirtschaftskammer Österreich
Wenn Sie die Personalverrechnung für Arbeiter-innen im Baugewerbe oder der Bauindustrie durchführen, so interessieren Sie ev. die nachstehenden Änderungen, die sich im besagten Kollektivvertrag per 1.5.2021 zutragen:
[b]Krankenstand und Arbeitsunfall[/b]
Die derzeit gemäß § 7 Kollektivvertrag bestehenden besonderen Kontingente, die über das EFZG hinausgehende Ansprüche im Krankenstand und bei einem Arbeitsunfall vorsehen, entfallen mit Wirksamkeit ab 1.5.2021 ersatzlos. Es gilt ab diesem Tag ausschließlich die gesetzliche Regelung.
[b]Entgeltanspruch von Lehrlingen ohne Lehrabschlussprüfung in der Behaltezeit[/b]
Für den Fall, dass Lehrlinge nach dem Ende der Lehrzeit noch keine Lehrabschlussprüfung positiv absolviert haben, sieht der neue § 5 Z 16 KollV Bauindustrie/Baugewerbe vor, dass der Lehrling für die Dauer der dreimonatigen Behaltezeit weiter in jener Lohngruppe eingestuft bleibt, in der er am Ende der Lehrzeit eingestuft war (zB LG VIc).
[b]Rechtsfolgen des positiven Absolvierens der Lehrabschlussprüfung während der Behaltezeit:[/b]
o Mit Beginn der folgenden Arbeitswoche ist der Lehrling als Facharbeiter einzustufen (LG IIb).
o Darüber hinaus erhält er einen „Einkommensausgleich“ in Höhe von € 500, wenn er die Prüfung im ersten Monat der Behaltezeit besteht, in Höhe von € 1.000, wenn er sie im zweiten Monat der Behaltezeit, sowie in Höhe von € 1.500, wenn er sie im dritten Monat der Behaltezeit besteht.
Es handelt sich dabei um einen Bruttobetrag, der zur Gänze abgabenpflichtig ist.
Materiell handelt es sich um eine pauschalierte Abgeltung für die vorübergehende Nichteinstufung in die LG IIb. Die Regelung ist aber so konstruiert, dass der Einkommensausgleich im entsprechenden Monat gebührt und frühere Lohnzahlungszeiträume nicht aufzurollen sind.
Rechtsfolgen, wenn der Lehrling auch während der Behaltezeit die Lehrabschlussprüfung nicht positiv absolviert:
In diesem Fall ist er während der gesamte Behaltezeit in jener Lohngruppe einzustufen, in der er am Ende der Lehrzeit eingestuft war. Nach dem Ende der Behaltezeit gelten die allgemeinen Bestimmungen, insbesondere der unverändert gebliebene § 5 Z 15 KollV Bauindustrie/Baugewerbe. Nach dieser Bestimmung haben Arbeitnehmer für jene Zeit-räume, in denen sie Facharbeitertätigkeiten erbringen, Anspruch auf den Facharbeiterlohn IIb. Dies gilt auch dann, wenn diese Arbeitnehmer keine Lehrabschlussprüfung haben (VwGH 21.11.2013, 2012/11/0178).
[b]Praxisanmerkung:[/b]
Die „Behaltezeit“ heißt seit dem Frühjahr 2020 eigentlich „Weiterbeschäftigungszeit“. Sie ist aber in der Praxis nach wie vor eher unter dem Begriff „Behaltezeit“ bekannt.
Das komplette Rundschreiben mit sämtlichen Änderungen, die sich per 1.5.2021 und auch danach zutragen werden, finden Sie hier:
Alle relevanten Dokumente und Informationen zur „Personalverrechnung im Baugewerbe“ in Bezug auf allfällige Kollektivverträge finden Sie hier:
https://www.wko.at/branchen/w/gewerbe-handwerk/bau/kollektivvertraege-bau.html

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  Geplante Lockerungen mit Wirkung ab 19. Mai 2021 (Überblick und FAQ des BMA)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.04.2021, 12:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Corona-Unternehmer-innen-Info der WKO vom 26. April 2021

Die geplanten Lockerungsschritte ab 19. Mai 2021 im Überblick (Quelle: BMA):

https://newsletter.wko.at/Media/bfaec0b0..._final.pdf


FAQ zu den geplanten Öffnungsschritten ab 19. Mai 2021 (Quelle: BMA):

https://newsletter.wko.at/Media/bfaec0b0...i_2021.pdf

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  Pensionierung DN - freiwillige Bonuszahlung?
Geschrieben von: vmorgens - 26.04.2021, 11:30 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Kann dem geringfügig beschäftigten DN der in Alterspension geht und der genau an der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt ist, eine freiwillige Bonuszahlung ausbezahlt werden, ohne das Pflichtversicherung ausgelöst wird? Vielen Dank für Ihre Antwort.

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  Zusatzkollektivvertrag zum SWÖ-KV wurde gesatzt
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.04.2021, 11:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zusatzkollektivvertrag zum SWÖ-KV wurde gesatzt

Der Zusatz-Kollektivvertrag zum SWÖ-KV vom 22.2.2021 wurde mit Wirkung ab 23. April 2021 gesatzt.

Zum Text der Satzung geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_178.html

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  Änderung der "Saisonniersverordnung"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.04.2021, 09:56 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die bestehende Saisonniersverordnung (Verordnung für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2021) wurde kürzlich angepasst:

Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft dürfen nun insgesamt 3136 befristete Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden. Das Zusatzkontingent von 90 entfällt komplett auf Niederösterreich, das nun insgesamt 640 derartige Bewilligungen erteilen darf.

Zudem dürfen die Kontingente sowohl im Wirtschaftszweig der "Land- und Forstwirtschaft" als auch im Wirtschaftszweig der "Landwirtschaft" zu den Spitzenzeiten um bis zu 50 % überschritten werden anstelle der bisher zulässigen 30 %.

Zum Bundesgesetzblatt, das die Änderungen regelt, geht es hier (BGBl. II Nr. 180, ausgegeben am 23. April 2021):

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_180.html

Zum konsolidierten Gesamttext dieser Verordnung geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...2021-12-31

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  Kurzarbeitsbeihilfe Rückzahlung
Geschrieben von: Irene - 23.04.2021, 16:12 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebe Forumsteilnehmer!

Bei einem Mitarbeiter wird voraussichtlich die Kurzarbeitsbeihilfe für 1.10.2020 bis 31.3.2021 zurückzuzahlen sein, da aufgrund eines kurzfristig hereingekommenen Projektes 100% gearbeitet wurde. Wie ist diesbezüglich vorzugehen?

- Warten auf die Rückforderung vom AMS oder vorweg Meldung ans AMS?
- Lohnverrechnung: rückwirkende Aufrollung der Monate ab 10/2020 und Abrechnung des normalen Bezuges ohne KUA? Bereits jetzt oder warten bis Rückforderung vom AMS kommt?

Ich habe leider keinerlei Infos diesbezüglich gefunden. Gibt es dazu eine Dokumentation oder einen hilfreichen Link?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

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  Kurzarbeitsbonus Lehrling
Geschrieben von: Gabi - 23.04.2021, 11:15 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Liebe Kollegen,

da der Lehrling 100 % Lehrlingsentschädigung bzw. Kurzarbeitsunterstützung während der Kurzarbeit erhält, und mein Lehrling keine Lohnsteuer abgezogen bekommt, da er nur eine Lehrlingsentschädigung von brutto € 760,--/Monat (Gastgewerbe) hat, bekommt er jetzt den Kurzarbeitsbonus von € 300,-- im März ohne Abzüge, d.h er bekommt jetzt auch um € 300,-- netto mehr, da ja der Dienstnehmeranteil der SV-Bemessungsgrundlage nicht höher sein darf als vor der Kurzarbeit, seht Ihr das auch so?

Herzlichen Dank für Eure geschätzte Hilfe!
lg
Gabi

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  Kurzarbeitsbeihilfe Rückzahlung
Geschrieben von: Irene - 23.04.2021, 10:59 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (1)

Liebe Forumsteilnehmer!

Bei einem Mitarbeiter wird voraussichtlich die Kurzarbeitsbeihilfe für 1.10.2020 bis 31.3.2021 zurückzuzahlen sein, da aufgrund eines kurzfristig hereingekommenen Projektes 100% gearbeitet wurde. Wie ist diesbezüglich vorzugehen?

- Warten auf die Rückforderung vom AMS oder vorweg Meldung ans AMS?
- Lohnverrechnung: rückwirkende Aufrollung der Monate ab 10/2020 und Abrechnung des normalen Bezuges ohne KUA? Bereits jetzt oder warten bis Rückforderung vom AMS kommt?

Ich habe leider keinerlei Infos diesbezüglich gefunden. Gibt es dazu eine Dokumentation oder einen hilfreichen Link?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!


Entschuldigung, habe die falsche Rubrik erwischt.

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  Nutzungsdauer 3D Drucker
Geschrieben von: Christine - 23.04.2021, 09:48 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Hallo.
Auf wie viele Jahre würdet ihr einen 3D Drucker (professioneller wo man Daten einspielen kann und dann kleine Bauteile aus Plastikartigem Material für Steckdosen etc. herstellen kann) - also Bauteile aus Kunststoff.

Anschaffung lag bei Netto 9.290eur. Später wird davon noch eine Förderung vom Land abgezogen.

Vielen lieben Dank, Christine
(leider finde ich das in keiner Afa Tabelle)

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  Interessantes zum Thema "SV-Beitragsabzug" - 20 %-Regelung etc.
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.04.2021, 21:57 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Interessantes zum Thema "SV-Beitragsabzug" - 20 %-Regelung etc.

Quelle: Newsletter Nr. 5/April 2021

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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