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| Das Digitalpaket zu "Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 20 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.01.2021, 22:24 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Das Digitalpaket zu "Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2021" wurde soeben fertiggestellt
Digitalpaket :
1. Ausführliche Schulungsunterlage mit Stand: 1.1.2021
2. Folienhandzetteln mit Stand 1.1.2021
3. Der komplette Videovortrag zu sämtlichen Inhalten verlinkt zum WIKU-Vimeo-Portal.
Der Link ist für ca. 2 Jahre aktiv.
Das Digitalpaket kostet € 198,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer).
Über Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Wenn Sie das Digitalpaket bereits bestellt haben: wir beginnen mit dem Versand am 7.1.2021.
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| Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz (§ 32) - Sonderzahlungsanteile - steuerli |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.01.2021, 21:23 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz (§ 32) - Sonderzahlungsanteile - steuerliche Beurteilung
Das letzte fehlende Puzzleteilchen beim Thema "Quarantäneentgeltsfortzahlung" wurde mir heute von der Finanzverwaltung übermittelt.
Offen war ja die Frage der abgabenrechtlichen Behandlung jener Sonderzahlungsanteile, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mitrückerstattet werden.
Das BMF übermittelte mir seine Rechtsansichten zu folgenden Themen:
1. Behandlung der Sonderzahlungsanteile, die von der Bezirksverwaltungsbehörde miterstattet werden, in den Lohnnebenkosten DB, DZ und KommSt.
2. Behandlung dieser Sonderzahlungsanteile in der Lohnsteuer (Anrechnung auf Jahres- oder Kontrollsechstel bzw. Jahres- oder BUAG-Kontrollzwölftel).
3. Eine Möglichkeit, den laufenden Anteil der Epidemieentgeltsfortzahlung doch beim Jahres- oder Kontrollsechstel bzw. beim BUAG-Jahres- oder Kontrollzwölftel zu berücksichtigen.
Den Artikel dazu finden Sie in der Ausgabe Nr. 1/2021 der WIKU-Personal aktuell.
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| Firmenauto Frage - Verbuchung |
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Geschrieben von: Christine - 04.01.2021, 20:59 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Hallo,
am 2.9. wurde ein neues VST-Abzugsberechtigtes Firmenauto in Betrieb genommen und auch schon samt Winterreifen aktiviert.
Nun habe ich eine Rechnung vor mir über
1) einen neuen Kühlergrilleinsatz (hat mit der besseren Optik zu tun - Unternehmer möchte den austauschen) > das würde ich auf Instandhaltung KfZ buchen oder?
2) einen neuen Radsatz (um Ausgaben EAR zu erhöhen hat er dieses Jahr schon Sommerereifen angeschafft - geliefert werden sie erst in 2021) > muss ich die aktivieren? Reifen hat das auto schon....oder kann ich die auch einfach auf Instandhaltung Kfz buchen? Betriebsbereit und genutzt wird das Auto ja schon mit Winterreifen
Danke euch.
lg christine
Ergänzende Frage: Auf der RE steht weiters Proforma-Rechnung. Wurde an VST-Abzugsberechtigten EAR ausgestellt mit Angabe beider UID-Nr (Käufer AT, Verkäufer DE). Auf der RE ist nur der Netto Betrag ausgewiesen der am 30.11. bezahlt wurde.
Der Kühlergrill ist schon geliefert worden, die Reifen werden erst 2021 geliefert.
Da die Zahlung schon geleistet worden ist - darf der VST-Abzugsberechtigte hier schon buchen 2.VST igE / 3.UST igE? Es steht proformaRE drauf aber sonst alle Rechnungsmerkmale.
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| Das erste WIKU-Video im Jahr 2021 - das ausführliche Abo-Premium-Begleitvideo für die |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.01.2021, 13:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Das erste WIKU-Video im Jahr 2021 - das ausführliche Abo-Premium-Begleitvideo für die Ausgabe 21-22/2020
Das ausführliche Begleitvideo für meine Premium-Abonnent/innen habe ich diesmal allgemein zugänglich gemacht.
Es ersetzt zu Jahresbeginn das "Give-me-WIKU-5" und soll allen ein paar Infos zum Jahreswechsel liefern.
Zum Video geht es hier:
https://vimeo.com/496661319
Informationen zum Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html
Wer möchte, kann sich noch für morgen (5.1.2021) bei uns zu einem ausführlichen "Neuerungen-Webinar" (8 Uhr 30 bis 12 Uhr) anmelden (€ 240,00 je Teilnehmer/in).
Am 8.1.2021 gibt es die Kurz-Variante (9 bis 11 Uhr) als Live-Webinar davon (€ 120,00 je Teilnehmer/in).
Ab 7.1.2021 kann das komplette Digitalpaket zu den Aktuellen Änderungen und Neuerungen bei uns bestellt werden (Vortragsvideos zum kompletten Vortrag, ausführlicher als Live-Webinare, aber ohne Teilnahmebestätigung) zum Preis von € 198,00 (inklusive Umsatzsteuer).
Über Ihre Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
Weitere Infos finden Sie unter http://wikutraining.at/
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| Kurzarbeit - AMS - nachträgliche Vollentlohnung |
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Geschrieben von: Manuela - 04.01.2021, 13:40 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.
Im 1. Antrag für Kurzarbeit (März bis Juli 2020) war eine Mitarbeiterin enthalten, die am 3.2.20 ihr Dienstverhältnis begonnen hat (die Mitarbeiterin wäre noch bis 17.6. in Karenz gewesen, hat aber neben der Karenz für ein paar Stunden bereits im Unternehmen gearbeitet, im Februar geringfügig und ab März 16 WoStd Teilzeit).
Im September gab es ja um diese Mitarbeiter*innen, die im Monat vor Kurzarbeitsbeginn zu arbeiten begonnen haben ziemlich viel Aufregung. Diese Mitarbeiter*innen müssen nun doch nicht aus der Kurzarbeit genommen werden.
Allerdings muss ein Monat saniert werden. Folgendes schreibt das AMS:
"Folgende Schritte sind durch den Betrieb einzuleiten:
- Auswahl eines Monats, welches im Nachhinein bei der ÖGK saniert wird (dh. nachträglich vollentlohnt bzw. wo eine Aufzahlung auf 100 % der Normalarbeitszeit erfolgt)
- Zum Nachweis, muss das Jahreslohnkonto der betroffenen MA mit dem Nachweis eines sanierten Monats per eAMS übermittelt werden
...
Als Beispiel:
Dienstverhältnis der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters beginnt am 12.2. --> Kurzarbeit beginnt am 1.3. und die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter wurde im März in die Kurzarbeit hineingenommen.
Es kann nun eine Sanierung (nachträgliche Vollentlohnung) des Monats März durch den DG bei der Krankenkassa beantragt werden. Sobald diese durchgeführt wurde, ist das Jahreslohnkonto mit dem sanierten Monat per e AMS zu übermitteln und es kann die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter in die Kurzarbeit hineingenommen werden bzw. in der Kurzarbeit bleiben.
..."
Ich bin am verzweifeln...
Was soll ich nun konkret tun?
Die Mitarbeiterin rückwirkend mit 1.2. für 8 WoStd Teilzeit (nicht geringfügig) anmelden und die Entlohnung für 1. und 2.2. nachträglich auszahlen. Vermutlich kommt dann aber von der ÖGK ein Schreiben mit der "Strafe" von Euro 54,- für die verspätete Anmeldung.
Oder die Mitarbeiterin für März vollentlohnen (also ob keine Kurzarbeit gewesen wäre). Sie hat aber seit 16.3. nicht mehr gearbeitet... Die Umsetzung im Lohnprogramm ist dann auch viel komplexer...
Hat jemand hier Erfahrung?
Wie habt ihr dieses Problem gelöst?
Danke und lG, Manuela
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| Änderung der Ausfallstunden eAMS |
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Geschrieben von: Daniel - 04.01.2021, 12:38 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Guten Morgen
bei einem Betrieb wurde eine Ausfallzeit von 70% beantragt
jetzt läuft der Lockdown wie es scheint noch bis 24.01
dies könnte also knapp werden
wir möchten eine Änderung auf 90% Ausfall bekanntgeben
muss dies online über eine Änderung der Kurzarbeit erfolgen? eAMS
muss eine komplett Neue SVP übermittelt werden?
hat dies schon mal jemand gemacht
danke
schöne grüße und ein gutes Neues
daniel
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| Trainer im Bereich BH/PV und BiBu gesucht |
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Geschrieben von: Bueromy-Vanessa Geyer - 04.01.2021, 10:11 - Forum: Diverses
- Antworten (1)
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Liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe die Lehrgangsleitung bei einem privaten österreichischen Bildungsinstitut übernommen, das bis dato noch keine Ausbildungen im Bereich BH, PV und BiBu anbietet. Das soll sich mit Sommersemester 2021 ändern, weshalb ich nun interessierte Kollegen und Kolleginnen suche, die ein Interesse am Unterrichten haben.
Kurze wichtige Eckdaten, die bisher bekannt sind:
-) Durchführung online
-) Erster Start ist nach Ostern mit Kurs Buchhaltung und Personalverrechnung. Ab Oktober dann alle drei (BH, PV und BiBu)
-) Die Kurse sind nach Modulen aufgebaut wie sie auch bei der WKO (schriftliche Prüfung) angegeben sind also zB bei Buchhaltung: Buchhaltung, KoRe, Recht, Steuerrecht.
Angestrebt wird ein langfristig gut eingespieltes Team zusammenzustellen auf das man sich verlassen kann.
Genauere Details (genauere Stunden, Honorare usw.) schicke ich gerne bei Interesse bzw. erläutere ich in einem Gespräch (persönlich oder via Videotelefonie). Nachdem die Kurse komplett neu starten gibt es viele Möglichkeiten sich einzubringen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich hier Kollegen und Kolleginnen finden und man gemeinsam einen großartigen Kurs zusammenstellen kann. Bitte um Kontaktaufnahme direkt über das Forum oder office@bueromy-geyer.at
Liebe Grüße
Vanessa
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