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| Risikofreistellung für werdende Mütter: interessante Einträge im BMAFJ-FAQ sowie ein |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.01.2021, 22:39 - Forum: News & wichtige Infos
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Risikofreistellung für werdende Mütter: interessante Einträge im BMAFJ-FAQ sowie ein interessanter Aspekt im Erstattungsantrag
Zur neuen Covid-19-Risikofreistellung betreffend werdende Mütter gibt es ein Frage-Antworten-Protokoll des BMAFJ.
Interessant dabei ist vor allem die Feststellung, dass man die Regelung des neuen § 3a MSchG NICHT als absolutes Beschäftigungsverbot sieht, sondern als "Anspruch" der jeweiligen werdenden Mutter.
Es ist auch keine Verwaltungsstrafe bei Verletzung dieser Bestimmung vorgesehen.
Hier kommen Sie zum Frage-Antworten-Protokoll der ÖGK:
Die Feststellung, wonach werdende Mütter ab 1.4.2021 aus der Dienstfreistellung zum Dienst zurückkehren müssen, ist nicht mehr aktuell und ist in der letztgültigen Gesetzesfassung so nicht anzutreffen.
Interessant ist aber die Tatsache, dass die ÖGK auch eine teilweise Dienstfreistellung (also eines Teils der Arbeitszeit) "zulässt", was man dem Antragsformular entnehmen kann:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.741495&version=1608714762
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| Aktuelle BMF-Auskunft zu den Änderungen in Bezug auf das Kontrollsechstel für Lohnzah |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.01.2021, 22:00 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Aktuelle BMF-Auskunft zu den Änderungen in Bezug auf das Kontrollsechstel für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2021
Der nachstehende Text aus der Finanzverwaltung bedeutet unter anderem, dass es in Bezug auf die "Verböserungsrollung" neben Karenz, Papamonat und Mutterschutz nun auch weitere "Ausnahmegründe" gibt (für die ich auch noch im Detail Abklärungen vornehme). Für die neu geschaffene "Gutschriftsrollung" gelten diese Ausnahmegründe hingegen nicht. Das bedeutet, dass man auch in einem Kalenderjahr, in welchem einer dieser (mittlerweile recht umfangreichen) Ausnahmegründe vorliegt, eine allfällige Gutschriftsrollung erfolgen kann.
Aufrollungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem Kontrollsechstel (§§ 67 Abs. 2 und 77 Abs. 4a iVm § 124b Z 368 EStG)
Um steuerliche Nachteile zu verhindern, wurden für die Begrenzung des Jahressechstels sowie für die Aufrollungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem Kontrollsechstel neben der bisherigen Ausnahme für unterjährige Elternkarenz zusätzliche Ausnahmetatbestände, wie unter anderem
- der Bezug von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung,
- der Bezug von Rehabilitationsgeld,
- Pflegekarenz / Pflegeteilzeit und
- die Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn im Kalenderjahr kein neues Dienstverhältnis bei demselben Arbeitgeber eingegangen wird,
im § 77 Abs. 4a EStG aufgenommen.
Neben der zwingenden Aufrollungsverpflichtung des Arbeitgebers, die derzeit nur bei Fällen einer Nachversteuerung vorgesehen ist, wurde zudem auch die Berücksichtigung eines vorhandenen, nicht ausgeschöpften Jahressechstels (in Form einer Gutschrift, wenn sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 10 EStG nach dem Tarif versteuert wurden, die nunmehr innerhalb des Kontrollsechstels liegen) vorgesehen.
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| Betriebsaufgabe Liegenschaft im Anlagevermögen |
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Geschrieben von: Daniel - 14.01.2021, 14:57 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Hallo Kollegen
vlt kann mal wer zu folgenden 2 Sachverhalten die steuerlichen folgen benennen
Betriebsaufgabe
Gebäude im Anlagevermögen
betr. Gebäude ist am Hauptwohnsitz
Betriebsaufgabe
Gebäude im Anlagevermögen
Gebäude ist nicht am Hauptwohnsitz
was ist bei der Betriebsaufgabe zu beachten - beide male übernahme der Liegenschaft ins Privatvermögen
beide male Einzelfirmen
danke schon mal für Eure Erläuterungen
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| Maklergebühr aktivierungspflichtig? |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 14.01.2021, 11:22 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Liebes BÖB-Forum,
Bei einem Dachgeschoßausbau entstehen 4 DG-Wohnungen. Nach Fertigstellung werden diese durch einen Makler annonciert.
Sind diese Kosten noch zu aktivierien bzw. stehen diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben? Ich bin mir da nicht ganz sicher.
Danke
Manuela
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| Deadline für rückwirkende Kurzarbeitsanträge (Erst- und Verlängerungsbegehren) mit Be |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.01.2021, 18:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Deadline für rückwirkende Kurzarbeitsanträge (Erst- und Verlängerungsbegehren) mit Beginn ab 1.12.2020 ==> 20.01.2021
Soeben konnte ich in Erfahrung bringen, dass heute "grünes Licht" für die Deadline 20. Jänner 2021 in Bezug auf rückwirkende Kurzarbeitsanträge (Erst- und Verlängerungsbegehren) mit Beginn ab Anfang Dezember 2020 gegeben wurde.
Auf den AMS-Seiten steht derzeit noch der 14. Jänner 2021, auf der WKO-Seite steht der 20. Jänner 2021. Beide hatten "gewissermaßen" Recht, aber nun "steht" der 20. Jänner 2021, insoweit haben Sie nun Gott-sei-Dank ein wenig mehr zeitliche Luft.
Für Zeiträume ab 1. Jänner 2021 bis 31. Jänner 2021 wird der 20. Februar 2021 die Deadline sein etc.
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| Aktualisierung des Lehrbuches "Mein Personalverrechnungstrainer" sowie..... |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.01.2021, 17:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Mein Personalverrechnungstrainer sowie
WIKUS digitaler Personalverrechnungskurs
Das Lehrbuch „Mein Personalverrechnungstrainer“ ist mit Stand 1. Jänner 2021 bereits verfügbar. Es ist zudem wieder als "digitaler Personalverrechnungskurs" erwerbbar: - mehr als 1000 Seiten Lehrbuch mit mehr als 350 Demobeispielen als pdf
- 148 Seiten Übungsbeispiele (mit Lösungen) als pdf
- Komplette Formularsammlung als pdf
- 1100 Seiten Folienhandzetteln als pdf
- Links zu 24 Vortragsvideos zu sämtlichen lohnverrechnungsrelevanten Kapiteln (insgesamt mehr als 25 Stunden Vortragsmaterial)
erlernen Sie die Materie der Personalverrechnung bequem von zu Hause aus oder frischen in aller Ruhe die Inhalte auf, die für die PV-Prüfung von Relevanz sind.
„WIKUS digitaler Personalverrechnungskurs“ ist mit Stand 1.1.2021 zum Preis von € 390,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) erhältlich.
Über Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at .
Die Printvariante unseres Lehrbuches können Sie zum Preis von € 128,70 (inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Versandspesen) ebenfalls unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at bestellen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit (nicht im Preis inbegriffen), beim neuen Verfasser des Praxisteils (Roland Pühringer) unter roland.puehringer2@liwest.at Folgendes dazuzubuchen:
1. Lernpaket „Praxisbeispiele zu WIKUS Personalverrechnungstrainer“ è Erklärvideos zu allen Beispielen und vieles mehr sowie
2. Pühringers Lernunterstützung
Informationen zu den interessanten Zusatzpaketen finden Sie auf der Website von Roland Pühringer
Personalverrechnungs Lehrgang im Selbstlernstudium – PVProfis (personalverrechnungsprofis.at)
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| Noch kein Kollektivvertragsabschluss in der Arbeitskräfteüberlassung - nächste Verhan |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.01.2021, 12:43 - Forum: News & wichtige Infos
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Noch kein Kollektivvertragsabschluss in der Arbeitskräfteüberlassung - nächste Verhandlungsrunde ist Mitte der kommenden Woche!
Es spießt sich derzeit noch bei den KV-Verhandlungen betreffend die Arbeiter/innen in der Arbeitskräfteüberlassung.
Unter anderem gibt es zwischen Sozialpartnern Auffassungsunterschiede darüber, ob (spätestens bzw. frühestens) ab 1.7.2021 die für Arbeiter/innen grundsätzlich vorgesehenen neuen Kündigungsmodalitäten (zumindest bei der Arbeitgeberkündigung) zur Anwendung gelangen müssen (also jene, die bis dato nur für die Angestellten gelten) oder ob dem "Kollektivvertrag für die Arbeiter/innen in der Arbeitskräfteüberlassung" der "Saisonstatus" zukommt (also AKÜ-Betriebe als "Saisonbetriebe" gelten). Letzteres würde bewirken, dass sich die Kündigungsbestimmungen nicht verändern.
Die nächste Verhandlungsrunde findet gegen Mitte der kommenden Woche (KW 3/2021) statt.
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| Pflichtige Diäten(anteile) bilden keine Basis für die Wochengeldberechnung, Fahrtkost |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.01.2021, 12:17 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Pflichtige Diäten(anteile) bilden keine Basis für die Wochengeldberechnung, Fahrtkostenzuschüsse sehr wohl
Die ÖGK (Leistungsabteilung) teilte mir kürzlich auf meine Anfrage mit, dass man deren Ansicht nach auch abgabenpflichtige (Teile von) Diäten NICHT in die Wochengeldberechnung einbezieht.
Diese sind daher aus den Nettobeträgen des relevanten Beobachtungszeitraumes (im „Normalfall“: die letzten drei Kalendermonate vor dem Eintritt des Versicherungsfalles) auszuklammern.
Generell sieht man nämlich „Aufwandsentschädigungen“ nicht als Bestandteil für die Wochengeldbasisermittlung, sehr wohl jedoch Fahrtkostenzuschüsse, die eine Ausnahme darstellen.
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