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| Eigenverbrauch Steuersatz |
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Geschrieben von: TamaraK - 03.12.2020, 15:27 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Ich wurde heute von einer Steuerberaterin darauf hingewiesen, dass der Eigenverbrauch (Gastro) nicht mit 5 % USt zu verbuchen ist. (sondern, mit 10% bzw. 20 %, da die Steuersenkung nur für Umsätze an Kunden gilt) Hat jemand einen Hinweis zur Literatur zu diesem Thema? Vielen Dank im Voraus für eure Informationen!
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| Verbuchung Umsatzersatz |
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Geschrieben von: pawa - 03.12.2020, 13:27 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Hallo,
wir bekommen in den nächsten Tagen den Lockdownumsatzersatz von der Cofag überwiesen. Wie würdet Ihr den Eingang verbuchen? MMn müsste das als außerordentlicher Ertrag (Klasse 8) verbucht werden.
Danke für Eure Meinung
pawa
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| KV-Abschluss Bewachungsgewerbe mit einer Klarstellung der zuständigen Fachgruppe zur |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.12.2020, 12:42 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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KV-Abschluss Bewachungsgewerbe mit einer Klarstellung der zuständigen Fachgruppe zur Covid-19-Prämie
Quelle: Newsletter gewerbliche Dienstleister vom 2.12.2020
Aus aktuellem Anlass gibt es vom Fachverband zu der im
KV-Abschlussprotokoll vom 16.11.2020 vereinbarten Corona-Prämie folgende Klarstellung zu nachstehendem Sachverhalt.
Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter mit 40 Stunden vereinbarter Normalarbeitszeit gehört im November 2020 dem Unternehmen an, wobei das Arbeitsverhältnis in den Monaten Juli, August und September unterbrochen wurde. Eintritt war im Februar 2020.
Welche Höhe hat die Corona-Prämie?
Antwort:
Der Fall eines grundsätzlich anspruchsberechtigten Mitarbeiters mit Unterbrechungszeiten ist im Hinblick auf die KV-Bestimmung zur Unternehmenszugehörigkeit (§ 16 KV BG) wie folgt zu beurteilen:
Dauert die Unterbrechung nicht länger als 60 Tage an, hat der Mitarbeiter Anspruch auf die volle Corona Prämie. Wenn die Unterbrechung länger als 60 Tage angedauert hat, dann hat der im November dem Unternehmen angehörende Mitarbeiter Anspruch auf die Corona-Prämie für jene Monate, die nach der letzten Unterbrechung zurückgelegt wurden. Im konkreten Beispiel beträgt die Höhe der Corona-Prämie daher 40 x 4,33 x 11 Cent = EUR 19,05
ABSCHLUSSPROTOKOLL KV BEWACHER 2021:
https://newsletter.wko.at/Media/db8ee44e...tokoll.pdf
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| Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Günstigkeitsvergleich für Geburten im Jahr |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.12.2020, 00:35 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Günstigkeitsvergleich für Geburten im Jahr 2021
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird grundsätzlich wie folgt berechnet:
80 % des (fiktiven) Wochengeldes oder
Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Für Geburten ab dem 1.1.2021 kommt in Bezug auf die Berechnung, die von den Einkünften vorgenommen wird, ein Günstigkeitsvergleich. Sollte der Tagessatz, der sich aus den Einkünften für das Jahr 2019 ergibt, höher sein als der Tagessatz, der sich aus den Einkünften des "eigentlich heranzuziehenden Kalenderjahres 2020" ergibt, dann ist der jeweils höhere Wert heranziehen.
Somit vergleicht man in Bezug auf Geburten im Kalenderjahr 2021 drei Werte:
80 % des (fiktiven) Wochengeldes
Tagessatz, der aus den Einkünften für das Jahr 2020 gebildet wird
Tagessatz, der aus den Einkünften für das Jahr 2019 gebildet wird.
Der jeweils höhere Werte wird genommen.
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml
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| Corona-Tests: Anspruch auf Entgeltfortzahlung? - Rechtsansicht der Wirtschaftskammer |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.12.2020, 22:53 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Corona-Tests: Anspruch auf Entgeltfortzahlung? - Rechtsansicht der Wirtschaftskammer
Arbeitnehmer sind nur in genau geregelten Fällen verpflichtet, sich testen zu lassen (z.B. in bettenführenden Kur- und Krankenanstalten, in Alten-, Pflege oder Behindertenheimen). In allen anderen Fällen erfolgt der Test freiwillig.
Will der Arbeitnehmer sich freiwillig testen lassen, so hat er das – etwa wie beim Arztbesuch - soweit möglich außerhalb seiner Arbeitszeit zu tun. Denn es gibt österreichweit immer mehr Möglichkeiten, sich mit oder ohne Symptomen testen zu lassen (z.B. Teststraßen, Apotheken, mobile Teststationen, am Arbeitsort), auch am Wochenende. Es besteht daher nicht die Einschränkung, dass ein Test nur an einem bestimmten Kalendertag oder nur zu einer gewissen Uhrzeit möglich ist.
Hinweis:
Will der Arbeitnehmer an einem Test im Rahmen der für Dezember geplanten österreichweiten „Massentests“ teilnehmen, muss er das außerhalb seiner Arbeitszeit tun. Er kann keinen persönlichen Dienstverhinderungsgrund geltend machen.
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| kUA Phase 3 und Gewerkschaft |
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Geschrieben von: Andrea2001 - 01.12.2020, 19:55 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Lieber Herr Kurzböck
haben Gastrobetrieb KUA Phase 3 1.11.2020 -31.3.201 unter Berücksichtigung Beilage 2 SPV mit 10 % für den ganzen Zeitraum beantragt, da die Unsicherheit über weitere Pandemieentwicklung, ev weitere Lockdown etc hoch ist beantragt. Bis dato haben wir keine Bewilligung, laut AMS prüft die Gewerkschaft rigoros und es scheint dass dieser Antrag abgelehnt wird, weil Beschäftigungsausmaß über die ganze KUA Phase mit 10 % beantragt wurde.
Gibt es ähnliche Erfahrungswerte?
Was schlagen Sie vor - ich habe Befürchtung das Abweisung nach Antragsfrist kommt und es dann keine Beantragungsmöglichkeit mehr gibt - muss eine Nachfrist gesetzt werden.
Soll ich Antrag zurückziehen und mit 30 % beantragen?
Sorry ich weiß keine leichte Frage
Danke
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| Zeitraum der Urlaubsersatzleistung führt zum Ruhen des Rehabilitationsgeldes |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.12.2020, 00:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Zeitraum der Urlaubsersatzleistung führt zum Ruhen des Rehabilitationsgeldes
OGH 10 ObS 71/20v vom 13. Oktober 2020
§ 143a Abs. 3 ASVG
So entschied der OGH:
Erhält ein/e Dienstnehmer/in aus Anlass des Austrittes eine Urlaubsersatzleistung, so ruht ein allfälliges Rehabilitationsgeld genauso wie ein versicherungsmäßíges Krankengeld für diesen Zeit der durch die Urlaubsersatzleistung verlängerten Pflichtversicherung.
Insoweit ist die Urlaubsersatzleistung als Entgeltsfortzahlung anzusehen, welche das Rehabilitationsgeld zum Ruhen bringt.
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