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  Neuartiges Coronavirus - seit heute eine "anzeigepflichtige übertragbare Krankheit"
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.01.2020, 13:54 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das "2019 neuartige Coronavirus" (2019-nCoV) zählt seit heute zu den anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten.

Wenn ein/e Dienstnehmer/in daran erkrankt, so erhält man von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein Schreiben, wonach er/sie nach dem 
Epidemiegesetz vorerst nicht weiterbeschäftigt werden darf.

Wie es dann in der Personalverrechnung weitergeht - denn so etwas ist ja kein "normaler Krankenstand", sondern ein ganz spezieller Epdiemiekrankenstand, das konnten Sie in WPA 12/2019, Artikel Nr. 261/2019 nachlesen.

Aktuell können Sie die Vorgangsweise in meiner neuen Xing-Gruppe "WIKUS Praxiszentrum für Personalverrechnung, Arbeitsrecht und PLB" nachlesen:

https://www.xing.com/communities/posts/w...1018342823
[/url]
Zur Verlautbarung im Bundesgesetzblatt geht es hier:
[url=https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_15/BGBLA_2020_II_15.html]


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...II_15.html

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  Überschreitung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.01.2020, 08:41 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

In einem aktuellen Erkenntnis wurde festgestellt, dass das Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage am Ende eines rechtlich korrekt vereinbarten Durchrechnungszeitraumes nicht dazu führen kann, dass eine Aufrollung durchgeführt werden muss.

Dieses für die Praxis so enorm wichtige Erkenntnis wird in WPA 2/2020 ausführlich dargestellt.

Informationen zur WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:
[/url]

[url=http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html]http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html

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Star Export (Incoterms DDP)
Geschrieben von: Sissi - 26.01.2020, 22:25 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Guten Abend,

ich habe Fragen zur Verbuchung (ich erledige die Buchhaltung):
mein Mann betreibt einen Online-Shop, wir exportieren vermehrt in die Schweiz. Seit Dezember 2019 übernimmt die GLS für unsere Kunden die Zollabgabe und verrechnet diese an uns. Wir verrechnen diese mit 7,7% an unsere Kunden weiter. (Incoterms DDP)
Ich hätte gerne gewusst, ob eine Rechnungslegung mit MwSt. 7,7% auf der Rechnung ohne den Zusatztext "die Steuerschuld geht an den Empfänger über" korrekt ist. Zur Info, wir erhalten von der schweizerischen Eidgenossenschaft zu jeder Lieferung eine Veranlagungsverfügung Zoll + MWSt
Weiters weis ich nicht genau wie ich die GLS Rechnungen verbuchen soll . Diese weisen die Verzollung, Zölle, EUSt., Einfuhren und auch Ausfuhren aus (Leider habe ich von GLS auf meine Fragen der Bedeutung dieser Angaben noch keine Antwort erhalten) - unter dem Strich, sollen sich die Konten für die MwSt. (Durchlaufkonto) und EUSt. rechnerisch aufheben.

Danke Vorab für eure Hilfe
Sissi 

ps: Ich hoffe es ist verständlich, bin erst in der Ausbildung 

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  Kollektivvertragsaktualisierungen KW 4/2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.01.2020, 16:39 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: http://www.kvsystem.at

A) Diözese Graz-Seckau - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die Gehälter werden um 2% angehoben.
Regelung für Blaulicht-Einsatz bei Großschadensereignissen
Ergänzung der Sozialzulagen (mit Ausnahme des Fahrtkostenzuschusses) für die Berechnung der Sonderzahlungen.
Aktualisierung des Verwendungsgruppenschemas
diverse Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen im Rahmen einer Evaluierung des Rahmen-KVs.

B) Elektrizitätsversorgungsunternehmen - KV-Abschluss per 1.2.2020
Erhöhung der Mindestlöhne um 2,6%
Erhöhung der Ist-Löhne um 2,6%
Erhöhung der Zulagen um 2,6%
Erhöhung der Schichtzulagen um 2,6%
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,7%
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1,6%
Kinderzulage beträgt € 57,92
Weitere Ergebnisse:
Verpflichtende Beratungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Fortführung der Arbeitsgruppe Frauenförderung und der Arbeitsgruppe Schichtarbeit und Arbeiten unter erschwerten Bedingungen
Aktualisierung der Töchterliste
Laufzeit: 12 Monate

C) Gablonzer Industrie und Gewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2020
Für die Gablonzer Industrie und das Gewerbe konnte bei der Lohnverhandlung am 16. Jänner 2020 ein 3-Jahres-Abschluss unter Berücksichtigung der Mindestlohnforderung von € 1.500,00 erzielt werden.
Abschluss für 2020:
Erhöhung der Löhne und Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 3,0 %

D) Konditoren OÖ - KV-Abschluss per 1.2.2020
Erhöhung der KV-Löhne und Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 2,70 %
Fünf Lohnkategorien wurden überproportional erhöht, um die € 1.500,00 Mindestlohn in Etappen zu erreichen.
Aufrundung der Monatslöhne auf volle Euro-Beträge

E) Landeskontrollverband NÖ - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die KV-Löhne werden um 2,25 %, jedoch min. um € 50,00 angehoben, das sind bis zu 3,27 % und durchschnittlich 2,80 %.
Jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter erhält unabhängig vom Anstellungsumfang einmalig einen Wertgutschein in der Höhe von € 100,00 als Entschädigung für Aufwendungen.
Eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit den LKVs OÖ und Stmk. zu den Themen Arbeitszeit, Gehaltsschema, Abgeltung von Zusatzleistungen und Aufwandsentschädigung für private Aufwendungen im Rahmen der dienstlichen Aufgaben wird eingerichtet.

F) Mineralölindustrie - KV-Abschluss per 1.2.2020
Erhöhung der Mindestlöhne/gehälter um 2,60 %
Erhöhung der Ist-Löhne um 2,60 % - mindestens EUR 70,00
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,60 %
Erhöhung der Trennungskostenentschädigungen und Zulagen um 2,60 %
Erhöhung der Reisekosten- und Aufwandsentschädigungen um 2,05 %
Änderungen im Rahmenrecht:
Verbesserter Überstundenzuschlag an Sonntagen
Änderung der Schichtzulage/Nachtarbeitszulage
Verbesserungen bei Dienstverhinderungen

G) Teigwarengewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden durchschnittlich um 3,34 % erhöht
Erreichung des 1.500 Euro Mindestlohn

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  So kommt Ihr Foto auf die e-card
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.01.2020, 15:13 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: Newsletter Nr. 01/2020 der ÖGK, Landesstelle Steiermark


https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...007.855598

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  Beitrags- und leistungsrechtliche Werte für 2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.01.2020, 14:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: ÖGK-Newsletter der Landesstelle Steiermark Nr. 01/2020
Die Auflistung der beitrags- und leistungsrechtlichen Werte für 2020 finden Sie hier:

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  Schnittberechnung Ausfallsentgelt
Geschrieben von: BERNI - 23.01.2020, 08:31 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Dienstnehmer KV Handelsarbeiter:

ein Dienstnehmer ist seit 1. Juli 2019 durchgehend krank. er leistet regelmäßig Überstunden, die er auch (1 MO versetzt) ausbezahlt bekommt (nicht zu sehr schwankend - nehmen den 3 MO Durchschnitt)

Ende NOV beginnt sein neues Arbeitsjahr - somit wieder volle Entgeltsfortzahlung. Hat da der DN noch Anspruch im Nov. auf Schnittberechnung vom Ausfallsentgelt der Monate August, Sept, Okt?

danke

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  Nichtführung eines Zeitkontos im Einzelhandel – Verfallsregelung
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 22.01.2020, 20:41 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Nichtführung eines Zeitkontos im Einzelhandel – Verfallsregelung des KV für Handelsangestellte (6 Monate) für offene Zeitguthaben kommt nicht zur Anwendung

 
OGH 9 ObA 93/19w vom 30. Oktober 2019
Abschnitt 7 Abs. 1 und 2 Kollektivvertrag für Angestellte im Handel
 
Sachverhalt:
 
Eine Angestellte im Einzelhandel erhielt von ihrem Arbeitgeber weder die zwingend im Kollektivvertrag vorgesehenen Zeitgutschriften für die erweiterten Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr sowie ab 20 Uhr bzw. Samstag ab 13 Uhr bis 18 Uhr), noch wurde ihr der damit verbundene Zeitausgleich gewährt.
 
Die Arbeitszeiten wurden mittels Stechuhren erfasst, wodurch die Zeitgutschriften aufgrund der erweiterten Öffnungszeiten nicht dargestellt waren.
 
Die Arbeitgeberin – mit Sitz in Italien – gewährte ihren Teilzeitmitarbeiter/innen grundsätzlich keinen Zeitausgleich.
 
Im Zuge der nun gerichtlichen Geltendmachung dieses (zusätzlichen) Zeitguthabens berief sich der Arbeitgeber auf die kollektivvertragliche Verfallsbestimmung, wonach Zeitguthaben binnen sechs Monaten ab der Fälligkeit schriftlich geltend zu machen wären, andernfalls der Verfall dieser Ansprüche die Folge wäre.
 
So entschied der OGH:
 
Der Oberste Gerichtshof ließ den Arbeitgebereinwand des Verfalls nicht gelten und zwar aus folgenden Gründen:
 
·        der Arbeitgeber führte – entgegen den kollektivvertraglichen Vorschriften (siehe dazu auch Abschnitt 7 Abs. 3 des Kollektivvertrages) – kein Zeitkonto. Diesen Vorschriften zufolge müsste dieses Zeitkonto der Dienstnehmerin mindestens einmal im Quartal zur Bestätigung der Richtigkeit vorgelegt werden. Bestätigt die Dienstnehmerin die Richtigkeit des Zeitkontos, sind weitere Ansprüche ausgeschlossen.
·        Die geführten Arbeitszeitaufzeichnungen (Stechuhr) entsprachen nicht den Erfordernissen des kollektivvertraglich geforderten Zeitkontos. ihnen lässt sich jedenfalls kein Anerkenntnis der Arbeitnehmerin ableiten, dass ihr kein Zeitguthaben zustünde.
·        Der Einwand des Verfalls verstößt jedenfalls gegen Treu und Glauben, weil der Arbeitgeber durch die Nichtführung des Zeitkontos die Geltendmachung der Zeitguthaben erschwerte und darüberhinaus im Vorfeld erklärte, Teilzeitarbeitnehmer/innen grundsätzlich keinen Zeitausgleich zu gewähren.
·        Somit war die Berufung auf die Verfallsregelung rechtsmissbräuchlich.
 
WIKU-Praxisanmerkung:
 
Dass im vorliegenden Fall auch ein „Lohndumping-Alarm“ ausgelöst wird, weil kollektivvertragliche Ansprüche vorenthalten wurden, darf nebenbei angemerkt werden.
 

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  Mein Frage-Antworten-Protokoll zum Kontrollsechstel ist nun BMF-Erlass
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 22.01.2020, 17:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Mein Frage-Antworten-Protokoll zum Kontrollsechstel ist nun offiziell zu einem BMF-"Erlass" (zu einer offiziellen BMF-Information) geworden

Meine Initiative vom Herbst 2019, den Softwareherstellern frühzeitig einen umfassenden Frage-Antworten-Katalog zum Kontrollsechstel zur Verfügung zu stellen, fand rasche Unterstützung durch die Finanzverwaltung (Danke an HR Roman Fragner: ohne seine Hilfe wäre das alles nicht so schnell gegangen).
Über ELDA wurden die Fragen und Antworten den Softwareherstellern Anfang November 2019 zur Verfügung gestellt.

Nun steht dieser Katalog als BMF-Erlass (konkret: als BMF-Information) in der FINDOK zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass das Ergebnis der Frage Nr. 20 scheinbar noch einmal von der Finanzverwaltung überarbeitet wurde. Bei diesem Beispiel geht es um das Ende eines Krankenentgelts im September eines Jahres sowie darum, dass dies zugleich der letzte laufende Bezug ist und eine Weihnachtsgeldauszahlung im November (also zwei Monate nach dem letzten laufenden Bezug). Während in der damaligen Version mir noch bestätigt wurde, dass das Weihnachtsgeld, da es ja nach dem letzten laufenden Bezug gewährt wird, auf das normale Jahressechstel anzurechnen ist, steht in der jetzigen Version, dass die Anrechnung auf das Kontrollsechstel zu erfolgen hat.

Zu der nun offiziellen BMF-Information geht es hier:


https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...466fd04a1c

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  Spende - Rechnungsabrenzung
Geschrieben von: Mario B. - 22.01.2020, 15:48 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Hallo,

ich diskutiere gerade mit den Kolleginnen, ob eine eingehende Spende für eine Veranstaltung im nächsten Jahr bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts als Rechnungsabgrenzung zu erfassen ist und daher im nächsten Jahr erfolgswirksam wird oder ob man dies im Jahr des Zugangs erfolgswirksam verbuchen sollte.

§ 198 (6) UGB
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Ich bin der Meinung, dass die Spende abzugrenzen ist und im neuen Jahr dann erfolgswirksam sein sollte.

Wie seht ihr das?

Danke & LG Mario

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