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  www.vorlagenportal.at: Auswirkungen des BREXIT auf die Personalverrechnung
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 31.01.2020, 18:19 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

www.vorlagenportal.at: Auswirkungen des BREXIT auf die Personalverrechnung

Den Link zu der von Mag. Rainer Kraft und Birgit Kronberger verfassten Information finden Sie hier:


https://www.vorlagenportal.at/auswirkung...aglEn86npA

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  Verpflichtende Schwangerschaftsmeldung
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 31.01.2020, 07:44 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Verpflichtende Schwangerschaftsmeldung in einem ohne sachliche Rechtfertigung befristeten Dienstverhältnis

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...rhaeltnis/

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  Frage des Tages: All-in-Entlohnung, Überstundenpauschale und Gleitzeitperiode KJ
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.01.2020, 20:15 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Frage:
Ist es möglich, im Rahmen einer monatlich gewährten Überstundenpauschale oder im Rahmen einer All-in-Entlohnung und dem Vorliegen einer gültigen Gleitzeitvereinbarung, die das Kalenderjahr als Gleitzeitperiode vorsieht, monatlich steuerfreie Überstundenzuschläge nach § 68 Abs. 2 EStG 1988 (maximal € 86,00 pro Monat, 12mal während des Kalenderjahres) frei zu belassen?

Antwort:
Wenn mit der Überstundenpauschale oder der relevanten Überzahlung im Rahmen der All-in-Entlohnung (über dem vereinbarten oder festgelegten Grundgehalt) jene Zeitguthaben schon im Voraus abgegolten werden sollen, die sich spätestens am Ende der Gleitzeitperiode zeigen, so darf die Begünstigung des § 68 Abs. 2 EStG 1988 nur für den letzten Kalendermonat der Gleitzeitperiode (hier: Dezember) zur Anwendung gebracht werden.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht stehen ja diese Zeitguthaben erst im letzten Kalendermonat rechtlich als Überstunden fest und bewirken erst ab diesem Zeitpunkt - so eine Übertragung in die nächste Gleitzeitperiode nicht möglich ist - den Status der Überstunde (und somit nicht rückwirkend).
Es kann also somit auch kein Unterschied sein, ob man diese Überstunden im Dezember bezahlt und am "Aufrollverbot" scheitert oder ob man sie - ganz schlau - schon im Voraus laufend (getarnt als Überstunden) bezahlt.

Für weitere Fachinformationen hierzu und um dazu auch einen Literaturtipp zu erfahren, lesen Sie bitte hier weiter:

https://www.xing.com/communities/posts/f...1018372769

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  Vorliegen einer arbeitsunfallbedingten begünstigten Behinderung
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.01.2020, 19:28 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Vorliegen einer arbeitsunfallbedingten begünstigten Behinderung - keine generelle Unkündbarkeit von begünstigt Behinderten

Gemäß § 8 Abs. 1 BehEinStG ist eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Behindertenausschusses rechtsunwirksam, wenn nicht in Ausnahmefällen nachträglich die Zustimmung erteilt wird. Diese Zustimmung ist nicht zu erteilen, wenn die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten die Folge eines Arbeitsunfalles gemäß § 175f des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 ist.

Nach Ansicht des VwGH bedeutet dies jedoch nicht, dass eine arbeitsunfallbedingte Behinderung generelle Unkündbarkeit von begünstigt Behinderten auslöst. Diese "Einschränkung" bezieht sich lediglich auf die nachträgliche Zustimmung zu einer bereits ausgesprochenen Arbeitgeberkündigung (mehr gibt es dazu in WPA 3/2020).

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  Elektroauto
Geschrieben von: wito75 - 29.01.2020, 12:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (5)

Liebe Kollegen!

Ich habe folgenden Fall:
Ein Einzelunternehmer mit einer Dienstnehmerin (= seine Partnerin mit 25 h/Wo) überlegen sich eine Elektroauto zu kaufen.

Da aber nun beim Unternehmer selbst auch bei einem Elektroauto ein Privatanteil ausgeschieden werden muss, ist die Überlegung, das Auto als Dienstauto für seine Dienstnehmeren (seiner Frau) zu benennen - hier wäre ja kein Sachbezug zu rechnen.

Ist so eine Vorgangsweise rechtens?

Danke!

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  Novelle des Berufsausbildungsgesetzes für 2020 geplant
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.01.2020, 20:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) brachte eine Regierungsvorlage zur Änderung des Berufsausbildungsgesetzes für das Jahr 2020 ein.

Die aus Personalverrechnungssicht interessantesten Punkte sind dabei:

1. Die Begriffe "Lehrlingsentschädigung" und "Weiterverwendung" bzw. "Verwendung" werden ersetzt durch "Lehrlingsentgelt" sowie "Weiterbeschäftigung" bzw. "Tätigkeit".

2. In Fällen der Kinderbetreuung oder der gesundheitlichen Einschränkung des Lehrlings soll es möglich sein, eine "Teilzeit-Lehre" zu vereinbaren.

3. Nach Absolvierung einer BHS soll es möglich sein, einen Lehrvertrag mit verkürzter Lehrzeit für jene Lehrberufe zu erlangen, die verwandt mit jenen Lehrberufen sind, die durch den Abschluss der BHS "abgedeckt" sind.

Eine detaillierte Darstellung dieser Änderung folgt in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 3/2020.

Zu den Gesetzesmaterialien geht es hier:
[/url]

[url=https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00034/index.shtml]https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00034/index.shtml

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  Lieber Kollege Bernhard Renner! R.I.P.
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.01.2020, 18:25 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Lieber Kollege Bernhard Renner!

Rest in peace!


http://www.seelenfunke.at/gedenkseite/ma...r-01-2020/

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  ZS-Befreiungsschein
Geschrieben von: BERNI - 28.01.2020, 15:11 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Ein österreichischer Unternehmer (Tischler) benötigt Dienstnehmer für Montagetätigkeiten in Österreich.

Die Montagefirma ist ein deutsches Unternehmen und stellt die Rechnungen an den österreichischen Tischler mit reverse charge. 

Meine Frage: fällt diese Montagetätigkeit unter grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung und muss die deutsche Firma für jeden Monteur einen Befreiungsschein beim FA Eisenstadt beantragen?

Was ist, wenn die österr. Firma keinen Befreiungsschein für diese Monteure hat, muss sie dann 20% Quellensteuer einbehalten und ans FA unter § 99 EStG abführen?

DANKE

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  Praxisfrage des Tages: Einstufung von gewerberechtlichen Geschäftsführer/innen
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.01.2020, 08:26 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sehr häufig wird mir die Frage gestellt, wie denn gewerberechtliche GmbH-Geschäftsführer/innen (also Personen, die nicht zu gleich handelsrechtliche Geschäftsführer/innen einer GmbH sind) einzustufen sind.
Dazu darf ich nachstehend einen kurzen Auszug aus meiner aktualisierten Fachbroschüre "GmbH-Geschäftsführer/innen und AG-Vorstände in der Personalverrechnung" geben:



Frage 59:

Eine Kellnerin wird als gewerberechtliche Geschäftsführerin in einem Restaurant, welches als Ges. m. b. H. geführt wird, angemeldet.

Wie hat in diesem Fall die kollektivvertragliche Einstufung zu erfolgen?



Die Antwort dazu sowie weitere Informationen zu diesem aus Praxissicht so wichtigen Thema finden Sie in meiner neuen Xing-Gruppe "WIKUS Praxiszentrum für Personalverrechnung, Arbeitsrecht und PLB":
https://www.xing.com/communities/posts/p...1018349537

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  Vater und Kind während Papamonats für 5 Tage krank – kein Familienzeitbonus
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.01.2020, 07:54 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Vater und Kind während Papamonats für 5 Tage krank – kein Familienzeitbonus

 
OGH 10 ObS 132/19p vom 19. November 2019
§ 2 Abs. 3 FamZeitbG
§ 2 Abs. 3a FamZeitbG
 
So entschied der OGH:
1.    Erkrankte während der Phase der „Familienzeit“ (Papamonat) ein Kind, sodass es gemeinsam mit der Mutter für 5 Tage ins Spital musste, so stand dem Vater für sein Kind, das vor dem 1. Jänner 2019 geboren wurde, wegen des unterbrochenen gemeinsamen Haushaltes kein Familienzeitbonus zu. In diesem Fall wurde die erforderliche Dauer der von ihm selbst gewählten Familienzeitdauer (31 Tage) durch den Abzug der 5 Tage nicht erreicht.
2.    Wäre sein Kind ab dem 1. Jänner 2019 geboren worden, so hätte dies zu keinem anderen Ergebnis geführt. Die in Bezug auf Geburten ab dem 1. Jänner 2019 geschaffene neue Regelung des § 2 Abs. 3a FamZeitbG, wonach im Falle eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes ausnahmsweise von einem gemeinsamen Haushalt ausgegangen werden kann, wenn der Vater sowie die Kindesmutter das Kind täglich für mindestens 4 Stunden betreuen und pflegen, kam nicht zur Anwendung, da der Vater während dieser Zeit selber krank war und so diese gesetzliche Vorgabe nicht hätte erfüllen können.
 
WIKU-Praxisanmerkung:
Staat (Sozialministerium) 1 : 0 Jungfamilie mit (krankem) Kind
 
Mehr braucht man dazu wohl nicht zu sagen.

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