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| Konsulentenleistungen mit eigener Einzelfirma für die „eigene GmbH“ – Honorare unterl |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.11.2020, 19:00 - Forum: News & wichtige Infos
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Konsulentenleistungen mit eigener Einzelfirma für die „eigene GmbH“ – Honorare unterliegen DB, DZ und KommSt
BFG RV/4100340/2016 vom 5. Februar 2020
§ 41 Abs. 1 FLAG
So entschied des BFG:
1. Erbrachte ein slowenischer Einzelunternehmer für eine österreichische GmbH, deren Alleingesellschafter er war, Konsulentenleistungen, die zudem dem Geschäftszweck der GmbH entsprachen (beratungsgestützte Verkaufsgespräche), so unterlagen die von der GmbH an das Einzelunternehmen des Alleingesellschafters bezahlten Honorare den Abgaben DB, DZ und KommSt.
2. Durch die Erbringung dieser Leistung über einen längeren Zeitraum war die für wesentliche Beteiligungen hier maßgebliche organisatorische Eingliederung gegeben.
3. Wenn er zudem die Tätigkeit persönlich erbrachte und diese nicht (auch nicht teilweise) von seinen (im Einzelunternehmen) beschäftigten Dienstnehmer/innen, war das jeweils gesamte Honorar ungekürzt diesen Abgaben zu unterwerfen.
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| Beruflich veranlasste Fahrtkosten eines Gewerkschaftsfunktionärs als Werbungskosten – |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.11.2020, 17:53 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Beruflich veranlasste Fahrtkosten eines Gewerkschaftsfunktionärs als Werbungskosten – keine Kürzung wegen gleichzeitiger Personalvertretungsfunktion
VwGH Ra 2019/15/0077 vom 10. September 2020
§ 16 Abs. 1 EStG 1988
So entschied der VwGH:
1. Unternahm ein Gewerkschaftsfunktionär dienstliche Fahrten, so waren die damit verbundenen Fahrtkosten als Werbungskosten bei der Einkunftsart „sonstige Einkünfte“ zu erfassen, wo auch die Vergütungen für die Gewerkschaftsfunktion zu erfassen sind.
2. Dass er zugleich auch als freigestellter Personalvertreter bei der Post tätig war und dabei im Zuge mancher Fahrten, die er als Gewerkschaftsfunktionär unternahm, auch als Personalvertreter „wahrgenommen“ wurde, durfte nicht dazu führen, dass die Fahrtaufwände für die „gewerkschaftlich veranlassten Fahrten“ teilweise gekürzt wurden.
3. Eine Kürzung im Verhältnis der Einnahmen kann deshalb nicht in Frage kommen, weil ein Personalvertreter ein Ehrenamt ausübt und insoweit keine Einkunftsquelle hat.
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| Aufwendungen für Auslandstudium von Kindern als Außergewöhnliche Belastung |
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Geschrieben von: office - 03.11.2020, 11:16 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Guten Morgen,
Ich habe eine Frage in Zusammenhang mit den Aufwendungen für Auslandstudium von Kindern.
Kann man bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Auslandstudium von Kindern in Großbritannien als Außergewöhnliche Belastung, neben UNI-Gebühren, Wohnungsmiete und sonstige Aufwendungen auch die gekaufte Bucher, die bei Amazon bestellt und mit Visakarte bezahlt sind, auch berücksichtigen? Allerdings wurden die einzelnen Rechnungen nicht aufbewahrt, aber Auf die Visa-Rechnung scheint die Abbuchung von Amazon in GB für die Bücher.
Herzlichen Dank im Voraus für die Unterstützung
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| Richtigstellung KUA |
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Geschrieben von: Christoph0105 - 02.11.2020, 21:41 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
die KUA wurde lt. Handlungsempfehlung abgerechnet. Mit der Septberabrechnung wurden die Monate aufgerollt und richtig gestellt. Bei einigen Mitarbeitern kam aufgrund der Aufrollung eine Nachzahlung heraus, diese wurde bei der septemberabrechnung abgezogen.
Der arbeitgeber möchte nun für jene Mitarbeiter, die eine Nachzahlung hatten diesen Betrag übernehmen und mit der Oktoberabrechnung nachzahlen.
Wenn man so vorgeht, muss man irgendwas spezielles beachten?
Muss man die Beträge die man nachzahlen will, voll versteuern?
Vielen Dank
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| Begünstigte Auslandstätigkeit in Corona-Zeiten |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.11.2020, 19:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Wie die Finanzverwaltung mitteilt, kann für eine Dienstreise (bzw. Entsendung) in ein Land, für welches Reisewarnung Stufe 6 besteht, für die laufenden Bezüge die Begünstigung nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 angewandt werden, wenn dessen sonstigen Voraussetzungen vorliegen (wie zB Mindestdauer der ununterbrochenen Entsendung von einem Monat; Mindestentfernung: 400 km Luftlinie vom nächstgelegenen Punkt des österreichischen Staatsgebietes).
Danke für den Tipp an Andreas Walch (http://www.entsendung.at)
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| Maximal siebenmonatige Arbeitslosigkeit bei maximal 20 % Gehaltseinbuße – keine Sozia |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.11.2020, 08:17 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Maximal siebenmonatige Arbeitslosigkeit bei maximal 20 % Gehaltseinbuße – keine Sozialwidrigkeit einer Arbeitgeberkündigung
OGH 9 ObA 59/20x vom 26. August 2020
§ 105 Abs. 3 ArbVG
So entschied der Oberste Gerichtshof:
1. Eine erfolgreiche Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit iSd § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG bedarf des Nachweises durch den Arbeitnehmer, dass die Kündigung wesentliche Interessen des Gekündigten beeinträchtigt.
2. In die Untersuchung, ob durch eine Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt sind, ist nicht nur die Möglichkeit der Erlangung eines neuen, einigermaßen gleichwertigen Arbeitsplatzes, sondern die gesamte wirtschaftliche und soziale Lage des Arbeitnehmers und seiner Familienangehörigen einzubeziehen.
3. Eine finanzielle Schlechterstellung allein genügt für die Tatbestandsmäßigkeit nicht, es sei denn, sie erreicht ein solches Ausmaß, dass sie – unter Berücksichtigung aller Faktoren – eine fühlbare, ins Gewicht fallende Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage zur Folge hat, ohne dass aber schon eine soziale Notlage oder eine Existenzgefährdung eintreten müsste.
4. Gewisse Schwankungen in der Einkommenslage muss aber jeder Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitslebens hinnehmen.
5. Letztlich sind bei der Prüfung der Interessenbeeinträchtigung nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG alle wirtschaftlichen und sozialen Umstände zueinander in Beziehung zu setzen und nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu gewichten.
6. Im vorliegenden Fall wurde eine Sozialwidrigkeit der Arbeitgeberkündigung infolge der prognostizierten Arbeitssuchdauer von vier bis sieben Monaten sowie einer prognostizierten Gehaltseinbuße von maximal 20 % verneint.
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