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| Die neue Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist da |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.11.2020, 07:48 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Die neue Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist da
Am 01.11.2020 kurz vor Mitternacht war er dann da, der endgültige Verordnungstext, der uns dann ab 3.11.2020 ab Null Uhr den zweiten "Lock-down" beschert (angeblich ein "Lock-Down light").
Der Ausdruck "Wohnhaft" bekommt nun eine völlig neue Bedeutung und begleitet uns vorerst zumindest mal bis 12. November 2020 um 24 Uhr. Das Verlassen der Wohnung und der Aufenthalt außerhalb davon zwischen 20 und 6 Uhr ist nur aus den in der Verordnung genannten (und möglicherweise wieder viel Interpretationsraum offen lassenden) Gründen möglich. Auf die Möglichkeit einer Vorlage, für berufsbedingte Absenzen mittels einer Arbeitgeberbestätigung vorzusorgen, habe ich gestern (samt frei verfügbarer Vorlage aus dem Vorlagenportal) hingewiesen.
Ab 7. November 2020 dürfen keine Gesichtsvisiere mehr getragen werden, ausgenommen es gibt eine ärztliche Befreiung betreffend eng anliegenden Nasen-Mund-Schutz.
Zum Text der Verordnung gelangen Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_463.html
Informationen des Gesundheitsministeriums dazu:
https://www.sozialministerium.at/Informa...ahmen.html
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| WIKU-Personal aktuell Nr. 18/2020 - die Inhalte und die Begleitvideos |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.11.2020, 21:25 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Personal aktuell Nr. 18/2020 - die Inhalte und die Begleitvideos
Die Inhalte der Ausgabe Nr. 18/2020 der WIKU-Personal aktuell (wird gerade ausgesandt):
Sozialpartnereinigung vom 1.11.2020 zu Änderungen bei der Kurzarbeit
Home-Office-Leitfaden und steuerlichen Covid-19-Verlängerungen ante portas.
Kurzarbeit: Mitarbeiterunterschriften auf der SozialpartnerVereinbarung Phase 3
Kurzarbeit: Fristgerechte Antragsstellung - Fristablauf Montag, 2. November
Telefonische Krankschreibung ist ab Anfang November 2020 wieder möglich
Der Lock-Down ab 3.11.2020 0 Uhr – erstes um-fangreicheres Infopaket der Wirtschaftskammer
Am 18.11.2020 wird es ein sehr ausführliches WIKU-LIVE-Webinar geben zu den relevanten Neuerungen zum Jahreswechsel 2020/2021 Seite 6.
Ansonsten finden Sie in dieser Ausgabe Beiträge zu folgenden Themen:
OGH zur USt-Pflicht von Ausbildungskostenrückersätzen ==> Seite 9
OGH zu heimlichen Aufnahmen von Gesprächen ==> Seite 11
Der von mir aktualisierte Lohnverrechnungsleitfaden zur Kurzarbeit des BMAFJ ==> Seite 12
Aktualisiertes FAQ-Protokoll zur Kurzarbeit sowie AMS-Erklärvideos zur Phase 3 ==> Seite 14
Neue Fördersätze beim Neustartbonus ==> Seite 15
Seltsame Rückerstattungspraktiken nach dem Epidemiegesetz ==> Seite 16
VwGH zur Frage, warum eine einvernehmliche Auflösung während einer Bildungskarenz ev. nicht so schlau ist ==> Seite 20
Aktueller Geschlechterstand in der Personalverrechnung ==> Seite 26
Jede Menge interessante und wichtige Feststellungen zu aktuellen steuerlichen Auslegungsfragen ==> Seite 27.
Das WIKU-Trainingscenter steht diesmal im Zeichen folgender Themen:
• Altersteilzeit in der Personalverrechnung
• Corona-Prämien in Kindebetreuungseinrichtungen
• Arbeitgeberbestätigungen für die Ausgangsperren (www.vorlagenportal.at)
Das Begleitvideo zu Abo Classic (frei zugänglich):
https://vimeo.com/474415509
Das Begleitvideo zu Abo Premium (Passwort erforderlich):
https://vimeo.com/474423072
http://www.wikutraining.at
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| Sozialpartnereinigung zu Änderungen bei der Kurzarbeit |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.11.2020, 17:54 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Die ersten Infos zu den Änderungen bei der Kurzarbeit:
Einigung der Sozialpartner mit dem BMAFJ, Stand 1. November 2020:
A) Unterschreitung von 30% bzw. 10% Arbeitsleistung
Für Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (behördliche Schließung), gilt:
ÖGB prüft Anträge und gibt innerhalb von 72 Stunden eine Rückmeldung an das AMS; WKO gibt eine Pauschalzustimmung.
Anträge auf rückwirkende Absenkung unter 30% Arbeitsleistung sind für alle Unternehmen möglich.
Im November 2020 bzw. für die Dauer des Lockdowns sind 0% Arbeitsleistung möglich. Dadurch ist auch eine Unterschreitung von 30% bzw. 10% Arbeitsleistung zulässig.
B) Wirtschaftliche Begründung
Für Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (behördliche Schließung), oder
Unternehmen, die die Corona-Kurzarbeit nur für den Monat November 2020 beantragen, gilt ==> eine Bestätigung eines Steuerberaters udgl. ist nicht notwendig.
C) Rückwirkende Antragstellung per 1.11.2020
Eine rückwirkende Antragstellung ist bis Freitag, 20.11.2020, möglich.
D) Lehrlinge in Kurzarbeit
Für die Zeit des Lockdowns besteht keine Ausbildungsverpflichtung.
E) Trinkgeldregelung
Für Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (behördliche Schließung) und
deren Beschäftigte von der Regelung des Trinkgeldpauschales umfasst sind, gilt:
Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten für den November 2020 bzw. für die Zeit des Lockdowns 100 Euro netto pro Monat (Auszahlung durch das Unternehmen, Vergütung durch das AMS).
Zusätzlich soll:
1. die Angleichung der Regelungen betreffend die Kündigungsfristen und -termine bei den Arbeiter/innen (in Angleichung zu den Angestellten) um ein Jahr verschoben werden (auf 1.1.2022) sowie
2. ein Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit kommen.
Über weitere Details dieser Einigungen halte ich Sie wieder auf dem Laufenden.
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| Wer heute (1.11.2020) arbeiten muss,.... |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.11.2020, 12:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Wer heute (1.11.2020) arbeiten muss,....
....dem steht nach einer kürzlich ergangenen OGH-Entscheidung kein Feiertagsarbeitsentgelt zu, sondern nur die Entlohnung, die für den Sonntag vorgesehen ist (Zuschläge nur dann, wenn sie der Kollektivvertrag vorsieht; liegen Überstunden vor, dann gebühren natürlich Überstundenzuschläge, möglicherweise mit kollektivvertraglich geregeltem höherem Zuschlag).
Natürlich kann der Kollektivvertrag das "Ergebnis umdrehen" und die Feiertagsentlohnung dafür ausdrücklich als Anspruch regeln (wie dies zB der Arbeiter-KV für das Gastgewerbe macht).
Details zu diesem Thema fanden Sie kürzlich in WPA 17/2020, Artikel Nr. 395/2020.
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| www.vorlagenportal.at: Arbeitgeberbestätigung im Falle notwendiger dienstlicher Wege |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.11.2020, 12:26 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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www.vorlagenportal.at: Arbeitgeberbestätigung im Falle notwendiger dienstlicher Wege vor 6 und nach 20 Uhr
Das Vorlagenportal hat wieder "zugeschlagen".
Rechtzeitig vor dem nächsten Lock-down wurde eine Vorlage (übrigens: frei zugänglich) von Birgit Kronberger und Rainer Kraft verfasst, welche für den Fall verwendet werden kann bzw. sollte, bei dem ein/e Arbeitnehmer/in vor 6 Uhr die Wohnung bzw. das Haus verlassen muss, um in die Arbeit zu kommen bzw. möglicherweise erst nach 20 Uhr vom Arbeitsplatz nach Hause zurückkehrt.
Dies wird nun vorläufig mal voraussichtlich bis 12. November 2020 notwendig sein (danach wird ja entschieden, ob die Ausgangssperre "verlängert" wird und so schnell kann der Verfassungsgerichtshof diesen vermutlich erneuten verfassungswidrigen Eingriff in unsere Rechte leider nicht beseitigen, worüber ja von der Regierungsspitze aus schon aus anderen Gründen gewitzelt wurde).
Zu dieser Vorlage geht es hier:
https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...h4Ifa1jnRU
Ein Wort über die Exekutive: diese macht ihren Job und ich weiß aus sicherer Quelle, dass es da auch schon sehr viele gibt, die sich mit diesen Maßnahmen nicht mehr wirklich gut identifizieren können. Wir sollten also bei dieser Gelegenheit den Unmut nicht (zu sehr) an der Exekutive auslassen.
Ein Wort an die Exekutive: bitte, behaltet bei allfälligen Kontrollen immer das Augenmaß. Euer Job ist wichtig, aber nehmt euch selber bitte nicht zu wichtig. Ihr habt da einen Kollegen (der zufällig auch mein Nachbar ist), der euch dies und noch viel mehr sehr liebevoll in einem Buch vermittelt, das euch letzten Herbst gratis zur Verfügung gestellt wurde:
https://www.fontis-shop.de/Haende-hoch-f...e-Freiheit
P.S.: Dieses Buch ist in erster Line für Uniformträger/innen gedacht, aber enthält auch für alle anderen möglicherweise Informationen, die in diesen Tagen sehr gut tun. Das darf aber jede/r für sich selber entscheiden.
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| Nächster Lock-down! WIKU-Training lässt Sie nicht im Stich! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.10.2020, 19:16 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Nächster Lock-down! WIKU-Training lässt Sie nicht im Stich!
Liebe Leute!
Wir steuern auf den nächsten Lock-down wegen Covid-19 (Corona) zu.
Bitte, verfolgt nun wieder laufend meine kostenlose Berichterstattung dazu auf meiner WIKU-Facebook-Seite bzw. in meinen Fach-Social-Media.
Ich werde auch wieder nun die Schlagzahl der Give-me-WIKU-5- Videos erhöhen, damit Sie im Dschungel der neuen sich nun anbahnenden neuen Regelungen die Orientierung nicht verlieren.
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