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  Interessantes Job-Inserat für den Bereich Personalverrechnung aus Linz
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.01.2020, 17:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

 
Goldhauben-Webe ist ein unabhängiger Familienbetrieb mit 100-jähriger Textilgeschichte und produziert in Österreich an 4 Standorten mit
ca. 130 Mitarbeiter/innen.
In den Produktionsstätten werden in Serienfertigung Krankenhaus- und Hotelwäsche, OP-Anzüge, zertifizierte Medizinprodukte, Dienstbekleidung für Krankenhauspersonal, Sicherheits- und Imagebekleidung etc. hergestellt. (www.goldhaubenwebe.at)
Für den Verwaltungsbereich an unserem Hauptstandort Linz/Urfahr
suchen wir eine/n

Personalist/in.

Aufgaben:

·       Eigenverantwortliche Abwicklung der gesamten Lohn- und Gehaltsverrechnung inklusive Schnittstelle zu Behörden
·       Erstellen von Dienstverträgen, Dienstzeugnissen, Bestätigungen etc.
·       Ausarbeitung und Umsetzung von Arbeitszeitregelungen
·       Administration der An-/Abwesenheitserfassung, Arbeitszeit- und Leistungserfassung (Akkordabrechnung)
·       Betreuung aller Mitarbeiter/innen vom Eintritt bis zum Austritt
·       Interner Ansprechpartner in allen sozial-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen
·       Bewerbermanagement und Recruiting
·       Berichtswesen intern und Statistiken, Förderansuchen etc.
·       diverse administrative Tätigkeiten für die Unternehmensleitung
·       Kassaführung und Abwesenheitsvertretung Rechnungswesen
 
Anforderungen:
·       fundierte kfm. Ausbildung und Berufserfahrung in der Personalverrechnung und -administration
·       erfolgreich abgelegte Personalverrechnerprüfung
·       fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht und gutes Rechtsverständnis
·       routinierte EDV-Anwenderkenntnisse, AS400-Kenntnisse von Vorteil (Zeit+ und LGVplus)
·       strukturierte, gewissenhafte und eigenständige Arbeitsweise
·       vertrauenswürdige, loyale Persönlichkeit mit überdurchschnittlichem Engagement und sozialer Kompetenz.
Wir bieten ein kollektivvertragliches Mindestgehalt bei 10 anrechenbaren Verwendungsgruppenjahren von € 2.774,21 brutto,
je nach individuellen Qualifikationen und Erfahrungen entsprechende Überzahlung/Gehaltsentwicklung möglich.
 
Wenn Sie ihr fundiertes Fachwissen einbringen möchten und bereit sind für den nächsten Karriereschritt, freuen wir uns über ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an:
Goldhauben - Webe e.U. zH Personalbüro, Fr. Michaela Eichler, Lindengasse 12-14, 4040 Linz, m.eichler@goldhaubenwebe.at

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  Zehrgeld und Trennungszulage
Geschrieben von: roswitha.rechberger@gmail.com - 17.01.2020, 18:59 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo,

kann mir vielleicht jemand erklären wie "fallweise" in folgender Textpassage zu interpretieren ist:

"Für Reinigungsarbeiten außerhalb der Standortgemeinde im Mindestausmaß von ununterbrochen 6 Stunden und fallweise bis höchstens 4 Wochen gebührt pro Tag....."
Also in welchen Fällen sind die Diäten bis zu 4 Wochen zu zahlen? (KV Denkmal- und Fassadenreinigung...)

Danke
LG

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  Kollektivvertragsabschlüsse KW 3/2020
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 17.01.2020, 10:27 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: http://www.kvsystem.at

Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Löhne um 2,30 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,30 %
Erhöhung der Dienstalterszulagen um bis zu 3,70 %
Erhöhung der Zehrgelder um 2,10 %
Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 2,30 %
Erhöhung der Zehrgelder um 1,50 %
Euromäßige Überzahlungen bleiben voll aufrecht.

Arbeitsmarktservice - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erweiterte Anrechnung von Lehrzeiten bei der Berechnung des Urlaubsstichtages

Bundesimmobiliengesellschaft - KV-Abschluss per 1.1.2020
Das Mindestgrundgehalt für die Beschäftigten der Bundesimmobiliengesellschaft wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2020 um 2,45%, mindestens aber um 50,00 Euro, erhöht. Die Beträge werden auf den ganzen nächsten Eurobetrag gerundet.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um über 3,00 %.

Bundesrechenzentrum - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Mindestgrundgehälter der Funktionsgruppe 3-9, der Überzahlungsbeträge, der IST-Löhne in den Funktionsgruppen 1 und 2 um 2,30 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 2,30 %

Österreichische Bundesforste - KV-Abschluss per 1.1.2020
Sämtliche Löhne und Gehälter sowie die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,2 % erhöht.

Sattler- und Lederwarengewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Löhne - Fortführung der Umsetzung zu 1500 Euro Mindestlohn
Erhöhung der Mindestlöhne um durchschnittlich 2,64 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,83 %
Aufnahme von Verhandlungen zum Rahmenkollektivvertrag vereinbart

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  WIKU-Webinar "Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2020"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 16.01.2020, 21:32 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-Webinar "Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2020" - alternativ dazu das "Digitalpaket zu den aktuellen Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung"

Am Donnerstag, den 23. Jänner 2020 findet von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 ein zweistündiges Kompakt-Webinar zu den "Aktuellen Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2020 - die Highlights 2020" statt.

Alle wesentlichen Themen, die man aus Anlass des Jahreswechsels für eine sattelfeste Bewältigung der Personalverrechnung 2020 wissen sollte, werden praxisbezogen und auf den Punkt gebracht präsentiert:

1. Persönlicher Feiertag oder "die neue Karfreitagsregelung",

2. Elternkarenz als Dienstzeit - neue Rechtslage - wichtige LV-Praxisfragen,

3. Papamonat NEU: was man aus Sicht der LV dazu sowie zur Sozialleistung "Familienzeitbonus" wissen sollte,

4. Geförderte neue Möglichkeit zur Vereinbarung einer Dienstfreistellung für die Dauer eines sogenannten "Hilfseinsatzes" (ehrenamtliche Helfer/innen bei Bergrettung, bei der freiwilligen Feuerwehr und sonstigen anerkannten Organisationen) - was gilt es aus Sicht der Personalverrechnung dazu zu wissen?

5. Was gibt es aus Sicht der Personalverrechnung Neues zum Thema Pflegeteilzeit und Pflegekarenz?

6. Aktuelles zum Kinderbetreuungsgeld,

7. Die neue Hacklerregelung,

8. Die vielen Änderungen bei der KFZ-Sachbezugsbewertung,

9. Die Änderungen beim Jahressechstel ab 1.1.2020 (Sie erhalten das komplette Protokoll, das ich gemeinsam mit der Finanzverwaltung für die Softwarehersteller ausarbeitet habe),

10. Änderungen beim Familienbonus PLUS,

11. Änderungen bei der Negativsteuer,

12. Änderungen für ausländische Dienstgeber/innen ohne Betriebsstätte in Österreich betreffend die Lohnsteuerberechnung, die in Österreich Arbeitnehmer/innen beschäftigen.

13. Neues zur Besteuerung bei beschränkt Steuerpflichtigen,

14. Die Auswirkungen der EuGH-Judikatur zur Arbeitszeitrechtslage in Österreich (Erlass des Sozialministeriums vom 20.12.2020),

15. Aktuelle OGH-Entscheidung zu Gleitzeitregelungen (Kappungsklauseln), die Auswirkungen auf die Personalverrechnung bzw. mögliche Lohndumpinganzeigen,

16. Aktuelle OGH-Entscheidungen zu Lohnpfändung und Verpfändung,

17. Vorzeitige Auflösung eines Sabbatical-Dienstverhältnisses, aktuelles VwGH-Erkenntnis zur sv-rechtlichen Behandlung "einer Lawine von Stundenguthaben", die bei Austritt ausbezahlt werden müssen,

18. Aktuelles VwGH-Erkenntnis zur KFZ-Privatnutzung von wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführer/innen und die Auswirkung von Kostenbeiträgen auf die Berechnung des Sachbezuges bei DB, DZ und KommSt,

19. VwGH-Erkenntnis zur Frage der pauschalen Festsetzung einer Lohnsteuernachforderung - Aufzeigen der Grenzen der Pauschalierung,

20. Neue Rechtsansicht der Sozialversicherung zur Auswirkung einer Übernahme von Arbeiter/innen ins Angestelltenverhältnis auf die Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfalle.

21. Neue Rechtsansicht der Sozialversicherung betreffend die Kollision von Krankenstandstagen mit Feiertagen,

22. Neuer Sozialministeriums-Erlass zur Durchrechnung der maximal erlaubten Wochenarbeitszeit,

23. Neue Werte in der Sozialversicherung 2020,

24. Zusammenlegung der SV-Träger ab 1.1.2020

25. Wichtige Aussagen aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2019,

26. Steuerliche Behandlung der Auszahlung von Gleitzeitguthaben am Ende der Gleitzeitperiode, speziell auch in Verbindung mit "All-in-Verträgen" und "Überstundenpauschalen",

27. Entfall der "steuerlichen Aushilfenregelung",

28. Neues zur GPLA (unter Berücksichtigung des VfGH-Erkenntnisses),

29. Nagelneues OGH-Urteil zur Auswirkung des Familienbonus PLUS auf einen Kindesunterhalt.

30. Aktuelle steuerliche Werte 2020.

Der Preis für die Teilnahme je Person beträgt € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer). Sie erhalten die kompletten Arbeitsunterlagen (das Kultbuch "Highlights in der Personalverrechnung 2020" sowie die Folienhandzetteln) auf digitalem Weg zur Verfügung gestellt.
Während der Veranstaltung findet auch eine 10minütige Pause statt.
Sie erhalten im Nachhinein eine Teilnahmebestätigung sowie den Aufnahmelink dieser Veranstaltung zugesandt (können diese Veranstaltung also immer wieder ansehen).
Alternativ oder zusätzlich dazu können Sie auch das "Digitalpaket Aktuelle Änderungen und Neuerungen 2020" bei uns bestellen. Hier erhalten Sie zum Preis von € 198,00 (inklusive Umsatzsteuer) den Zugang zu dem mehr als 4 Stunden dauernden kompletten Vortrag zu den aktuellen Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung. Hier werden zusätzlich zu den oben aufgelisteten Themen noch weitere interessante Urteile, die Auswirkung auf die Personalverrechnung haben, im Detail besprochen.
Über Anmeldungen und Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

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  Ausländische Dienstgeber/innen ohne Betriebsstätte in Österreich
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 16.01.2020, 19:21 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ausländische Dienstgeber/innen ohne Betriebsstätte in Österreich - welches Finanzamt ist jetzt wirklich zuständig?

Es hat zuletzt einige Verwirrung bei der Frage gegeben, welches Finanzamt in jenen Fällen für den Lohnsteuerabzug der unbeschränkt Steuerpflichtigen zuständig ist, wenn der Arbeitgeber keine Betriebsstätte in Österreich hat.

Wie ist weiters die Vorgangsweise, wenn schon bisher freiwillig ein Lohnsteuerabzug durch einen befugten Vertreter erfolgt ist?

Aus diesem Grund habe ich eine Anfrage bei der Finanzverwaltung gestellt und nun auch eine Antwort dazu erhalten.

Erfahren Sie mehr dazu in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 1/2020 (geht Anfang der kommenden Woche zu).

Informationen zur WPA (WIKU-Personal aktuell) finden Sie hier:
[/url]
[url=http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html]http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html

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  Kein Kettenvertragsverbot bei freien Dienstverträgen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 16.01.2020, 13:31 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kein Kettenvertragsverbot bei freien Dienstverträgen – Vortragender zu einer Universität als freier Dienstnehmer
 

OGH 8 ObA 49/19t vom 18. November 2019
§ 1151 ABGB
 
Der OGH wertete in einem konkreten Fall das Auftragsverhältnis zwischen einem Lektor sowie einer Universität NICHT als echtes, sondern als freies Dienstverhältnis.
 
Folgende Gründe waren dafür ausschlaggebend:
 
·        er war weder Weisungen durch die Auftraggeberin (eine Universität) noch deren Kontrolle unterworfen.
·        Weiters war er nur sehr lose in die Organisation des Betriebs eingebunden.
·        Die von ihm abgehaltene Lehrveranstaltung, die der Begleitung einer Vorlesung diente, wurde zeitlich und örtlich seinem Wunsch entsprechend festgelegt.
·        Auch die Gestaltung der Lehrveranstaltung war – abgesehen vom durch die Vorlesung vorgegebenen Thema – ihm überlassen.
·        Nach seinem Ermessen konnte er sich bei Verhinderung von einem anderen Lektor vertreten oder aber den Termin nachholen oder entfallen lassen.
 
Auf freie Dienstverhältnisse sind arbeitsrechtliche Normen, die den sozial Schwächeren schützen sollen, nicht analog anwendbar. Somit gilt auch das Kettenarbeitsvertragsverbot bei freien Dienstverhältnissen nicht.

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  L16 bei Insolvenz
Geschrieben von: Claudia R. - 15.01.2020, 08:44 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebe Mitglieder,
ich muss ein L16 für eine Firma, für die die Insolvenz im Dezember eröffnet wurde abgeben. Der Betrieb wird fortgeführt, der Mitarbeiter bleibt angestellt. 

1) muss ich nun 2 L16 abgeben: einmal Zeitraum bis Insolvenzeröffnung und einmal für den Zeitraum ab Insolvenzeröffnung?
2) der DN hat zum Zeitpunkt der Eröffnung nicht alle Gehälter ausbezahlt bekommen: im L16 müsste ich ja nun nur die ausbezahlten Bezüge angeben. Wie mach ich das? Muss ich hier von den Nettobeträgen hochrechnen auf Brutto und den L16 händisch per Elda ausfüllen?

Danke 
und guten Start in den Tag
Claudia

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  OGH-Entscheidung zu individuell einteilbaren Ruhepausen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 15.01.2020, 08:15 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sieht eine Betriebsvereinbarung vor, dass sich ein Arbeitnehmer seine Ruhepausen grundsätzlich selber einteilen darf, dabei aber auf Produktionsabläufe einerseits Bedacht nehmen muss und sich andererseits mit den Arbeitskolleg/innen absprechen muss, um die unbedingt erforderliche Anwesenheit zu gewährleisten („damit nicht alle auf einmal Pause machen“), so handelt es sich in diesem Fall um eine zulässige (dem AZG entsprechende) Pausenregelung. Zudem konnte er während dieser Ruhepausen auch tatsächlich seinen Arbeitsbereich verlassen.


Die Details zu diesem Fall finden Sie in WPA 2/2020.

Informationen zur WPA (WIKU-Personal aktuell) finden Sie hier:



http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html

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  Umsatzbonus
Geschrieben von: Berni99 - 14.01.2020, 15:24 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Liebe Mitglieder,

Firma erhält ab einem gewissen Umsatz, 2% Umsatzbonus - wie
wird dieser richtig verbucht?  Kürzung des Aufwandes oder auf Sonstige Erträge?

Danke für Eure Antwort

Berni 99

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  AKÜ: Zeitausgleich / Verdienstbegriff / Sonderzahlung
Geschrieben von: Robert - 11.01.2020, 20:22 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (5)

Hallo,
wenn ein Arbeiter im AKÜ-KV Zeitausgleich nimmt sieht meine LV beispielsweise wie folgt aus:

Stundenlohn: 140 Std. * 14,18
Zeitausgleich: 28,80 Std. * 14,18
ÜSTD-Grundlohn: 1,5 Std. * 14,18
ÜSTD-Zu. 50 % 68/2 1,5 Std. * 7,09
SFN Zuschlag 28 Std. * 14,18
Nachtzulage fr 48 Std. * 3,11
2. Schichtzulage pf 57 Std. * 1,56
FT-Entgelt 8 Std. * 14,18
FT-Schnitt 8 Std. * 3,40

Frage:
a) hat der Zeitausgleich etwas im Schnitt (FT-Schnitt 8 Std., bzw. Krank oder Urlaub) verloren (sprich erhöht die LOA Zeitausgleich den Durchschnitt für Lohnausfall)?

b) hat der Zeitausgleich etwas im Schnitt für die Sonderzahlungsberechnung verloren (sprich hier sagt der KV "... Entgelte der letzten 6 vollen Kalendermonate).

Ich vermute mal bei beiden ist die Antwort: Nein.
Kann mir das jemand verlässlich bestätigen?

VIELEN DANK,
LG
Robert

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