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Ausländische Pension L1i |
Geschrieben von: gabrielemeixner - 11.01.2020, 13:57 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Meine Klientin erhält einen ausländische Pension aus der Schweiz. Dazu zahlt sie in Österreich die Sozialversicherung. Nun meine Frage:
Wo trage ich bei der Arbeitnehmerveranlagung die Sozialversicherung ein? Bei "ausländischer Steuer" oder bei "sonstigen Werbekosten"'? Das Finanzamt hat mir die telefonische Auskunft erteilt, dass ich es bei "ausländischer Steuer" eintragen soll. Jetzt habe ich die letzten Jahre der Arbeitnehmerveranlagungen mir angesehen, und festgestellt, dass das Finanzamt es einmal so und einmal so einträgt.
Was ist also RICHTIG!
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Frage des Tages: aktuelle Probleme mit Krankmeldungen aus Tschechien |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.01.2020, 15:32 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Frage des Tages: aktuelle Probleme mit Krankmeldungen aus Tschechien
Wenn Arbeitnehmer/innen aus Tschechien, die in Österreich beschäftigt sind, krank waren, erhielt der Dienstgeber bisher die tschechische Krankmeldung.
Heute meinte ein tschechischer Mitarbeiter, der krank ist, dass seit dem 1.1.2020 ein generelles europäischen Krankmeldesystem gilt (anscheinend nicht nur in Tschechien), das nur noch automatisiert läuft (vergleichbar mit der EAUM in Österreich).
Der Patient bekommt zwar für sich einen Auszug aus der Datei, aber der DG bekommt hier anscheinend nichts mehr.
Was bedeutet dies nun für die Krankschreibung in Österreich bzw. für die Personalverrechnung?
Die Antwort, die wir von der ÖGK recherchiert haben, finden Sie in WPA 1/2020.
Informationen zur WIKU-Personal aktuell (WPA) finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html
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Neufög Begünstigung Lohnnebenkosten Zeitraum |
Geschrieben von: Bianca Gamsjäger - 09.01.2020, 11:24 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe ein neu gegründetes Unternehmen zu vertreten. Es wurde Neufög in Anspruch genommen. Jetzt ist die Frage aufgetreten, wie lange die LNK für die Dienstnehmer entfallen.
Bisher war ich der Meinung, dass es max. für ein Jahr gilt. Nun habe ich aber gelesen, dass man die ersten 3 Dienstnehmer für bis zu 36 Monate "befreien kann" von DB,DZ und Kommst. (Anscheinend gab es 2011 eine Änderung)
Der Gesetzestext ist mir aber ein bisschen unklar.
In meinem Fall habe ich den Geschäftsführer (unwesentlich bet.), eine geringfügige Mitarbeiterin welche etwas später eingetreten ist. Nach Ablauf von 12 Monaten nach Anmeldung des GF habe ich nun alle wieder normal mit DB DZ Kommst abgerechnet. Ich denke aber, dass ich diese beiden eigentlich für 36 Monate laufen lassen kann unter Neufög. Und ab Februar käme die dritte Mitarbeiterin ins Unternehmen, auch für diese würde ich es noch weiterlaufen lassen, bis eben die 36 Mo. ab Erstanmeldung des 1. DN abgelaufen sind.
Ist das korrekt? Muss ich Finanzamt oder Kommune darüber informieren, für welche Mitarbeiter Neufög beansprucht wird? Das hab ich nämlich auch irgendwo gelesen. Denke aber eher, bei einer GPLA muss man das einfach vorlegen, oder?
Ihr seht, ein bisschen verwirrt bin ich doch, es tut mir leid
Ich hoffe, meine Frage ist verständlich....
Danke für eure Bemühungen,
LG aus NÖ,
Bianca
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NEU: WIKUS digitaler Personalverrechnungskurs - der erste digitale PV-Kurs |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 07.01.2020, 22:34 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Das Lehrbuch „Mein Personalverrechnungstrainer“ ist mit Stand 1. Jänner 2020 bereits verfügbar. Neu ist, dass es diesmal alternativ als "digitaler Personalverrechnungskurs" erwerbbar ist:
875 Seiten Lehrbuch mit mehr als 350 Demobeispielen als pdf
148 Seiten Übungsbeispiele (mit Lösungen) als pdf
Komplette Formularsammlung als pdf
1100 Seiten Folienhandzetteln als pdf
Links zu 24 Vortragsvideos zu sämtlichen lohnverrechnungsrelevanten Kapiteln (insgesamt 27 Stunden Vortragsmaterial)
Die Demobeispiele der Theorieunterlage werden in den Videos miterörtert.
„WIKUS digitaler Personalverrechnungskurs“ ist zum Preis von € 390,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) erhältlich.
So erlernen Sie die Materie der Personalverrechnung bequem von zu Hause aus oder frischen in aller Ruhe die Inhalte auf, die für die PV-Prüfung von Relevanz sind.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit (nicht im Preis inbegriffen), eine Lernbegleitung zu buchen. Preis: € 555,60 (inklusive 20 % Umsatzsteuer)
Über Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit (nicht im Preis von € 390,00 inbegriffen), eine Lernbegleitung zu buchen. Preis: € 555,60 (inklusive 20 % Umsatzsteuer). Diese kann direkt beim neuen Verfasser des Praxisteils gebucht werden, nämlich bei Roland Pühringer unter roland.puehringer2@liwest.at.
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Keine Ausstellung einer Arbeits- und Entgeltsbestätigung - Verwaltungsstrafe |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 07.01.2020, 21:57 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Keine Ausstellung einer Arbeits- und Entgeltsbestätigung trotz mehrfacher Aufforderung durch KV-Träger - Verwaltungsstrafe
Ein Steuerberater weigerte sich wegen offener Honorarforderungen seines Klienten für diesen eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeldzwecke auszustellen.
Weder die mehrfache Aufforderung durch den zuständigen KV-Träger noch die zur Amtshilfe gebetene Bezirksverwaltungsbehörde konnten die Ausstellung erwirken.
Dies bewirkte eine Geldstrafe für den Dienstgeber.
Zu diesem Fall gab es nun ein aktuelles Erkenntnis, das in der WPA 1/2020 näher dargestellt wird und für die Praxis nicht unwichtig ist.
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