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Wichtige Neuerung: Arbeitsinspektorate überprüfen ab nun die Einhaltung der maximal.. |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.12.2019, 16:07 - Forum: News & wichtige Infos
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Das Sozialministerium hat vor wenigen Tagen auf die EuGH-Entscheidung reagiert, wonach für die Frage der Ermittlung der durchschnittlichen Wochenhöchstarbeitszeit fixe Zeiträume nicht (mehr) erlaubt sind.
Dieser neue Erlass ist ab sofort anzuwenden und sieht eine ganz wichtige Änderung der bisherigen (erlaubten) Vorgangsweise vor.
Die Arbeitsinspektionen sind angewiesen, für die Zeiträume nach Ergehen dieses Erlasses (also praktisch ab jetzt) die Rechtslage nun "anders zu beurteilen" als für die Zeit davor.
Die Details dazu erfahren Sie in der Doppelausgabe der WIKU-Personal aktuell Nr. 21 und 22/2019.
Diese Änderungen finden Sie auch in meinen Neuerungen-Unterlagen mit Stand 1. Jänner 2020. Sie können diese Unterlage sowohl in der Printversion (€ 36,30 inklusive USt, zuzüglich Versandspesen) als auch in der Digitalversion (mit ausführlichem Vortragsvideo; zum Preis von € 198,00 inklusive 20 % USt) bei uns bestellen.
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Landarbeitsordnung für Kärnten geändert |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.12.2019, 15:49 - Forum: News & wichtige Infos
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Landarbeitsordnung für Kärnten geändert
Mit LGBL 109/2019 wurde die Kärntner Landarbeitsordnung geändert.
"Übernommen" wurden dabei nun folgende Regelungen:
Dienstverhinderung betreffend freiwillige Helfer/innen (§ 46 Abs. 3 Kärntner LAO) - gilt ab 24.12.2019
Karenz NEU (§ 44b Abs. 1 Kärntner LAO) - gilt für Geburten ab 24.12.2019
Papamonat NEU (§ 45c Kärntner LAO) - gilt praktisch für Geburten ab 24.12.2019
Pflegekarenz/Pflegeteilzeit NEU (§ 52r Abs. 4a bzw. § 62 Abs. 4a Kärntner LAO) - gilt für Pflegekarenzen und Pflegeteilzeit, die jeweils ab dem 24.12.2019 angetreten werden.
Ebenfalls (erst jetzt) umgesetzt wurde die LAG-Novelle 2019.
Zum Text des Landesgesetzblattes geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_KA_20191223_109/LGBLA_KA_20191223_109.html
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WIKU-Personal aktuell ab 2020 günstiger |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.12.2019, 16:42 - Forum: News & wichtige Infos
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Aufgrund des Steuerreformgesetzes 2020 wurde die Umsatzsteuer bei digitalen Publikationen auf 10 % gesenkt.
Wir geben diesen Steuervorteil unseren Kund/innen gerne weiter, wodurch hauptsächlich unsere Endkund/innen profitieren.
Der Preis für Abo classic beträgt ab 1.1.2020 nicht mehr € 54,00 (inklusive 20 % USt), sondern nur noch € 49,50 (inklusive 10 % Umsatzsteuer).
Der Preis für Abo premium beträgt ab 1.1.2020 nicht mehr € 130,00 (inklusive 20 % USt), sondern nur noch € 118,80 (inklusive 10 % Umsatzsteuer).
Der Preis für das Spezialmagazin für die Personalverrechnung in der Arbeitskräfteüberlassung (4 Ausgaben pro Jahr) sinkt von € 42,00 (inklusive 20 % USt) auf € 38,50 (inklusive 10 % Umsatzsteuer).
Weitere Infos zu meinem LV-Magazin finden Sie hier:
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