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| Schulungsunterlage aus der WIKU-PV-Akademie: Altersteilzeit - erweiterte Altersteilze |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.10.2020, 16:44 - Forum: News & wichtige Infos
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Schulungsunterlage aus der WIKU-PV-Akademie: Altersteilzeit - erweiterte Altersteilzeit - LV in Verbindung mit älteren Arbeitnehmer/innen per 1.9.2020 aktualisiert
Stand: 1. September 2020
Voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. September 2021
Jetzt auch als Digitalpaket (mit Vortragsvideos) erhältlich
Die Trainingsunterlage „Altersteilzeit – Teilpension – ältere Arbeitnehmer/innen in der Personalverrechnung“ wurde nun per 1. September 2020 aktualisiert aufgelegt.
Das absolute Schwerpunktthema dieser Unterlage liegt im Themenbereich der Altersteilzeit sowie der seit 1. Jänner 2016 neu gültigen „Teilpension – erweiterte Altersteilzeit“.
Berücksichtigt wurden auch die Änderungen bei der Altersteilzeit per 1.1.2019 betreffend das Zugangsalter zur Altersteilzeit sowie die Covid-19-bedingten vorübergehenden Besonderheiten (zB. Kurzarbeit und Altersteilzeit).
Dabei werden die unterschiedlichen Rechtslagen beleuchtet und die für die Lohnverrechnung relevanten Problemstellen in einem ausführlichen Frage-Antwort-Programm behandelt.
Zusätzlich gibt es – ebenfalls auf dem letzten Stand – ausführliche Informationen zum Thema „Abgabenentfall bei älteren Personen“ sowie einen Überblick über „arbeitsrechtliche Besonderheiten“ in Bezug auf diese Personengruppe.
Diese Unterlage kann unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at zum Preis von
€ 36,30, inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Versandspesen bestellt werden.
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| WIKU-Personalverrechnungs-Akademie - Lehrgang 2019/2020 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.10.2020, 17:53 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Personalverrechnungs-Akademie - Lehrgang 2019/2020
Heute waren die mündlichen Prüfungen bei der WIKU-Personalverrechnungsakademie am BFI Linz, sowohl in Bezug auf die "Präsenzvariante" als auch in Bezug auf die "absolute Selbstlernvariante".
Dies war der erste Lehrgang, bei dem es praktisch bei allen Modulen ausführliche Lernvideos gab.
Die Prüfungsvorbereitungen liefen das gesamte Jahr verteilt über eigene Webinare, die aufgezeichnet wurden.
Über das e-bfi-Moodle hatte man während des gesamten Lehrgangs Zugriff auf die digital zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen für die 20 Module sowie ebenfalls "Zugriff auf meinen persönlichen Support".
Alle, die zur "Mündlichen" antraten haben auch bestanden und ganz tolle fachliche Leistungen gezeigt, dies obwohl dieser Lehrgang und auch die zur Verfügung stehende Lernzeit massiv von Covid-19 beeinflusst wurden.
Ihr könnt stolz auch euch sein, ich bin es jedenfalls.
Wer noch in die laufende Akademie (2020/2021) einsteigen möchte: bis Ende Oktober 2020 lassen wir "das Einstiegsfenster" noch offen. Es sind derzeit in Summe fast 50 Teilnehmer/innen.
Infos dazu finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/seminarestart.html
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| Steuerliche Zuteilung von SV-Beiträgen bei sonstigen Bezügen |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.10.2020, 18:39 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Steuerliche Zuteilung von SV-Beiträgen bei sonstigen Bezügen
Die durch VwGH Ra 2019/13/0093 vom 14.05.2020 (= WPA 12-13/2020, Artikel Nr. 267/2020 mit Umsetzungsbeispielen in WPA 12-13/2020, Artikel Nr. 283/2020) "verursachte" Änderung bei der steuerlichen Berücksichtigung von SV-Dienstnehmeranteilen bestimmter sonstiger Bezüge (hier: Einmalprämien sowie sonstige Bezüge, die sowohl die Sonderzahlungs-Höchstbeitragsgrundlage UND das Jahres- oder Kontrollsechstel überschreiten) kann von Softwareherstellern jederzeit berücksichtigt werden.
Man muss also nicht unbedingt darauf warten, bis das BMF die Lohnsteuerrichtlinien in diesen Punkten abändert.
Da ja bis dato in diesen beiden Fällen die BMF-Devise lautete "vorrangig Zuteilung zur LSt-Bemessungsgrundlage des sonstigen Bezugs und Rest Zuteilung zur LSt-Bemessungsgrundlage des laufenden Bezuges", wird nun ab der Umstellung (bei den meisten dann wohl ab 2021) die Zuteilung der SV-Dienstnehmeranteile auch in diesen Fällen verhältnismäßig erfolgen (Verhältnis: jener Anteil des Bruttobetrages des sonstigen Bezuges, welcher der "sonstigen LSt-BG" zugeteilt wird zu Anteil, welcher der "laufenden LSt-BG" zugeteilt wird.
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| Kombilohnbeihilfe – Neustartbonus - neue Fördersätze |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.10.2020, 17:58 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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[b]Kombilohnbeihilfe – Neustartbonus - neue Fördersätze[/b]
Quelle: Corona-Newsletter der WK vom 16.10.2020
Kombilohn und Neustartbonus erleichtern Betrieben, die aufgrund der Corona-Krise nicht voll ausgelastet sind, die Einstellung neuer Mitarbeiter und helfen Arbeitssuchenden mit Vermittlungserschwernissen, wieder in Beschäftigung zu bringen.
Um künftig einen Anreiz für die Vereinbarung einer höheren Arbeitszeit bei den geförderten Dienstverhältnissen zu schaffen, werden die Fördersätze nun an das Ausmaß der Arbeitszeit angepasst. Diese betragen künftig
45% bei Dienstverhältnissen mit 20 bis unter 25 Wochenstunden, sowie bei Dienstverhältnisse mit einem Mindeststundenausmaß von 10 Wochenstunden, wenn sie Personen im Rahmen einer Maßnahme (fit2work, Perspektivenplan, …) oder einer vom AMS beauftragen Begutachtung zur Reintegration empfohlen wurden
55% bei Dienstverhältnissen mit 25 bis unter 30 Wochenstunden
60% bei Dienstverhältnissen mit 30 und mehr Wochenstunden
30% bei Bewilligungen ab dem 1. Juli 2021
Diese Prozentsätze werden übrigens auf die zuletzt gebührende AMS-Leistung (zB Arbeitslosengeld) aufgeschlagen. Der so ermittelte Betrag wird dem Nettobetrag gemäß § 21 AlVG (= 55 % des sv-pflichtigen Bruttobetrages der letzten 12 Monate) gegenübergestellt und als Beihilfe (Differenzzahlung) ausbezahlt.
Die neue Richtlinie und damit die höheren Fördersätze gelten ab 16. November 2020.
https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#16102
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