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  Differenzbesteuerung und Registrierkassa
Geschrieben von: Hendrich Günter - 11.12.2019, 10:47 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Mein Fall: eine Second-Hand Boutique einer Freundin
Die Unternehmerin hat zur UST optiert (Umzug in ein neues umgebautes Geschäftslokal), aber:

Die Umsätze sind differenzbesteuert nach § 24 UStG. Im kommenden Jahr muss eine Registrierkasse angeschafft werden. Die Verkäufe werden nach Warengruppen erfasst (Tasche, Hose, Jacke etc). Auf dem Belegn, den der Kunde für die Ware bekommt, muss der Satz der Differenzbesteuerung drauf stehen. Ich hoffe, das ist bis jetzt richtig.

Für die Auszahlung an den Kunden, der die Ware gebracht hat (Einkauf), führt sie extra Aufzeichnungen: wer hat ihr wann/was gebracht, das Entgelt. Wenn Sie diese Summen 1x wöchentlich in die Registrierkasse eintippt, ist das zulässig?

Beim FA haben wir schon öfter angerufen und es wurde immer erklärt, es gibt für diese Geschäfte noch keine eindeutige Richtlinie (eine Grauzone), der jeweilige FA-Mitarbeiter hat uns nur Gesetzestexte gemailt.

Wer kann mir helfen, weil das Kassensystem muss dementsprechend programmiert werden.
Ich hoffe, das Forum kann mir helfen, Danke im Voraus

Bettina

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  Last call: Webinar-Jour fixe für dahoam am 17. und 19. Dezember 2020 mit WIKU
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 11.12.2019, 08:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Last call: Webinar-Jour fixe für dahoam am 17. und 19. Dezember 2020 mit Wilhelm Kurzböck - die Themen

Abschlagsfreie vorzeitige Alterspension,
Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit,
alles zur neuen Aufrollungsverpflichtung in Bezug auf das Jahressechstel,
letzter Stand der neuen KFZ-Sachbezugsbewertung,
die wichtigsten Aussagen aus dem neuen Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass,
letzte News zur Sozialversicherung wie Aussagen des Hauptverbandes zB zur sv-rechtlichen Behandlung des Papamonats (meine diesbezüglichen Fragen wurden beantwortet) bzw. praktische Infos zur SV-Träger-Zusammenlegung,
Aktuelle Rechtsprechung zu Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht (aus dem vierten Quartal 2019),
Hinweis auf wichtige Änderungen in Kollektivverträgen aus Anlass der Herbstlohnrunden 2019/2020.

Termin 1: 17.12.2019: 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 = Version „aufd Nocht“

Termin 2 : 19.12.2019: 9 bis 11 Uhr

Die Seminarzeiten werden jeweils durch eine kurze Pause unterbrochen.

Wir stellen Ihnen sehr gerne eine Teilnahmebestätigung aus.

Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet. Wir übermitteln Ihnen auch sehr gerne im Nachhinein den Link zu den Aufnahmen.

Sollten Sie an der Veranstaltung verhindert sein, so können Sie gerne die Aufnahmen zum selben Preis bestellen. In diesem Fall dürfen wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.

Preis je Teilnehmer/in: € 120,00 (inklusive 20 % USt).

Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at .


Sie erhalten kurz vor dem Durchführungstermin den Teilnahmelink sowie die Arbeitsunterlagen und die Folien jeweils als pdf zugesandt. Fragen zu den Themen dürfen auch nach der Veranstaltung an mich übermittelt werden.

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  Mindestlohntarif für Arbeiter/innen in privaten Bildungseinrichtungen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 11.12.2019, 08:43 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Mit 1. Jänner 2020 tritt ein neuer Mindestlohntarif für Arbeitnehmer/innen in privaten Bildungseinrichtungen in Kraft.

Zum MLT-Text gelangen Sie hier:
[/url]

[url=https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2019/393/20191210]https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2019/393/20191210

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  ELDA-Präventivinformation zu "Fehler 404"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 11.12.2019, 07:47 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zu dieser aktuellen und wichtigen ELDA-Information kommen Sie hier:


https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.854417

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  Verzinsung von FA-Guthaben
Geschrieben von: Manfred - 10.12.2019, 16:40 - Forum: Steuern - Antworten (3)

In den letzten Tagen hört man in Zeitungen, Teletext,..  "dass viele Firmen die Umsatzsteuer frühzeitig bezahlen" und damit Zinserlöse vom FA lukrieren.

Anspruchszinsen bei EST+KöSt, Stundungszinsen, Aussetzungszinsen sind mir klar.

Mir wäre das neu, dass man Zinsgutschriften vom FA erhält für frühzeitig bezahlte UST.

Die meisten Klienten bezahlen ohnehin nicht gerne an das FA.

Ist jemand im Forum bekannt, wie das gehen soll?
Danke für Ihren Tipp.

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  Tastaturkauf
Geschrieben von: Christine - 10.12.2019, 12:30 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Hallo,
wenn zu einem Firmen MAC PC der schon eine Tastatur dabei hatte eine neue größere Tastatur nach 5 Monaten ca. gekauft wird (mit Nummernblock dabei daher länger) wohin buche ich dann die neue Tastatur? Die "alte" ist noch nicht kaputt oder so..

Trotzdem 7. Instandhaltung Büromaterial und EDV oder eher 7. GWG? Wie macht ihr das. Kosten liegen bei Netto 98,33 möchte es nur verstehen danke.

lg Christine

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  Berechtigter Entlassungs- und Austrittsgrund der dauerhaften Dienstunfähigkeit
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.12.2019, 09:24 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Berechtigter Entlassungs- und Austrittsgrund der dauerhaften Dienstunfähigkeit – Unverzüglichkeit des Ausspruchs ist hier nicht erforderlich
 

OGH 8 ObA 52/19h vom 25. Oktober 2019
§ 26 Z 1 AngG
§ 27 Z 2 AngG
 
So entschied der OGH:
 
1.    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Gefährdung der Gesundheit des Angestellten bei Fortsetzung einer bestimmten Tätigkeit ein Dauerzustand, auf den er sich jederzeit zur Rechtfertigung einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berufen kann.
2.    Normalerweise muss ein Entlassungsgrund oder ein berechtigter Austrittsgrund unverzüglich nach dessen Kenntnisnahme geltend werden (also unverzüglich nach Kenntniserlangung die Entlassung oder der vorzeitige Austritt ausgesprochen werden).
3.    Dies gilt allerdings nicht für den Austrittsgrund der „dauerhaften Dienstunfähigkeit“, der zugleich einen Entlassungsgrund darstellt.
4.    Dort gilt, dass mit Fortdauer der Erkrankung auch die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung steigt und somit jederzeit (also zB auch nach dem Ende der Entgeltsfortzahlungsansprüche) noch ein berechtigter vorzeitiger Austritt (allerdings ohne Kündigungsentschädigung) erklärt werden kann.
5.    Erklärte eine Arbeitnehmerin ihrem Dienstgeber im November 2016, dass ihr Gesundheitszustand voraussichtlich eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht zulasse, so ist die (berechtigte) Austrittserklärung am 9. Jänner 2017 jedenfalls nicht verfristet, sondern rechtzeitig.

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  DZ-Werte für das Jahr 2020 stehen fest
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 09.12.2019, 18:13 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Bundesland  DZ 2020

Burgenland     0,42 %
Kärnten           0,39 %
Niederösterreich 0,38 %
Oberösterreich   0,34 %
Salzburg         0,39 %
Steiermark         0,37 %
Tirol           0,41 %
Vorarlberg  0,37 %
Wien                 0,38 %

Der Satz für Salzburg wird abgesenkt.

Alle anderen Bundesländersätze bleiben unverändert.

Diese Information erscheint auch in der Ausgabe Nr. 21/2019 der WIKU-Personal aktuell, meinem LV-Magazin.

Infos dazu finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html

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  Sonderausgaben
Geschrieben von: Walpurga Wendl - 09.12.2019, 14:47 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Ein Einzelunternehmer kommt lt. ESt-Erklärung in den letzten Jahren nie über die Einkommensgrenze von EUR 11.000,-- und bezahlt damit auch keine Einkommenssteuer.

Er hat aber eine Unfallversicherung abgeschlossen, diese wird von seinem Privatkonto abgebucht.

Meine Frage:

Kann die Ehefrau die Unfallversicherung bei ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgaben absetzen? 

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl

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  Kostenbeitrag für die Privatnutzung eines Firmen-KFZ durch GmbH-Gesellschafter/in
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 09.12.2019, 08:27 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kostenbeitrag für private Nutzung des Firmen-KFZ durch Alleingesellschafter einer GmbH – schriftliche Vereinbarung unbedingt erforderlich
 

VwGH Ra 2018/15/0099 vom 24. Oktober 2019
§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 5 KommStG 1993
 
Sachverhalt:
Einem Alleingesellschafter einer GmbH, der zugleich deren handelsrechtlicher Geschäftsführer war, standen zwei PKW aus dem Firmenvermögen der GmbH zur Privatnutzung zur Verfügung.
 
Mit Jahresende wurden dem Verrechnungskonto des geschäftsführenden Gesellschafters zwei „Privatanteile“ auf dessen Gesellschafter-Verrechnungskonto angelastet.
 
Diese Beträge hätten – da er liquide war – jederzeit auch der GmbH ersetzt werden können.
 
Vor dem VwGH war strittig, ob die nachträgliche Belastung von „Privatanteilen“ (also gewissermaßen die nachträgliche Rückzahlung von Privatanteilen an die GmbH) schon bereits unterjährig laufend eine Reduktion der KommSt-Bemessungsgrundlage bewirken konnte.
 
Das Erkenntnis des VwGH:
 
Der VwGH meinte, dass die nachträgliche Abbuchung im vorliegenden Fall kein Hindernis für die Reduktion der KommSt-Bemessungsgrundlage (und damit auch für die DB- und DZ-Bemessungsgrundlage) darstellte.
 
Was das Höchstgericht allerdings als problematisch“ ansah, war die Tatsache, dass im vorliegenden Fall keine klare Vereinbarung über die Abbuchung bzw. Leistung dieser Kostenbeiträge zwischen GmbH und GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführer vorlag.
 
Der VwGH meinte, dass bei der Beurteilung von Vereinbarungen zwischen einer GmbH und beherrschenden GmbH-Gesellschafter/innen genauso strenge Maßstäbe anzusetzen wären wie bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen.
 
Eine derartige Vereinbarung könnte allfällige Zweifel an der Ernsthaftigkeit der diesbezüglichen Vereinbarung und der Verbuchung als Forderung (etwa auf Grund der fehlenden Bonität des Gesellschafter-Geschäftsführers) beseitigen.
 
Somit war das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, welches die Hinzurechnung relativ geringer Beträge zur KommSt-Bemessung sowie die Aufhebung der Bescheide der Gemeinde mit relativ hohen Hinzurechnungsbeträgen zum Inhalt hatte, aufzuheben.
 
Praxisanmerkung:
 
Soll ein/e GmbH-Gesellschafter/in oder ein/e GmbH-Geschäftsführer/in zur Privatnutzung des Firmen-KFZ auch Kostenbeiträge leisten, so ist generell dringend empfohlen, darüber auch ausdrückliche (konkrete) Vereinbarungen zu treffen.
 
Hat der bzw. die GmbH-Gesellschafter/in darüber hinaus herrschenden Einfluss, ist eine schriftliche Vereinbarung darüber, damit sie von der Finanzverwaltung auch als „steuer- und lohnnebenkostenmindernd“ anerkannt wird, unerlässlich.
 

Hinweis:

Dieser Artikel erscheint in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 21/2019.

Wenn Sie meine Aktivitäten für die Personalverrechnung stützen wollen, so können Sie dies mit einem Abonnement dieser Zeitschrift tun. Sie existiert seit dem Jahr 2006 (dafür habe ich bereits seit 09/1997) für zwei andere Magazine geschrieben und unterstützt die Praxis der kleinen und großen Betriebe, der Softwarehersteller, der Interessensvertretungen sowie auch der gesetzgebenden Stellen. Durch dieses Magazin gelingt es auch, Bürokratiemonster zu entschärfen (nicht immer, aber immer öfter wie zB zuletzt der Aufschub der Sanktionen bei verspäteten Meldungen an die KV-Träger bis 31.3.2020).
Mit dem Abo Premium erhalten Sie zusätzlich zu den 22 Ausgaben pro Jahr (= Abo classic) mit jeder Ausgabe ein Erklärvideo zu den Inhalten sowie dreimal jährlich den "WIKU-Lohnbudsmann" (eine Sammlung der interessantesten Praxis- und Coachingfälle des jeweiligen Kalenderjahres).

Informationen dazu finden Sie hier:


http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html

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