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| Das "Teilpensionsreparaturgesetz" wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.12.2025, 16:05 - Forum: News & wichtige Infos
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Noch nicht in Kraft und schon repariert (das habe ich vor einem Jahr mal zum "KV Gastgewerbe" so schreiben dürfen/müssen).
Die Änderungen entsprechen meinen Ausführungen in WPA 20/2025, Artikel Nr. 407/2025.
Wir werden sehen, ob die Teilpension ähnlich abgelehnt wird wie die Vorgängerin (die "Omi"), welche noch "Gleitpension" hieß (Ende der Achtziger bis Mitte der Neunziger des vorigen Jahrhunderts).
Die Änderungen (weil Verschlechterungen, die mit unübersichtlichsten Übergangsregelungen garniert wurden) bei der Altersteilzeit bringen ja jede Menge Verunsicherung mit sich. Die Qualität der gesetzlichen Änderungen wurde durch die erlassmäßigen Interpretationen teilweise ein wenig "aufgefangen" und dann auch wieder ein wenig verschärft.
Die Frage, wie man nun den Oberwert bei ATZ-Laufzeitbeginn ab 1.1.2026 bei "All-In" ermittelt, dürfte nun auch "gebacken" sein. Das (insoweit negative) Auskunftsergebnis hat mich auch ein wenig überrascht und ich bin fachlich - ehrlich gesagt - nicht ganz überzeugt davon. Ich werde darüber dann nach den Feiertagen im "Premium-Bereich" ausführlich berichten bzw. wird dann in einem völlig überarbeiteten und stark erweiterten Artikel zu diesem Thema in der Ausgabe Nr. 1/2026 der WPA alles dazu nachzulesen sein.
Dass Anträge auf das Altersteilzeitgeld mit Laufzeitbeginn ab 1.1.2026 vorläufig nur händisch gestellt werden können, überrascht mich nicht, weil das ja in den letzten Jahren praktisch immer der Fall war, wenn es gröbere Änderungen bei der Altersteilzeit gab und das AMS-IT - sagen wir - ein recht sensibler Bereich ist. Das erkennt man zum Beispiel daran, dass die Bildungskarenz NEU frühestens ab 1.5.2026 losstarten kann.
Während von der Lohnverrechnung häufig die "rückwirkenden Kunststückchen" erwartet werden, darf sich die AMS-IT den Startzeitpunkt aussuchen.
Zum Bundesgesetzblatt dieser "Reparatur" geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2025/105/20251229
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| Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025 sowie die aktualisierten Lohnsteuerrichtlinien |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.12.2025, 15:16 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Pünktlich am 23.12.2025 (kurz vor 15 Uhr) wurde der LStR-Wartungserlass 2025 in die FINDOK aufgenommen und so der fachlichen Öffentlichkeit zugespielt, sodass diese immerhin 7 bis 8 Kalendertage Zeit hat, sich mit den Inhalten vertraut zu machen.
In der Ausgabe Nr. 20/2025 (Artikel Nr. 418/2025) habe ich mich ja bereits ganz ausführlich den fachlichen Details des Entwurfs auseinandergesetzt.
Was nun noch praktisch dazu ergänzt wurde, sind die Auswirkungen der am 17.12.2025 geänderten Fahrtkostenersatzverordnung (wofür wir immerhin satte 14 Kalendertage vor dem Jahreswechsel Zeit zur Umsetzung hatten).
Ein Ministerium mit echtem "Weitblick" also. Die LV-Community bedankt sich recht artig dafür und freut sich auch schon auf die im Kalenderjahr 2026 angewandten neuen Interpretationsregeln (Sie wissen schon: das ist das "Das sehen wir jetzt anders"-Virus), die auch so wieder NICHT in den Lohnsteuerrichtlinien stehen und die aufgrund der rückwirkenden Anwendung der "Staatssäckelsanierung" dienen.
Dabei gab es beim geheimen Projekt "Schaffen wir den § 68 EStG 1988 über die Hintertüre ab" in Sachen Gefahrenzulage kürzlich einen herben Rückschlag für die Finanzverwaltung beim VwGH, von dem ich in Bälde hier erzählen werde; das hohe Ross wollte wohl über diesen "Oxer" nicht wirklich drüber und warf dabei den Reiter ab. Guter Besserung!
Hier geht es zum LStR-Wartungserlass 2025:
https://tinyurl.com/y3rfhf96
Hier geht es zu den aktualisierten Lohnsteuerrichtlinien 2002 in PDF-Version:
http://findok.bmf.gv.at/findok/resources...4.26.1.pdf
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| Abgabenänderungsgesetz 2025 wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.12.2025, 12:14 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Zum Bundesgesetzblatt, über welches für die LV zum Glück wenig Erhellendes geregelt wird (Änderung bei der PRAE und beim Kontrollsechstels), geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2025/97/20251223
Dazu liegen mir noch aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels ein paar Gedanken am Herzen:
Nachdem in den letzten Jahren das jährliche Abgabenänderungsgesetz bereits vor der jährlichen Sommerpause im Bundesgesetzblatt verlautbart wurde (heuer übernahm diese Funktion wohl das Budgetbegleitgesetz 2025), hat man sich im heurigen Jahr wieder der Tradition "so spät wie möglich" verschrieben.
Will heißen: Experten und Ministerien und Parlament hatten das gesamte Jahr über Zeit, die Dinge auf Schiene zu bringen, dem Anwender bleiben praktisch nur ein paar wenige Tage (nämlich die restlichen Tage des Jahres, wenn überhaupt; vielleicht kann man auch nur von - rückwirkenden - Stunden sprechen) die Dinge umzusetzen, wenn nicht schon im Vorfeld alles von der Entstehung weg mitbeobachtet wurde (wobei das gar nicht sicher ist, ob das, was man beobachtet, dann auch tatsächlich so ins Bundesgesetzblatt kommt).
Sei es, wie es sei. Der Praxisappell, man möge uns spätestens Ende Oktober 2025 die Dinge, die ab Jahresbeginn in Kraft treten sollen, verbindlich übermitteln, damit dann auch die Umsetzung halbwegs reibungslos funktionieren kann und nicht "zwischen Tür und Angel" mit den Jahresabschlussarbeiten um Aufmerksamkeit ringt, verhallt auch heuer wieder ungehört.
Die Verbindung zwischen Gesetzgebung und "umsetzendem Volk" ist einfach (auf Dauer) verloren gegangen und ein Staatssekretariat, das sich (angeblich) mit Entbürokratisierung befasst, nimmt (bei uns) ohnedies keiner mehr ernst (sorry für die direkte Wortwahl).
Dass im Regierungsprogramm etwas von "Vereinfachung in der Lohnverrechnung" steht, wird wohl so wie die "Flat tax für Ältere" einfach nicht kommen oder man entscheidet sich dafür, als Vereinfachungsmaßnahme der Lohnverrechnung "größere und buntere Knöpfe" zur Verfügung zu stellen, auf die sie dann drücken kann, weil ja dort eh alles auf "Knopfdruck" funktioniert.
Ich werde wohl nie vergessen, als mir in der heißen Entstehungsphase des Umsetzungsleitfadens für die Kurzarbeit ein an den Kurzarbeitsregelungen in führender Position mitverhandelnder (mittlerweile leider verstorbener) Gewerkschaftsfunktionär entwaffnend ehrlich sagte: "Ich bin jetzt ganz erstaunt. Wir können zum Mond fliegen, aber so etwas wie die Corona-Kurzarbeit kriegen wir (er hat wenigstens nicht "ihr" gesagt) nicht hin". Diese Worte haben sich bei mir eingegraben, denn diese "das muss schon irgendwie gehen"-Mentalität der "Weisung-von-Oben"-Verpasser haben schon einen gewissen "Charme" und zeigen auf, woran es in Wahrheit krankt.
So geht dann leider auch dieses Jahr mit der Erkenntnis zu Ende, dass man Tonnen an Papier (wenn auch virtuell) produziert hat, um gewisse Klientels zufrieden zu stellen und auch dafür, damit die Presse etwas zu schreiben hat (wovon sie dann meistens möglicherweise nicht wirklich viel versteht, was unsere Themen betrifft).
Für die LV-Praxis heißt es, dass wir weiterhin auf bessere Zeiten hoffen müssen, aber für Verbesserungen jederzeit gesprächsbereit bleiben. Das Spiegelbild unserer Situation sind die Fachkräfteverordnung 2026 (wo unser Berufsbild nun zum 18. Mal in Folge - seit dem Jahr 2008 Dauergast ist) und die chronisch schlechten Umfragewerte der Regierung sowie die Flut an Gesetzen und Erlässen zwischen 23.12 und 31.12.
Die "Sache mit dem § 68 EStG 1988" (Überstundenzuschläge und Feiertagsarbeitsentgelt), die dann wohl rückwirkend im BGBl erscheinen wird, hat dem Ganzen dann nur noch das Krönchen aufgesetzt.
Schließlich meinte unser Finanzminister ja kürzlich in einem Interview: "den Unternehmen in Österreich geht es eh gut".
Da ahnt man dann, von wo dann was tatsächlich kommt und warum die Dinge sind, wie sie sind. Ernüchternd, traurig und beschämend! Aber wir geben nicht auf.
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