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  Fallweise Beschäftigung parallel zu einem Dienstverhältnis zum selben Dienstgeber - ein Irrglaube!
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.10.2023, 19:33 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Mich erreichte vor wenigen Tagen eine von Mitarbeiter:innen der ÖGK (Wiener Raum) in Umlauf gebrachte "fachliche Einschätzung" , wonach man parallel zu einem bestehenden Dienstverhältnis zusätzlich noch eine fallweise Beschäftigung (wie erwähnt: zum selben Dienstgeber) haben könnte und dass es am Softwarehersteller liegt, wenn das so nicht abrechenbar ist.

Ich darf nur kurz und knapp dazu anmerken, dass diese Feststellung diametral zur ständigen VwGH-Judikatur verläuft (man könnte auch "falsch" sagen) und dass wir hier bemüht sind, eine bundesweite Feststellung diesbezüglich zu erlangen (man könnte auch sagen: eine bundesweite Erinnerung an diese ständige höchstgerichtliche Judikatur).

Falls dies nämlich ermöglicht werden sollte, müsste man das Gesetz ändern. Alleine, dass die Software der ÖGK dazu in der Lage wäre, so etwas zu verwalten, ersetzt eine legistische Korrektur nicht.

Ich gehe aber davon aus, dass dieses Missverständnis in Kürze offiziell aufgeklärt und "ad acta gelegt" werden wird.

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  Entgeltfortzahlung - einvernehmliche Auflösung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.10.2023, 19:27 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

ÖGK-Magazin DGservice Nr. 3/2023

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Vorzeitiger Austritt ohne Vorankündigung nach jahrelanger Duldung rechtswidriger Zustände durch Arbeitnehmer
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.10.2023, 19:02 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

OGH vom 27.06.2023, 8 ObA 90/22a

§ 26 Z 2 AngG

So entschied der OGH:

1. Eine Austrittserklärung muss in diesem Sinn den Arbeitgeber als Erklärungsempfänger zweifelsfrei erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig auflöst.

2. Treffen mündliche Erklärungen und schlüssige Handlungen zusammen, ist das Gesamtverhalten des Erklärenden für die Beurteilung des Erklärungswerts heranzu-ziehen.

3. Das festgestellte Verhalten des Arbeitnehmers (Beendigungserklärung per SMS, Abgabe von Schlüssel und Diensthandy, Räumen der Dienstwohnung) war objektiv als Austrittserklärung aufzufassen.

4. Nur eine wesentliche Vertragsverletzung oder Gesetzesverletzung, die eine weitere Zusammenarbeit auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist ausschließt, berechtigt zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

5. Werden behauptete gesetzwidrige Zustände vom Arbeitnehmer jahrelang geduldet und sogar (hier: durch freiwillige Übernahme weiterer Tätigkeiten trotz behaupteter laufender Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften) gefördert, kann er sie nicht ohne vorherige Ankündigung zum Anlass eines plötzlichen Austritts nehmen.

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  GmbH Gründungsprivileg - Darstellung in der Bilanz
Geschrieben von: Manuela - 09.10.2023, 11:35 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zur Darstellung des Stammkapitals einer GmbH mit Gründungsprivileg.
Die GmbH wurde im Jahr 2022 gegründet.
Die Stammeinlage beträgt Euro 35.000,-
Die gründungspriviligierte Stammeinlage beträgt Euro 10.000,-
hierauf wurden Euro 5.000,- geleistet

Stimmt folgende Darstellung in der Bilanz für 2022:

Passiva
  Eigenkapital
    eingefordertes Stammkapital                                                                                5.000,-
        Stammkapital                                                                                                 35.000,-
        nach § 10b Abs. 4 GmbHG nicht einforderbares ausstehendes Stammkapital         30.000,-
        eingezahltes Stammkapital                                                                                5.000,-

Bitte um kurze Rückmeldung. Wenn die Darstellung nicht korrekt ist, wäre es nett, wenn mir jemand ein Beispiel senden könnte, wie es korrekt dargestellt wird.
Herzlichen Dank und lG, Manuela

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 40/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.10.2023, 08:28 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.youtube.com/watch?v=nRYOk3cmtkQ&t=3

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  Fleischerwerbe - Angestellte - KV-Abschluss per 1.7.2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.10.2023, 07:29 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Fleischerwerbe - Angestellte - KV-Abschluss per 1.7.2023

Die Werte der Gehaltstabelle werden um 9,6% plus € 10,50 angehoben.

Das Einstiegsgehalt für Hilfskräfte in der niedrigsten Verwendung beträgt € 1.873,70, das für Fachkräfte in der niedrigsten

Verwendung nach einer Berufseinführungsphase € 2.054,49.

Die Lehrlingseinkommen betragen im 1.LJ € 700,00, im 2. LJ € 875,00 und im 3. LJ € 1.150,00.

Die Zehrgelder werden um 9,975% angehoben.

Geltungsbeginn: 1.7.2023 (Laufzeit: 12 Monate)

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  mBGM: Folgeprovisionen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.10.2023, 17:39 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

ÖGK-Magazin DGservice Nr. 3/2023

Wie Folgeprovisionen während entgeltsfreier Zeiten in SV und BV zu behandeln sind und vor allem, was man dabei in Bezug auf die mBGM beachten muss, erfahren Sie hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Alles zum E-Card-Service-Entgelt 2024 (einzuheben mit den November-SV-Beiträgen 2023 - Stichtag: 15.11.2023)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.10.2023, 17:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...1695897300

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  Kurzarbeit ab 1.10.2023 - vorläufige Zusage - Damoklesschwert Mitte Dezember 2023 - Lohnabgaben
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.10.2023, 15:25 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Vor kurzem wurde in dem von mir betreuten Fachforum die Frage aufgeworfen, wie man im Bereich der Lohnverrechnung vorgehen soll, wenn man zwar eine vorläufige Zusage vom AMS erhält, aber in Wahrheit erst Mitte Dezember 2023 die endgültigen Zusagen erteilt werden.
 
Dazu erhielt ich auf Anfrage vom zuständigen Ministerium die Rückmeldung, dass in diesen Fällen - wenn eine vorläufige Zusage vom AMS erteilt wird - bereits aus abgabenrechtlicher Sicht die Kurzarbeitskonsequenzen Einzug halten (SV/BV-Beitragsgrundlage: 100 %, KommSt-Freiheit der Kurzarbeitsunterstützung). Dann soll die Zusage insoweit nur noch dann rückabgewickelt werden, wenn sich der Betrieb die Kurzarbeit "erschlichen" hat.
 
Anders formuliert: die vorläufige Zusage ist so gut wie die endgültige Zusage.

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  Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2023 - Begutachtungsentwurf - Lohnsteuertabellen 2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.10.2023, 15:14 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Der LStR-Wartungserlass 2023 wurde nun in die Begutachtung geschickt. In den nächsten Ausgaben der WPA werde ich über die Details berichten.

Zum Entwurf geht es hier:

https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:2ca7b03c-d...ntwurf.pdf
 

Ab Seite 132 findet man die Lohnsteuertabellen für das Jahr 2024 (Arbeitnehmer:innen: Monats- und Tagesversion sowie Pensionistentabellen).

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