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| IG Erwerb Arzt |
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Geschrieben von: Sandra Nindl - 27.11.2025, 12:34 - Forum: Steuern
- Antworten (3)
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Ein Arzt kauft Praxisbedarf in Deutschland ein. Jetzt habe ich die Rechnung einfach ohne Vorsteuerabzug eingebucht.
Jetzt habe ich vom FA ein Schreiben bekommen, dass ich die Einkäufe korrigieren muss.
Schreiben vom FA:
Die ig Erwerbe sind zu erklärgen, ein Vorsteuerabzug steht allerdings nicht zu, da nur unecht befreite Umsätze erzielt werden.
Heißt das, dass ich die ig Erwerbe als "Aufwand ig Erwerb ohne Vorsteuerabzug" in der UVA erfassen muss? Und das ist dann Umsatzsteuer- und Aufwandserhöhend oder?
Danke für Eure Unterstützung.
Sandra
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| Inbound Grenzgänger mit Wohnsitz Schweiz |
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Geschrieben von: Daniel - 27.11.2025, 09:55 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Guten Morgen Kollegen
folgender Sachverhalt:
in Vorarlberg ansässiges Unternehmen stellt einen Dienstnehmer mit Wohnsitz Schweiz an.
dieser pendelt täglich nach Österreich und wieder retour in die Schweiz
in AT somit ohne festen Wohnsitz beschränkt steuerpflichtig
was ist hier bezüglich der Personalverrechnung zu beachten
meiner Ansicht nach erfolgt die Abrechnung gleich wie für inländische Dienstnehmer
was ist für den Dienstnehmer zu beachten bezüglich Doppelbesteuerung
vielen Dank für Eure Ansichten
schöne grüße
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| Ruhepause bei Lenkern auch ohne relevante Infrastruktur wie Toiletten? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.11.2025, 20:37 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Eine Linienbuslenkerin, auf deren Dienstverhältnis der Bundes-Kollektivvertrag für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben anzuwenden war, klagte auf Umdeutung eines Zeitraumes, der als unbezahlte Ruhepause gewertet wurde auf entgeltspflichtige Arbeitszeit.
Am 26. 8. 2023 umfasste ihre Einsatzzeit (§ 16 Abs 1 AZG) auch fahrplanbedingte „Pausen“ von insgesamt fünf Stunden und 18 Minuten.
Die Arbeitgeberin zahlte ihr davon drei Stunden und 48 Minuten aus.
Die restlichen eineinhalb Stunden wertete sie als unbezahlte Ruhepause iSv Abschnitt III Z 2 lit e KollV, wogegen sich die Arbeitnehmerin primär deshalb wandte, weil sie den Großteil ihrer Pausen an einem Ort verbringen musste, an dem es keine Infrastruktur gab, um einfachste Lebensbedürfnisse zu befriedigen (es gab keine Toilette).
So entschied der OGH:
Darüber berichte ich in der letzten Ausgabe des Jahres (Nr. 21-22/2025, erscheint zu Beginn der KW 52/2025). Sie können den Artikel gerne schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs lesen, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1066
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| Nettolohnvereinbarung und Diäten/Montagezulagen |
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Geschrieben von: Verena - 26.11.2025, 10:13 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
wir rechnen Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe ab.
Diese haben unechte Nettolohnvereinbarungen und Reisekosten (Diäten und Montagezulagen).
Die Vereinbarungen sind jeweils so aufgebaut: KV-Lohn, Zulagen lt. KV und was dann noch auf den Nettolohn fehlt, wird als Prämie zugezahlt.
Bislang wird monatlich der KV-Lohn ausbezahlt und für den Vormonat anhand der Zeitaufzeichnungen Zulagen und Prämie aufgerollt.
Nachdem das aber regelmäßig Probleme bei den Mitarbeitern gibt, die die Abrechnung nicht verstehen, würden wir jetzt umstellen auf eine neue Abrechnung:
Monatlich KV-Lohn plus erhöhte Prämie auf Nettolohn, nachträglich Aufrollung der Zulagen mit Kürzung der Prämie.
Ist das so in Ordnung?
LG Verena
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