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| Neuer KuA-Beihilfe-Modus für "Phase 2" |
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Geschrieben von: CGV1 - 06.07.2020, 09:25 - Forum: News & wichtige Infos
- Antworten (1)
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Im Ringen um möglichst neutrale Darstellung des stillschweigenden Systemwechsels bloß zwei "links" und zwei Zitate:
- https://www.ams.at/unternehmen/personals...rbeit#wien
- https://www.ams.at/content/dam/download/...ihilfe.pdf
- Version AMS-Homepage Stand 6.7.2020 9:30: „Für Kurzarbeitsbeihilfe-Fälle mit Beginn ab dem 01.06.2020 erfolgt die Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung - vereinfacht - als Differenz zwischen dem zu leistenden Mindestbruttoentgelt und dem Bruttoentgelt für die geleistete Arbeitszeit. Zusätzlich zu dieser Kurzarbeitsunterstützung samt Lohnnebenkosten beinhaltet die Kurzarbeitsbeihilfe noch die anteiligen Sonderzahlungen samt Lohnnebenkosten sowie die höheren Beiträge zur Sozialversicherung.“
- Version Erläuterungen des AMS (pdf): Die Kurzarbeitsbeihilfe gebührt der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber als pauschaler Ersatz für die kurzarbeitsbedingten Mehrkosten. Sie wird für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Kalendermonat; untermonatiger Zeitraum) für jede in die Kurzarbeit einbezogene Person berechnet und beinhaltet eine Kostenerstattung für
- die Kurzarbeitsunterstützung samt Lohnnebenkosten
- die anteiligen Sonderzahlungen samt Lohnnebenkosten
- die höheren Beiträge zur Sozialversicherung
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| Ust Senkung Beherbung |
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Geschrieben von: Rankl Susanne - 05.07.2020, 11:23 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Die coronabedingten Umsatzsteuererleichterungen gelten ab 01.07. bis 31.12.2020 auch für Beherbergungsbetriebe. Ich habe leider auf der Seite des BMF keine Regelungen gefunden, wie mit bereits verkauften Nächtigungen umzugehen ist. Sind diese zu berichtigen? Für den begünstigten Zeitraum sind schon viele Nächtigungen vorab mit 10% fakturiert und auch die Zahlung eingelangt. Gibt es hier einen Fahrplan wie damit umzugehen ist? Danke
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| Stornogebühr Trainerleistung Ust-pflichtig |
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Geschrieben von: Sarah - 03.07.2020, 22:18 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Guten Abend!
Ein Klient verrechnet an seine Kunden Stornokosten für - durch teilweise COVD 19 bedingt - nicht erbrachten Trainerleistungen und hat bis dato die Rechnungen an Österr. Unternehmer mit 20% Umsatzsteuer fakturiert.
Es stellt sich somit die Frage, ob echter Schadenersatz oder unechter Schadenersatz vorliegt und die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden müsste.
- echter Schadenersatz: Storno aufgrund vertraglicher Vereinbarung
- unechter Schadenersatz: Kosten der Trainer sowie Nebenleistungen und Vorbereitungstätigkeiten für die entsprechenden Leistungen wurden bzw. werden an unseren Klienten weiterverrechnet, somit gibt es auch einen Leistungsaustausch..
Grundsätzlich würde mM beides zutreffen
Vielen lieben Dank im Voraus!
Mfg
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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 27/2020 |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 03.07.2020, 10:19 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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A) Bekleidungsindustrie - industrielle Wäschereien - KV-Abschluss per 1.7.2020
3. und 4. Etappe bei den KV-Löhnen im Stufenplan zur Erreichung von 1500 € Mindestlohn
Erhöhung um 3,99 % im Durchschnitt auf die Lohntabellen zum 1.7.2020 (bis zu + 5,08 % in den untersten Lohngruppen)
Erhöhung um 4,00 % der Lehrlingsentschädigung um 2,43 %
im Durchschnitt auf die Lohntabellen zum 31.12.2020 (bis zu + 5,09 % in den untersten Lohngruppen)
KV Gehälter entsprechend dem Stufenplan zur Erreichung von 1500 Euro Mindestgehalt
In den untersten Verwendungsgruppen gemäß Gehaltstabelle festgesetzt
Erhöhung aller anderen Mindestgrundgehälter (laut Stufenplan + 0,2 % zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate)
Erhöhung der IST-LÖHNE/-GEHÄLTER um 1,67 % (laut Stufenplan + 0,2 % zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate)
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 1,97 %
Urlaubszuschuss 2020 wird auf Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin.
Der Urlaubszuschuss 2019 wird auf Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin
B) Konditoren Wien - KV-Abschluss per 1.9.2020
Erhöhung der KV-Löhne im Durchschnitt um 2,35 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen durchschnittlich 1,7 %
Ist-Lohnerhöhung durch die fixierte Begünstigungsklausel
Umsetzung € 1.500,00 Mindestlohn bis April 2021
Quelle: http://www.kvsystem.at
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| Kurzböck-Support geht in die Sommerpause |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 30.06.2020, 19:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kurzböck-Support geht in die Sommerpause
Liebe BÖB-Forums-User/innen!
Ab 1.7.2020 beginnt meine traditionelle Supportpause.
Ab 3.8.2020 bin ich wieder für Sie da.
Beachten Sie bitte, dass Sie das Forum hier sehr gerne uneingeschränkt für wechselseitigen Support nützen können.
Einträge, die während der Forumspause hier eintrudeln, werden von mir nicht (auch nicht nachträglich) bearbeitet.
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| Kurzböck-Support geht in die Sommerpause |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 30.06.2020, 19:55 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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