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| Give-me-WIKU-5: Ihr Video für den 25. Mai 2020 mit dem LV-Kurz(böck)-Update |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.05.2020, 20:49 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Was sich seit unserem letzten Video (18. Mai 2020) getan hat bzw. was Sie wissen sollten, bevor Sie Ihren LV-Alltag angehen, erfahren Sie hier:
https://vimeo.com/422192584
[url=https://vimeo.com/422192584][/url]
Ankündigung:
Am 25.05.2020 werden alle Details zur Kurzarbeitsverlängerung sowie die neue Sozialpartnervereinbarung gebracht. Sie dürfen allerdings nicht vor dem 25. Mai 2020 verbreitet werden.
Aus diesem Grund kann ich die Ausgabe Nr. 9/2020 der WIKU-Personal aktuell erst in der Nacht von 25.5.auf 26.5.2020 versenden. Mit dabei sind alle Details zur neuen Sozialpartnervereinbarung (samt den Vordrucken und Erläuterungen) sowie eine knapp 80 Seiten umfassende ausführliche Kurzarbeits-ABC-Tabelle (mit den FAQ von zwei Institutionen) und dem weiteren Fahrplan für die Kurzarbeits-LV.
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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 21/2020 plus Satzung |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 22.05.2020, 16:31 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 21/2020 plus Satzung
A) Elektro- und Elektronikindustrie - KV-Abschluss per 1.5.2020
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 21/2020 plus Satzung
Erhöhung der Mindestlöhne um 1,60 % und 150 Euro Corona-Zulage.
Erhöhung der IST-Löhne um 1,60 % und 150 Euro Corona-Zulage.
Durch Betriebsvereinbarung können auch heuer wieder folgende Optionen vereinbart werden:
eine Einmalzahlungsoption,
eine Verteilungsoption oder
eine Freizeitoption.
Freizeitoption: Anstelle der Gehaltserhöhung gebührt diesmal Freizeit im Ausmaß von 2 Stunden und 40 Minuten je Monat.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,60 %
Erhöhung der Zulagen um 1,60 %
Erhöhung der Zulage für die 3. Schicht / Nachtschicht um 9 %
Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen um 1,60 %
B) Österreichischer Theatererhalterverband - KV-Abschluss ab 1.1.2020
Erhöhung der KV-Gehälter und -Löhne um 2,25 %, mindestens jedoch EUR 50,00
Erhöhung der Treueprämien und Nebengebühren um 2,30 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,24 %
C) Erklärung des Kollektivvertrages des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens zur Satzung per 1.4.2020
Zum Satzungstext geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_214.html
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| Aktualisierte AMS-FAQ zu "Stunden mit Entgeltsfortzahlung für sonstige Dienstverhinde |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 22.05.2020, 14:39 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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[b]Aktualisierte AMS-FAQ zu "Stunden mit Entgeltsfortzahlung für sonstige Dienstverhinderungen"[/b]
o Grundsätzlich dürfen für nicht kurzarbeitsbedingte Arbeitszeitausfälle keine Ausfallstunden verrechnet werden.
o Besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz Unterbleibens der Arbeitsleistung, sind diese Stunden von den ‚Normalarbeitszeitstunden laut Kollektivvertrag/Arbeitsvertrag‘ in Abzug zu bringen (Ausnahmeregelung bei Entgeltfortzahlung für Krankheit/Unfall und bei Entgeltfortzahlung gemäß § 1155 ABGB).
o Für Dienstverhinderungen mit einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wie z.B. Pflegefreistellung, Arztbesuche, Behördenwege, infolge Grenzschließung oder Quarantäne im Ausland, Freistellung ohne COVID-19-Attest, und vergleichbare Zeiten dürfen somit keine Ausfallstunden geltend gemacht werden.
o Diese zu entlohnende Normalarbeitszeitstunden sind im zeitlichen Ausmaß wie ohne Kurzarbeit im Eingabefeld ‚konsumierter Urlaub/konsumiertes Zeitguthaben‘ zu erfassen. Diese zu leistenden Stunden mit Entgeltfortzahlung werden daher bei der
o Berechnung der Ausfallstunden wie geleistete Arbeitszeitstunden gewertet.
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