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  Zurechnung der Einkünfte - V und V
Geschrieben von: Ariane - 01.04.2019, 20:57 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Hallo zusammen,

es geht um folgenden Sachverhalt zum Thema Vermietung und Verpachtung:
Es sind drei Reihenhäuser, die auf einem Grundstück stehen. Im Grundbuch sind die Eigentümer drei Geschwister. Es gibt keine Parifizierung. Jetzt möchte eine Person ausziehen und ihr Reihenhaus vermieten.

Da es keine Parifizierung gibt, gehört ja jeder der drei Personen -> ein Drittel von jedem Reihenhaus d.h. die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wären in einem Feststellungsfall zu führen. Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen mittels einem Vertrag? Oder ist doch die beste Lösung eine Parifizierung?

Huh 
Danke für eure Hilfe.

Liebe Grüße
Ariane

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  KR1 - Jahreserklärung
Geschrieben von: Monika - 01.04.2019, 14:04 - Forum: Berufsrecht - Antworten (1)

Liebe Kollegen,

dürfen Bilanzbuchhalter die Jahreserklärung KR1 beim FA einreichen?
Vielen Dank, Monika

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  Berufskraftfahrer
Geschrieben von: Eva Maria - 28.03.2019, 18:59 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Ich hab ein Problem bei der Einstufung eines Berufskraftfahrers im Kollektivvertrag für Handelsarbeiter.
Wann übt ein Berufskraftfahrer mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung seine Tätigkeit aus.  Auch dann wenn er einfach mit einem LKW im Werkverkehr fährt?

Vielleicht kann mir da jemand helfen.

Danke

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  Motorad als Betriebsausgabe?
Geschrieben von: Eva Maria - 28.03.2019, 17:42 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Ein Klient kauf ein gebrauchtes Motorad und nutzt es 30% privat und 70% für die Firma. Kann ich dieses Motorad in das Anlagevermögen aufnehmen und die Afa zu 70% absetzen?

Das Motorad wurde aber privat angemeldet. 

Danke für eure Hilfe

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  AK Fall Nachverrechnung
Geschrieben von: erich - 28.03.2019, 12:12 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo zusammen - ich habe folgenden Fall - die AK fordert bis 2016 zurück eine Aufrollung bei einem Dienstnehmer aufgrund zu gering bezahlter Durchschnitte. Hier ist im Prinzip nichts dagegen zu halten. Im Zuge dessen haben wir aber festgestellt, dass derselbe Mitarbeiter um mehr als 1400,- zu viel an Sonderzahlung im Jahr 2016 bekommen hat. Kann ich dies aus ihrer Sicht dagegen halten und im Zuge einer Aufrollung berichtigen? Ob er dann noch was herausbekommt ist eine andere Frage. Vielen Dank.

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  Kurzböck-Support geht in den Urlaub
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.03.2019, 16:24 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Liebe BÖB-Forums-User/innen!

Ab nun bis einschließlich 7. April 2019 geht mein Support in den Urlaub.

Beachten Sie bitte, dass ich Ihnen gerne wieder für Fragen zur Verfügung stehe, die ab dem 8. April 2019 hier im Forum landen.

Alle Fragen, Zusatzfragen, Erläuterungen, die vor dem 8. April 2019 hier landen, kann ich leider nicht (auch nicht nachträglich) bearbeiten.

Bitte um Ihr Verständnis!

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  Mindestlohntarif Hausbetreuer
Geschrieben von: Robert - 27.03.2019, 11:49 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo,
kann mir wer weiterhelfen, bitte:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...r=20010431

DN die ich abrechne sind wie folgt eingestuft:
Par. 3 = Einstufungsgruppe 2 = 11,47 Euro
Par. 10 = Entlohnungsschema A
Par. 11/4 sagt: (4) Für die Durchführung der in Abs. 1 bis 3 genannten Arbeiten gilt der in § 3 für die jeweilige Einstufungsgruppe festgelegte Betrag zuzüglich eines Zuschlags von 7% als Stundenlohn.

Heißt das jetzt das ich generell die 11,47 +7% nehme? D. h. 12,27 Euro. Derzeit bekommt der DN 12,--. Bedeutet das eine Unterzahlung? Zählen die 7% immer? Wenn ja, warum stehen die erhöhten Sätze nicht im Par. 10?

Weiters Par. 15: und egal ob Entlohnungsschema A oder B - die Rechenfaktoren/Multiplikatoren kommen noch extra für geleistete Arbeiten dazu.

Z.B.
1x wöchentlich Kehren & Waschen des Stiegenhauses und der Gänge
pro Bestandseinheit 0,38 - wenn der DN 2 Std. diese Tätigkeit in EG 1 eingestuft erledigt kommen nochmals 3,92 (10,32 * 0,38) dazu.
Ohne 7%? mit 7%

Wenn aber in EG2 eingestuft dann nicht?

Schon etwas unverständlich.
Das Schreiben von der WKO https://www.wko.at/branchen/information-...f_2018.pdf ist mir bekannt.

Vielleicht weiß wer näheres.
VIELEN DANK + LG
Robert

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  Förderung Altersteilzeit durch das AMS
Geschrieben von: Manfred - 27.03.2019, 11:41 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Ich arbeite ja in einer Steuerberatungskanzlei.
Bei einem Klienten ist meinen Kollegen in der Lohnverrechnung ein Fehler passiert.

Es wurde für einen Mitarbeiter die ATZ beantragt und vom AMS gefördert.

Der Mitarbeiter ist aber ein halbes Jahr bevor die ATZ geendet hat in die Pension gegangen.
Dies wurde dem AMS nicht mitgeteilt und daher hat das AMS das halbe Jahr weiterbezahlt.

Der Mitarbeiter ist im September 2017 in Pension gegangen.

Welche Rechtsfolgen kann das für den Klienten und die Kanzlei haben?
Welche Schritte sollte man jetzt unternehmen?

Vielen Dank für Ihre Tipps.
M. Haslinger

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  Nachzahlung für geringfügige Beschäftigung
Geschrieben von: wito75 - 26.03.2019, 12:44 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Es ist ja so, wenn man neben einem vollversicherten Dienstverhältnis gleichzeitig noch ein geringfügiges Dienstverhältnis hat, dann im nächsten Jahr eine Nachzahlung bei der GKK bekommt.
Wie ist das, wenn das Hauptdienstverhältnis bei der BVA ist und das geringfügige bei der NÖGKK. Ist das dann nicht so?
Ein Klient von mir hat nämlich noch nie etwas vorgeschrieben bekommen (weder von der BVA noch von der NÖGKK).
Danke!

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  Entsorgung 10% USt
Geschrieben von: Eva Marie - 26.03.2019, 11:03 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Ein Entsorgungsbetrieb (sammelt und trennt und bringt sie dann die getrennten Abfälle den endgültigen Entsorgungsbetrieben) bekommt immer wieder Rechnungen von Abnehmern mit 20% USt. Wir erhalten dann die Info, es handelt sich bei der Entsorgung um eine Nebentätigkeit und ist daher mit 20% zu versteuern. 

Der Lieferant wird bei der Finanz keine Probleme bekommen aber wir werden beim VSt-Abzug möglicherweise Probleme bekommen. Weil diese Leistung gemäß §10 UStG Abs 3 Ziffer 7 ja mit 10% zu versteuern ist.

Was ist nun richtig?

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