Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
Benutzer Online |
Momentan sind 832 Benutzer online » 1 Mitglieder » 830 Gäste Bing
|
Aktive Themen |
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 19:12
» Antworten: 0
» Ansichten: 34
|
Meldung ausländische Besc...
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
22.11.2024, 14:56
» Antworten: 3
» Ansichten: 86
|
Mitarbeiterprämie 2024 / ...
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
22.11.2024, 09:43
» Antworten: 1
» Ansichten: 66
|
Kollektivvertragsabschlüs...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
22.11.2024, 09:39
» Antworten: 0
» Ansichten: 50
|
RZL - Periodenumsatz & Ha...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: ThG
21.11.2024, 21:54
» Antworten: 1
» Ansichten: 66
|
innergemeinschaftliche Ve...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Manuela
21.11.2024, 21:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 30
|
Berechtigungsumfang
Forum: Berufsrecht
Letzter Beitrag: Steuerexperte
21.11.2024, 21:28
» Antworten: 1
» Ansichten: 55
|
Berechnung Immo-Est Wohnu...
Forum: Steuern
Letzter Beitrag: Manfred
21.11.2024, 19:51
» Antworten: 3
» Ansichten: 123
|
Vertretungsbefristung für...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
21.11.2024, 07:59
» Antworten: 0
» Ansichten: 52
|
Digitale Lohnsteuerberech...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
20.11.2024, 18:30
» Antworten: 0
» Ansichten: 66
|
|
|
Kündigung möglich trotz vereinbarter Unkündbarkeit |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 06.08.2019, 10:13 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
OGH 8 ObA 53/18d vom 24. Mai 2019
§ 21 AngG
§ 27 AngG
So entschied der OGH:
1. Wurde mit einer Arbeitnehmerin ein Dienstverhältnis auf Lebenszeit vereinbart
(= Unkündbarkeit des Dienstverhältnisses), so ist es dennoch möglich, das Dauerschuldverhältnis durch einseitige Erklärung dann vorzeitig aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt.
2. Nicht als wichtiger Grund in diesem Zusammenhang anzusehen ist ein Grund,
a. der schon bei Vertragsabschluss bekannt war oder
b. mit dem zumindest gerechnet werden musste sowie
c. Veränderungen, die von den Vertragsparteien zumindest in Kauf genommen wurden oder
d. welche nur in die Sphäre des beendigungswilligen Vertragsteiles fallen.
3. Ein bekannt gewordener derartiger (wichtiger) Beendigungsgrund muss auch in diesen Fällen (bei der Kündigung aus wichtigem Grund) unverzüglich geltend gemacht werden.
4. War der Vertragsparteienwille bei der Vereinbarung der Unkündbarkeit einer Angestellten darauf gerichtet, ihren Bestandsschutz zu verbessern, so schadet es nicht, wenn man den „wichtigen Grund“ nicht in Form einer Entlassung geltend macht, sondern in Form einer (hier) Dienstgeberkündigung.
5. Mit der Entscheidung, vorsichtshalber doch nur eine Kündigung auszusprechen, hat die hier beklagte Arbeitgeberin zwar zugunsten der klagenden Arbeitnehmerin für den Anlassfall schlüssig auf das Recht zur fristlosen Beendigung verzichtet. Davon unabhängig stand es ihr aber offen, sich auf den behaupteten Entlassungsgrund zu berufen, um eine wirksame Ausnahme von der vereinbarten Unkündbarkeit zu begründen.
6. Die Vereinbarung der Unkündbarkeit einer Angestellten, die zugleich Gesellschafterin der Arbeitgeber-GmbH ist, könnte außerdem gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr nach § 82 GmbHG darstellten. Diese Frage kann aber nur im Einzelfall geklärt werden und bedürfte hier noch einer näheren Erörterung durch das Erstgericht.
7. Der OGH verwies den Fall zurück an das Erstgericht, damit erörtert werden kann, ob der geltend gemachte wichtige Grund (Entlassungsgrund) auch tatsächlich vorlag.
8. Weder die vereinbarte Unkündbarkeit noch die vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts auf „wichtige Gründe“ würden in diesem Fall (wenn sich herausstellt, dass tatsächlich ein Entlassungsgrund vorlag, der rechtzeitig geltend gemacht wurde) der Auflösung durch Dienstgeberkündigung entgegenstehen.
|
|
|
Leasing dann Kauf |
Geschrieben von: chr2 - 05.08.2019, 16:12 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
|
|
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein Klient von mir hat ein Leasingobjekt für 5 Jahre geleast. Nach 4 Jahren hat er sich entschlossen,
das Leasingobjekt zu kaufen (€ ca. 5400,--).
Bis jetzt habe ich die Leasingraten als Aufwand verbucht.
Habe ich eine Chance den Restkaufwert weiter als Leasing zu buchen oder muss ich
auf die Restnutzungsdauer abschreiben?
Vielen Dank im Voraus.
mfg
Christa
|
|
|
Transport von schweren Gegenständen auf Arbeitsweg - keine große Pendlerpauschale |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.08.2019, 07:21 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
BFG RV/510053/2017 vom 21. Februar 2019
§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988
§ 1 Pendlerverordnung
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
1. Die Angaben des Pendlerrechners sind für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw zwischen Arbeitsstätte und Wohnung und für die Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist, für Verhältnisse innerhalb Österreichs zwingend zu verwenden.
2. Dies bedeutet aber auch, dass die Berücksichtigung weiterer, die individuelle Situation des Steuerpflichtigen berücksichtigende, Umstände nicht der Intention der pauschalen Pendlerregelung iSd § 16 Abs 6 EStG 1988 bzw der Pendlerverordnung entspricht.
3. Maßgeblich für die Zumutbarkeit von Massenverkehrsmitteln ist somit ausschließlich die - durch den Pendlerrechner ermittelte, auf der Entfernung, der Arbeitszeit und der Frequenz öffentlicher Verkehrsmittel basierende - Wegzeit als objektivierter Unzumutbarkeitsmaßstab.
4. Arbeitet die Ordinationshilfe eines Kardiologen an zwei Dienstorten und muss sie für ihren Einsatz am zweiten Dienstort medizinische Geräte in ihrem PKW mitführen, dort aufbauen und nach Ordinationsende wieder abbauen und mitnehmen, so spielt dies für die Frage, ob die große oder kleine Pendlerpauschale zusteht, keine Rolle.
|
|
|
Unterhaltsabsetzbetrag - tatsächliche Leistung des Unterhalts erforderlich |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.08.2019, 06:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
BFG RV/7102781/2019 vom 07. Juni 2019
§ 33 Abs. 4 EStG 1988
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
1. Der Unterhaltsabsetzbetrag ist an die tatsächliche Leistung des Unterhalts geknüpft. Der Steuerpflichtige hat diesbezüglich einen Zahlungsnachweis durch Vorlage schriftlicher Unterlagen zu erbringen ( „Dieser Umstand ist … im Veranlagungsverfahren nachzuweisen“ (VwGH 21.12.2016, Ro 2015/13/0008, Rz 19).
2. Der Gesetzeswortlaut und die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (463 BlgNR 18. GP 9) stellen auch klar, dass es auf die Leistung des Unterhalts und nicht nur auf die Verpflichtung dazu ankommt (VwGH 21.12.2016, Ro 2015/13/0008, Rz 21
|
|
|
Pflichtzahl - begünstigt Behinderte in Bldungskarenz |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.08.2019, 06:40 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
[b]Begünstigt behinderte Arbeitnehmerin in Bildungskarenz – keine Anrechnung auf die „Pflichtzahl“[/b]
[b]BVwG W115 2011249-1/4e vom 12. Juni 2019[/b]
[b]§ 1 BEinStG[/b]
Befindet sich eine [b]begünstigt behinderte Arbeitnehmerin[/b] in einer [b]Bildungskarenz[/b] (§ 11 AVRAG) mit [b]AMS-Weiterbildungsgeldbezug[/b], so kann sie in dieser Zeit NICHT auf die [b]Pflichtzahl[/b] nach dem Behinderteneinstellungsgesetz [b]angerechnet [/b]werden.
|
|
|
KBG für den Verlängerungszeitraum für den getrennt lebenden Elternte |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.08.2019, 14:11 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Kinderbetreuungsgeld für den Verlängerungszeitraum für den getrennt lebenden Elternteil
OGH 10 ObS 17/19a vom 26. März 2019
§ 2 Abs. 8 KBGG
So entschied der OGH:
1. Entscheiden sich getrennt lebende Elternteile dafür, das (erwerbsabhängige) Kinderbetreuungsgeld hintereinander in Anspruch zu nehmen (früher: 12 + 2; nunmehr: 365 + 91), so stellt die Begründung eines gemeinsamen Haushalts mit dem Kind nur für die Dauer des „Verlängerungszeitraumes“ kein Hindernis für die Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes dar, auch wenn das Kind danach wieder in den Haushalt des anderen Elternteils zurückkehrt.
2. Die zweite Voraussetzung, nämlich die Obsorgeberechtigung für das Kind, lag hier vor.
3. Dass die dritte Voraussetzung, nämlich der Bezug von Familienbeihilfe für das Kind während des relevanten Kinderbetreuungsgeldzeitraumes, nicht zur Gänze vorlag, schadete nicht. Der Vater des Kindes beantragte das Kinderbetreuungsgeld für die Zeit von 25.9. bis 24.11.2017, die Familienbeihilfe wurde ihm für die Zeit von 1.10.2017 bis 30.11.2017 vom Finanzamt zuerkannt. Dass er für die Zeit von 25.9.2017 bis 30.9.2017 keine Familienbeihilfe zuerkannt bekam, lag einzig und alleine am Überwiegensprinzip (da während des überwiegenden Teils des Monats September 2017 bereits die Mutter die Familienbeihilfe bezogen hatte).
|
|
|
P e n s i o n |
Geschrieben von: Mixduradaxl - 02.08.2019, 11:38 - Forum: Kauf / Verkauf
- Antworten (1)
|
|
Ich will in einem der nächsten Monate meinen Ruhestand antreten. Deshalb schaue ich mich schon jetzt um eine(n) Nachfolger(in) für meinen Bilanzbuchhaltungsbetrieb mit Personalverrechnung in Wien 17 um.
|
|
|
WPA 12/2019 mit Übersichts- und Schulungsvideos |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.08.2019, 19:52 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
WIKU-Personal aktuell 2019, Ausgabe Nr. 12 ist da - mit frei zugänglichem Übersichtsvideo sowie Schulungsvideo für Premium-Kund/innen
Das frei zugängliche Übersichtsvideo zu den Inhalten:
[/url]
https://vimeo.com/351417931
Das dazugehörige ausführliche Schulungsvideo für Premium-Abo-Kund/innen mit den Themen "Karenz NEU, Papamonat NEU" "Freistellung für freiwillige Helfer/innen",
"Montagezulage, Entfernungszulage, Wegzeitvergütung - häufige Irrtümer":
[url=https://vimeo.com/351421342]https://vimeo.com/351421342
|
|
|
|