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| Neustartbonus - ergänzende Informationen vom AMS |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.06.2020, 13:16 - Forum: News & wichtige Infos
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Mittlerweile findet man auch auf der Internetseite des AMS wichtige Informationen betreffend den "Neustartbonus".
Zu diesen Informationen gelangt man hier:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz...hilfe#wien
[url=https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kombilohn-beihilfe#wien][/url]
Dort finden Sie zusätzlich folgende Informationen:
Wichtig ist, dass die Kontaktaufnahme seitens der arbeitslosen Person mit dem AMS zwecks Gewährung des Neustartbonus VOR der Aufnahme der Beschäftigung beim Dienstgeber bzw. bei der Dienstgeberin erfolgt
Beihilfen in Höhe von unter € 10,00 gelangen nicht zur Auszahlung.
Die Dauer der Förderung beträgt:
Solange das Arbeitsverhältnis dauert, höchstens aber 28 Wochen.
Ausnahme # 1:
Das Arbeitsverhältnis wird bis zu 1 Jahr gefördert, wenn
man länger als 6 Monate arbeitslos ist bzw. war und eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt oder
man länger als 3 Monate arbeitslos und älter als 50 Jahre ist oder
man wieder in den Beruf einsteigt oder
man eine entfernte Arbeitsstelle aufnimmt.
Ausnahme # 2:
Das Arbeitsverhältnis wird bis zu 3 Jahren gefördert, wenn
man älter als 59 Jahre und länger als 182 Tage arbeitslos ist oder
man eine berufliche Rehabilitation absolviert hat oder
man REHAB-Geld erhalten hat.
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| Komplettes ausführliches Fallbeispiel zur Kurzarbeit |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.06.2020, 10:21 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Das Lehrbuch "Mein Personalverrechnungstrainer" besteht aus zwei Teilen, nämlich dem ausführlichen Theorieteil, der von mir gestaltet wird und einem Praxisteil, der bis dato von Manfred Hörzi aufbereitet wurde. Mit 1. Juli 2020 übergibt er diese Aufgabe an Roland Pühringer.
Vor kurzem erstellte Roland Pühringer ein ausführliches Kurzarbeits-Beispiel, das ich mit Ihnen hier teilen darf und das Ihnen bei der Abrechnung der Kurzarbeit zusätzliche Sicherheit und Kontrollmöglichkeit verleihen kann.
Zu den beiden Dateien dieses ausführlichen Beispiels gelangen Sie hier:
https://workupload.com/archive/uUxJwk8K
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| Auslandsentsendung bzw. Überlassung ins Ausland – Abzug einer Hypotax – Ermittlung de |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 26.06.2020, 16:15 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Auslandsentsendung bzw. Überlassung ins Ausland – Abzug einer Hypotax – Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die österreichische Lohnsteuer
Sachverhalt:
Ein österreichischer Arbeitgeber entsandte (bzw. überließ) einen bei ihm beschäftigten und in Österreich ansässigen „Controlling Manager“ an eine Schweizer Konzerngesellschaft und zwar für die Dauer von 1. August 2008 bis 31. Dezember 2009.
Für diese Zeit wurde ihm eine sogenannte „hypothetische Steuer“ („Hypo Tax“) in Abzug gebracht.
Strittig war, ob bei der Ermittlung der österreichischen Steuer die Hypo Tax in der Besteuerungsbasis (als „brutto“) verblieb oder ob sie vor der Ermittlung der Steuer von der Steuerbemessungsgrundlage in Abzug gebracht hätte werden sollen.
Weiters war nicht klar, ob die „Schweizer Quellensteuer“ ( in Österreich „Lohnsteuer“ genannt) auf die Einkommensteuerschuld in Österreich anzurechnen war.
Lösung - so entschied der VwGH:
Die Lösung finden Sie in WPA 11/2020.
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| Nur EIN Durchführungsbericht je Kurzarbeitsperiode - im Falle der Verlängerung ist ge |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 26.06.2020, 15:32 - Forum: News & wichtige Infos
- Antworten (2)
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Aus dem Sozialministerium erreicht mich heute folgender Hinweis:
Der Durchführungsbericht ist pro Projekt bzw. pro einzelnen Kurzarbeitszeitraum zu liefern, weil ja auch der für den Durchführungsbericht relevante Beschäftigungsstand pro Projekt unterschiedlich sein kann.
Der Durchführungsbericht zum ersten Kurzarbeitszeitraum kann aber gemeinsam mit dem Durchführungsbericht zum Verlängerungs-Kurzarbeitszeitraum und somit erst nach Ende der Verlängerung und Ablauf der Behaltefrist eingereicht werden.
Das geht deshalb, weil es im Grund dazu keine Fristvorgaben gibt und die Überprüfung, ob jemand nicht mehr als 90% Ausfallszeit hat (= Rückforderungstatbestand), eh erst nach Abschluss der Verlängerung (verketteter Durchrechnungszeitraum) möglich ist.
Anmerkung:
Aber es ist pro Periode (oder besser gesagt: in Bezug auf jede Periode) nur EIN Durchführungsbericht zu übermitteln (nicht einer per Ende der Kurzarbeitsperiode und ev noch zusätzlicher zum Ende der - jeweiligen - Behaltezeit).
Die Ausführungen entsprechen auch meinen bisherigen Darstellungen, abgesehen von der nun erstmals kommunizierten Möglichkeit, beide Berichte per Ende der zweiten Kurzarbeitsperiode (nach Ablauf der Behaltezeit) zu übermitteln.
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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 26/2020 plus Satzungserklärung |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 26.06.2020, 14:41 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 26/2020 plus Satzungserklärung
1) Gewerbliche Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher, Papierverarbeiter Österreich per 1.10.2020
Erhöhung der KV und IST-Löhne um 1,6%
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,6%
Erhöhung des Nachtschichtzuschlages um 1,6%
Erhöhung des Nachtschichtzuschlages um 1,6%
Alle Lohnpositionen, unter 1.500.- Euro im Monat werden auf 1.500.- Euro angehoben (Erhöhung plus 2,0%)
Die Erhöhungen treten erst mit 1. Oktober 2020 anstelle 1. April 2020 in Kraft.
Die Laufzeit der Lohntabellen verkürzt sich aber auf 6 Monate und gilt bis 31. März 2021.
Als Kompensation für den verspäteten Geltungstermin der Erhöhung erhalten die Beschäftigten eine Corona-Zulage in der Höhe von € 200.-
Lehrlinge erhalten die Corona-Zulage ebenfalls in der gleichen Höhe
2) Schuhindustrie - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 31.5.2020
Erhöhung der KV und IST-Löhne um 1,60 % per 1.9.2020
+ 150,- Euro einmalige „Corona-Zulage“ für den besonderen Einsatz und die Belastung während der Covid-19-Pandemie.
Auszahlung bis spätestens 30. Juni 2020
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,60%
Erhöhung des Aufwandsentschädigung um 1,60 %
3) Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_281.html
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| Österr DG beschäftigt Slowaken in Homeoffice Slowakei |
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Geschrieben von: Pfeiffer - 26.06.2020, 10:26 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebes Forum,
mir wurde heute folgende Frage zugetragen: Ein österreichisches Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich möchte einen Dienstnehmer (slowak. Staatsbürger mit Wohnsitz in Slowakei) in Österreich voll anmelden. Der Dienstnehmer arbeitet jedoch nahezu ausschließlich in seinem Home-Office in der Slowakei.
Ist der Dienstnehmer in Österreich überhaupt bei der ÖGK anmeldbar? Ist der KV anzuwenden?
Aus meiner Sicht wäre der Dienstnehmer in der Slowakei nach slowakischem Recht anzumelden und abzurechnen.
Wie seht Ihr das?
Beste Grüße
Alexander Pfeiffer
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