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| Praxisfrage des Tages: Ist der FABO plus (un)pfändbar? |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 06.02.2020, 15:44 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Praxisfrage des Tages: Ist der FABO plus (un)pfändbar?
Sachverhalt:
Aus Anlass einer aktuellen OGH-Entscheidung, in der festgehalten wurde, dass der FABO plus (zumindest mal für Kinder unter 18, also der "große FABO plus") aus der Berechnungsgrundlage für Unterhaltsberechnungszwecke auszuklammern wäre, stellt sich nun die Frage, ob dieser Absetzbetrag auch allgemein aus der Berechnungsbasis für die Berechnung von Lohnpfändungen auszuklammern wäre.
Für die Lösung dieser Rechtsfrage ist insbesondere die Bestimmung in § 290 Abs. 1 Z 9 EO interessant:
9. gesetzliche Familienbeihilfe einschließlich Mehrkindzuschlag und Schulfahrtbeihilfe sowie die nach den jeweils geltenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern auszuzahlenden Absetzbeträge;
Zum Pressetext des OGH zu dieser Entscheidung geht es hier:
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...etzbetrag/
Lösung:
https://www.xing.com/communities/posts/p...1018447403
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| Anrechnung Verwendungsgruppenjahre: |
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Geschrieben von: ERJ - 06.02.2020, 13:28 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Es geht in den Fall um den KV chemische Industrie aber wohl um eine allgemeine Frage.
Wie sind Jahre anzurechnen die ein MA in einer bestimmten Verwendungsgruppe, bei früheren DG, geringfügig oder auch teilzeit gearbeitet hat.
Der KV regelt dazu nichts. Sind diese dann voll anzurechnen?
Besten Dank!
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| Beruflich bedingte Mietaufwendungen für eine Wohnung in Spanien – keine Werbungskoste |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 06.02.2020, 08:41 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Beruflich bedingte Mietaufwendungen für eine Wohnung in Spanien – keine Werbungskosten in Österreich
BFG RV/2100515/2016 vom 23. Dezember 2020
§ 16 Abs. 1 EStG 1988
Aus dem BFG-Erkenntnis:
War ein in österreichischer Staatsbürger von Jänner bis Mai 2012 in Spanien als Dienstnehmer tätig (während dieser Zeit jedoch war er in Österreich nicht ansässig) und musste er aber dennoch Mietkosten bis Jahresende 2012 für seine Wohnung in Spanien bezahlen, so können diese nicht als Werbungskosten für die ab Juni 2012 in Österreich erzielten Einkünfte steuerlich abgesetzt werden.
Die Entscheidungsgrüne des BFG im Detail:
· Begründet ein Arbeitnehmer unterjährig erstmals - wie im Beschwerdefall ab 1. Juni 2012 - die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich, da er vorher weder einen Wohnsitz im Inland hatte noch inländische Einkünfte bezog, so gilt das gesamte Kalenderjahr als einheitlicher Veranlagungszeitraum.
· Der Einkommensteuerveranlagung ist jedoch nur das während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht erzielte Einkommen zu Grunde zu legen.
· Die bis zum Beginn der österreichischen Steuerpflicht im Ausland - im Fall jene in Spanien von 1. Jänner bis 31. Mai 2012 - zugeflossen Einkünfte bleiben bei der Veranlagung unberücksichtigt und können sich nur jene Auslandseinkünfte in Österreich progressionserhöhend auswirken, die im Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossen sind.
· Hinsichtlich der in Spanien vom 01. Jänner 2012 bis 31. Mai 2012 erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit liegt gem. Art. 16 DBA das Besteuerungsrecht in Spanien. Aufgrund der erst ab 01. Juni 2012 in Österreich eingetretenen unbeschränkten Steuerpflicht sind diese Einkünfte in Österreich steuerbefreit. Da ab 01. Juni 2012 keine (spanischen) Auslandseinkünfte mehr zugeflossen sind, können sich die bis 31. Mai 2012 zugeflossenen Auslandseinkünfte nicht progessionserhöhend auswirken.
· Bei der Einkommensteuerveranlagung 2012 sind daher ausschließlich die österreichischen Einkünfte zu berücksichtigen.
· Die mit den Einnahmen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gehen im Sinne der Rechtsprechung des BFH und der zitierten Literatur nicht in die Bemessungsgrundlage der österreichischen Einkommensteuer ein, denn der Zusammenhang mit Einkünften, die nicht der österreichischen Besteuerung unterliegen, schließt die Einbeziehung der Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage der österreichischen Einkommensteuer aus.
· Die aufgrund des Beschäftigungsantritts in Österreich getätigte vorzeitige Aufkündigung der spanischen Mietwohnung ändern nichts daran, dass die angefallenen Mietaufwendungen mit den in Spanien erzielten Einnahmen im Veranlassungszusammenhang stehen. Die Aufwendungen dienten dazu, die Erzielung von Einnahmen in Spanien zu ermöglichen und wurde dadurch ein unmittelbarer Veranlassungszusammenhang begründet.
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| Ust oder RCH |
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Geschrieben von: wito75 - 06.02.2020, 08:33 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Hallo,
eine slowakische selbständige Masseurin erbringt für ein österreichisches Hotel Massageleistungen.
Muss diese an das Hotel 20% Umsatzsteuer verrechnet oder ist hier ein übergang der Steuerschuld auf dem Leistungsempfänger?
Danke!
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| Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung durch eine KG an ihren Kommanditisten |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 06.02.2020, 08:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung durch eine KG an ihren Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist: Sachbezug im Rahmen des Geschäftsführerdienstverhältnisses zur Komplementär-GmbH oder Privatentnahme bei der KG?
Aus dem BFG-Erkenntnis:
Sachverhalt:
Der Kommanditist einer GmbH & Co KG war zugleich handelsrechtlicher Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.
Von der KG erhielt er einen PKW zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine Privatnutzung dieses Kraftfahrzeuges war dezidiert (ausdrücklich) ausgeschlossen bzw. verboten.
Im Rahmen einer Lohnabgabenprüfung tauchte die Frage auf, ob für die Zurverfügungstellung dieses KFZ im Rahmen der Gehaltsabrechnung der GmbH ein Sachbezug für dieses KFZ hätte ermittelt werden müssen (= Vorteil aus dem Geschäftsführerdienstverhältnis) oder ob in der Eigenschaft als Kommanditist Privatentnahmen in diesem Zusammenhang getätigt wurden.
Lösung:
Das Bundesfinanzgericht verneinte dies mit Hinweis auf die Judikatur des VwGH.
Mangels klarer Vereinbarungen zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer, wonach die Zurverfügungstellung eines PKW durch die KG als zusätzliche Entlohnung für die Geschäftsführertätigkeit gewertet werden konnte, lagen hier lediglich Privatentnahmen bei der KG vor und kein Sachbezug bei der GmbH.
Der Fall wird in WPA 3/2020 detailliert erörtert und dargestellt.
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| Umsatzsteuerfall |
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Geschrieben von: hek - 05.02.2020, 23:03 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Hallo miteinander,
wir haben ein Kunde in Österreich. Dieser Kunde hat ein Tochterunternehmen in Tschechien. Wir erhalten von diesem Tochterunternehmen eine Bestellung. Die Lieferung erfolgt über Wunsch zum Hauptsitz dieses Kunden in Österreich. Dort wird unsere Lieferung zusammen mit anderen Waren auf einen LKW verladen und als gemeinsamer Transport zum Tochterunternehmen in Tschechien geliefert. Wir erhalten ein bestätigtes CMR aus Tschechien. Könnte es betreffend unserer Ausgangsrechnung als IG-Lieferung Schwierigkeiten bei einer Mehrwertsteuerprüfung geben?
Besten Dank im Voraus für Euro Unterstützung.
Lieben Gruß
hek
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| Werkvertrag unter EUR 730,-- |
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Geschrieben von: blue - 05.02.2020, 16:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
eine Angestellte mit unselbständiger Beschäftigung hat im Jahre 2019 EUR 600,-- für Tätigkeiten aufgrund eines Werkvertrages erhalten. Sind diese in der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben und wenn ja unter welcher Kz?
Schöne Grüße
Andreas
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| Unentgeltliche Betriebsübergabe |
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Geschrieben von: IReinberger - 05.02.2020, 08:41 - Forum: Steuern
- Antworten (4)
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S. g. Mitglieder!
Ich habe eine Klienten die mit Ust fakturiert und ihren Betrieb unterjährig an ihren Bruder unentgeltlich übergibt. Kann der Bruder Kleinunternehmer ohne Ust sein, wenn er diesen Betrieb fortführt?
Danke im voraus für eure Antworten
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| Verkehrsunfall bei Familienheimfahrt wegen winterlicher Fahrverhältnisse |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 05.02.2020, 07:55 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Verkehrsunfall bei Familienheimfahrt wegen winterlicher Fahrverhältnisse – trotz Geldstrafe wegen Unfallverursachung können Reparaturaufwände als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden
BFG RV/2100314/2017 vom 14. Jänner 2020
§ 303 Abs. 1 BAO
Aus dem BFG-Erkenntnis:
1. Verunfallte ein Dienstnehmer mit seinem PKW auf einer Familienheimfahrt, wurde dieser Unfall nicht durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt und kam es auch zu keinem Kostenersatz von dritter Seite, so sind die mit dem Unfall verbundenen Reparaturkosten (hier: über € 12.000,00) als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
2. Lagen zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls winterliche Fahrverhältnisse vor und driftete der Arbeitnehmer in einer Kurve mit ca. 35 km/h (bei einem sonst dort gültigen Tempolimit von 60 km/h), so wählte er zwar nicht die richtige Fahrgeschwindigkeit (er wurde auch von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe belegt), es lag aber keine grobe Fahrlässigkeit vor.
3. Die Tatsache, dass eine Geldstrafe wegen Fehlverhaltens im Straßenverkehr verhängt wurde, bedeutet somit nicht automatisch das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit, die wiederum einen Werbungskostenabzug ausschließen würde.
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