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| Kurzarbeit und vereinbarte Mehrstunden |
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Geschrieben von: MarkusArnold - 22.03.2020, 13:16 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Sehr geehrtes Forum,
gibt es Erfahrung mit der Einberechnung von regelmäßigen Mehrstunden in die Kurzarbeit?
Es gibt genügend KV (zB. Handel, Metallgewerbe), bei welchen die Mehrstunden zwischen KV-Normalarbeitszeit (hier 38,5 h) und
ges. Normalarbeitszeit (40 h) ohne Zuschläge abzurechnen sind. Basierend auf dieser Möglichkeit gibt es Vereinbarungen im AV zwischen DG und DN die eine Mehrarbeitsleistung vorsehen (wöchentlich 40 h) und diese werden entsprechend auch monatlich ausbezahlt.
Für diese Fälle konnte ich nicht ermitteln, ob hier diese vereinbarten Mehrstunden in die Kurzarbeitsberechnung mit aufgenommen werden (in der Sozialpartnervereinbarung wird von Normalstunden lt. KV gesprochen - im AMS Antragsformular von Bruttoentgelt des letzten Monats / 13 Wochen) oder ist hier wie bei einer All-In Vereinbarung vorzugehen.
MFG
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| FAQ-Katalog zur Kurzarbeit von WKO steht ante portas |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 21.03.2020, 19:30 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ein sehr großer FAQ-Katalog zum Thema "Kurzarbeit" der WKO geht in Kürze auf der "Corona-Seite" der WKO ONLINE.
Es ist praktisch keine Frage dabei, nicht nicht auch mir gestellt worden ist.
Interessant ist die Aussage im Protokoll, dass Überstundenpauschalen aus dem Referenzentgelt für die Kurzarbeitsbeihilfe auszuklammern sind, nicht hingegen Überstundenanteile aus einem All-in-Gehalt (was nicht bedeutet, dass man für die aktive Dienstleistung nicht in Bezug auf den "all-in-Überstundenanteil" den Widerruf - falls vereinbart - zieht; insbesondere, wenn das Grundgehalt separat ausgewiesen ist.
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| Ein kleines Update zum AMS-Rechner sowie zu den KUA-Anträgen |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 21.03.2020, 16:01 - Forum: News & wichtige Infos
- Antworten (6)
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Ein kleines Update zum AMS-Rechner sowie zu den KUA-Anträgen
Den AMS-Kurzarbeitsrechner sollte man im Moment eher nicht verwenden, da die AMS-Homepage laufend abstürzt.
WICHTIGE INFO ZUR KUA-ANTRAGSSTELLUNG IN OÖ:
Wer die KUA-Anträge noch nicht eingereicht hat, sollte damit bis Dienstag damit warten ab Dienstag alle Unterlagen gemeinsam über die AMS-Homepage einreichen.
Hintergrund ist, dass das AMS mittlerweile eine Unzahl an unvollständigen bzw. tlw. mit alten Formulare tlw. mit neuen Formularen übermittelte KUA-Anträge bekommen hat – dies macht eine standardisierte Verarbeitung technisch unmöglich – demnach wird Montagabend noch einmal ein „Patchlauf“ gestartet und alle Firmen die bis dahin eingereicht haben bekommen eine Info, welche Unterlagen zur vollständigen Antragsstellung notwendig sind bzw. werden zur Nachbesserung aufgefordert -> wenn man erst am Dienstag vollständig einreicht kann man sich diese „Schleife“ sparen und eine standardisierte Verarbeitung der Unterlagen sollte gewährleistet sein.
Zeitgleich besteht bzgl. der Einreichung kein Zeitdruck – nachdem in der „Sozialpartner-Vereinbarung“ ein rückwirkender Förderbeginn (bis 1.3.) vereinbart werden kann.
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| Corona Kurzarbeit und Sachbezug |
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Geschrieben von: MarkusArnold - 21.03.2020, 12:52 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (5)
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Hallo,
ich konnte noch nirgends die Handhabung der Berechnung der Kurzarbeit bei Bezug mit Sachbezug (KFZ, Wohnung etc.) finden.
Lt. § 49 ASVG wird er einbezogen, die Corona Kurzarbeitshilfe ist aber ja eine Nettohilfe?
Gibt es da bereits Regelungen für die Lohnberechnung?
Danke für die Antworten
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| KUA Formular AMS |
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Geschrieben von: sattler susanne - 21.03.2020, 12:50 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Wenn ein Unternehmen z.b. Vollzeitmitarbeiter und auch Teilzeitmitarbeiter mit unterschiedlichen Wochenstunden hat stellt sich für mich die Frage, ob hier wirklich mehrere KUA AMS Formulare auszufüllen sind?
Ausfüll - Punkte:
"Durchschnittliches monatliches Engelt"
Kann man hier den Durchschnitt vom Bruttolohn eingeben (Vollzeit und Teilzeit - die in die jeweilige Bruttoentgeltsklasse laut Formular fallen?)
"Höhe des Pauschalsatzes des durchschnittlichen Bruttoentgelts"
Kann man hier den Durchschnitt der einzelnen Pauschalsätze pro Mitarbeiter (die man sich einzeln errechnet hat) eingeben?
(Vollzeit und Teilzeit - die in die jeweilige Bruttoentgeltsklasse fallen?)
Mir ist das ganze nicht ganz klar, ob das so passen würde.
Grundsätzlich passt dann das Verhältnis zwischen "Durchschnittlichen Entgelt" und "Höhe des Pauschalsatzes des durchschnittlichen Entgelts" auf den ersten Blick nicht überein?
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