Hallo, Gast
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.915
» Neuestes Mitglied: Recepfuh
» Foren-Themen: 7.237
» Foren-Beiträge: 10.748

Komplettstatistiken

Benutzer Online
Momentan sind 58 Benutzer online
» 0 Mitglieder
» 54 Gäste
Applebot, Bing, Google, Yandex

Aktive Themen
Auch in Deutschland wird ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Vor 3 Stunden
» Antworten: 0
» Ansichten: 12
Arbeitgeber-Kasko-Versich...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 16:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 21
Sachbezug KFZ und gleichz...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Margit H.
Gestern, 15:46
» Antworten: 0
» Ansichten: 25
Wichtige Klarstellung des...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 15:29
» Antworten: 0
» Ansichten: 23
Überstundenzuschläge der ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 14:54
» Antworten: 0
» Ansichten: 23
Familienbeihilfe für Kind...
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Margit H.
Gestern, 14:39
» Antworten: 2
» Ansichten: 49
Grenze Kleinunternehmer b...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: TamaraK
Gestern, 07:32
» Antworten: 2
» Ansichten: 52
Teilweise bezahlte Sonder...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
10.08.2026, 17:47
» Antworten: 0
» Ansichten: 28
Der VwGH als Dienstreise-...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
10.08.2026, 16:03
» Antworten: 0
» Ansichten: 31
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
09.08.2026, 16:53
» Antworten: 0
» Ansichten: 26

 
  Kurzarbeit und Nebenbeschäftigung
Geschrieben von: Jeanny - 19.03.2020, 23:22 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Liebes Forum, 

ist es weiterhin möglich, dass ein Dienstnehmer neben der Kurzarbeit eine Nebenbeschäftigung aufnehmen kann? 

Vielen Dank für Eure Hilfe
Jeanny

Drucke diesen Beitrag

  Aktualisierte und neue Dokumente der WKO zur Kurzarbeit - Stand: 19.03.2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.03.2020, 23:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die aktualisierte Handlungsanleitung und Erläuterungen zur Handhabung der „Corona-Kurzarbeit“ für Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitnehmer und Sozialpartner

https://www.wko.at/service/handlungsanle...barung.pdf
[/url]

Sozialpartnervereinbarung: Formular Einzelvereinbarung in Word-Format

https://www.wko.at/service/sozialpartnervereinbarung-corona-formular-einzelvereinbarun.docx


[url=Sozialpartnervereinbarung: Formular Betriebsvereinbarung in Word-Format https://www.wko.at/service/sozialpartner...inbar.docx]Sozialpartnervereinbarung: Formular Betriebsvereinbarung in Word-Format
https://www.wko.at/service/sozialpartnervereinbarung-corona-formular-betriebsvereinbar.docx
[url=Sozialpartnervereinbarung: Formular Betriebsvereinbarung in Word-Format https://www.wko.at/service/sozialpartner...inbar.docx][/url]

Welche Vorteile bringt die Corona-Kurzarbeit

https://www.wko.at/service/vorteile-coro...ehmen.html

Drucke diesen Beitrag

  Kurzarbeit und Nebenbeschäftigung
Geschrieben von: Jeanny - 19.03.2020, 22:16 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Liebes Forum, 

ist es weiterhin möglich, dass ein Dienstnehmer neben der Kurzarbeit eine Nebenbeschäftigung aufnehmen kann? 

Vielen Dank für Eure Hilfe
Jeanny

Drucke diesen Beitrag

  Kurzarbeitsrichtlinie und Vergütungssätze sind ONLINE
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.03.2020, 21:49 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kurzarbeitsrichtlinie und Vergütungssätze sind ONLINE

Bei den Erläuterungen zu den Pauschalsätzen findet man auch Beispiele, aus denen sich erahnen lässt, wie die Lohnabrechnung aussehen könnte.


https://www.ams.at/unternehmen/personals...kurzarbeit

Drucke diesen Beitrag

  Der Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe ist nun ONLINE!
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.03.2020, 21:20 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Der Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe ist nun ONLINE!

Nun ist zumindest mal der Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe ONLINE.

Die Richtlinie und die Vergütungssätze fehlen noch.

Die WKO wird voraussichtlich auch morgen mit dem aktualisierten Infopaket rausgehen:

https://www.ams.at/content/dam/download/..._final.pdf
[url=https://www.ams.at/content/dam/download/allgemeine-informationen/covid_kurzarbeit/KUA_Begehren_03_2020_final.pdf][/url]

Gott schütze die Personalverrechner/innen!

Drucke diesen Beitrag

  Ein Hinweis der Datenschutzbehörde zu den arbeitsrechtlichen Aktivitäten aus Anlass v
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.03.2020, 20:36 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ein Hinweis der Datenschutzbehörde zu den arbeitsrechtlichen Aktivitäten aus Anlass von Corona

https://www.dsb.gv.at/informationen-zum-...-covid-19-

Drucke diesen Beitrag

  Die Kurzarbeits-Abrechnungsliste gegenüber dem AMS und die Fristen dafür
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.03.2020, 15:43 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Kurzarbeits-Abrechnungsliste gegenüber dem AMS und die Fristen dafür

Für die in die Kurzarbeit einbezogenen ArbeitnehmerInnen ist für jeden Kalendermonat bis zum 28. des Folgemonats eine Abrechnungsliste vorzulegen.
Diese wird den Betrieben in Form einer Abrechnungsdatei vom AMS zur Verfügung gestellt.

Durch eine weitere automatisierte Verarbeitung im AMS ist die Abrechnungsdatei ausschließlich über das eAMS-Konto für Unternehmen zu übermitteln.
Dazu ist die Funktion „Nachricht an das AMS“ beim entsprechenden Kurzarbeitsprojekt (eServices – Gesamtübersicht über alle Beihilfe und Projekte) zu verwenden.

Die Abrechnungsliste hat pro ArbeitnehmerIn zu enthalten:

die Summe der geleisteten bezahlten Arbeitsstunden,
den diesbezüglichen Arbeitsverdienst einschließlich der anteilsmäßigen Sonderzahlungen im Ausmaß von 1/6,
die Summe der Arbeitszeitausfallstunden für die Kurzarbeitsunterstützung,
den maßgeblichen Pauschalsatz sowie
die vom Unternehmen an die ArbeitnehmerInnen ausbezahlte Kurzarbeitsunterstützung zu enthalten.

Die Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der Abrechnungsliste erfolgt pro Projekt stichprobenmäßig anhand der Lohnkonten und/oder der Arbeitszeitaufzeichnungen.

Sind unrichtige Angaben offenkundig nicht auf ein Versehen zurückzuführen, sondern systematisch, ist die Abrechnungsliste zurückzuweisen und neu erstellen zu lassen.

Die geprüften Angaben und das Prüfergebnis sind in einem Prüfvermerk festzuhalten.

Wird die monatliche Abrechnungsfrist um mehr als drei Monate überschritten, ist eine Mahnung unter Setzung einer Nachfrist und unter Hinweis auf die Rechtsfolge vorzunehmen.

Wird die Nachfrist neuerlich nicht eingehalten, gebührt für den abzurechnenden Zeitraum keine Beihilfe.


Ergibt sich im Zuge der Abrechnung eine Überschreitung des Bewilligungsbetrages, ist zuvor ein KUA-Begehren um Änderung einer laufenden Kurzarbeits- und/oder Qualifizierungsbeihilfe einzubringen und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – der Beihilfenbetrag in Form einer neuen Mitteilung zu erhöhen.

Drucke diesen Beitrag

  Wo ist laut Richtlinie das KUA-Begehren einzubringen
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.03.2020, 15:01 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (2)

Der Geltungsbereich der Kurzarbeit ist in der Sozialpartnervereinbarung standortbezogen festzulegen.


Das Begehren ist für einen oder mehrere in einem Bundesland befindliche Standorte bei der zuständigen AMS Landesgeschäftsstelle einzubringen.

Das KUA-Begehren ist grundsätzlich vor Einführung bzw. Verlängerung der Kurzarbeit einzubringen.

Allfällige Versäumnisse werden angesichts der besonderen Umstände der Corona-Epidemie nachgesehen.

Im Falle einer späteren Begehrensstellung gilt der in der Sozialpartnervereinbarung festgelegte Beginn der Kurzarbeit als Förderbeginn.

Bezieht sich die Kurzarbeit bzw. die Sozialpartnervereinbarung auf Betriebsstandorte mehrerer Landesorganisationen kann im Falle der Zweckmäßigkeit die Zuständigkeit für die Begehrenseinbringung und Begehrensentscheidung vom Landesdirektorium an die federführende Landesorganisation bzw. dessen Landesdirektorium abgetreten werden.

Bezieht sich die Kurzarbeit auf mehrere Standorte einer AMS-Landesorganisation mit unterschiedlichen Kurzarbeitszeiträumen ist für den jeweiligen Kurzarbeitszeitraum eine gesonderte Begehrensstellung erforderlich.

Für die Förderung der Kurzarbeit ist das von der Bundesgeschäftsstelle erstellte KUA-Begehren (Anlage 10.2) zu verwenden.


Dem KUA-Begehren ist nach Möglichkeit die Sozialpartnervereinbarung anzuschließen, andernfalls ehestens nachzureichen.

Drucke diesen Beitrag

  Für die Dauer der Kurzarbeit: unbedingt Arbeitszeitaufzeichnungen führen!
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.03.2020, 14:31 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

In der Richtlinie wird es heißen:

Als Nachweis für die Anzahl der verrechenbaren Ausfallstunden besteht die Verpflichtung des Betriebes, Arbeitszeitaufzeichnungen (Arbeitsbeginn, -ende, -unterbrechungen) für alle von Kurzarbeit betroffenen MitarbeiterInnen zu führen und auf Verlangen dem AMS vorzulegen.
Bedenken Sie das bitte auch für jene, für die Sie normalerweise keine derartigen Aufzeichnungen führen (also mit Beginn und Ende und Unterbrechungen) wie zB ASVG-versicherte handelsrechtliche Geschäftsführer/innen oder Außendienstmitarbeiter/innen oder "Home-worker/innen", bei denen sonst nur Salden geführt werden.

Drucke diesen Beitrag

  Kurzarbeit - Auflösung von Dienstverhältnissen
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.03.2020, 12:05 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (3)

Eine häufig gestellte Frage ist jene, ob und inwieweit vor dem Beginn der Kurzarbeit ausgesprochene Kündigungen für die "Kurzarbeit" problematisch sind (Stichwort: "Auffüllpflicht"):
Dazu findet man in der Sozialpartnervereinbarung folgenden Eintrag:
Bereits gekündigte Arbeitsverhältnisse, deren Kündigungsfristen in den Zeitraum der Kurzarbeit hineinreichen, dürfen noch ordnungsgemäß (ohne Auffüllpflicht) beendet werden. Das Gleiche gilt für befristete Arbeitsverhältnisse (Zeitablauf).
Bei Kündigung durch den/die ArbeitnehmerIn besteht für den/die ArbeitgeberIn keine Verpflichtung zur Auffüllung des Beschäftigtenstandes. Das Gleiche gilt, wenn die Voraussetzung für eine vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den/die ArbeitgeberIn vorliegt (§ 82 GewO bzw. § 27 AngG).
Bei einvernehmlicher Auflösung von Arbeitsverhältnissen ist der Beschäftigtenstand aufzufüllen, es sei denn, dass vorher eine Beratung des/der Arbeitnehmers/in mit der Gewerkschaft bzw. Arbeiterkammer über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erfolgt ist.
Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen aus personenbezogenen Gründen und das Recht zum vorzeitigen Austritt ist unbenommen. In diesen Fällen ist der Beschäftigtenstand aufzufüllen.
Ansonsten gilt:
Eine Verminderung des Beschäftigtenstandes ohne Auffüllpflicht kann nur mit Zustimmung des Regionalbeirates der zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice durchgeführt werden, wenn die zuständige Gewerkschaft zustimmt oder andernfalls nicht innerhalb von 7 Werktagen ab der schriftlichen Bekanntgabe durch den Arbeitgeber ein Veto gegen die geplante Verminderung eingelegt hat.

Drucke diesen Beitrag