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  Antrag Kurzarbeit Lehrlinge
Geschrieben von: wito75 - 21.03.2020, 12:06 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Liebe Kollegen,

wir sind gerade dabei, die Kurzarbeitsbehilfe auszufüllen.

Wie ermittelt man die Pauschalsätze bei Lehrlinge? In der Pauschalsatztabelle gibt es keine Spalte mit Nettoersatzrate von 100%!!!

Danke!!

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  Meine Kurzarbeits-Webinare ab kommender Woche
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 21.03.2020, 00:19 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Meine Kurzarbeits-Webinare ab kommender Woche

Wer sich in einem einstündigen Webinar sicherheitshalber noch einmal alles anhören möchte, der kann das sehr gerne
am 30.03.2020 von 10 bis 11 Uhr sowie von 15 bis 16 Uhr
und am 02.04.2020 von 10 bis 11 Uhr

Alle anderen Termine sind ausgebucht.

http://wikutraining.at/
[/url]
Über die restlichen Themen "rund um die Corona-Krise" und was es sonst noch im ersten Quartal 2020 im Bereich der LV gab, gibt es im Rahmen eines zweistündigen Webinars Informationen. Die Kurzarbeit wird dort aus Sicht der Änderungen, aber nicht in allen Details besprochen. Dieses Thema ist ausgelagert (siehe oben).

Auch dazu finden Sie Informationen unter
http://wikutraining.at
[url=http://wikutraining.at]

Ich werde aber weiterhin hier alles offenlegen, was Sie für Ihre Arbeit benötigen. Aber oft "hört" man das Gelesene ja gerne zur Absicherung und Festigung.

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  Doch keine Home-office-Pflicht - Verordnung wurde zurückgezogen
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.03.2020, 23:05 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Doch keine Home-office-Pflicht - Verordnung wurde zurückgezogen

https://kurier.at/politik/inland/coronav.../400787144

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  Keine negative Auswirkung der Kurzarbeit auf das Wochengeld
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.03.2020, 22:30 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (2)

Ich habe es in dieser Woche zwar bereits in einer Auskunft so wiedergegeben, aber hier haben Sie es schwarz auf weiß:


https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/b...ngere.html

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  Der AMS-Kurzarbeitsrechner ist ONLINE! Zusätzlich gibt es einen echten Kurzarbeitsrec
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.03.2020, 22:11 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (2)

Der AMS-Kurzarbeitsrechner ist ONLINE! Zusätzlich gibt es einen echten Kurzarbeitsrechner

Achtung: dieser Rechner ist nicht schlecht, ermittelt aber nur die Höhe der Beihilfe:
https://www.ams.at/unternehmen/personals...RhLNJwgomI
[/url]
Zusätzlich habe ich heute von einem sehr hilfsbereiten User eine Excel-Tabelle übermittelt bekommen, welche auch die Kurzarbeitsunterstützung des Arbeitnehmers hilft zu ermitteln:
https://workupload.com/file/WLmHV73A2SG
[url=https://workupload.com/file/WLmHV73A2SG]

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  Kurzarbeit bei schwankendem Arbeitszeitbedarf innerhalb des Betriebes
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.03.2020, 19:48 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (3)

Bei stark unterschiedlichem Arbeitszeitreduktionsbedarf innerhalb einer Betriebsabteilung (zB keine Reduktion, 10%, 50%, 90% einzelner AN etc.) empfiehlt die Wirtschaftskammer, in der SP-Vereinbarung mit der gesamten Abteilung einheitlich zB auf 10% Restarbeitszeit (also möglichst weit) herunterzufahren. Damit ist man nach oben flexibel. Das Finetuning erfolgt dann über die gemeldeten Ausfallstunden an das AMS.

Die Wirtschaftskammer hat diese Vorgangsweise mit der Gewerkschaft abgestimmt, weil ohne diese Flexibilität die Kurzarbeit nicht auf Schiene gebracht wird und die Arbeitnehmer/innen sonst auf der Straße stehen

Dass dies zu Ungleichbehandlungen führen kann (ein AN arbeitet zB 70% und erhält die gleiche Nettogarantie wie ein AN, der nur 10% arbeitet) ist der Gewerkschaft bewusst. Es wird dies intern und bei BR-Anfragen mit dem Schlagwort „Solidarität“ gerechtfertigt.

Außerdem könne sich die Situation auch abteilungsintern einmal ins Umgekehrte drehen, womit es wiederum nur gerecht wäre.
Dies ist eine pragmatische Vorgehensweise. 

Das AMS wird sich hier auch nicht querlegen, da sie bei geringer AZ-Reduktion ja auch weniger bezahlen muss.


Ein großes Danke an das großartige Team der WKO.

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  Noch eine Bitte, bevor das Wochenende beginnt: sagen Sie bitte Danke zu Ihrer IT-Crew
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.03.2020, 16:12 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (1)

Noch eine Bitte, bevor das Wochenende beginnt: sagen Sie bitte Danke zu Ihrer IT-Crew bzw. zu Ihrem Softwarepartner!
Ich werde nun an bis Sonntag abend meine Schulungsunterlagen schreiben müssen und werde dabei auch peu á peu Beispiele hier veröffentlichen, die Ihnen ein Gefühl an weiterer Sicherheit vermitteln sollen.
Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass ich ev. ab nun nicht mehr so auf individuelle Fragen eingehen kann, da es jetzt um das große Ganze geht.
Die WKO veröffentlicht nun laufend das FAQ-Protokoll. Die sind dort ganz großartig unterwegs.
Und tun Sie mir bitte einen Gefallen: bei jedem Ihrer Softwarehersteller, egal, wie er heißt, arbeiten Leute, die auch in ihre Grenzen gehen, die auch vor einem Waterloo stehen und die sich für ihre Kund/innen zerreissen, wenn nicht der Kunde selber schon das gemacht hat. Liebe IT-Kund/innen: die Leute bei den Softwareherstellern sind ganz, ganz großartige Menschen. Jeder, der jetzt hier niedergemacht wird, muss das irgendwie dann wieder wegstecken und seine verlorengegangene Energie auffüllen. Er oder Sie hat aber ev. auch Kinder daheim, die auch "durch den Wind sind" oder Eltern, die versorgt werden müssen. Dass Ihre Mitarbeiter/innen das Geld am Letzten am Konto haben müssen oder sollten, das stimmt schon. Aber: wird sind alle Menschen, wir stecken alle in derselben Krise. Sie wirkt sich nur bei jedem bzw. jeder anders aus. Haben Sie bitte Vertrauen: Ihre IT - egal, welche Marke - wird das Beste machen und steht - wie wir alle - am Anschlag. Das sind systemerhaltende Leute, denen man ebenso applaudieren müsste, wie dem Ärzte- und Krankenpflegepersonal, das ja übrigens auch von etwas leben muss, nämlich vom dem Lohn oder Gehalt, das dann abzurechnen ist. Ihr/e IT-Mitarbeiter/in, egal, welche Marke, wird sich für Sie den Arsch aufreißen. Aber behandeln wir bitte diese Leute mit Respekt und danke wir Ihnen auch für deren Einsatz! Wenn es sich nicht ganz ausgeht, muss man ausnahmsweise mal "anders abrechnen" und dann rollen. Wenn sogar die ÖGK vom Gas geht, dann können wir das auch. Es gibt auch eine Dunkelziffer bei den Suiziden bzw. Suizidversuchen. Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich hier schreibe. Wenn Sie Ihren IT-Mitarbeiter am Telefon haben oder mit ihm schreiben (beim nächsten Mal) schreiben Sie ihm oder ihr bitte: Danke, dass es Dich/Sie gibt. Und wenn Ihnen jemand aufs Dach steigt, weil noch keine Lösung da ist, verzeihen Sie ihm oder ihr nach Möglichkeit, er oder sie ist in völliger Panik. Wie gesagt: jetzt steht jeder dort, wo ihn oder sie das Leben hingestellt hat. Dieser Standort lügt nicht. Passen Sie gut auf sich auf. Bleiben Sie gesund (vor allem auch mental), gönnen Sie sich auch Pausen und denken Sie daran: die Sonne geht jeden Tag aufs Neue auf. In diesem Sinne! Trotzdem ein schönes Wochenende!
Ihr WIKU-Team
You`ll NEVER EVER walk alone!

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  Corona-Kurzarbeit max. 3 Monate
Geschrieben von: Irene - 20.03.2020, 15:27 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebe Forumsteilnehmer!

Wie sind die max. 3 Monate zu sehen? In der Sozialpartnervereinbarung sind ja die Werte auf Wochen umzurechnen.
z.B. Beginn Kurzarbeit 23.3.2020 
- Ende 22.6.2020 oder
- Ende 19.6.2020 (13 Wochen) oder
- Ende 12.6.2020 (12 Wochen, würde ev. jemand annehmen, der den Multiplikationsfaktor 4,33 aus der LV nicht kennt)

Danke und schönes Wochenende!

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  Kurzarbeit Fragen
Geschrieben von: Daniel - 20.03.2020, 09:30 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Guten Morgen liebe Kollegen,

wir hätten ein zwei Fragen bezüglich der Kurzarbeit

Betriebsvereinbarung = wenn der ganze Betrieb die gleiche Kurzarbeit ausführt
Einzelvereinbarung = wenn die Dienstnehmer verschiedenen Modelle ausüben - für jeden Dienstnehmer eine Vereinbarung zu erstellen

ist dies korrekt?

Kurzarbeit Gastgewerbe
wir haben einen Mandanten, der hat die ganze Belegschaft einvernehmlich aufgelöst.
allerdings gibt es eine Schwangere bei der dies ja nicht so einfach möglich ist
wie wird das gehandhabt - ist Sie einfach bis Eintritt Wochenschutz mit lfd Entgelt abzurechnen, obwohl geschlossen ist?

muss das Formular Gewähren von Kurzzeitbeihilfe vom AMS zusätzlich zu der Einzel- oder Betriebsvereinbarung erstellt werden
COVID-19-KURZARBEITSBEIHILFE Begehren um Beihilfengewährung gemäß § 37b Arbeitsmarktservicegesetz

danke im Voraus

schöne grüße
daniel

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  Ermittlung Kurzarbeitsunterstützung und Kurzarbeitsbeihilfe
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.03.2020, 02:43 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (14)

Nachstehend finden Sie den Beginn eines kommentierten Beispiels zur Ermittlung der Kurzarbeitsunterstützung sowie der Kurzarbeitsbeihilfe

Das Beispiel wird im Laufe des 20.03.2020 noch zu einem Nettofall ausgebaut mit abgabenrechtlicher Beurteilung, damit Sie einen echten ersten Vergleichsfall haben.
 

Angestellte/r
 
Gehalt: € 2.500,00
 
Überstundenpauschale: € 300,00
 
AVAB, 2 Kinder
 
Normalarbeitszeit pro Woche: 40 Stunden (laut Kollektivvertrag und auch vereinbart)
 
Kurzarbeit 20 % (Absenkung der Normalarbeitszeit um 80 %)
 
38,5-Stunden-Woche
 
Start mit der Kurzarbeit ab 1.3.2020
 
 
Schritt 1:
Ermittlung des maßgeblichen Entgelts zur Bestimmung des Prozentsatzes für die Nettoersatzrate
 
Maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Bruttoentgelt, jedoch ohne Überstundenentgelte und ohne Sonderzahlungen.
 
Ansonsten ist bei schwankenden Entgelten ein Durchschnitt aus jenen laufenden Entgelten zu bilden, die grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht (§ 49 ASVG) unterliegen (würden):
  • somit scheiden beispielsweise sv-freie Schmutzzulagen aus.
  • Umgekehrt kommen beispielsweise jene Teile von Diäten, die zB. aufgrund der Höhe in der SV (und auch der Lohnsteuer) pflichtig sind, hinzu (abgesehen von Überstundenentgelten).
 
Hier kommt der Betrag von € 2.500,00 zum Zuge. Die Überstundenpauschale scheidet aus.
 
Bei einem „All-in-Vertrag“ spricht vieles dafür, den Überstundenanteil wegzulassen (diese Frage wird aber noch fachlich abgestimmt).
 
 
Schritt 2:
Bestimmung des Prozentsatzes für die Nettoersatzrate
 
Dazu werden zunächst die „Covid-19-Kurzarbeit Pauschalsatztabellen“ benötigt:
 
 
Man öffnet dabei die Arbeitsmappe „40“ (Stunden) und geht in die Zeile „Lohnstufe (ab)
€ 2.451,00“ und liest die Nettoersatzrate „85“ heraus.
Schritt 3:
Bestimmung des „Bruttomonatsmindestentgelts während Kurzarbeit“
 
Dieses beträgt € 1.941,78 (vierte Spalte von links, Zeile „Lohnstufe ab € 2.451,00“)
 
 
Schritt 4:
Ermittlung der verrechenbaren Ausfallsstunden
 
Die wöchentliche Normalarbeitszeit wird auf einen Monatswert hochgerechnet: 40 x 4,33 = 173,2, davon fallen 80 % aus = 138,56 = ausfallende Stunden.
 
 
Schritt 5:
Ermittlung der Kurzarbeitsunterstützung
(erhält Arbeitnehmer/in von Arbeitgeber/in)
 
Man geht vom Wert aus Schritt 3 aus (Bruttomonatsmindestentgelt) und multipliziert diesen mit 80 % (mit dem „Prozentanteil ausfallender Stunden“) = € 1.941,78 x 80 % = € 1.553,42.
 
Die Kurzarbeitsunterstützung „brutto“, die in der Lohnabrechnung landet, beträgt
€ 1.553,42.
 
Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer das Bruttoentgelt für die geleistete Arbeit (bzw. auch gegebenenfalls nach dem Lohnausfallsprinzip für Urlaub, Krankenstand, Feiertag,….).
 
 
Schritt 6:
Ermittlung der Kurzarbeitsbeihilfe
 
„Pauschalsatz pro Ausfallsstunde“ (erste Spalte von rechts) in der Zeile „Lohnstufe ab
€ 2.451,00“
è € 18,54. Dieser Satz wird mit den ausfallenden Stunden multipliziert. Das sind hier 138,56 (siehe dazu auch „Schritt 4“): € 18,54 x 138,56 = € 2.556,90.
 
Dieser Betrag umfasst zugleich pauschal 1/6 Sonderzahlungen (egal, wie hoch die Sonderzahlungen tatsächlich sind) sowie die SV-Dienstgeberbeiträge.

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