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| Kassabuch oder Einnahmen-Ausgaben-Buch bei E/A-Rechnern? |
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Geschrieben von: Manfred - 13.02.2020, 08:44 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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In der Steuerberatungskanzlei in der ich arbeite diskutieren wir derzeit, ob ein Restaurant dass als E/A-Rechner geführt wird - Umsatz unter 700.000,-.
ein Kassabuch mit Bestandsverrechnung führen muss, oder auch eines ohne Bestandsverrechnung führen darf.
Das Restaurant hat natürlich eine Registrierkasse und auch ein gutes Losungsabrechnungs-System.
Im Buch "Praktische E/A-Rechnung" vom Weiss-Verlag wird von einer Durchführungserlaß gesprochen.
Wo finde ich diesen Erlaß?
Bisher wird eine Kassabuch mit Bestandsverrechnung geführt.
Das Problem ist, dass der Klient es einfach nicht schafft, dieses ohne Kassa-Minus zu schreiben.
Wareneingangsbuch wird keines geschrieben.
Die meisten Wareneinkäufe bezahlt der Klient über die Bank.
Für Eure Meinungen wäre ich sehr dankbar.
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| Vereitelung einer beruflichen Beförderung durch Vorarbeitgeber - Schadenersatz |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 13.02.2020, 08:32 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Vereitelung einer beruflichen Beförderung durch Vorarbeitgeber - Schadenersatz
Sachverhalt:
· Nachdem ein Angestellter gekündigt hatte und dem Dienstgeber zur Kenntnis gelangte, wo dieser denn nun „anheuern“ würde, sandte er dem Angestellten ein Schreiben, worin er ihn ausdrücklich auf seine nachvertraglichen Pflichten hinwies und übermittelte dieses Schreiben auch an die Muttergesellschaft seines künftigen Arbeitgebers.
· Das Dienstverhältnis zu seinem neuen Dienstgeber war begründet und es stand auch die Bestellung zum Geschäftsführer „im Raum“, aus der dann aber nichts wurde.
· Der Angestellte machte seinen ehemaligen Arbeitgeber dafür verantwortlich und forderte von diesem Schadenersatz dafür, dass er ihn an seinem Fortkommen hinderte.
· Er selber unterlag keinem Konkurrenzverbot und es konnte auch nicht festgestellt werden, dass er seine Geheimhaltungspflichten verletzt hätte.
So entschied der OGH:
Der OGH gab dem Schadenersatzbegehren – dessen Höhe noch im Laufe des weiteren Verfahrens festgelegt werden muss – dem Grunde nach statt und begründete dies im Wesentlichen damit, dass der Dienstgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hatte, die über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus Bestand hatte.
Eine detaillierte Darstellung und Analyse gibt es in der nächsten Ausgabe der WIKU-Personal aktuell (WPA), Ausgabe Nr. 3/2020.
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| Amazon |
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Geschrieben von: Walpurga Wendl - 12.02.2020, 16:47 - Forum: Steuern
- Antworten (8)
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Klient (VSt-Abzugsberechtigt) bestellt gerne bei Amazon, gibt aber seine UID-Nummer nicht an (trotz mehrmaliger Empfehlung meinerseits ein Amazon-Business-Konto anzulegen).
Jetzt habe ich wieder einige Rechnungen vorliegen, wo ich eure Meinung zur richtigen Verbuchung benötige:
Fall 1:
Chinesische Firma tritt mit deutscher UID-Nummer auf und verrechnet 19 % USt (wegen fehlender UID-Nummer meines Klienten). Ich buche den Nettobetrag als IG-Erwerb und die verrechnete deutsche Ust als Schadensfall. Korrekt?
Fall 2:
Amazon Luxemburg tritt mit österreichischer UID-Nummer auf und verrechnet 20 % USt. Werden hier die 20 % USt auch zum Schadensfall oder kann man diese als Vorsteuer in Abzug bringen?
Fall 3:
Chinesische Firma ohne Angabe einer UID-Nummer. Es wird nur ein Gesamtpreis von EUR 16,59 verrechnet. Wird dieser Betrag als Aufwand aus Drittland verbucht, ohne Abgaben, EUSt, etc. (unter EUR 22,00)?
Fall 4:
Gleich wie Fall 3, nur handelt es sich um einen Betrag von EUR 32,98
Fall 5:
Deutsche Firma tritt mit deutscher UID-Nummer auf, verrechnet aber einen USt-Satz von 20 %. Wie gehe ich hier vor, ist der STeuersatz korrekt?
Fall 6:
Auf der Rechnung ist überhaupt kein Hinweis wer der Lieferant ist. Es fehlt daher ein wesentliches Rechnungsmerkmal. Eine UID-Nummer wurde angegeben, diese ist auch gültig und bei Kontrolle über Finanz-Online wurde eine chinesische Firma ausgeworfen. Sind somit die Rechnungsmerkmale erfüllt?
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
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| KZ 62 in UVA |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 12.02.2020, 11:29 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Liebes Forum,
ich bräuchte eure Hilfe, und zwar was ist unter der KZ 062 (davon nicht abzugsfähig gemäß §12 Abs.3 iVm. Abs.4 und 5) einzutragen.
Konkret wurde eine Beteiligung einer Personengesellschaft veräußert und die darauf direkt zuordbaren VSt der Eingangsrechnungen muss rückwirckend korrigiert werden. Wo wird diese VSt-Berichtigung eizutragen - ich hätte gesagt in KZ063?
Danke
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| Aktuelles aus der Metallindustrie |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 10.02.2020, 14:25 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Die Sozialpartner haben soeben zwei neue Fragen- und Antworten-Protokolle herausgegeben:
1. Das Protokoll zu den neuen Überstundenzuschlägen wurde aktualisiert.
2. Ein neues Protokoll leitet die Umwandlungsmöglichkeit von Jubiläumsgeld in Zeitguthaben an (samt diesbezüglicher Formulierungshilfe).
Sie finden beides in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 3/2020.
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