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  Buchung sonstige Forderung aus Urlaubsvorgriffen
Geschrieben von: Manfred - 18.02.2020, 17:22 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

In der Steuerberatungskanzlei arbeite ich zur Zeit an der Bilanz einer GmbH in der es massive Urlaubsvorgriffe der Mitarbeiter gibt.

Ich soll diese Urlaubsvorgriffe - über EUR 12.000,- als sonstige Forderung einstellen (lt.meinem Chef=Wirtschaftsprüfer).

Aber gegen welches Aufwands / Ertragskonto buche ich das?

Für jeden Tipp wäre ich dankbar.
Liebe Grüße

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  Praxisfrage des Tages: Elternteilzeit oder "normale Teilzeit"
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 18.02.2020, 08:29 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Praxisfrage des Tages: Elternteilzeit oder "normale Teilzeit"
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob dann, wenn eine Arbeitnehmerin von einer Mutterschaftskarenz zurückkehrt und mit dem Dienstgeber vereinbart, dass sie mit einer reduzierten Arbeitszeit zum Arbeitsplatz zurückkehrt, eine Elternteilzeit vorliegt,
1. obwohl das Wort "Elternteilzeit" nie verwendet wurde oder/und
2. die Elternteilzeitparamater (Mindestabsenkung 20 % oder Mindest-Normalarbeitszeit pro Woche: 12 Stunden)
nicht eingehalten werden.
Kann dann von Elternteilzeit (mit Kündigungsschutz und den "geschützten" Konsequenzen bei Abfertigung ALT sowie Urlaubsersatzleistung) gesprochen werden?

Die Antwort dazu finden Sie hier:


https://www.xing.com/communities/posts/p...1018550123

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  Zulässige Versetzung des Juristen eines Unternehmens, der zugleich Betriebsrat ist
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 18.02.2020, 07:58 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zulässige Versetzung des Juristen eines Unternehmens, der zugleich Betriebsrat ist, auf einen anderen Arbeitsbereich

Sachverhalt:

Der Jurist eines Unternehmens war gemäß seinem Dienstvertrag mit der Vertrags- und Angebotsprüfung sowie der Vertragserstellung beschäftigt.
Dementsprechend war er in der Folge in unterschiedlichen Abteilungen und mit unterschiedlichen Gewichtungen der Teilbereiche mit der Ausarbeitung und Vorbereitung von Verträgen befasst, darunter auch Werk- und Dienstverträge, führte Hearings für Personalentscheidungen durch und bereitete Ausschreibungen vor.

Nunmehr soll er in einer anderen Abteilung, in der Juristen benötigt werden, ebenfalls mit Vertragsvorbereitungen, der Bearbeitung von rechtlichen Fragen und Aspekten beschäftigt werden, im Wesentlichen in Materien, mit denen er schon bisher befasst war, jedoch mit neuem Schwerpunkt, nämlich vermehrt mit studienrechtlichen statt personalrechtlichen Fragestellungen.

Er war mit seiner Versetzung nicht einverstanden und bekämpfte sie vor dem Arbeitsgericht.
Hinzu kam noch, dass er Mitglied des Betriebsrates war.

So entschied der OGH:

Das Höchstgericht bestätigte die Zulässigkeit der Versetzung und wies das Klagebegehren ab.
Die Gründe für diese Entscheidung samt ausführlicher Darstellung, worauf es bei der Zulässigkeit von Versetzungen ankommt, finden Sie in der WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 4/2020.

Infos und Bestellmöglichkeiten zu meinem Lohnverrechnungsfachmagazin finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html

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  Karenz, Elternteilzeit
Geschrieben von: tigmar - 17.02.2020, 15:43 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (1)

Hallo liebes Forum!

Ich habe folgende Frage:
Eine Dienstnehmerin hat im Jänner 2016 ein Baby (1. Kind) bekommen. Bis zur Wochenhilfe arbeitete sie 38,5 Stunden / Woche.
Nach der Karenz ab Oktober 2017 beginnt sie mit 20 Stunden pro Woche wieder zu arbeiten.
Es wurde damals nicht von Elternteilzeit gesprochen, man hat sich einfach geeinigt auf dieses Arbeitszeitausmaß, ohne Befristung bzw. für wie lange.
Der DG hat weniger als 20 DN, also besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ETZ.
Aber somit - nehme ich an - befand man sich in der "vereinbarten" Elternteilzeit.

Im November 2018 kam das zweite Kind zur Welt.
Nun - ab Juli - möchte die DN wieder zu arbeiten beginnen.
Wie sieht das nun "streng gesetzlich" aus? Wäre die ETZ mit dem 4. Geburtstag des ersten Kindes weggefallen und müsste die DN, da kein gesetzlicher Anspruch, eigentlich Vollzeit wiederkommen?
Oder geht die ETZ des 1. Kindes in eine "normale TZ" über?

Jetzt muss ich noch erwähnen, dass der Vater des Kindes vom Juli 2020 bis November 2020 in Karenz geht, also die DN eigentlich gar nicht in ETZ gehen kann.

Meine Fragen: müsste die DN Vollzeit arbeiten oder 20 Stunden pro Woche (wie vor der Wochenhilfe für das zweite Kind)
Der Kündigungsschutz besteht ja nur 4 Wochen nach Ende der Karenz. Solange der Vater in Karenz ist, hat die Mutter keinen Kündigungsschutz, da es sich ja um keinen Fall von ETZ handeln kann, oder?

Vielen lieben DANK!!

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  Krankengeld vom Fiskus
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 17.02.2020, 15:18 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.gewinn.com/recht-steuer/steu...om-Fiskus/
[url=https://www.gewinn.com/recht-steuer/steuerrecht/artikel/krankengeld-vom-Fiskus/][/url]

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  Berechtigte Entlassung eines Buchhaltungsleiters wegen Beihilfe zur Verschleierung
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 17.02.2020, 08:22 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sachverhalt:

Der Prokurist eines Unternehmens wurde zusätzlich in den Beirat einer der Tochtergesellschaften entsandt.
Für diese Tätigkeit erhielt er ein jährliches Entgelt in Höhe von rund € 6.000,00.

Der Leiter der Buchhaltung half dem Prokuristen bei der „Nichtoffenlegung“ dieser Zusatzeinkünfte.

Dies geschah im Jahr 2008 und wurde im Jahr 2013 aufgedeckt, woraufhin der Buchhaltungsleiter fristlos entlassen wurde.
So entschied der OGH:

Lesen Sie bitte hier weiter:


https://www.xing.com/communities/posts/b...1018538255

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  Dienstverträge – freie Dienstverträge – Werkverträge – Teilzeitbeschäftigung
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 16.02.2020, 16:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Dienstverträge – freie Dienstverträge – Werkverträge – Teilzeitbeschäftigung - Aushilfen

Unterlage aus der WIKU-PV-Akademie-Edition
Stand: 1. Jänner 2020 –
voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. Jänner 2021
1. Dienstverträge – freie Dienstverträge - Werkverträge
Sie finden in dieser Unterlage:
  • die Unterscheidung zwischen den Vertragstypen ausführlich und in allen Details beschrieben,
  • ein ausführliches ABC der Judikatur der letzten 15 Jahre zu den einzelnen Tätigkeiten (ein „Tätigkeiten-ABC“: wurden Lehrer/innen auch schon im „freien Dienstvertrag“ von der Rechtsprechung akzeptiert?),
  • die abgabenrechtliche Beurteilung von freien Dienstverträgen (samt Lohnnebenkosten),
  • die Meldepflicht nach § 109a EStG 1988,
  • die „Neuen Selbständigen“ nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG,
  • gewerberechtliche Aspekte von freien Dienstverträgen,
  • die abgabenrechtliche Behandlung von Lehrenden, Vortragenden und Unterrichtenden uvm.
 
2. Teilzeitbeschäftigung - Aushilfen:
Sie finden weiters in dieser Unterlage:
  • alle arbeitsrechtlichen Aspekte einer Teilzeitbeschäftigung,
  • die abgabenrechtlichen Aspekte des „Aushilfen-Themas“ ausführlich dargestellt:
    • geringfügige Beschäftigung mit allen Details (Stand: 1.1.2019),
    • fallweise Beschäftigung mit allen Details (Stand: 1.1.2019),
    • Arten der Besteuerung (Variante „Steuerfreiheit“ und alle alternativen Varianten).
[*] 
[*][*]Die Unterlage umfasst 400 Seiten kann zum Preis von € 48,40 inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Versandspesen unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at erworben werden.
[*][*]Diese Unterlage ist nun auch als Digitalpaket zum Preis von € 198,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) erhältlich. Digitalpaket = kompletter Vortrag als Videostream, Arbeitsunterlagen sowie Folienhandzetteln in elektronischer Form.

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  Wohnungseigentumsgemeinschaft - Weiterverrechnung
Geschrieben von: Erika - 15.02.2020, 17:22 - Forum: Steuern - Antworten (3)

Wenn eine WEG an eine andere WEG die Grundsteuer, Kanalgebühren und Wasserkosten verrechnen muss, weil did Gemeinde nicht bereit ist getrennte Rechnungen auszustellen, wie lauten dann die Ust- Sätze für die angeführten Positionen?
Vielen Dank!

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  Jour fixe Personalverrechnung 2020 mit Wilhelm Kurzböck– der erste Durchgang 2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 15.02.2020, 13:18 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Jour fixe Personalverrechnung 2020 mit Wilhelm Kurzböck– der erste Durchgang 2020

 
NACH den „Neuerungen 2020 “ bedeutet VOR dem nächsten „Jour fixe“ bzw. „Jour fixe für dahoam“.
 
Ich stecke bereits mitten in den Vorbereitungen für den nächsten Durchgang, welcher die Themen des ersten Quartals 2020 zum Inhalt hat, und ich kann Ihnen verraten, dass wieder jede Menge spannende Fragen auf der Agenda stehen. Sie erfahren hier die Neuerungen „aus erster Hand“, bedingt dadurch, dass ich immer stärker in Gesetzesbegutachtungen bzw. in legistische Korrekturstrategien von Problemfeldern der Personalverrechnung eingebunden bin. Wir besprechen unter anderem folgende Themen:
 
1. Tipps zur optimalen Bewältigung des neuen Kontrollsechstels: Die Finanzverwaltung hat den Frage-Antworten-Katalog, den ich gemeinsam mit ihr aus meinen Fragen sowie aus Fragen der Softwarehersteller heraus erstellt habe, zum Erlass aufgewertet. Wir besprechen hier den letzten Stand.
 
2. Der neue Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass: welche „versteckten“ Neuerungen bietet der Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass für die Zeit ab 1.1.2020 (zB für die Anwendung der „Formel 7“, für die Abrechnung sonstiger Bezüge nach § 67 EStG 1988).
 
3. Entwurf zur Änderung des Berufsausbildungsgesetzes: welche Änderungen kommen voraussichtlich betreffend die Abrechnung von Lehrlingen auf die Personalverrechnung zu?
 
4. Aktuelle OGH-Entscheidungen zum Thema Arbeitszeit:
·        eine ausführliche Analyse der neuen „Hammer-Entscheidung“ zur Frage der Kollision kollektivvertraglicher 10-Tages-Stunden-Begrenzungen der Normalarbeitszeit mit der gesetzlichen Möglichkeit zur Schaffung eines 12-Normalstundentages,
·        OGH zur Kappung von Gleitzeitguthaben am Ende der Gleitzeitperiode è Lohndumping-alarm!
·        OGH zur Zulässigkeit, die Einteilung der Ruhepausen komplett arbeitnehmerseitig zu bestimmen, jedoch in Abstimmung mit Abläufen und Arbeitskollegen.
5. Aktuelle OGH-Entscheidung zur Karenzteilung:
·        worauf sollte man nach jüngster Judikatur bei Karenzteilungen ganz besonders acht geben, damit aus Arbeitnehmersicht nicht der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht?
6. Der Corona-Virus in der Personalverrechnung:
·        was bewirkt es in der Personalverrechnung, wenn Arbeitnehmer/innen wegen anzeigepflichtiger ansteckender Krankheiten nicht zum Dienst erscheinen dürfen?
7. Neue Papamonatsfalle-Entscheidung des OGH:
·        Kind krank und im Spital, Vater auch krank und daheim. Was bedeutet dies derzeit für den Familienzeitbonus und für den Papamonat?
 
8. Aktuelle Judikatur zur Frage der Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage im Zuge der Auszahlung von nicht ausgeglichenen Zeitguthaben aus einer Durchrechnung
·        warum muss (bzw. darf) in derartigen Fällen keine Aufrollung durchgeführt werden?
 
9. Eine brandaktuelle EuGH-Entscheidung stellt unser KV-Entlohnungsschemawesen völlig auf den Kopf
·        was kann es bedeuten, wenn Kollektivverträge nur zeitlich beschränkte oder gar keine Vordienstzeitenanrechnung für Einstufungen regeln?
 
10. Aktuelle und unangenehme Entwicklungen bei der Kollisionsfrage „kollektivvertragliche Dienstfreistellung am 24.12. sowie 31.12.“ mit Krankenstand
 
11. Golden „handshakes“, Vergleiche, Abgangsentschädigungen in der Personalverrechnung, ausführlich für die Praxis aufbereitet, aus Anlass eines ganz aktuellen Judikats
 
12. Die Rolle des Dienstgebers bei der erstmaligen Ausstellung von neuen e-cards (mit Fotos).
 
 
Webinar-Reihe „Jour fixe für dahoam“ und „Jour fixe für dahoam“ auf d`Nocht
 
Wenn Sie an der Webinar-Vortragsreihe „Jour fixe für dahoam“ bzw. „Jour fixe für dahoam auf d`Nocht“ teilnehmen möchten, so freue ich mich zu folgenden Terminen auf Sie:
 
24. März 2020 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr oder
 
26. März 2020 von 9 bis 11 Uhr
 
Für die Teilnahme an der Einzelveranstaltung stellen wir den Betrag von € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) je Teilnehmer/in in Rechnung (kein Abo).
 
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
 
Kurz vor der Veranstaltung erhalten Sie eine e-mail mit den ausführlichen Arbeitsunterlagen sowie den Folienhandzetteln und dem Teilnahmelink. Mit dabei ist eine ausführliche Beschreibung für den sehr einfachen Vorgang des Teilnehmens.
 
Kurze Zeit nach der Veranstaltung erhalten Sie die Rechnung per e-mail sowie - für den Fall der Teilnahme - im Nachhinein eine Teilnahmebestätigung.
 
Weiters erhalten Sie – und das macht diese Veranstaltung so besonders – den Aufnahmelink dieser Veranstaltung zugesandt, sodass Sie sich das Gehörte öfter anhören können. Dieser Link wird für knapp 2 Jahre, gerechnet aber dem Datum der Veranstaltung, gültig sein.
 
Sie können aber auch sehr gerne – zum selben Preis (wie oben) – nur den Aufnahmelink ohne Teilnahme erwerben. In diesem Fall dürfen wir Ihnen aber leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
Für fachliche Verständnisfragen, die aus dem Gehörten heraus resultieren, stehe ich Ihnen, egal, ob Sie teilgenommen haben oder ohne Teilnahme den Link erworben haben, gerne per e-mail zur Verfügung. Während des Webinares können auch über die Chatfunktion des Konferenzprogramms Fragen an mich gerichtet werden.
 
 
NEU: Jour fixe – Personalverrechnung für Praktiker/innen mit dem Seminarveranstalter und Softwareunternehmen „Schweighofer“
 
Wer mich persönlich auf einer Veranstaltung treffen möchte, der kann dies nun ganz neu mit meinem Softwarepartner Schweighofer bewerkstelligen. Sie müssen dazu nicht Anwender/in der Schweighofer-Lohnprogramme sein. Die oben dargestellten Inhalte referiere ich
 
am 15. April 2020 von 9 bis 12 Uhr 30 in Tumeltsham in Oberösterreich sowie
 
am 16. April 2020 von 9 bis 12 Uhr 30 in Wien
 
Beachten Sie bitte, dass ich gemeinsam mit dem Softwarehaus und Veranstalter Schweighofer insgesamt 3 mal je Austragungsort während eines Kalenderjahres eine Jour-fixe-Veranstaltung durchführe (jede Terminreihe hat natürlich andere Themen, sprich: aktuellere Themen) und dass diese Termine im Abo gebucht werden. Wollen Sie zB am 15. April 2020 in Tumeltsham dabei sein, so geht dies im Dreier-Pack mit den übrigen „Tumeltsham-Terminen“ des Jahres 2020, das sind der 1. Juli 2020 sowie der 2. Oktober 2020 zum Vorteilspreis von insgesamt € 599,00 je Teilnehmer/in.
 
Weitere Infos dazu erhalten Sie hier.
 
P. S.: Im Jahr 2021 nehmen wir Graz als Austragungsort dazu.
 
 
Jour fixe – Personalverrechnung mit Wilhelm Kurzböck für den Seminarveranstalter ARS – Akademie für Recht und Steuern
 
Ebenfalls im Abo kann man meine Jour fixe Veranstaltungen buchen, die ich gemeinsam mit dem Seminarveranstalter ARS (Akademie für Recht und Steuern) in den Städten Wien (erste Terminreihe 2020: 23.3.2020), Linz (erste Terminreihe: 25.3.2020) und Salzburg (erste Terminreihe: 20.3.2020) abhalte. In dieser ersten Terminreihe werden die oben angeführten Themen besprochen.
 
Jede Veranstaltung beginnt ab 8 Uhr 30 mit einem Frühstück, das bis 9 Uhr konsumiert werden kann. Der Vortrag selber dauert – jeweils unterbrochen durch eine 20minütige Pause – dann bis 12 Uhr 30. Insgesamt findet in jeder Stadt je Quartal eine Veranstaltung statt.
 
Weitere Infos und Buchungsmöglichkeiten dazu finden Sie hier.


https://www.ars.at/article/personalverre...2eb071a629

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  Arbeitszeit muss lückenlos erfasst werden
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 14.02.2020, 12:21 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.wienerzeitung.at/themen/rech...erden.html
[url=https://www.wienerzeitung.at/themen/recht/recht/2050170-Arbeitszeit-muss-lueckenlos-erfasst-werden.html][/url]

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