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| KZ 62 in UVA |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 12.02.2020, 11:29 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Liebes Forum,
ich bräuchte eure Hilfe, und zwar was ist unter der KZ 062 (davon nicht abzugsfähig gemäß §12 Abs.3 iVm. Abs.4 und 5) einzutragen.
Konkret wurde eine Beteiligung einer Personengesellschaft veräußert und die darauf direkt zuordbaren VSt der Eingangsrechnungen muss rückwirckend korrigiert werden. Wo wird diese VSt-Berichtigung eizutragen - ich hätte gesagt in KZ063?
Danke
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| Aktuelles aus der Metallindustrie |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 10.02.2020, 14:25 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Die Sozialpartner haben soeben zwei neue Fragen- und Antworten-Protokolle herausgegeben:
1. Das Protokoll zu den neuen Überstundenzuschlägen wurde aktualisiert.
2. Ein neues Protokoll leitet die Umwandlungsmöglichkeit von Jubiläumsgeld in Zeitguthaben an (samt diesbezüglicher Formulierungshilfe).
Sie finden beides in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 3/2020.
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| Erhebungsprüfung Clearingfälle |
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Geschrieben von: erich - 10.02.2020, 10:52 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Guten Tag, ich habe von der OEGK eine 14 Tage Frist zur Bearbeitung der offenen Clearingfälle aus 2019 erhalten - sie drohen ansonsten mit einer Erhebungsprüfung. Kann mir vielleicht jemand sagen, ob und in welcher Höhe ein solcher Prüfeinsatz kostenpflichtig ist? Vielen Dank!
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| Mietvorauszahlung bei SOLL-Versteuerung |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 10.02.2020, 09:20 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Liebes Forum,
Wie geht man mit Mietenzahlungen vor, die einen Monat im Voraus bezahlt werden, wenn man nach Soll versteuert. Grundsätzlich werden die Mieterlöse ja unabhängig der Zahlung - nach Vorschreibung eingebucht und die USt abgeführt. Muss hier dann auch schon die USt abgeführt werden - dann wäre man ja wieder im ISt-System (=vereinnahmten Entgelt).
Es müssten hier dann, systemtechnisch auch die "vorausbezahlten" Mieten eingebucht werden, damit die USt-Basis für die Berechnung der Umsatzsteuer stimmt.
Dann habe ich aber einen Mix aus IST und SOLL?
Danke für euer Feedback.
LG Manuela
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| Sonntagsüberstunden – betriebliche Notwendigkeit muss nachgewiesen werden |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 10.02.2020, 08:21 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sonntagsüberstunden – betriebliche Notwendigkeit muss nachgewiesen werden
BFG RV/4100205/2011 vom 14. November 2019
§ 68 Abs. 1 EStG 1988
Aus dem BFG-Erkenntnis:
1. Das Ableisten von Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden iSd § 68 Abs. 1 EStG muss in jedem Einzelfall ebenso konkret nachgewiesen werden, wie die betrieblich zwingende Notwendigkeit.
2. Ein - allgemein dargestelltes - primäres Interesse des Dienstgebers an der Ableistung derartiger Überstunden stellt keine zwingende betriebliche Notwendigkeit im konkreten Einzelfall dar.
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