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| Ust oder RCH |
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Geschrieben von: wito75 - 06.02.2020, 08:33 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Hallo,
eine slowakische selbständige Masseurin erbringt für ein österreichisches Hotel Massageleistungen.
Muss diese an das Hotel 20% Umsatzsteuer verrechnet oder ist hier ein übergang der Steuerschuld auf dem Leistungsempfänger?
Danke!
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| Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung durch eine KG an ihren Kommanditisten |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 06.02.2020, 08:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung durch eine KG an ihren Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist: Sachbezug im Rahmen des Geschäftsführerdienstverhältnisses zur Komplementär-GmbH oder Privatentnahme bei der KG?
Aus dem BFG-Erkenntnis:
Sachverhalt:
Der Kommanditist einer GmbH & Co KG war zugleich handelsrechtlicher Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.
Von der KG erhielt er einen PKW zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine Privatnutzung dieses Kraftfahrzeuges war dezidiert (ausdrücklich) ausgeschlossen bzw. verboten.
Im Rahmen einer Lohnabgabenprüfung tauchte die Frage auf, ob für die Zurverfügungstellung dieses KFZ im Rahmen der Gehaltsabrechnung der GmbH ein Sachbezug für dieses KFZ hätte ermittelt werden müssen (= Vorteil aus dem Geschäftsführerdienstverhältnis) oder ob in der Eigenschaft als Kommanditist Privatentnahmen in diesem Zusammenhang getätigt wurden.
Lösung:
Das Bundesfinanzgericht verneinte dies mit Hinweis auf die Judikatur des VwGH.
Mangels klarer Vereinbarungen zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer, wonach die Zurverfügungstellung eines PKW durch die KG als zusätzliche Entlohnung für die Geschäftsführertätigkeit gewertet werden konnte, lagen hier lediglich Privatentnahmen bei der KG vor und kein Sachbezug bei der GmbH.
Der Fall wird in WPA 3/2020 detailliert erörtert und dargestellt.
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| Umsatzsteuerfall |
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Geschrieben von: hek - 05.02.2020, 23:03 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Hallo miteinander,
wir haben ein Kunde in Österreich. Dieser Kunde hat ein Tochterunternehmen in Tschechien. Wir erhalten von diesem Tochterunternehmen eine Bestellung. Die Lieferung erfolgt über Wunsch zum Hauptsitz dieses Kunden in Österreich. Dort wird unsere Lieferung zusammen mit anderen Waren auf einen LKW verladen und als gemeinsamer Transport zum Tochterunternehmen in Tschechien geliefert. Wir erhalten ein bestätigtes CMR aus Tschechien. Könnte es betreffend unserer Ausgangsrechnung als IG-Lieferung Schwierigkeiten bei einer Mehrwertsteuerprüfung geben?
Besten Dank im Voraus für Euro Unterstützung.
Lieben Gruß
hek
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| Werkvertrag unter EUR 730,-- |
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Geschrieben von: blue - 05.02.2020, 16:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
eine Angestellte mit unselbständiger Beschäftigung hat im Jahre 2019 EUR 600,-- für Tätigkeiten aufgrund eines Werkvertrages erhalten. Sind diese in der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben und wenn ja unter welcher Kz?
Schöne Grüße
Andreas
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| Unentgeltliche Betriebsübergabe |
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Geschrieben von: IReinberger - 05.02.2020, 08:41 - Forum: Steuern
- Antworten (4)
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S. g. Mitglieder!
Ich habe eine Klienten die mit Ust fakturiert und ihren Betrieb unterjährig an ihren Bruder unentgeltlich übergibt. Kann der Bruder Kleinunternehmer ohne Ust sein, wenn er diesen Betrieb fortführt?
Danke im voraus für eure Antworten
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| Verkehrsunfall bei Familienheimfahrt wegen winterlicher Fahrverhältnisse |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 05.02.2020, 07:55 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Verkehrsunfall bei Familienheimfahrt wegen winterlicher Fahrverhältnisse – trotz Geldstrafe wegen Unfallverursachung können Reparaturaufwände als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden
BFG RV/2100314/2017 vom 14. Jänner 2020
§ 303 Abs. 1 BAO
Aus dem BFG-Erkenntnis:
1. Verunfallte ein Dienstnehmer mit seinem PKW auf einer Familienheimfahrt, wurde dieser Unfall nicht durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt und kam es auch zu keinem Kostenersatz von dritter Seite, so sind die mit dem Unfall verbundenen Reparaturkosten (hier: über € 12.000,00) als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
2. Lagen zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls winterliche Fahrverhältnisse vor und driftete der Arbeitnehmer in einer Kurve mit ca. 35 km/h (bei einem sonst dort gültigen Tempolimit von 60 km/h), so wählte er zwar nicht die richtige Fahrgeschwindigkeit (er wurde auch von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe belegt), es lag aber keine grobe Fahrlässigkeit vor.
3. Die Tatsache, dass eine Geldstrafe wegen Fehlverhaltens im Straßenverkehr verhängt wurde, bedeutet somit nicht automatisch das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit, die wiederum einen Werbungskostenabzug ausschließen würde.
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