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| Rauchverbot in der gesamten Gastronomie ab 1. November 2019 – Auswirkung auf „rauchbe |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019, 22:24 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Rauchverbot in der gesamten Gastronomie ab 1. November 2019 – Auswirkung auf „rauchbedingten“ (bestehenden) vorzeitigen Mutterschutz
BGBl. I Nr. 66, ausgegeben am 23. Juli 2019
§ 13a Abs. 5 TNSRG
Am 31.10.2019 endet um 24 Uhr die Möglichkeit, in Gaststätten rauchen zu dürfen.
Da somit ab 1. November 2019 ab 0 Uhr in Gaststätten nicht mehr geraucht werden darf, endet auch die Möglichkeit, den vorzeitigen Mutterschutz antreten zu dürfen, weil man in einer Gaststätte als schwangere Arbeitnehmerin zB dem Zigaretten- oder Zigarrenrauch oder ausgesetzt ist.
Meine Recherchen dazu ergaben, dass jene werdenden Mütter, die – gestützt auf § 13a Abs. 5 TNSRG – noch vor 1. November 2019 den vorzeitigen Mutterschutz antreten durften, auch über den 1. November 2019 hinaus im vorzeitigen Mutterschutz zu bleiben (bis der reguläre Mutterschutz zu laufen beginnt.
Insoweit reichte die Erfüllung des Tatbestandes – nämlich die Tatsache, dass sie nicht außerhalb von Raucherbereichen beschäftigt werden konnte – zu Beginn des Mutterschutzes aus, um ihn über die gesamte Zeitdauer über das Wochengeld zugesprochen zu erhalten.
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| Kollektivvertragsabschlüsse KW 44/2019 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019, 21:43 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Berg-Bau-Stahl - Arbeiter/innen und Angestellte - KV-Abschluss per 1.11.2019
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Grundgehälter um 2,6 – 2,8 %
Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter zwischen 2,6 – 2,8 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungssätze um 2,7 %
Die Aufwandsentschädigung werden um 2,0 % erhöht
Die Zulagen werden um 2,6 % erhöht
Umwandlung von Geldansprüchen in mehr Freizeit (Jubiläumsgeld)
Fahrzeugindustrie - Arbeiter/innen und Angestellte - KV-Abschluss per 1.11.2019
Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,6% bis 2,8 %,
Erhöhung der kollektivvertragliche Mindestlöhne um 2,6 % bis 4,46 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,7 %
Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 2,6 %
Erhöhung der Nachtarbeitszulage beziehungsweise Zulage für die 3. Schicht um 6,65 %
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen im Durchschnitt um 2,0 %
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
Jubiläumsgeld kann auf Wunsch des/der AN auch in Form von Freizeit konsumiert werden
100 % Überstundenzuschlag nach der 50. Arbeitsstunde auch bei Gleitzeit
Metalltechnische Industrie - Arbeiter/innen und Angestellte - KV-Abschluss per 1.11.2019
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Grundgehälter um 2,6 – 2,8 %
Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter zwischen 2,6 – 2,8 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungssätze um 2,7 %
Die Aufwandsentschädigung werden um 2,0 % erhöht
Die Zulagen werden um 2,6 % erhöht
Umwandlung von Geldansprüchen in mehr Freizeit (Jubiläumsgeld)
Nichteisenmetallindustrie - Arbeiter/innen und Angestellte - KV-Abschluss per 1.11.2019
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Grundgehälter um 2,6 – 2,8 %
Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter zwischen 2,6 – 2,8 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungssätze um 2,7 %
Die Aufwandsentschädigung werden um 2,0 % erhöht
Die Zulagen werden um 2,6 % erhöht
Umwandlung von Geldansprüchen in mehr Freizeit (Jubiläumsgeld)
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| Gemeinde erhält eine neue Postleitzahl - keine Adressänderungsmeldung erforderlich |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019, 20:54 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Die Gemeinde Unterweitersdorf (OÖ, Mühlviertel) erhält im kommenden Jahr eine neue Postleitzahl und zwar 4213 anstelle von 4210.
Meine Recherche zur Frage, ob eine Adressänderungsmeldung von Arbeitgeberseite in Bezug auf dort wohnhafte Arbeitnehmer/innen vorzunehmen wäre, wurde erfreulicherweise verneint.
Der Änderungsdienst für das "Zentrale Melderegister" (ZMR) mit dem Namen ZPV übernimmt diesen Job automatisch, sobald im ZMR eine Änderung vorgenommen wird, was wiederum von der zuständigen Gemeinde (hier: Unterweitersdorf) veranlasst wird.
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| Übernahme von Arbeiter/innen ins Angestelltendienstverhältnis - Arbeitervordienstzeit |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.11.2019, 20:23 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Vor kurzem änderten ja die Krankenkassen deren Rechtsansichten für den Fall der Übernahme eines Arbeiters bzw. einer Arbeiterin ins Angestelltendienstverhältnis.
Dabei wurde festgehalten, dass die Übernahme weder den Lauf des bestehenden Arbeitsjahres beeinflusst (kein neues Arbeitsjahr) noch einen neuen Anspruch "auslöst".
Offen war nur die Frage, ob die Arbeitervordienstzeit bei den Entgeltsfortzahlungsstaffelungen nach dem Angestelltengesetz als relevante Vordienstzeit "zählen" oder nicht.
Meine Recherchen dazu ergaben, dass es vor kurzem zu dieser Frage ein erstinstanzliches und rechtskräftiges Urteil vor dem Arbeits- und Sozialgericht gab.
Diesem Urteil zufolge zählen die Arbeitervordienstzeiten für die EFZ-Zwecke nach dem Angestelltengesetz als relevante Vordienstzeiten.
Diese Vorgangsweise wird nun auch von der Wirtschaftskammer empfohlen und zu 99 % auch von den Krankenversicherungsträgern (ÖGK) übernommen.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...s-wechseln
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| USt Frage zu Symposium in Deutschland: |
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Geschrieben von: ERJ - 31.10.2019, 16:29 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Meine Klientin (GmbH) sponsert ein Symposium in Deutschland (B2B):
Auszug aus dem Vertrag:
Die Veranstaltung dient der wissenschaftlichen Weiterbildung. GmbH ist daran interessiert, im Rahmen der Veranstaltung ihre Kompetenz in den wissenschaftlichen Bereichen gegenüber den Teilnehmern zu präsentieren.
Leistungen des Veranstalters:
Redezeit, Firmenpräsentation, Give aways, Nennung im Programmheft, Teilnahme am wissenschaftlichen Programm.
Wir haben jetzt eine Rechnung mit 19% DUSt. Ich kenne die Regelungen für Messen, aber nicht für so eine Art von Veranstaltung.
Da die DUSt bei ca. EUR 1.000,-- liegt, möchte ich nicht im Erstattungsverfahren scheitern sollte es doch RC sein.
Weiß wer wie der Deutsche korrekt fakurieren muss und warum?
Besten Dank im Voraus!
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| Geschlecht "divers": Auswirkungen auf die Personalverrechnung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 30.10.2019, 18:19 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Geschlecht "divers": Auswirkungen auf die Personalverrechnung
Für Zeiträume ab dem 1.1.2020 gibt es die Möglichkeit, die neue Geschlechtsbezeichnung "divers" auf den steuerlichen Jahreslohnzetteln zu verwenden.
Die berechtigte Frage, welche Auswirkungen diese Geschlechtsbezeichnung auf Themen der Sozialversicherung (zB Abschläge für ALV und IESG bzw. Pensionsaufschub etc.) wurde mir seitens der Sozialversicherung dankenswerterweise so beantwortet, dass das Geschlecht "divers" mal vorerst mal so behandelt wird wie das Geschlecht "weiblich".
Es wird allerdings erwartet (bzw. damit gerechnet), dass es dazu in Bälde auch gesetzliche Regelungen geben wird, die wir allerdings nicht vor Mitte 2020 erwarten.
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| Nichtführen von Lohnunterlagen am Arbeitsort für nach Österreich entsandte Arbeitnehm |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.10.2019, 22:24 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Nichtführen von Lohnunterlagen am Arbeitsort für nach Österreich entsandte Arbeitnehmer/innen – aus drei Strafen mach eine Gesamtstrafe – auch die Landesverwaltungsgerichte folgen EuGH und VwGH
LVwG-S-1819-001/2018 vom 22. Oktober 2019
§ 22 Abs. 1 LSD-BG
§ 28 LSD-BG
So entschied das Landesverwaltungsgerichts:
Verhängte die Bezirksverwaltungsbehörde über den Geschäftsführer eines im Ausland ansässigen Unternehmens Verwaltungsstrafen, weil für drei nach Österreich entsandte Arbeitnehmer am Arbeitsort keine Lohnunterlagen bereitgehalten wurden (festgestellt durch die Finanzpolizei) in Höhe von 3 x € 1.500,00, so waren diese Strafen – gemäß der aktuellen VwGH-Judikatur, basierend auf der EuGH-Judikatur - auf eine Gesamt-strafe in Höhe von € 1.000,00 zu mindern.
Die Abminderung von € 1.500,00 auf € 1.000,00 war darin begründet, dass „lediglich“ keine rasche Feststellung möglich war, aber tatsächlich keine Unterentlohnung vorlag.
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| Vorsteuerabzug Fiskal LKW |
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Geschrieben von: Birgit1 - 29.10.2019, 20:07 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Guten Abend,
ich hätte eine Frage zu den Fiskal LKW. Wird ein Fiskal LKW an eine Privatperson verkauft und dieser wieder an eine Firma weiterverkauft, entfällt dann für die Firma der
Vorsteuerabzug für den Kauf und die weiteren Kosten?
Besten Dank!
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