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| Schnittberechnung Ausfallsentgelt |
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Geschrieben von: BERNI - 23.01.2020, 08:31 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
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Dienstnehmer KV Handelsarbeiter:
ein Dienstnehmer ist seit 1. Juli 2019 durchgehend krank. er leistet regelmäßig Überstunden, die er auch (1 MO versetzt) ausbezahlt bekommt (nicht zu sehr schwankend - nehmen den 3 MO Durchschnitt)
Ende NOV beginnt sein neues Arbeitsjahr - somit wieder volle Entgeltsfortzahlung. Hat da der DN noch Anspruch im Nov. auf Schnittberechnung vom Ausfallsentgelt der Monate August, Sept, Okt?
danke
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| Nichtführung eines Zeitkontos im Einzelhandel – Verfallsregelung |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 22.01.2020, 20:41 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Nichtführung eines Zeitkontos im Einzelhandel – Verfallsregelung des KV für Handelsangestellte (6 Monate) für offene Zeitguthaben kommt nicht zur Anwendung
OGH 9 ObA 93/19w vom 30. Oktober 2019
Abschnitt 7 Abs. 1 und 2 Kollektivvertrag für Angestellte im Handel
Sachverhalt:
Eine Angestellte im Einzelhandel erhielt von ihrem Arbeitgeber weder die zwingend im Kollektivvertrag vorgesehenen Zeitgutschriften für die erweiterten Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr sowie ab 20 Uhr bzw. Samstag ab 13 Uhr bis 18 Uhr), noch wurde ihr der damit verbundene Zeitausgleich gewährt.
Die Arbeitszeiten wurden mittels Stechuhren erfasst, wodurch die Zeitgutschriften aufgrund der erweiterten Öffnungszeiten nicht dargestellt waren.
Die Arbeitgeberin – mit Sitz in Italien – gewährte ihren Teilzeitmitarbeiter/innen grundsätzlich keinen Zeitausgleich.
Im Zuge der nun gerichtlichen Geltendmachung dieses (zusätzlichen) Zeitguthabens berief sich der Arbeitgeber auf die kollektivvertragliche Verfallsbestimmung, wonach Zeitguthaben binnen sechs Monaten ab der Fälligkeit schriftlich geltend zu machen wären, andernfalls der Verfall dieser Ansprüche die Folge wäre.
So entschied der OGH:
Der Oberste Gerichtshof ließ den Arbeitgebereinwand des Verfalls nicht gelten und zwar aus folgenden Gründen:
· der Arbeitgeber führte – entgegen den kollektivvertraglichen Vorschriften (siehe dazu auch Abschnitt 7 Abs. 3 des Kollektivvertrages) – kein Zeitkonto. Diesen Vorschriften zufolge müsste dieses Zeitkonto der Dienstnehmerin mindestens einmal im Quartal zur Bestätigung der Richtigkeit vorgelegt werden. Bestätigt die Dienstnehmerin die Richtigkeit des Zeitkontos, sind weitere Ansprüche ausgeschlossen.
· Die geführten Arbeitszeitaufzeichnungen (Stechuhr) entsprachen nicht den Erfordernissen des kollektivvertraglich geforderten Zeitkontos. ihnen lässt sich jedenfalls kein Anerkenntnis der Arbeitnehmerin ableiten, dass ihr kein Zeitguthaben zustünde.
· Der Einwand des Verfalls verstößt jedenfalls gegen Treu und Glauben, weil der Arbeitgeber durch die Nichtführung des Zeitkontos die Geltendmachung der Zeitguthaben erschwerte und darüberhinaus im Vorfeld erklärte, Teilzeitarbeitnehmer/innen grundsätzlich keinen Zeitausgleich zu gewähren.
· Somit war die Berufung auf die Verfallsregelung rechtsmissbräuchlich.
WIKU-Praxisanmerkung:
Dass im vorliegenden Fall auch ein „Lohndumping-Alarm“ ausgelöst wird, weil kollektivvertragliche Ansprüche vorenthalten wurden, darf nebenbei angemerkt werden.
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| Mein Frage-Antworten-Protokoll zum Kontrollsechstel ist nun BMF-Erlass |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 22.01.2020, 17:53 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Mein Frage-Antworten-Protokoll zum Kontrollsechstel ist nun offiziell zu einem BMF-"Erlass" (zu einer offiziellen BMF-Information) geworden
Meine Initiative vom Herbst 2019, den Softwareherstellern frühzeitig einen umfassenden Frage-Antworten-Katalog zum Kontrollsechstel zur Verfügung zu stellen, fand rasche Unterstützung durch die Finanzverwaltung (Danke an HR Roman Fragner: ohne seine Hilfe wäre das alles nicht so schnell gegangen).
Über ELDA wurden die Fragen und Antworten den Softwareherstellern Anfang November 2019 zur Verfügung gestellt.
Nun steht dieser Katalog als BMF-Erlass (konkret: als BMF-Information) in der FINDOK zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass das Ergebnis der Frage Nr. 20 scheinbar noch einmal von der Finanzverwaltung überarbeitet wurde. Bei diesem Beispiel geht es um das Ende eines Krankenentgelts im September eines Jahres sowie darum, dass dies zugleich der letzte laufende Bezug ist und eine Weihnachtsgeldauszahlung im November (also zwei Monate nach dem letzten laufenden Bezug). Während in der damaligen Version mir noch bestätigt wurde, dass das Weihnachtsgeld, da es ja nach dem letzten laufenden Bezug gewährt wird, auf das normale Jahressechstel anzurechnen ist, steht in der jetzigen Version, dass die Anrechnung auf das Kontrollsechstel zu erfolgen hat.
Zu der nun offiziellen BMF-Information geht es hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...466fd04a1c
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| Spende - Rechnungsabrenzung |
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Geschrieben von: Mario B. - 22.01.2020, 15:48 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Hallo,
ich diskutiere gerade mit den Kolleginnen, ob eine eingehende Spende für eine Veranstaltung im nächsten Jahr bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts als Rechnungsabgrenzung zu erfassen ist und daher im nächsten Jahr erfolgswirksam wird oder ob man dies im Jahr des Zugangs erfolgswirksam verbuchen sollte.
§ 198 (6) UGB
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Ich bin der Meinung, dass die Spende abzugrenzen ist und im neuen Jahr dann erfolgswirksam sein sollte.
Wie seht ihr das?
Danke & LG Mario
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| karitative Tätigkeit Taschengeld |
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Geschrieben von: Claudia R. - 22.01.2020, 12:48 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebe Mitmitglieder,
ich habe wieder mal eine Frage: in einem Pfarrkindergarten möchte eine Pensionistin karitativ gegen Taschengeld (ca 300,00) arbeiten. Sie würde in den Arbeitsalltag voll integriert sein, möchte aber kein Geld, sondern nur ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Der Kindergarten würde Taschengeld zahlen.
Ist das so ganz offiziell möglich, dass eine solche Vereinbarung getroffen wird, ohne Gefahr eines Vorwurfes zum Sozialdumping?
Vielen Dank.
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| Treibstoffkosten oder Kilometergeld |
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Geschrieben von: Christa Lang - 22.01.2020, 06:26 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Mein Klient ist Profisportler, er bekommt von einer Autofirma ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, die Autofirma übernimmt sämtliche Kosten (außer Treibstoff), das Fahrzeug ist im Besitz der Autofirma. Kann der Klient Treibstoffkosten geltend machen oder Kilometergeld.
Vielen Dank
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| Änderungskündigung |
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Geschrieben von: tigmar - 21.01.2020, 22:42 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Liebes Forum!
Ich hätte eine Frage zur Änderungskündigung
Ein DN hat 2 Monate Kündigungsfrist zum 15. und Monatsletzten.
Ich gebe ihm die Änderungskündigung diese Woche (Ende der Kündigungsfrist ist der 31.3.2020.
Für den Fall, dass er der Gehaltsreduktion zustimmt, wird die Kündigung hinfällig.
Darf ich die Änderungen beim Gehalt dann auch erst ab 1.4.2020 durchführen oder könnte man diese bereits ab z. Bsp. 1. Februar vereinbaren?
2. Möglichkeit:
Dürfte ich ihm - jetzt unabhängig von der Änderungskündigung - eine Vereinbarung zur Gehaltsreduktion ab 1.2.2020 vorlegen und falls er diese nicht unterschreibt, die Kündigung aussprechen?
Wo ist dann der Unterschied, falls ich im ersten Fall die Änderungen erst nach Ende der Kündigungsfrist anwenden darf und im 2. Fall hätte ich die Möglichkeit einer früheren Reduktion (ab 1.2.2020)?
Vielen Dank für eure Hilfe
lg
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| IESG-Sicherung einer kollektivvertraglichen Todfallsabfertigung |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 21.01.2020, 20:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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OGH 8 ObS 10/19g vom 24. September 2019
§ 1 Abs. 4a IESG
Art. XVI Z 1 Kollektivvertrag für Arbeiter/innen des Güterbeförderungsgewerbe
So entschied der OGH:
1. Art. XVI Z 1 des Kollektivvertrages für Arbeiter/innen im Güterbeförderungsgewerbe regelt, dass die gesetzlichen Erb/innen Anspruch auf Bezahlung der vollen Abfertigung im Todesfall haben und zwar unabhängig davon, ob eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung zum Zeitpunkt des Arbeitnehmertodes bestand oder nicht.
2. Machte eine Erbin, die gegenüber dem verstorbenen Arbeitnehmer nicht unterhaltsberechtigt war, diese Abfertigung gegenüber dem IE-Fonds geltend, so war dieser Anspruch nicht nach dem IESG gesichert.
3. § 1 Abs. 4a IESG sichert gesetzliche Abfertigungen. Ansprüche, die sich auf den anzuwendenden Kollektivvertrag begründen, fallen nicht darunter, da Kollektivverträge nicht als „andere gleichartige Rechtsvorschrift“ anzusehen sind.
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