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| Elektroauto |
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Geschrieben von: wito75 - 29.01.2020, 12:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (5)
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Liebe Kollegen!
Ich habe folgenden Fall:
Ein Einzelunternehmer mit einer Dienstnehmerin (= seine Partnerin mit 25 h/Wo) überlegen sich eine Elektroauto zu kaufen.
Da aber nun beim Unternehmer selbst auch bei einem Elektroauto ein Privatanteil ausgeschieden werden muss, ist die Überlegung, das Auto als Dienstauto für seine Dienstnehmeren (seiner Frau) zu benennen - hier wäre ja kein Sachbezug zu rechnen.
Ist so eine Vorgangsweise rechtens?
Danke!
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| Novelle des Berufsausbildungsgesetzes für 2020 geplant |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.01.2020, 20:23 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Das BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) brachte eine Regierungsvorlage zur Änderung des Berufsausbildungsgesetzes für das Jahr 2020 ein.
Die aus Personalverrechnungssicht interessantesten Punkte sind dabei:
1. Die Begriffe "Lehrlingsentschädigung" und "Weiterverwendung" bzw. "Verwendung" werden ersetzt durch "Lehrlingsentgelt" sowie "Weiterbeschäftigung" bzw. "Tätigkeit".
2. In Fällen der Kinderbetreuung oder der gesundheitlichen Einschränkung des Lehrlings soll es möglich sein, eine "Teilzeit-Lehre" zu vereinbaren.
3. Nach Absolvierung einer BHS soll es möglich sein, einen Lehrvertrag mit verkürzter Lehrzeit für jene Lehrberufe zu erlangen, die verwandt mit jenen Lehrberufen sind, die durch den Abschluss der BHS "abgedeckt" sind.
Eine detaillierte Darstellung dieser Änderung folgt in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 3/2020.
Zu den Gesetzesmaterialien geht es hier:
[/url]
[url=https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00034/index.shtml]https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00034/index.shtml
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| ZS-Befreiungsschein |
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Geschrieben von: BERNI - 28.01.2020, 15:11 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Ein österreichischer Unternehmer (Tischler) benötigt Dienstnehmer für Montagetätigkeiten in Österreich.
Die Montagefirma ist ein deutsches Unternehmen und stellt die Rechnungen an den österreichischen Tischler mit reverse charge.
Meine Frage: fällt diese Montagetätigkeit unter grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung und muss die deutsche Firma für jeden Monteur einen Befreiungsschein beim FA Eisenstadt beantragen?
Was ist, wenn die österr. Firma keinen Befreiungsschein für diese Monteure hat, muss sie dann 20% Quellensteuer einbehalten und ans FA unter § 99 EStG abführen?
DANKE
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| Praxisfrage des Tages: Einstufung von gewerberechtlichen Geschäftsführer/innen |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.01.2020, 08:26 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sehr häufig wird mir die Frage gestellt, wie denn gewerberechtliche GmbH-Geschäftsführer/innen (also Personen, die nicht zu gleich handelsrechtliche Geschäftsführer/innen einer GmbH sind) einzustufen sind.
Dazu darf ich nachstehend einen kurzen Auszug aus meiner aktualisierten Fachbroschüre "GmbH-Geschäftsführer/innen und AG-Vorstände in der Personalverrechnung" geben:
Frage 59:
Eine Kellnerin wird als gewerberechtliche Geschäftsführerin in einem Restaurant, welches als Ges. m. b. H. geführt wird, angemeldet.
Wie hat in diesem Fall die kollektivvertragliche Einstufung zu erfolgen?
Die Antwort dazu sowie weitere Informationen zu diesem aus Praxissicht so wichtigen Thema finden Sie in meiner neuen Xing-Gruppe "WIKUS Praxiszentrum für Personalverrechnung, Arbeitsrecht und PLB":
https://www.xing.com/communities/posts/p...1018349537
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| Vater und Kind während Papamonats für 5 Tage krank – kein Familienzeitbonus |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.01.2020, 07:54 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Vater und Kind während Papamonats für 5 Tage krank – kein Familienzeitbonus
OGH 10 ObS 132/19p vom 19. November 2019
§ 2 Abs. 3 FamZeitbG
§ 2 Abs. 3a FamZeitbG
So entschied der OGH:
1. Erkrankte während der Phase der „Familienzeit“ (Papamonat) ein Kind, sodass es gemeinsam mit der Mutter für 5 Tage ins Spital musste, so stand dem Vater für sein Kind, das vor dem 1. Jänner 2019 geboren wurde, wegen des unterbrochenen gemeinsamen Haushaltes kein Familienzeitbonus zu. In diesem Fall wurde die erforderliche Dauer der von ihm selbst gewählten Familienzeitdauer (31 Tage) durch den Abzug der 5 Tage nicht erreicht.
2. Wäre sein Kind ab dem 1. Jänner 2019 geboren worden, so hätte dies zu keinem anderen Ergebnis geführt. Die in Bezug auf Geburten ab dem 1. Jänner 2019 geschaffene neue Regelung des § 2 Abs. 3a FamZeitbG, wonach im Falle eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes ausnahmsweise von einem gemeinsamen Haushalt ausgegangen werden kann, wenn der Vater sowie die Kindesmutter das Kind täglich für mindestens 4 Stunden betreuen und pflegen, kam nicht zur Anwendung, da der Vater während dieser Zeit selber krank war und so diese gesetzliche Vorgabe nicht hätte erfüllen können.
WIKU-Praxisanmerkung:
Staat (Sozialministerium) 1 : 0 Jungfamilie mit (krankem) Kind
Mehr braucht man dazu wohl nicht zu sagen.
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Export (Incoterms DDP) |
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Geschrieben von: Sissi - 26.01.2020, 22:25 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Guten Abend,
ich habe Fragen zur Verbuchung (ich erledige die Buchhaltung):
mein Mann betreibt einen Online-Shop, wir exportieren vermehrt in die Schweiz. Seit Dezember 2019 übernimmt die GLS für unsere Kunden die Zollabgabe und verrechnet diese an uns. Wir verrechnen diese mit 7,7% an unsere Kunden weiter. (Incoterms DDP)
Ich hätte gerne gewusst, ob eine Rechnungslegung mit MwSt. 7,7% auf der Rechnung ohne den Zusatztext "die Steuerschuld geht an den Empfänger über" korrekt ist. Zur Info, wir erhalten von der schweizerischen Eidgenossenschaft zu jeder Lieferung eine Veranlagungsverfügung Zoll + MWSt
Weiters weis ich nicht genau wie ich die GLS Rechnungen verbuchen soll . Diese weisen die Verzollung, Zölle, EUSt., Einfuhren und auch Ausfuhren aus (Leider habe ich von GLS auf meine Fragen der Bedeutung dieser Angaben noch keine Antwort erhalten) - unter dem Strich, sollen sich die Konten für die MwSt. (Durchlaufkonto) und EUSt. rechnerisch aufheben.
Danke Vorab für eure Hilfe
Sissi
ps: Ich hoffe es ist verständlich, bin erst in der Ausbildung
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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 4/2020 |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.01.2020, 16:39 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Quelle: http://www.kvsystem.at
A) Diözese Graz-Seckau - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die Gehälter werden um 2% angehoben.
Regelung für Blaulicht-Einsatz bei Großschadensereignissen
Ergänzung der Sozialzulagen (mit Ausnahme des Fahrtkostenzuschusses) für die Berechnung der Sonderzahlungen.
Aktualisierung des Verwendungsgruppenschemas
diverse Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen im Rahmen einer Evaluierung des Rahmen-KVs.
B) Elektrizitätsversorgungsunternehmen - KV-Abschluss per 1.2.2020
Erhöhung der Mindestlöhne um 2,6%
Erhöhung der Ist-Löhne um 2,6%
Erhöhung der Zulagen um 2,6%
Erhöhung der Schichtzulagen um 2,6%
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,7%
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1,6%
Kinderzulage beträgt € 57,92
Weitere Ergebnisse:
Verpflichtende Beratungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Fortführung der Arbeitsgruppe Frauenförderung und der Arbeitsgruppe Schichtarbeit und Arbeiten unter erschwerten Bedingungen
Aktualisierung der Töchterliste
Laufzeit: 12 Monate
C) Gablonzer Industrie und Gewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2020
Für die Gablonzer Industrie und das Gewerbe konnte bei der Lohnverhandlung am 16. Jänner 2020 ein 3-Jahres-Abschluss unter Berücksichtigung der Mindestlohnforderung von € 1.500,00 erzielt werden.
Abschluss für 2020:
Erhöhung der Löhne und Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 3,0 %
D) Konditoren OÖ - KV-Abschluss per 1.2.2020
Erhöhung der KV-Löhne und Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 2,70 %
Fünf Lohnkategorien wurden überproportional erhöht, um die € 1.500,00 Mindestlohn in Etappen zu erreichen.
Aufrundung der Monatslöhne auf volle Euro-Beträge
E) Landeskontrollverband NÖ - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die KV-Löhne werden um 2,25 %, jedoch min. um € 50,00 angehoben, das sind bis zu 3,27 % und durchschnittlich 2,80 %.
Jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter erhält unabhängig vom Anstellungsumfang einmalig einen Wertgutschein in der Höhe von € 100,00 als Entschädigung für Aufwendungen.
Eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit den LKVs OÖ und Stmk. zu den Themen Arbeitszeit, Gehaltsschema, Abgeltung von Zusatzleistungen und Aufwandsentschädigung für private Aufwendungen im Rahmen der dienstlichen Aufgaben wird eingerichtet.
F) Mineralölindustrie - KV-Abschluss per 1.2.2020
Erhöhung der Mindestlöhne/gehälter um 2,60 %
Erhöhung der Ist-Löhne um 2,60 % - mindestens EUR 70,00
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,60 %
Erhöhung der Trennungskostenentschädigungen und Zulagen um 2,60 %
Erhöhung der Reisekosten- und Aufwandsentschädigungen um 2,05 %
Änderungen im Rahmenrecht:
Verbesserter Überstundenzuschlag an Sonntagen
Änderung der Schichtzulage/Nachtarbeitszulage
Verbesserungen bei Dienstverhinderungen
G) Teigwarengewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden durchschnittlich um 3,34 % erhöht
Erreichung des 1.500 Euro Mindestlohn
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