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  Die Wertekarten des Vorlagenportals für das Kalenderjahr 2020
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 14.12.2019, 18:17 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Wertekarten des Vorlagenportals für das Kalenderjahr 2020

Das von Birgit Kronberger und Mag. Rainer Kraft betriebene "Vorlagenportal" hat soeben die neuen Wertekarten für das Kalenderjahr 2020 publiziert.
Werte der Personalverrechnung für 2020:

https://www.vorlagenportal.at/PV-Werte2020.pdf
[/url]
Werte des Arbeitsrechts für 2020:


[url=https://vorlagenportal.at/Arbeitsrecht-Daten2020.pdf]https://vorlagenportal.at/Arbeitsrecht-Daten2020.pdf

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  Kollektivvertragsabschlüsse KW 50/2019
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 13.12.2019, 21:32 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Architekten und Ingenieurkonsulenten - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 2,50 %
Es wird empfohlen die bestehenden Überzahlungen aufrecht zu erhalten.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 2,50 %
Erhöhung der Zulagen und das Trennungsgeld um 2,50 %

Buchhaltungsagentur des Bundes - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Gehälter um 2,25 %, mindestens jedoch um € 50,-

Diözese Innsbruck - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die KV-Gehälter werden um 1,95% plus € 5,- angehoben
Die KV-Gehälter der Kategorie V werden zusätzlich um weitere € 10,- angehoben.
Die Werte der Gehaltstabelle werden auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
Erhöhung der Gehälter somit um durchschnittlich 2,21 %

Gartenbaubetriebe - KV-Abschluss per 1.1.2020
Um den Mindestlohn im nächsten Jahr zu erreichen, wurde die Lohnkategorie 5 Gartenarbeiter mit der Lohnkategorie 4 Qualifizierte Gartenarbeiter zusammen gelegt.
Erhöhung der aufgelassenen Lohnkategorie um 5,10 % erreicht werden.
Erhöhung der neuen untersten Lohnkategorie 4 um 1,95 %.
Die Lohnkategorien 1-3 wurden mit 2,10% erhöht.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,0%
Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die Gehälter werden um 2,3 Prozent - gerundet auf den nächsten vollen Euro-Betrag, jedoch mindestens um 50,00 Euro - erhöht.
Die Entschädigungen für Lehrlinge werden um 2,3 % - gerundet auf den nächsten vollen Euro-Betrag - erhöht.
Die Entschädigung für Pflichtpraktikant/innen wird auf 750,00 Euro erhöht.
Das jährliche Weiterbildungsbudget wird um 18.000,00 Euro auf 118.000,00 Euro erhöht.
Die zwei dienstfreien Tage lt. Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ (Dienstag nach Ostern und Dienstag nach Pfingsten) können auf Wunsch der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters in Absprache mit dem/der Vorgesetzten flexibel auch an anderen Tagen in Anspruch genommen werden.
Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die KV Gehälter steigen in allen Verwendungsgruppen und den Meistergruppen steigen um 2,37 %
Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,37 %
Der Satz für Reiseaufwandsentschädigung für eine Abwesenheit von 5 bis 11 Stunden (§ 10 Abs. 2.b.) wurde um 15 %, also auf 7,50 Euro erhöht
Der Satz für Reiseaufwandsentschädigung für eine Abwesenheit von über 11 Stunden (§ 10 Abs. 2.c.) wurde um 10 %, also auf 17,90 Euro erhöht
Verbesserungen im Bereich der Callcenter:
Die Sondervergütung für Nachtarbeit wurde von 10 % plus 1,95 Euro auf 15 % plus 2 Euro erhöht
Zuschläge für Arbeiten am 24.12. und 31.12: von 12 bis 17 Uhr beträgt der Zuschlag 50 % zur Normalarbeitsstunde. Ab 17 Uhr 100 % zur Normalarbeitsstunde.

Information und Consulting - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag steigen in allen Verwendungsgruppen und den Meistergruppen um 2,39 %
Die Lehrlingsentschädigungen steigen bis zu 8,33% auf 650,00 Euro im ersten Lehrjahr, 840,00 Euro im zweiten Lehrjahr, 1000,00 im dritten Lehrjahr und 1280 Euro im vierten Lehrjahr
Wird für den 24.12. und 31.12. Urlaub vereinbart, ist für beide Tage künftig nur ein Urlaubstag zu nehmen
Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen:
Der Satz für Reiseaufwandsentschädigung für eine Abwesenheit von 5 bis 11 Stunden (§ 10 Abs. 2.b.) wurde um 15 % auf 7,50 Euro erhöht
Der Satz für Reiseaufwandsentschädigung für eine Abwesenheit von über 11 Stunden (§ 10 Abs. 2.c.) wurde um 10 % auf 17,90 Euro erhöht
Die Zulagen steigen ebenfalls um 2,39 %
Für die Berufsgruppe der Bilanzbuchhaltungsberufe wurden eigene Verwendungsgruppenbeispiele im Kollektivvertrag angeführt.

IT-Branche - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die Mindestgrundgehälter werden um durchschnittlich 2,3 Prozent angehoben
Kollektivvertragliche Zulagen werden um 2,3 Prozent erhöht
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 6,00 %

Malzindustrie - KV-Abschluss per 1.11.2019
Erhöhung der KV-Löhne um 2,35 %
Erhöhung der KV-Zulagen sowie aller Innerbetrieblichen und individuellen Zulagen um 2,35 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um  2,35 %
Möglichkeit der Umwandlung der IST-Erhöhung in Freizeit (Freizeitoption) von mehr als 5 Arbeitstagen pro Jahr, wird mittels Betriebsvereinbarung geregelt.

Maschinenring Service Kärnten - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die Löhne steigen im Durchschnitt um 2,33 %
Rahmenrechtliche Verbesserung:
Als Lohnauszahlungstermin wurde der (spätestens) 15. des Folgemonats festgelegt

Metallgewerbe Angestellte - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die IST- Gehälter steigen um 2,40 %
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen um 2,40 %
Die Lehrlingsentschädigung steigt um 2,40 %
Die Zulage steigt um 2,40 %
Die Aufwandsentschädigung steigt um 2,40 %

Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung aller Lohnkategorien und Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 2,36 %
Überdurchschnittliche Erhöhung der DAZ nach dem vollendeten 3. Dienstjahr
Zusage, diese im Jahr 2020 auf € 19,00 zu erhöhen
Einführung einer Lehrlingsentschädigung für das 3. Lehrjahr
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung

Private Autobusbetriebe - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der Löhne um 2,30 %
Erhöhung der Zulagen um 2,30 %
Zweiter freier Tag bei Geburt eines Kindes, wenn die Frau oder Lebensgefährtin im selben Haushalt lebt.

Raiffeisen Ware - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Löhne in allen Kategorien um 2,35 %, Rundung auf den nächsten vollen Euro
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen im 1. Und im 2. Lehrjahr um 4,00 &nbsp%
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen im 3. Und im 4. Lehrjahr um 2,35 &nbsp %
Erhöhung des Zuschusses gemäß Punkt XVIII wird um 50 Cent auf € 18,50

Statistik Austria - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Gehälter um 2,50 %, mindestens jedoch um € 50,-

Süßwarenindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Löhne inkl. DAZ um 2,40 %
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,40 %
Lerntage für Lehrlinge vor der Lehrabschlussprüfung
Gesprächsrunde 2020 zum Thema Zusatzurlaub
Freizeitoption - mehr als 5 Arbeitstage pro Jahr

Umweltbundesamt - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Gehälter um 2,25 %, mindestens jedoch um € 50,-

Vulkaniseure - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der Löhne, und Zulagen um 2,30 %
Lehrlingsentschädigungen um 2,30 %

Wirtschaftstreuhänder - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die Mindestgehälter des Kollektivvertrags und die Lehrlingsentschädigung steigen um 2,35 %
Auch die überkollektivvertraglichen Gehälter steigen, da die Überzahlung aufrecht zu erhalten ist
Rahmenrecht:
Redaktionelle Änderungen

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  Verfallsregelung von nicht konsumierten Gleitzeitguthaben in BV ist gemäß OGH nichtig
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 13.12.2019, 19:08 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Der Oberste Gerichtshof hat soeben eine OGH-Entscheidung publiziert, derzufolge die Vereinbarung des Verfalls von nicht konsumierten Gleitzeitguthaben am Ende der Gleitzeitperiode unzulässig ist.

Eine detaillierte Darstellung dieser OGH-Entscheidung erfolgt in WPA 21/2019.

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  Neues OGH-Urteil zur Auswirkung des FABO + auf Unterhalt mj Kinder
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 13.12.2019, 18:47 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Brandaktuelles OGH-Urteil (soeben veröffentlicht) bei minderjährigen Kindern: keine Auswirkung des FABO PLUS bzw. des Unterhaltsabsetzbetrages auf den Kindesunterhalt - keine Anrechnung der Familienbeihilfe mehr auf den Unterhalt

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...etzbetrag/

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  VfGH bestätigt Zusammenlegung der SV-Träger ("Kassenfusion") - GPLA bleibt bei SV
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 13.12.2019, 15:47 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

VfGH bestätigt Zusammenlegung der SV-Träger ("Kassenfusion") - GPLA bleibt jedoch bei den SV-Trägern und "wandert" NICHT zur Finanzverwaltung

https://www.derstandard.at/story/2000112...sen-fusion

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  Miteigentum
Geschrieben von: Alexander - 13.12.2019, 13:12 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Ich habe einen Klienten (Ehepaar), die gemeinsam eine Immobilie (Lokal) erworben haben - sie stehen gemeinsam im Kaufvertrag.
Die Renovierung haben beide gemeinsam gemacht, wobei Rechnungen überwiegend auf die Firma des Mannes (selbständig in einem anderen Bereich) ausgestellt wurden. Der Mann ist mit seinem Unternehmen vermutlich in der Kleinunternehmerregelung und somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Der Mann arbeitet auch im mittlerweile eröffneten Gastrobetrieb mit.

Kann von den Kaufnebenkosten (zB Vermittlungsprovision) die Vorsteuer voll bei dem Einzelunternehmen der Frau angesetzt werden oder nur zur Hälfte oder gar nicht?
Können die fälschlicherweise auf das Einzelunternehmen des Mannes ausgestellten Rechnungen über Renovierungsmaterial 1:1 bei dem EU der Frau gebucht werden, oder müsste der Mann eine Rechnung legen - die dann ohne Mehrwertsteuer wäre und natürlich der Vorsteuerabzug abhanden käme.

Oder sollte aufgrund des gemeinsamen Erwerbs des Lokals, der gemeinsamen Renovierung sowie der Tatsache, dass beide im Lokal tätig sind von einer GesnbR ausgegangen werden?

Ich freue mich über Input.

Die größte Schwierigkeit besteht darin, dass beide so gut wie kein  Deutsch sprechen und die Kommunikation extrem schwierig bis unmöglich ist.

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  Nachtarbeitszulage
Geschrieben von: Eva Maria - 12.12.2019, 22:26 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Habe einen Landarbeiter KV, der besagt von 19 bis 5 Uhr ist Nachtarbeit. (Arbeitszeit ist von 2 Uhr morgens bis 10 Uhr vormittags).  Die "steuerliche Nachtarbeit" ist zwischen 19 und 7 Uhr. 

Muss ich nun den Nachtzuschlag bis 5 Uhr oder bis 7 Uhr rechnen?  

Ich bin mir überhaupt nicht sicher, aber ich würde den Nachtzuschlag von 2 bis 7 Uhr (also für 5 Stunden) rechnen und könnte dann die erhöhten steuerfreien 540,-- anwenden.

Danke für alle Antworten

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  Newsletter von ELDA vom 12.12.2019 zur Zusammenlegung der "Kassen"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 12.12.2019, 10:27 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

ELDA-Newsletter vom 12.12.2019
Österreichische Gesundheitskasse:
Top-Service aus einer Hand.
Aus neun wird eins. Mit 1. Jänner 2020 werden die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeführt. Sie kümmert sich künftig um die Gesundheitsversorgung von 7,2 Millionen Versicherten in ganz Österreich und hebt mit Unterstützung der 285.000 Dienstgeberinnen und Dienstgeber über 50 Milliarden Euro an Beiträgen ein.
Welche Veränderungen sich durch die Fusion für Dienstgeber und Lohnsoftwarehersteller ergeben, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Was ändert sich für Lohnsoftwarehersteller?
Durch die Zusammenführung der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse ergibt sich für Sie nur ein sehr geringer Umstellungsaufwand. Die Organisationsbeschreibung-DM (DM-Org.) wurde hinsichtlich der Zusammenführung gänzlich an das Wording der Österreichischen Gesundheitskasse angepasst. Bitte beachten Sie, dass außenwirksame Begrifflichkeiten aus Ihrer Lohnsoftware entsprechend berücksichtigt werden.
 Beispielsweise wurden in Kapitel D.4 der DM-Org. die Langtextbezeichnungen der Trägercodes angepasst, die Trägercodes an sich ändern sich nicht. Selbstverständlich werden seitens ELDA die Änderungen auch auf den ELDA-Protokollen und Meldebestätigungen berücksichtigt.
 Um den Umstellungsaufwand zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, die notwendigen Anpassungen mit den für jeden Jahreswechsel üblichen Neuerungen vorzunehmen.

Sämtliche Änderungen finden Sie wie gewohnt in der Organisationsbeschreibung-DM am ELDA-Portal:

https://www.elda.at/cdscontent/?contenti...de=content
[url=https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.682446&viewmode=content][/url]
Was ändert sich für Dienstgeber?
Dienstgeber mit Beitragskonten in einem Bundesland
Für Dienstgeber mit Beitragskonten in nur einem Bundesland ändert sich nichts. Das Unternehmen wird weiterhin wie bisher von den jetzigen Ansprechpartnern betreut. Es entsteht kein Umstellungsaufwand.
Dienstgeber mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern
Unternehmen mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern erhalten für wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereichs zum Beispiel bei Meldeverspätungen, Verfahren, Ratenvereinbarung, Mahnungen oder Verzugszinsen bundesweit eine Ansprechstelle. Die regionale Anlaufstelle in dem Bundesland des Firmenhauptsitzes wird zukünftig als „Single Point of Contact“ (SPOC) agieren.

Für alle sonstigen Agenden ist der bisherige Ansprechpartner in der regionalen Vertretung der Österreichischen Gesundheitskasse zuständig – das gilt insbesondere bei Fragen zu Clearingfällen oder zur Entgegennahme von Meldungen. Die Beitragskonten und bereits hinterlegten Bankkontonummern bleiben ebenfalls unverändert aufrecht. Eine Änderung des Beschäftigungsortes ist bei bundesländerübergreifendem Wechsel jedenfalls bekannt zu geben.
 
Wo kann ich mich informieren?
Wir informieren Sie laufend über verschiedene Infokanäle der neun Gebietskrankenkassen. Das Magazin DGservice, die Dienstgeber-Homepages bzw. Newsletter berichten ausführlich. Wenn Sie den persönlichen Kontakt bevorzugen, erhalten Sie natürlich jederzeit Auskunft bei Ihren bisherigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Darüber hinaus finden Sie am ELDA-Portal, auf der neuen Homepage der Österreichischen Gesundheitskasse www.gesundheitskasse.at sowie den Internetauftritten der neun Gebietskrankenkassen aktuelle Auskünfte.

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  Wechsel Gebietskrankenkasse
Geschrieben von: Emma - 12.12.2019, 09:07 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Dienstnehmer eines oberösterreichischen Unternehmens werden länger als 6 Monate auf einer Baustelle in Wien arbeiten. Kommunalsteuer und U-Bahn-Abgabe in Wien ist klar.
Ist damit auch ein Wechsel zur Wiener Gebietskrankenkasse verbunden? Oder gilt hier der Unternehmensort als die "feste Betriebsstätte"?

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  Geplante Verschärfungen bei Krankenständen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 11.12.2019, 23:20 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.derstandard.at/story/2000112...enstaenden

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