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Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
15.09.2026, 17:59
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| Entsorgungsleistung |
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Geschrieben von: Eva Marie - 21.01.2020, 14:43 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Gilt eigentlich das Erkenntnis vom VwGH vom 18.9.1076 ZI 2416/77 und vom 28.9.2004, 2001/14/0164
Betrifft die Nebenleistungen bei der Müllentsorgung, welche immer wieder mit 20% USt versteuert werden. Was meiner Meinung nach nicht richtig ist.
Danke
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| Umsatzsteuer Vermietung von Lagerboxen |
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Geschrieben von: konfuzius - 20.01.2020, 21:38 - Forum: Steuern
- Antworten (4)
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Schönen guten abend!
ein klient von mir eröffnet demnächst einen Selstorage.
sprich, er vermietet lagerboxen bzw lagerräume v 1-20 qm. mietdauer ab einem monat .
meine frage : sind diese umsätze wirklich ohne mwst zu verrechnen?
vermietet wird vorab nur an privatpersonen.
vielen dank, für die hilfe !
helga
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| Ausfallsentgelt - Durchrechnung |
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Geschrieben von: BERNI - 20.01.2020, 10:51 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (5)
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Sachverhalt: (nicht auf einen KV bezogen)
es gibt einen Dienstnehmer - 40 Stunden, der regelmäßig 2 Überstunden pro Woche macht. Er hat eine Durchrechnungsvereinbarung. Im Dezember bekommt er dann rd 100 Std. ausbezahlt, da Zeitausgleich nicht möglich war.
bekommt dieser DN Ausfallsentgelt Urlaub?
danke
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| Teilen der Elternkarenz – Karenzteile müssen nahtlos aufeinanderfolgen |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.01.2020, 21:11 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Teilen der Elternkarenz – Karenzteile müssen nahtlos aufeinanderfolgen – objektiver Erklärungswert zählt
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer wollte sich mit seiner Partnerin aus Anlass der Geburt seines Kindes die Karenz teilen und teilte das Vorhaben auch zeitgerecht seinem Dienstgeber mit.
Dieser forderte den Arbeitnehmer auf, eine Bestätigung seiner Partnerin über die Dau-er ihres Karenzteils vorzulegen.
Da sich aus dieser Bestätigung als Ende ihres Karenzteils der 31.08.2018 (ein Freitag) ergab und er seinen Karenzteil offiziell mit 03.09.2018 (Montag) antrat, sprach der Dienstgeber die Kündigung aus, weil er meinte, dass der Kündigungsschutz nicht greifen konnte, weil keine ordnungsgemäße Väterkarenz geltend gemacht wurde (sei-ne Karenz hätte zumindest nicht unmittelbar nach ihrer Karenz zu laufen begonnen).
Nun stellte sich die Frage, ob die Kündigung rechtlich hielt oder ob dennoch ein Kündigungsschutz bestand.
So entschied der OGH:
Der OGH meinte, dass der Kündigungsschutz aufrecht war, weil ein redlicher Arbeitgeber den objektiven Erklärungswert erkannt hätte, wonach der Arbeitnehmer unmittelbar nach dem Ende der Karenz seiner Partnerin seinen Karenzteil antreten wollte.
Dennoch muss grundsätzlich im Falle einer Elternkarenz die Karenz des anderen Partners auf die Karenz des einen Partners unmittelbar ("nahtlos") aufeinanderfolgen. Im vorliegenden Fall lag einfach ein Arbeitnehmerirrtum beim Datum vor.
Eine detaillierte Darstellung und Analyse dieser OGH-Entscheidung finden Sie in WPA 2/2020.
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| Gravierende Ehrenbeleidigung gegenüber dem Geschäftsführer |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.01.2020, 20:15 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Gravierende Ehrenbeleidigung gegenüber dem Geschäftsführer im Zusammenhang mit einer Dienstgeberkündigung nach schwerer Arbeitnehmererkrankung
Ein Angestellter (Verkaufsleiter) wurde vom Dienstgeber gekündigt, nachdem bei ihm (dem Angestellten) eine schwere Erkrankung festgestellt worden war.
Der Geschäftsführer verhielt sich im Vorfeld auch zu anderen Arbeitnehmer/innen, bei denen "gröbere Erkrankungen" festgestellt worden waren, auf diese Art und Weise.
Als er (der gekündigte Angestellte) den Firmenlaptop sowie die Firmentankkarte in den Geschäftsräumlichkeiten den dort anwesenden Angestellten (die auch in verantwortlichen Positionen tätig waren) übergab, äußerte er:
„Ich wünsche ihm (dem Geschäftsführer) einen Schlaganfall, sodass er zehn Jahre im Wachkoma liegt, damit er sieht, wer ihn aller anspucken wird, und da muss man sich wahrscheinlich anstellen“.
Dem Geschäftsführer wurde diese Äußerung zugetragen. Dieser sprach dann am nächsten Arbeitstag (dem darauffolgenden Montag), nachdem er sich noch bei beiden Angestellten über die Details des Verfalles und den genauen Wortlaut versichern wollte, die fristlose Entlassung aus, was somit auch den Verlust der Abfertigung ALT bedeutet hätte (nach über 17jähriger Tätigkeit).
Der Fall wurde zuletzt beim OGH verhandelt:
Das Ergebnis und die wirklich interessanten Rechtsfragen dazu werden in WPA 2/2020 erörtert.
Informationen zur WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html
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| Interessantes Job-Inserat für den Bereich Personalverrechnung aus Linz |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.01.2020, 17:45 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Goldhauben-Webe ist ein unabhängiger Familienbetrieb mit 100-jähriger Textilgeschichte und produziert in Österreich an 4 Standorten mit
ca. 130 Mitarbeiter/innen.
In den Produktionsstätten werden in Serienfertigung Krankenhaus- und Hotelwäsche, OP-Anzüge, zertifizierte Medizinprodukte, Dienstbekleidung für Krankenhauspersonal, Sicherheits- und Imagebekleidung etc. hergestellt. (www.goldhaubenwebe.at)
Für den Verwaltungsbereich an unserem Hauptstandort Linz/Urfahr
suchen wir eine/n
Personalist/in.
Aufgaben:
· Eigenverantwortliche Abwicklung der gesamten Lohn- und Gehaltsverrechnung inklusive Schnittstelle zu Behörden
· Erstellen von Dienstverträgen, Dienstzeugnissen, Bestätigungen etc.
· Ausarbeitung und Umsetzung von Arbeitszeitregelungen
· Administration der An-/Abwesenheitserfassung, Arbeitszeit- und Leistungserfassung (Akkordabrechnung)
· Betreuung aller Mitarbeiter/innen vom Eintritt bis zum Austritt
· Interner Ansprechpartner in allen sozial-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen
· Bewerbermanagement und Recruiting
· Berichtswesen intern und Statistiken, Förderansuchen etc.
· diverse administrative Tätigkeiten für die Unternehmensleitung
· Kassaführung und Abwesenheitsvertretung Rechnungswesen
Anforderungen:
· fundierte kfm. Ausbildung und Berufserfahrung in der Personalverrechnung und -administration
· erfolgreich abgelegte Personalverrechnerprüfung
· fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht und gutes Rechtsverständnis
· routinierte EDV-Anwenderkenntnisse, AS400-Kenntnisse von Vorteil (Zeit+ und LGVplus)
· strukturierte, gewissenhafte und eigenständige Arbeitsweise
· vertrauenswürdige, loyale Persönlichkeit mit überdurchschnittlichem Engagement und sozialer Kompetenz.
Wir bieten ein kollektivvertragliches Mindestgehalt bei 10 anrechenbaren Verwendungsgruppenjahren von € 2.774,21 brutto,
je nach individuellen Qualifikationen und Erfahrungen entsprechende Überzahlung/Gehaltsentwicklung möglich.
Wenn Sie ihr fundiertes Fachwissen einbringen möchten und bereit sind für den nächsten Karriereschritt, freuen wir uns über ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an:
Goldhauben - Webe e.U. zH Personalbüro, Fr. Michaela Eichler, Lindengasse 12-14, 4040 Linz, m.eichler@goldhaubenwebe.at
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| Zehrgeld und Trennungszulage |
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Geschrieben von: roswitha.rechberger@gmail.com - 17.01.2020, 18:59 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
kann mir vielleicht jemand erklären wie "fallweise" in folgender Textpassage zu interpretieren ist:
"Für Reinigungsarbeiten außerhalb der Standortgemeinde im Mindestausmaß von ununterbrochen 6 Stunden und fallweise bis höchstens 4 Wochen gebührt pro Tag....."
Also in welchen Fällen sind die Diäten bis zu 4 Wochen zu zahlen? (KV Denkmal- und Fassadenreinigung...)
Danke
LG
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| Kollektivvertragsabschlüsse KW 3/2020 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 17.01.2020, 10:27 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Quelle: http://www.kvsystem.at
Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Löhne um 2,30 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,30 %
Erhöhung der Dienstalterszulagen um bis zu 3,70 %
Erhöhung der Zehrgelder um 2,10 %
Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 2,30 %
Erhöhung der Zehrgelder um 1,50 %
Euromäßige Überzahlungen bleiben voll aufrecht.
Arbeitsmarktservice - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erweiterte Anrechnung von Lehrzeiten bei der Berechnung des Urlaubsstichtages
Bundesimmobiliengesellschaft - KV-Abschluss per 1.1.2020
Das Mindestgrundgehalt für die Beschäftigten der Bundesimmobiliengesellschaft wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2020 um 2,45%, mindestens aber um 50,00 Euro, erhöht. Die Beträge werden auf den ganzen nächsten Eurobetrag gerundet.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um über 3,00 %.
Bundesrechenzentrum - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Mindestgrundgehälter der Funktionsgruppe 3-9, der Überzahlungsbeträge, der IST-Löhne in den Funktionsgruppen 1 und 2 um 2,30 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 2,30 %
Österreichische Bundesforste - KV-Abschluss per 1.1.2020
Sämtliche Löhne und Gehälter sowie die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,2 % erhöht.
Sattler- und Lederwarengewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Löhne - Fortführung der Umsetzung zu 1500 Euro Mindestlohn
Erhöhung der Mindestlöhne um durchschnittlich 2,64 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,83 %
Aufnahme von Verhandlungen zum Rahmenkollektivvertrag vereinbart
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| WIKU-Webinar "Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2020" |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 16.01.2020, 21:32 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Webinar "Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2020" - alternativ dazu das "Digitalpaket zu den aktuellen Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung"
Am Donnerstag, den 23. Jänner 2020 findet von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 ein zweistündiges Kompakt-Webinar zu den "Aktuellen Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2020 - die Highlights 2020" statt.
Alle wesentlichen Themen, die man aus Anlass des Jahreswechsels für eine sattelfeste Bewältigung der Personalverrechnung 2020 wissen sollte, werden praxisbezogen und auf den Punkt gebracht präsentiert:
1. Persönlicher Feiertag oder "die neue Karfreitagsregelung",
2. Elternkarenz als Dienstzeit - neue Rechtslage - wichtige LV-Praxisfragen,
3. Papamonat NEU: was man aus Sicht der LV dazu sowie zur Sozialleistung "Familienzeitbonus" wissen sollte,
4. Geförderte neue Möglichkeit zur Vereinbarung einer Dienstfreistellung für die Dauer eines sogenannten "Hilfseinsatzes" (ehrenamtliche Helfer/innen bei Bergrettung, bei der freiwilligen Feuerwehr und sonstigen anerkannten Organisationen) - was gilt es aus Sicht der Personalverrechnung dazu zu wissen?
5. Was gibt es aus Sicht der Personalverrechnung Neues zum Thema Pflegeteilzeit und Pflegekarenz?
6. Aktuelles zum Kinderbetreuungsgeld,
7. Die neue Hacklerregelung,
8. Die vielen Änderungen bei der KFZ-Sachbezugsbewertung,
9. Die Änderungen beim Jahressechstel ab 1.1.2020 (Sie erhalten das komplette Protokoll, das ich gemeinsam mit der Finanzverwaltung für die Softwarehersteller ausarbeitet habe),
10. Änderungen beim Familienbonus PLUS,
11. Änderungen bei der Negativsteuer,
12. Änderungen für ausländische Dienstgeber/innen ohne Betriebsstätte in Österreich betreffend die Lohnsteuerberechnung, die in Österreich Arbeitnehmer/innen beschäftigen.
13. Neues zur Besteuerung bei beschränkt Steuerpflichtigen,
14. Die Auswirkungen der EuGH-Judikatur zur Arbeitszeitrechtslage in Österreich (Erlass des Sozialministeriums vom 20.12.2020),
15. Aktuelle OGH-Entscheidung zu Gleitzeitregelungen (Kappungsklauseln), die Auswirkungen auf die Personalverrechnung bzw. mögliche Lohndumpinganzeigen,
16. Aktuelle OGH-Entscheidungen zu Lohnpfändung und Verpfändung,
17. Vorzeitige Auflösung eines Sabbatical-Dienstverhältnisses, aktuelles VwGH-Erkenntnis zur sv-rechtlichen Behandlung "einer Lawine von Stundenguthaben", die bei Austritt ausbezahlt werden müssen,
18. Aktuelles VwGH-Erkenntnis zur KFZ-Privatnutzung von wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführer/innen und die Auswirkung von Kostenbeiträgen auf die Berechnung des Sachbezuges bei DB, DZ und KommSt,
19. VwGH-Erkenntnis zur Frage der pauschalen Festsetzung einer Lohnsteuernachforderung - Aufzeigen der Grenzen der Pauschalierung,
20. Neue Rechtsansicht der Sozialversicherung zur Auswirkung einer Übernahme von Arbeiter/innen ins Angestelltenverhältnis auf die Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfalle.
21. Neue Rechtsansicht der Sozialversicherung betreffend die Kollision von Krankenstandstagen mit Feiertagen,
22. Neuer Sozialministeriums-Erlass zur Durchrechnung der maximal erlaubten Wochenarbeitszeit,
23. Neue Werte in der Sozialversicherung 2020,
24. Zusammenlegung der SV-Träger ab 1.1.2020
25. Wichtige Aussagen aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2019,
26. Steuerliche Behandlung der Auszahlung von Gleitzeitguthaben am Ende der Gleitzeitperiode, speziell auch in Verbindung mit "All-in-Verträgen" und "Überstundenpauschalen",
27. Entfall der "steuerlichen Aushilfenregelung",
28. Neues zur GPLA (unter Berücksichtigung des VfGH-Erkenntnisses),
29. Nagelneues OGH-Urteil zur Auswirkung des Familienbonus PLUS auf einen Kindesunterhalt.
30. Aktuelle steuerliche Werte 2020.
Der Preis für die Teilnahme je Person beträgt € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer). Sie erhalten die kompletten Arbeitsunterlagen (das Kultbuch "Highlights in der Personalverrechnung 2020" sowie die Folienhandzetteln) auf digitalem Weg zur Verfügung gestellt.
Während der Veranstaltung findet auch eine 10minütige Pause statt.
Sie erhalten im Nachhinein eine Teilnahmebestätigung sowie den Aufnahmelink dieser Veranstaltung zugesandt (können diese Veranstaltung also immer wieder ansehen).
Alternativ oder zusätzlich dazu können Sie auch das "Digitalpaket Aktuelle Änderungen und Neuerungen 2020" bei uns bestellen. Hier erhalten Sie zum Preis von € 198,00 (inklusive Umsatzsteuer) den Zugang zu dem mehr als 4 Stunden dauernden kompletten Vortrag zu den aktuellen Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung. Hier werden zusätzlich zu den oben aufgelisteten Themen noch weitere interessante Urteile, die Auswirkung auf die Personalverrechnung haben, im Detail besprochen.
Über Anmeldungen und Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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